Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
330
7
Verhandlung
Drucksache:
458/2016
GZ:
StU
Sitzungstermin:
27.07.2016
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Westhaus-Gloël
de
Betreff:
Erhalt der vom Weinbau geprägten Kulturlandschaft in der Landeshauptstadt Stuttgart
Verwendung von Mitteln im Jahr 2016
Ermächtigung Stellenbesetzung bis Ende 2018
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 19.07.2016, öffentlich, Nr. 363
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 22.07.2016, öffentlich, Nr. 100
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 04.07.2016, GRDrs 458/2016, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die für 2016 zur Verfügung stehenden Mittel für die finanzielle Förderung von Erhaltungs- und Wiederaufbaumaßnahmen für Trockenmauern und Staffeln in Steillage in Höhe von 600.000,00 € (GRDrs 308/2014) werden wie folgt verwendet:
Förderprogramm Trockenmauern einschließlich Personalkosten zur Abwicklung des Förderprogrammes
530.000,00 €
Unterhalt von Wegen und Wandel einschließlich Beratung und Bauleitung
70.000,00 €
2. Die Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal im Umfang von 0,75 Vollzeitkräften beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Abteilung Stadtentwicklung, Sachgebiet Landschafts- und Grünordnungsplanung wird bis 31. Dezember 2018 verlängert. Die Personalkosten werden aus den vom Gemeinderat bereitgestellten Mitteln von jährlich 600.000 € gedeckt.
EBM
Föll
weist darauf hin, dass den Ausschussmitgliedern von BM Pätzold mit Datum vom 25.07.2016 eine
Ergänzung des Beschlussantrags
um eine Ziffer 3. zugegangen ist. Diese laute:
"Das notwendig werdende geologische Gutachten zur Sicherung der Felsen auf dem Grundstück Flst. 6925 im Gewann Zuckerberg in Bad Cannstatt kann im Vorgriff auf die Mittel 2017 entsprechend der Richtlinie über die finanzielle Förderung von Erhaltungs- und Wiederaufbaumaßnahmen für Trockenmauern und Staffeln in Steillagen finanziert werden."
Die Verwaltung beabsichtige, im Rahmen der Evaluierung des Förderprogramms auch den Fördertatbestand der Sanierung von Felsstürzen und die Sicherung von nicht verkehrssicheren Felsformationen in weinbaulich genutzten Steillagen vorzuschlagen. Der Felsabsturz in Bad Cannstatt sei ja bekannt. Um bezüglich des Gutachtens keine Zeit zu verlieren, schlage die Verwaltung vor, die Ziffer 3. zu ergänzen.
Gegen diesen Vorschlag erheben sich keine Einwendungen.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
- einschließlich der ergänzten Ziffer 3. wie vorgetragen - einstimmig
wie beantragt.
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