Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1139/2019
Stuttgart,
11/25/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 26.11.2019



Digitalisierung an Stuttgarter Schulen

Beantwortung / Stellungnahme

DigitalPakt Schule: Chancen für die Digitalisierung Stuttgarter Schulen

Der DigitalPakt Schule bietet große Chancen, da hier für Stuttgart insgesamt bis zu 30,6 Mio. EUR abgerufen werden können, welche überwiegend in die Infrastruktur investiert werden sollen. Bedingung für die Antragstellung sind u.a. individuelle Medienentwicklungspläne (MEP) für jede Schule, sowie Aufbau und zukünftige Sicherstellung von Wartung, Betrieb und IT-Support für die geförderte zusätzliche digitale Infrastruktur und Ausstattung.

Die Verwaltung erarbeitet daher ein Konzept zur Medienentwicklungsplanung, Planung und Umsetzung flächendeckender digitaler Infrastruktur und Ausstattung an bis zu 160 Schulen unter Beantragung von Fördermitteln aus dem DigitalPakt Schule, sowie zum Aufbau und langfristigen Sicherstellung von Wartung, Betrieb und IT-Support für die geförderte zusätzliche digitale Infrastruktur und Ausstattung.
Um die anstehenden Herausforderungen der Digitalisierung an Schulen meistern zu können und Voraussetzungen für die Antragstellung auf Mittel aus dem DigitalPakt (MEP, Konzeption, Planung) zu schaffen, sind zusätzliche personelle Ressourcen beim Schulverwaltungsamt erforderlich. Daher wurden mit Ergänzung der Grünen Liste (GRDrs 1409/2019) 11 zusätzliche Stellen in den Verwaltungsvorschlag zum Stellenplan aufgenommen.

Auch die Sicherstellung des laufenden Betriebs der geförderten Digitalen Ausstattung, zu der sich die Schulträger mit Beantragung von Fördergeldern aus dem Digitalpakt verpflichten, wird eine herausfordernde Aufgabenstellung. Daraus resultierende Stellenbedarfe sind noch zu eruieren (ggf. im Rahmen des geplanten Projekts beim Schulverwaltungsamt) und werden bei Bedarf dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.

Die kommunalen Schulträger erhalten vom Land rund 145 Mio. EUR als pauschale Förderung für die Digitalisierung der Schulen. Die Zuweisungen sind nach §17a FAG für Investitionen einzusetzen, die der Umsetzung der jeweiligen Medienentwicklungspläne als auch der Erarbeitung der Medienentwicklungspläne dienen. Die erste Auszahlung erfolgte im Juni 2019.
Von dem landesweit zu verteilenden Gesamtbetrag in Höhe von 75 Mio. EUR erhielt die Stadt Stuttgart rd. 4 Mio. EUR. Die Auszahlung der zweiten Tranche wird voraussichtlich 2020 erfolgen. Der auf die Stadt Stuttgart entfallende Anteil wird in Höhe von rd. 3,72 Mio. EUR erwartet. 80 % der Personalkosten für die mit Ergänzung der Grünen Liste vorgeschlagenen 11 Stellen können hierüber finanziert werden. Ein Eigenanteil von mindestens 20% ist vom kommunalen Schulträger gem. §17a Abs. 2 Satz 3 FAG zu tragen.

Die Beauftragung externer Beratungsunternehmen für die Medienentwicklungsplanung wird seitens der Schulverwaltung nicht als zielführend erachtet.

Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung der Digitalisierung

Das Schulverwaltungsamt, Sachgebiet IT Competence Center Schulen (ITCC), hat über 20 Jahre Erfahrung in der Unterstützung der Stuttgarter Schulen bei der Digitalisierung. Hier wurden und werden seither Standards für die schulgerechte digitale Infrastruktur und Ausstattung entwickelt und nach Möglichkeit umgesetzt. Damit war die Stuttgarter Schulverwaltung in der Vergangenheit immer wieder Vorreiter in Baden-Württemberg.

Das Stuttgarter Programm „Schule online“ (seit 1998) mit der regelmäßigen Erneuerung der Ausstattung nach 4-5 Jahren war und ist wegweisend. Hier wurde das landesweit einmalige an ITIL® orientierte dreistufige Supportsystem „ITS4SCHOOL“ implementiert, welches Stuttgarter Schulen seit 2003 über den Service Desk Stuttgarter Schulen mit der zentralen Rufnummer (0711) 216-933 in Anspruch nehmen können.

