Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 1183/2019
Stuttgart,
11/18/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 18.11.2019



Schwerbehindertenquote in der Berufsausbildung einführen

Beantwortung / Stellungnahme

Mit 6,51 % (Stand: 31.12.2018) erfüllt die Stadtverwaltung die gesetzliche Pflichtquote nach § 71 SGB IX bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Dabei handelt es sich überwiegend um Beschäftigte, die die Schwerbehinderung während ihres Berufslebens erworben haben.

Auch im Bereich der Ausbildung bemüht sich die Stadtverwaltung, ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden und schwerbehinderte/gleichgestellte Auszubildende zu gewinnen. So hat sie in den letzten Jahren im Verwaltungsbereich Auszubildende mit Behinderungen eingestellt, die neben der persönlichen Betreuung auch besondere technische Unterstützungen benötigen. Eine Einstellung ist immer auch davon abhängig, wie viele Bewerbungen jeweils eingehen. Gerade bei Jugendlichen wird häufig keine Schwerbehinderung geltend gemacht bzw. ist diese nicht attestiert. Teilweise wird sie im Laufe des Bewerbungsverfahrens offenkundig. Aktuell gibt es bei 699 Bewerbungen im Verwaltungsbereich nur 18 Bewerbungen von schwerbehinderten Personen. Dies entspricht einem Anteil von 2,5 %.

Die erfolgreiche Inklusion von schwerbehinderten/gleichgestellten Azubis ist der Stadtverwaltung ein wichtiges Anliegen. Unabhängig davon ob es eine Quote gibt, kann diese nur erfolgreich sein, wenn parallel dazu Aufklärung und Sensibilisierung stattfindet, was die Leistungs- und Unterstützungsfähigkeit von Auszubildenden mit Behinderung in der Stadtverwaltung bedeutet und wie dies unkompliziert umsetzbar ist. Dies betrifft auch die Bedingungen an Barrierefreiheit in der Stadtverwaltung allgemein. Um den jungen Menschen eine nachhaltige Berufsgrundlage zu ermöglichen, ist es Auftrag und Verpflichtung, den Übergang zwischen Ausbildung und Beruf erfolgreich vorzubereiten. Nach erfolgreichem Abschluss muss gewährleistet sein, dass die Auszubildenden in eine adäquate Beschäftigung kommen und dass ihnen diese Möglichkeit in allen Ämtern und Eigenbetrieben der Stadtverwaltung vorgehalten wird. Dazu benötigt es Wissenstransfer, die Bereitschaft und Unterstützung in den Ämtern und Eigenbetrieben zu Fragen der Fördermöglichkeit, Hilfsmittel und dem Abbau von Berührungsängsten.


Die stadtweite Schulung der Führungskräfte zur Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bei der Stadtverwaltung durch die Gesamtschwerbehindertenvertretung gemeinsam mit der Verwaltung stellt einen wichtigen Baustein zur Sensibilisierung und Informationsvermittlung dar.

Auch im Inklusionspaket 2.0 (GRDrs 375/2019) sind Maßnahmen benannt, welche die Stadtverwaltung als Arbeitgeberin betreffen. So soll zum Beispiel ein Konzept entwickelt werden, um Arbeitsplätze bei den Ämtern und Eigenbetrieben zu identifizieren, die sowohl technisch als auch prozessual inklusiv gestaltet werden können. Um mehr Auszubildende und Beschäftigte mit Förderbedarf zu gewinnen und in Folge zu beschäftigen, soll auch eine Ansprechperson als Brücke zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit und ohne Behinderung, der Arbeitgeberin Stadt Stuttgart mit ihren Ämtern und Eigenbetrieben sowie externen Akteuren eingesetzt werden.


Die Bewerbung von schwerbehinderten Auszubildenden bei der Stadtverwaltung ist ausdrücklich gewünscht. Die Stadtverwaltung ist weiterhin daran interessiert, Auszubildende mit Behinderung zu beschäftigen. Das Erreichen einer 5 % Marke wird als selbsterklärtes Ziel, weniger als Vorgabe erfolgreich sein.




Vorliegende Anträge/Anfragen

631/2019 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister




<Anlagen>