Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
GRDrs 42/2015
Stuttgart,
01/30/2015



Übernahme von Bildungs- und freizeitpädagogischen Angeboten und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagesschule der Schule Im Sonnigen Winkel



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich04.03.2015



Beschlußantrag:

Die Durchführung der Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagsgrundschule der Schule Im Sonnigen Winkel zum Schuljahr 2015/16 wird dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart übertragen.



Begründung:


Ausgangslage

Mit Beschluss der GRDrs 6/2013 Vom Schülerhaus zur Ganztagsgrundschule wurde folgendes Verfahren für die Trägerauswahl an Ganztagsgrundschulen festgelegt:
Bislang bestand die Möglichkeit, dass der Ganztagesschulbetrieb nicht im Folgeschuljahr nach Antragstellung aufgenommen werden musste. Die Aufnahme des Ganztagesbetriebes konnte auch erst im übernächsten Schuljahr erfolgen konnte. Um ausreichend Zeit für das Erarbeiten der pädagogische Konzeption, die baulichen Maßnahmen und ggf. die Einrichtung oder Anmietung von Interimsräumen zu haben, wurde den Schulen seitens der Verwaltung bislang empfohlen, den späteren Startzeitpunkt zu wählen.

Mit Verankerung der Ganztagsgrundschule im Schulgesetz entfiel nun diese Möglichkeit und eine Schule muss direkt im nächsten Schuljahr nach Antragsstellung als Ganztagsschule eingerichtet werden.

Der Wegfall des Zusatzjahres wirkt sich auch auf das Interessenbekundungs- verfahren aus. Mit dem Verfahren kann nicht mehr gewartet werden bis der Einrichtungserlass des Landes auf Einrichtung einer Ganztagsschule vorliegt. Der Erlass ergeht in der Regel zwischen April und August des Jahres, in dem der Ganztagsschulbetrieb aufgenommen werden muss. Dem Träger bliebe so kaum bis gar keine Zeit für die Erarbeitung des pädagogischen schulspezifischen Konzeptes gemeinsam mit der Schule als auch für die Personalgewinnung.
Das Interessenbekundungsverfahren muss daher bereits direkt nach Beantragung der Einrichtung einer Ganztagsschule beim Land erfolgen - vorbehaltlich des Genehmigungserlasses des Landes (siehe GRDrs 590/2014). Dies ist bei der Schule Im Sonnigen Winkel der Fall.


Schule Im Sonnigen Winkel Für die Schule Im Sonnigen Winkel hat das städtische Jugendamt sein Interesse an der Trägerschaft bekundet. Bewerbungen weiterer Träger gingen nicht ein. Die Schule Im Sonnigen Winkel startet voraussichtlich zum Schuljahr 2015/16 mit dem Ganztagsbetrieb in Wahlform. Der Antrag beim Land Baden-Württemberg wurde zum 1. Oktober 2014 gestellt. Der Landeserlass erging bis dato noch nicht.

Das Konzept des städtischen Jugendamtes erfüllt alle Anforderungen an eine Trägerschaft im Ganztagesgrundschulbereich. Das städtische Jugendamt ist ein in der Schulkindbetreuung langjähriger erfahrener Träger und gut im Stadtteil Nord als Träger verankert (Kita, Horte, Stadtteilrunden, etc.). Die Schule Im Sonnigen Winkel hat Interesse daran, dass das städtische Jugendamt ihr Kooperationspartner im Ganztagsschulbetrieb wird und die Trägerschaft übernimmt.



Finanzielle Auswirkungen

Für die Schule Im Sonnigen Winkel wird ab dem Haushaltsjahr 2016 der für die jeweilige Klassenzahl anteilige Betrag im Haushaltsplanentwurf 2016/2017 berücksichtigt (siehe GRDrs 590/2014).


Beteiligte Stellen

Keine




Dr. Susanne Eisenmann



Anlagen

Keine




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