Ein Masterplan für die Vernetzung und Ausstattung (=Digitalisierung) der Stuttgarter Schulen existiert bereits. Er umfasst:
Diese Stuttgarter Digitalisierungsstandards bieten jeder Schule den Spielraum zur individuellen Ausgestaltung der digitalen Ausstattung gemäß ihren eigenen pädagogischen Schwerpunkten.

In den seit dem Schuljahr 2016/2017 geltenden Bildungsplänen des Landes Baden-Württemberg ist die Medienbildung eine der fünf Leitperspektiven, die sich spiralcurricular durch alle Unterrichtsfächer, Klassenstufen und Schularten von der Grundschule bis zum Abitur durchzieht. Somit muss der digitale Medieneinsatz fächerintegrativ im Unterricht jederzeit schulweit an jedem Unterrichtsort möglich sein.
Gemäß den Digitalisierungshinweisen des Landes sowie den ergänzenden technischen Hinweisen des Städtetags BW sind zum fächerintegrativen Medieneinsatz folgende Ausstattungsmerkmale für alle Schularten notwendig:



Städtisches Digitalisierungsprogramm für Schulen

Durch die Haushaltsbeschlüsse zur Digitalisierung der Stuttgarter Schulen im Doppelhaushalt 2018/2019 (GRDrs 715/2017) wurden insgesamt 23,5 Mio. EUR bis 2022 bereitgestellt. Da der Ausbau der digitalen Infrastruktur jedoch sehr vom Gebäudezustand und den Umsetzungsmöglichkeiten im Rahmen des Schulsanierungsprogramms abhängt, schlug die Verwaltung in der GRDrs 738/2018 vor Finanzmittel, welche für Infrastruktur vorgesehen waren, für bedarfsgerechte Digitalisierungsangebote zu verwenden, die ohne oder nur mit geringer Beteiligung des Hochbauamtes umsetzbar sind, insbesondere:



Aus den im Doppelhaushalt 2018/2019 bereitgestellten 23,5 Mio. EUR konnten bisher Maßnahmen mit einem Umfang von 12,1 Mio. EUR umgesetzt werden.

Der aktuelle Sachstand der digitalen Infrastruktur an Schulen stellt sich wie folgt dar:

Eine Vollvernetzung aller Schulhäuser sowie eine flächendeckende Ausstattung mit Endgeräten und Präsentationseinheiten hat bisher nicht erfolgen können.

Somit fehlt bei der Mehrzahl der Stuttgarter Schulen noch die notwendige flächendeckende digitale Infrastruktur und Ausstattung mit digitalen Präsentationseinheiten und Endgeräten in jedem Unterrichtsraum. Damit wird den Schulen die Umsetzung der medienintegrativen Bestandteile jedes Unterrichtsfachs nicht im nach Bildungsplan erforderlichen Maß ermöglicht.

Die Beschaffung und Wiederbeschaffung von Endgeräten erfolgt bisher an keiner Schule auf Grundlage einer umfassenden, gemeinsam von Schule und Schulträger erarbeiteten Medienentwicklungsplanung im Sinne der Landesvorgaben, und ist somit nur rudimentär an den tatsächlichen pädagogischen Bedarfen orientiert. Hierfür fehlen beim Schulverwaltungsamt die notwendigen personellen Ressourcen


Inwieweit kann externe Unterstützung der Schulen bei der Entwicklung von Medienentwicklungsplänen sinnvoll sein?

Seitens der Schulverwaltung wird die Beauftragung externer Beratungsunternehmen nicht als zielführend erachtet.
Ein Beratungsvertrag in einem Umfang von 300.000 EUR müsste europaweit ausgeschrieben werden. Eine solche Ausschreibung dauert bis zur Vergabe erfahrungsgemäß mindestens ein Jahr. Da möglichst viele Anträge für Förderungen aus den DigitalPakt Schule bis zum 30.04.2022 gestellt werden müssen (danach werden noch nicht beantragte Summen neu verteilt), würde eine externe Vergabe wertvolle Zeit kosten und Fördergelder in möglicherweise mehrfacher Höhe der Vergabesumme würden der Stadt entgehen.

· Medienentwicklungsplanung ist ein abgestimmter Prozess


· Externe Beratung bindet interne Ressourcen

· Medienentwicklungsplanung mit Schulen ist eine Daueraufgabe






Vorliegende Anträge/Anfragen

408/2019 Bündnis 90/ DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, 549/2019 CDU-Gemeinderatsfraktion, 815/2019 SPD-Gemeinderatsfraktion




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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