Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0350-01
GRDrs 1075/2017
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/27/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2017



Budget der Bezirksbeiräte

Beantwortung / Stellungnahme

Ergänzung zu den HH-Vorlagen
1004/2017 (Forum Hospitalviertel e.V.)
1009/2017 (Bürgerbeteiligung vor Ort)
1075/2017 (Budget Bezirke)
1132/2017 (Umleitungsstrecken bei Stadtteilfesten)
1292/2017 (Kinder- und Jugendbeteiligung in den Stadtbezirken)

Eine Zusammenlegung aller aufgeführter Anträge in ein Gesamtbudget wird von Seiten der Verwaltung nicht empfohlen, da eine inhaltliche Zusammenlegung, insbesondere mit dem Baubudget, - wie nachfolgend dargestellt - nicht sinnvoll wäre und zu einem großen Verwaltungsaufwand führen würde.

1. Forum Hospitalviertel e.V. & Bürgerbeteiligung vor Ort

Zum Forum Hospitalviertel e.V. wird auf die Haushaltsvorlage 1004/2017 verwiesen.

Bei der Förderung von Vereinen handelt es sich immer um eine Einzelförderung.
Die Fördergelder werden entsprechend der städtischen Zuwendungsrichtlinien vergeben. Durch einen Zuwendungsbescheid wird schriftlich festgehalten, für welche Zwecke die Gelder zu verwenden sind. Der geförderte Verein muss die Verwendung der Gelder im Anschluss mit entsprechenden Verwendungsnachweisen belegen.

Es ist übliche Praxis, dass dauerhafte Förderungen von Vereinen einzeln beschlossen werden. Ein Gesamtbudget ohne Zuordnung würde Entscheidungen über die Mittelverteilung in die Zukunft verlagern sowie einen erhöhten Verwaltungsaufwand produzieren und wäre zudem intransparenter. Es müssten dann einheitliche Kriterien für die Mittelverteilung festgelegt werden, was schwierig erscheint.

Bei der Förderung des Forums Hospitalviertel e.V. handelt es sich um eine institutionelle Förderung.


Eine Vermischung von institutioneller Vereinsförderung und der Förderung von Bürgerbeteiligungsprozessen sollte aus Sicht der Verwaltung nicht erfolgen. Diesbezüglich wird auch auf die Haushaltsvorlage 1009/2017 verwiesen.

Mit einer erneuten Förderung in Höhe von jeweils 17.000 € pro Jahr für die Jahre 2018 und 2019 könnte die Arbeit des Vereins weiter verstetigt werden.

2. Budget Bezirke & Umleitungsstrecken bei Stadtteilfesten & Kinder- und Jugendbeteiligung in den Stadtbezirken

Eine sachgerechte Weiterentwicklung der Förderung der Stadtteilkultur und der Förderung bürgerschaftlicher Initiativen ist für die Stadtgesellschaft wichtig.

Eine Zusammenlegung der bisherigen drei Bestandteile der Förderung (1. Sockelbetrag, 2. Pro-Kopf-Anteil, 3. Kulturförderung) in ein neues Gesamtbudget „Allgemeines Bezirksbudget“ ist sinnvoll.

Aus diesem Gesamtbudget könnten die Bezirke künftig sowohl die Förderung ihrer Stadtteilkultur einschließlich der Pflege des lokalen Brauchtums als auch sämtliche bürgerschaftliche Initiativen/Vereine/Organisationen mit Stadtteil- und Stadtbezirksbezug unterstützen. Die Vergabe des Budgets kann innerhalb des weiten Rahmens der Zweckbestimmung in jedem Stadtbezirk individuell erfolgen; das bewährte Verfahren in Bezug auf das bisherige „Verfügungsbudget Bezirksbeiräte“ (vgl. GRDrs 266/1998 und GRDrs 266/1998 Ergänzung in der vom Gemeinderat am 22.10.1998 beschlossenen Fassung - Niederschriftsnummer 248/1998) fände auch auf das „Allgemeine Bezirksbudget“ Anwendung.

Wichtig ist, dass diejenigen Bezirke, in denen tatsächlich noch historisch gewachsene Kulturreihen stattfinden, durch eine Zusammenlegung der Budgetmittel nicht schlechter gestellt werden. Dies ist ohne eine Erhöhung des Gesamtbudgets nicht möglich. Neben einer Erhöhung des Gesamtbudgets ist - um eine Schlechterstellung von Stadtbezirken zu verhindern - bei einer Neuverteilung weiterhin ein Sockelbetrag pro Bezirk erforderlich. Ohne einen Sockelbetrag wäre eine Verdreifachung des Budgets notwendig.

Die in Anlage 1 dargestellte Tabelle zeigt eine mögliche Neuaufteilung ab dem Jahr 2018 bei einer Erhöhung des Gesamtbudgets (bislang 305.000 €) um beispielsweise 130.000 € bzw. 150.000 € pro Jahr. Die Darstellung veranschaulicht: je größer die Budgeterhöhung insgesamt ausfällt, desto geringer kann der Sockelbetrag pro Stadtbezirk ausfallen, ohne dass ein Stadtbezirk zum bisherigen Stand schlechter gestellt wird. Der Pro-Kopf-Anteil erhöht sich dadurch entsprechend.

Zu den Themen Umleitungsstrecken und Kinder- und Jugendbeteiligung gibt es weitere Haushaltsanträge. Aufgrund des Sachzusammenhangs wird empfohlen, diese Themen bei der Entscheidung über die Größenordnung des Gesamtbudgets zu berücksichtigen. Diese erweiterte Förderung wäre von der Zweckbestimmung des „Allgemeinen Bezirksbudgets“ mit umfasst.

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Entscheidung über den vom „Allgemeinen Bezirksbudgets“ für diese Maßnahmen im jeweiligen Jahr zu verwendenden Anteil vor Ort und situationsabhängig getroffen werden. Vor diesem Hintergrund sollte die Förderung von Kinder- und Jugendbeteiligung in den Stadtbezirken lediglich als zusätzlicher Zweck des „Allgemeinen Bezirksbudgets“ benannt werden, jedoch keine betragsbezogene Zweckbindung vorgesehen werden.

3. Baubudget Bezirke

Eine inhaltliche Zusammenlegung mit dem „Allgemeinen Bezirksbudget“ hält die Verwaltung für nicht sinnvoll.

Zudem ist es aus Sicht der Verwaltung zur Vermeidung eines hohen Verwaltungsaufwandes angezeigt, statt eines bei den Bezirken angesiedelten Budgets, die entsprechenden Haushaltsmittel bei den Fachämtern – Tiefbauamt sowie Garten-, Friedhofs- und Forstamt – zu erhöhen, wie auch beantragt und teilweise bereits beschlossen wurde. Die Bezirksbeiräte könnten im Rahmen eines im Budget der Fachämter festgelegten Gesamtbetrags zu Beginn des Haushaltsjahres priorisierte Umsetzungsvorschläge an die beiden Fachämter richten. Eine feste betragsmäßige Zuordnung der Mittel auf die Bezirke wird von Seiten der Verwaltung für nicht sinnvoll erachtet.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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307/2017 CDU; 488/2017 Nr.1 Bündnis 90/DIE GRÜNEN; mündliche Anfrage StR Körner, SPD, VA 1. Lesung am 06.11.2017




Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister




<Anlagen>


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Anlage 1 _Ergänzungsvorlage 1075_2017.pdf