Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 969/2017
Stuttgart,
10/24/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.11.2017



Stuttgart 21 - Rücklage

Beantwortung / Stellungnahme

Die Landeshauptstadt ist durch die Ergänzungsvereinbarung vom 5. Oktober 2007 (GRDrs 790/2007) in Verbindung mit der Finanzierungsvereinbarung vom 2. April 2009 verpflichtet, sich

- mit 31,56 Mio. € als verbindlicher Beitrag und

- mit einem Gesamtbetrag von bis zu 260,27 Mio. € an den abzusichernden Risiken des Projekts Stuttgart 21,

insgesamt somit 291,83 Mio. €, zu beteiligen. Nach der vom Lenkungskreis Stuttgart 21 zur Kenntnis genommenen Kostenberechnung der DB AG ist der Risikofall eingetreten. Sämtliche genannten Beträge werden in voller Höhe benötigt. Stand Ende Oktober 2017 sind noch 98,75 Mio. € nicht ausbezahlt.

Die Frist zu einer einvernehmlichen Beendigung des Projekts Stuttgart 21 ist am 31. Dezember 2009 abgelaufen. Die Landeshauptstadt hat kein Recht auf einen einseitigen Ausstieg aus dem Projekt. Würde die für die Risikobeiträge gebildete Rücklage wie beantragt aufgelöst, müssten in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 entsprechende Aufwendungen veranschlagt werden. Die im Antrag dargestellte Verbesserung des Haushalts wird deshalb nicht eintreten.



Vorliegende Anträge/Anfragen

692/2017 Ziffer 3 SÖS LINKE PluS




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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