Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
330
7
VerhandlungDrucksache:
458/2016
GZ:
StU
Sitzungstermin: 27.07.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Westhaus-Gloël de
Betreff: Erhalt der vom Weinbau geprägten Kulturlandschaft in der Landeshauptstadt Stuttgart
Verwendung von Mitteln im Jahr 2016
Ermächtigung Stellenbesetzung bis Ende 2018

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 19.07.2016, öffentlich, Nr. 363

Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 22.07.2016, öffentlich, Nr. 100

Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 04.07.2016, GRDrs 458/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die für 2016 zur Verfügung stehenden Mittel für die finanzielle Förderung von Erhaltungs- und Wiederaufbaumaßnahmen für Trockenmauern und Staffeln in Steillage in Höhe von 600.000,00 € (GRDrs 308/2014) werden wie folgt verwendet:
Förderprogramm Trockenmauern einschließlich Personalkosten zur Abwicklung des Förderprogrammes 530.000,00 €
Unterhalt von Wegen und Wandel einschließlich Beratung und Bauleitung 70.000,00 €



EBM Föll weist darauf hin, dass den Ausschussmitgliedern von BM Pätzold mit Datum vom 25.07.2016 eine Ergänzung des Beschlussantrags um eine Ziffer 3. zugegangen ist. Diese laute:

"Das notwendig werdende geologische Gutachten zur Sicherung der Felsen auf dem Grundstück Flst. 6925 im Gewann Zuckerberg in Bad Cannstatt kann im Vorgriff auf die Mittel 2017 entsprechend der Richtlinie über die finanzielle Förderung von Erhaltungs- und Wiederaufbaumaßnahmen für Trockenmauern und Staffeln in Steillagen finanziert werden."

Die Verwaltung beabsichtige, im Rahmen der Evaluierung des Förderprogramms auch den Fördertatbestand der Sanierung von Felsstürzen und die Sicherung von nicht verkehrssicheren Felsformationen in weinbaulich genutzten Steillagen vorzuschlagen. Der Felsabsturz in Bad Cannstatt sei ja bekannt. Um bezüglich des Gutachtens keine Zeit zu verlieren, schlage die Verwaltung vor, die Ziffer 3. zu ergänzen.

Gegen diesen Vorschlag erheben sich keine Einwendungen.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt - einschließlich der ergänzten Ziffer 3. wie vorgetragen - einstimmig wie beantragt.

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