Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1018/2015
Stuttgart,
11/03/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2015



Industrie 4.0 Lernfabriken

Beantwortung / Stellungnahme

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft (MFW) hat die beruflichen Schulen und die Stadt- und Landkreise als deren Träger aufgerufen, in Kooperation mit der regionalen Wirtschaft bis zum 23. Oktober 2015 Projektvorschläge für die Einrichtung sogenannter „Lernfabriken 4.0“ einzureichen. (Anlage 1: Förderaufruf „Lernfabriken 4.0“ des Landes).

Das MFW fördert landesweit acht dieser Projekte in den vier Regierungspräsidien mit insgesamt bis zu 4 Mio. Euro. Die Einzelförderung pro Projekt kann bis zu 500.000 Euro betragen. Ziel der Lernfabriken 4.0 ist es, Fach- und Nachwuchskräfte auf die Anforderungen der Industrie 4.0 vorzubereiten. Kooperationen mehrerer Schulen pro Standort sind durchaus erwünscht.

Die drei beruflichen Schulen Max-Eyth-Schule (MES), Robert-Bosch-Schule (RBS) und Werner-Siemens-Schule (WSS) haben gemeinsam einen Projektantrag erarbeitet. Der entsprechende Förderantrag wurde fristgerecht beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft eingereicht. (Anlage 2: Projektbeschreibung und Konzeption zum Antrag „Lernfabrik 4.0“).

Was ist eine Lernfabrik 4.0?

Bei der Lernfabrik 4.0 handelt es sich um ein Labor, das im Aufbau und in der Ausstattung industriellen Automatisierungslösungen gleicht und in dem Grundlagen für anwendungsnahe Prozesse entsprechend den Standards von Industrie 4.0 erlernt werden können. Maschinenbau, Elektrotechnik und Programmierung an räumlich getrennten Standorten werden dabei durch professionelle Produktionssteuerungssysteme verknüpft.

Zielgruppen der Lernfabriken 4.0 sind Auszubildende in dualen Ausbildungsgängen der Fachbereiche Metall- und Elektrotechnik, sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Technikerschulen oder an Weiterbildungslehrgängen/Trainingsangeboten aus mittelständischen Unternehmen im Rahmen von Angeboten der beruflichen Schulen und von Kooperationen mit Wirtschaftsorganisationen, angewandten Hochschulen oder der Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg.

Finanzierung

Der Finanzierungsbeitrag durch Schulträger und Unternehmen für Investitionen soll mindestens 60 % betragen, dabei wird grundsätzlich eine substantielle Beteiligung der Wirtschaft in Höhe von ca. 10 % erwartet. Den drei beteiligten Schulen wurden hier bereits 110.000 Euro zugesagt.

Zuwendungen des Landes werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt Der Fördersatz des Landes für Investitionen kann bis zu 40 %, jedoch max. 400.000 Euro betragen. Darüber hinaus kann das Land Fremdleistungen und Sachausgaben (Schulung für Lehrkräfte, Qualifizierungsangebote, Applikationsstudien sowie Aktivitäten für die Nutzung der Lernfabrik als regionales Demonstrationszentrum) mit bis zu 80 %, jedoch max. 100.000 Euro fördern.

Die maximale Förderung des Landes pro Lernfabrik 4.0-Standort beträgt somit insgesamt 500.000 Euro.

Konzept der drei Projektschulen und die Kosten

In der Anlage 2 ist der Projektvorschlag der MES, WSS und RBS sowie die veranschlagten Kosten und die zeitlichen Meilensteine dargestellt.

Die Kosten belaufen sich auf 1,5 Mio. Euro. In welchem Umfang darüber hinaus bauliche Vorkehrungen bei den beteiligten Schulen zu treffen sind, wird noch erhoben.

Der in Anlage 2 B.4 und B.5 enthaltene Finanzierungsplan basiert auf 4 Säulen;

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft wird bis Mitte November dieses Jahres entscheiden, welche der Schulen im Land die Förderung erhält.

Vor diesem Hintergrund wurde für die Sitzung des Verwaltungsausschuss am 2.12.2015 eine entsprechende Beschlussvorlage (GRDrs. 930/2015) vorbereitet.





Vorliegende Anträge/Anfragen

369 c) CDU, 533 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 612 SPD




Dr. Susanne Eisenmann





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Anlage1 Förderaufruf Lernfabriken 4.0.pdf
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Anlage2 Projektbeschreibung und Konzeption zum Antrag Lernfabrik 4.0.pdf