Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
215
22
Verhandlung
Drucksache:
127/2023
GZ:
JB
Sitzungstermin:
10.05.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
th
Betreff:
Ausschreibung von Reinigungsleistungen in diversen Stuttgarter Schulen
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 04.04.2023, GRDrs 127/2023, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, Reinigungsdienstleistungen (Innenreinigung und Fensterreinigung) in diversen Stuttgarter Schulen neu auszuschreiben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Winterdienst und die Außenreinigung an 2 Schulanlagen neu auszuschreiben.
3. Dem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von insg. 3.333.015 Euro brutto (gem. Anlage 1, Kostenschätzung) wird zugestimmt. Die Aufwendungen werden im Teilergebnishaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 - Allgemeinbildende Schulen, 4002120 - Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und 4002130 - Berufsbildende Schulen, Kontengruppe 42410 - Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen gedeckt.
4. Es wird zugestimmt, dass die Vergabeentscheidungen durch das Referat AKR (Mitzeichnung Referat JB) getroffen werden können.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
StRin
Tiarks
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) sieht es als Grundsatz an, Reinigungsleistungen selbst von der Stadt und durch städtisches Personal zu erbringen. Aus diesem Grunde werde sie die Vorlage ablehnen.
Es stelle sich in vielen Ausschüssen die Frage nach Vergabe von Reinigungsdienstleistungen, so StRin
Meergans
(SPD), weshalb sie die Verwaltung darum bitte, diese Fragestellung grundsätzlich zu besprechen.
Als geeigneten Rahmen dafür betrachtet EBM
Dr. Mayer
die Haushaltsplanberatungen, weil dies nicht nur Reinigungsdienstleistungen, sondern auch Wachdienstleistungen, Handwerksdienstleistungen u. ä. betreffe. In diesem Zusammenhang müsse sich dann aber auch die Frage gestellt werden, ob die Hunderten zu schaffenden Stellen auch besetzt werden könnten. Er empfiehlt, für die Haushaltsplanberatungen einen entsprechenden Antrag zu stellen.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich
zu
.
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