Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
343
5
Verhandlung
Drucksache:
481/2022
GZ:
10-1.21 / 10-1.10
Sitzungstermin:
28.09.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Rahmenvereinbarung über die Zustellung von Briefsendungen der Landeshauptstadt Stuttgart
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 13.09.2022, GRDrs 481/2022, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Rahmenvereinbarung über die Zustellung von Briefsendungen auszuschreiben.
2. Dem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von rd. 10,1 Millionen Euro brutto (gemäß Anlage 1b) wird zugestimmt. Es ist vorgesehen, die Aufwendungen der Ämter von ca. 9,9 Millionen Euro brutto (gemäß Anlage 1a), jährlich knapp 2,5 Millionen Euro brutto, zum Großteil aus dem Budget des Haupt- und Personalamts (THH 100) zu decken. Die Kosten von ca. 251.000 Euro brutto der Eigentriebe sind in den jeweiligen Wirtschaftsplänen zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Details wird auf den Punkt "Finanzielle Auswirkungen" verwiesen.
3. Es wird zugestimmt, dass die Vergabeentscheidung durch das Referat AKR getroffen werden kann.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Gegenüber StR Perc (SPD) informiert Frau
Schliwowski
(HauptPersA), die in der Vorlage genannten Zahlen dienten als Grundlage für die Ausschreibung. Die Stadt müsse sich auf maximale Abnahmemengen festlegen. Wenn diese zu niedrig angesetzt würden, bestehe die Gefahr, dass die Verwaltung vorzeitig eine neue Ausschreibung vornehmen müsste. Auch wenn mit einem rückläufigen Bedarf zu rechnen sei, würden deshalb die belastbaren Zahlen der Vergangenheit herangezogen. Aktuell sei bei vielen Bescheiden etc. noch nicht absehbar, inwieweit und wann diese elektronisch zugestellt werden könnten. Im weiteren Verlauf berichtet Frau Schliwowski, zu Wahlbenachrichtigungsunterlagen gebe es einen separaten Vertrag.
Versucht werde, so der
Erste Bürgermeister,
die zugrunde gelegte Maximalmenge nicht auszuschöpfen. Laufend erfolgten Überprüfungen, um den Papierverbrauch zu reduzieren. Mittlerweile sei beispielsweise der Versand von Verwaltungsstellungnahmen zu gemeinderätlichen Anträgen digitalisiert. Dasselbe treffe auf das verwaltungsinterne Mitzeichnungsverfahren zu.
Abschließend stellt EBM
Dr. Mayer
fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
einstimmig
wie beantragt.
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