Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1201/2015
Stuttgart,
11/13/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 23.11.2015



Digitalisierung /IT-Ausstattung an Schulen

Beantwortung / Stellungnahme

Diskussion um die „Digitale Schule“ im Schulbeirat Mai 2015


Im Schulbeirat am 12.05.2015 berichtete das Schickhardt-Gymnasium von seinem Pilotprojekt mit Tablet-Computern. Die Verwaltung berichtete über den Sachstand der IT-Ausstattung der Stuttgarter Schulen.
Frau Graf beantragte im Namen der Geschäftsführenden Schulleitungen einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zum Ausbau der digitalen Medien und zur Beschleunigung der Digitalisierung an den Schulen (siehe Protokoll der Sitzung des Schulbeirats v. 12.05.2015 zu TOP 1).
In der anschließenden Diskussion wurden u.a. die Hemmnisse des digitalen Ausbaus in den hohen baulichen Begleitkosten der Vollvernetzung bestehender Schulgebäude thematisiert. Aufgrund der finanziellen Synergien werden diese deshalb derzeit vorrangig im Zuge von Neubauvorhaben und im laufenden Schulsanierungskonzept baulich umgesetzt.

Der Tenor der Redebeiträge war, dass der Ausbau dennoch verfolgt werden soll.

Bildungsplan 2016 und die Leitperspektive Medienbildung

Im kommenden Bildungsplan 2016 ist die Medienbildung als eine von sechs Leitperspektiven verankert. Medienbildung wird fächerintegrativ durchgehend von der Grundschule an in allen Schulstufen unterrichtet (spiralcurricularer Aufbau).

Im Entwurf der aktuell in der Überarbeitung befindlichen Multimediaempfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und des Landes Baden-Württemberg wird das Leitbild der „medienintegrativen Schule“ formuliert:
„Die ´medienintegrative Schule´ soll vollständig vernetzt und breitbandig an das Internet angebunden sein. Durch stationäre oder mobile Geräte soll mediengestütztes Arbeiten in allen Unterrichtsräumen möglich sein.“
(aus dem Entwurf der Multimediaempfehlungen 2016 der kommunalen Spitzenverbände und des Landes Baden-Württemberg)



Bisherige IT-Ausstattung Stuttgarter Schulen

Weiterführende allgemeinbildende Schulen haben eine durchschnittliche Ausstattung von rund 1:6,7 PC:Schüler/-innen und liegen damit fast auf dem Niveau der beruflichen Schulen (1:6,8).

Diese Ausstattung wurde durch insgesamt rund 500 Multimedia-Cases und 140 Laptopwagen ergänzt, um mobile Einsatzmöglichkeiten digitaler Medien in den Klassenzimmern zu schaffen.

Die reinen Grundschulen sind überwiegend mit einer Grundausstattung aus 6-10 vernetzten Computerarbeitsplätzen pro Schule versorgt (meist gebrauchte Computer, Rückläufer aus beruflichen Schulen). Für den Medieneinsatz in den Klassenzimmern steht jeweils ein Multimedia-Case zur Verfügung.


Vernetzung der Schulen

Neubauten und generalsanierte Schulen werden seit einigen Jahren grundsätzlich vernetzt. Mittlerweite sind 40 Schulen gebäudeweit vernetzt. Alle übrigen Schulen haben zumindest eine Teilvernetzung (mindestens ein, oft mehrere vernetzte Computerräume oder Stockwerke).

Da an jedem Datenanschluss auch 230V-Stromanschlüsse für die Endgeräte benötigt werden, können gebäudeweite Vernetzungen häufig nur im Zusammenhang mit einer Elektro-Sanierung durchgeführt werden.

Bei einer reinen WLAN-Erschließung zur Datenanbindung batteriebetriebener Endgeräte (Tablets, Notebooks) kann unter Umständen auf zusätzliche 230V-Anschlüsse verzichtet werden. Dadurch können Kosten gesenkt werden. Wireless Lan (WLAN) ist eine seit vielen Jahren am Markt etablierte und ausgereifte Technik, die auch von den gängigen mobilen Endgeräten (Laptops, Tablets, Smartphones etc.) unterstützt wird. Es basiert auf einer Funktechnik im 2,4 und 5 GHZ-Bereich, die Emissionen liegen deutlich unter denen von Mobilfunkendgeräten wie z.B. Handies oder Smartphones. Dennoch ist der Einsatz von WLAN an Schulen politisch umstritten. Für den Einsatz ausschließlich mobil einsetzbarer Tablets ist WLAN jedoch zwingend notwendig. Für flächigen Ausbau von WLAN-Netzen an Schulen muss die Stadt eine Grundsatzentscheidung treffen.


Umsetzung des Haushaltsantrags Nr. 368 der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 20.10.2015

Um den Weg zur „Digitalen Schule“ in Stuttgart zu verkürzen, könnten die zusätzlichen Mittel von 500.000 EUR schwerpunktmäßig in drei Bereichen investiert werden:




Kostenaufstellung:

MaßnahmeKosten (gerundet)
Vorschlag 1Je ein Multimedia-Case für 46 Grundschulen100.000 EUR
Vorschlag 28 Tablet-Computer für 10 Schulen
150.000 EUR
Vorschlag 3Vernetzung weiterer Unterrichtsbereiche an 10 Schulen250.000 EUR
Summe:
500.000 EUR


Ausblick:
Der neue Bildungsplan tritt zum Schuljahr 2016/2017 in Kraft. Um mit den Schulen entsprechende Konzeptionen abstimmen zu können, wird ein Zeitraum von ca. einem Jahr benötigt. Frühestens im Vorfeld der Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 kann daher die Verwaltung auf dieser Grundlage einen Bericht dazu erstellen, in welchem auch die Auswirkungen des neuen Bildungsplans auf die Ausstattung der Schulen zusammen mit einem Umsetzungsvorschlag dargestellt werden.


Vorliegende Anträge/Anfragen

368/2015 der CDU-Gemeinderatsfraktion




Dr. Susanne Eisenmann



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