Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs 331/2019
Stuttgart,
06/27/2019


Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
22.07.2019
24.07.2019

Bericht:

Einführung

In Stuttgart leben 614.365 Menschen (Stand 31.12.2018, Statistisches Amt Stuttgart), davon sind 94.769 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bei steigender Tendenz. Prognosen des Statistischen Amtes von 2019 gehen davon aus, dass bis 2030 von einem Bevölkerungsanstieg von 6,1% auszugehen ist. Aufgrund hoher Geburtenraten sowie der durch Zuwanderung gut besetzten Elternjahrgänge steigt die Anzahl der unter 15-Jährigen um ca. 10% beträchtlich an. (vgl. Die Einwohnerentwicklung in den Stuttgarter Stadtbezirken bis 2030, Landeshauptstadt Stuttgart Monatsheft 3/2019). Ca. 60% der in Stuttgart lebenden Kinder haben einen Migrationshintergrund, ca. 13,1 Prozent aller Familienhaushalte mit Kindern unter 18 Jahren erhalten Sozialleistungen gemäß SGB II.

Stuttgart ist bereits heute in vieler Hinsicht eine kinderfreundliche Stadt. Aufgrund der Bevölkerungsprognosen ist die Weiterentwicklung im Hinblick auf die Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen ein besonders wichtiges Feld. Bereits 2003 wurde die Stelle einer hauptberuflichen Kinderbeauftragten geschaffen und das Thema in der Stadtgesellschaft und in der Verwaltung positioniert. Mit der „Konzeption Kinderfreundliches Stuttgart 2015-2020“ hat der Gemeinderat auf Vorschlag des Oberbürgermeisters Ziele und Maßnahmen in neun Kinderrelevanten Handlungsfeldern beschlossen, die seitdem Schritt für Schritt umgesetzt werden. Die Perspektive von Kindern und Jugendlichen spielt in dem Gesamtprozess eine entscheidende Rolle und wird durch unterschiedliche Formate der Beteiligung berücksichtigt. Es ist ein zentrales Ziel der Landeshauptstadt Stuttgart, die Lebensbedingungen und Perspektiven der Stuttgarter Kinder zu verbessern.

Schon beim Beschluss der Konzeption 2015 war die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im Fokus der Maßnahmen. Mit der Entscheidung des Gemeinderats, sich um das Siegel Kinderfreundliche Kommune zu bewerben und den dafür vorgesehenen Prozess einzuschlagen, bekennt sich Stuttgart dazu, die Kinderrechte verbindlich im Bereich der kommunalen Zuständigkeit umzusetzen und stellt sich der Analyse des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“, der vom Deutschen Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland getragen wird. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren. Zentral ist Art. 3,1: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ Dies gilt es als Grundhaltung in der Stadtverwaltung zu verankern und entsprechende Strukturen zu schaffen, die diese unabhängig von handelnden Personen absichern.

Der vorliegende Aktionsplan schließt unmittelbar an die „Konzeption Kinderfreundliches Stuttgart 2015-2020“ an, greift die Ziele und Handlungsempfehlungen auf und erweitert das Maßnahmenspektrum in Feldern, die durch die Analyse in den Empfehlungen des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen“ als Handlungsbedarfe sichtbar wurden.
Mit dem Haushaltsbeschluss im Dezember 2017 beschloss der Gemeinderat in das Verfahren zum Erwerb des Siegels Kinderfreundliche Kommune einzusteigen. Am 8. März 2018 wurde die entsprechende Vereinbarung durch Oberbürgermeister Fritz Kuhn und die Vorstandsvorsitzende des Vereins Kinderfreundliche Kommunen e.V. Anne Lütkes offiziell unterzeichnet.

Von Mai bis Juli 2018 schloss sich die Analysephase in Form der Verwaltungsbefragung und der Kinderbefragung, sowie einer Kinderkonferenz am 20. Juli 2018 an. Im Vor-Ort-Gespräch am 12.10.2018 diskutierten Vertreterinnen des Vereins, die Sachverständigen Nathalie Schulze-Oben und Prof. Dr. Roland Roth mit Vertreter/innen der Stadt Stuttgart die Ergebnisse der Analyse und den daraus entstehenden Handlungsbedarf. Am 29.11.2018 erhielt die Landeshauptstadt Stuttgart die schriftlichen Empfehlungen für den Aktionsplan.

In den Fachgruppen zur Umsetzung der Konzeption Kinderfreundliches Stuttgart und weiteren eigens eingerichteten Arbeitsgruppen wurden die Empfehlungen diskutiert und adäquate Maßnahmen entwickelt. Für den Bereich der Partizipation wurde die Arbeitsgruppe von der Sachverständigen Pia Yvonne Schäfer beraten. Gleichzeitig wurde der aktuelle Stand der Umsetzung der Konzeption Kinderfreundliches Stuttgart analysiert und in die Entwicklung der Maßnahmen einbezogen. Der Zweite Statusbericht zur Umsetzung der Konzeption Kinderfreundliches Stuttgart 2015-2020 (GRDrs 297/2019) ist deshalb eine wichtige Ergänzung zur Darstellung des Sachstands.

Für die Erstellung des Aktionsplanes und die Umsetzung wurde am 26. April 2018 eine Steuerungsgruppe konstituiert, für die alle Referate entscheidungsbefugte Vertretungen benannt haben. Für die fachliche Begleitung wurde am 18. Juni 2018 eine Koordinierungsgruppe eingerichtet. Sie setzt sich zusammen aus den Sprecherinnen und Sprechern der Fachgruppen der „Konzeption Kinderfreundliches Stuttgart 2015-2020“, Vertretern des AK Stuttgarter Jugendrat, der Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft und des Stadtjugendrings (alle drei Organisationen als Vertretung der Jugendlichen von 14-18 Jahren), sowie der Beauftragten für Belange von Menschen mit Behinderung.
In Abstimmung mit der Steuerungsgruppe und der Koordinierungsgruppe wurden die Maßnahmen des Aktionsplans erarbeitet.

Der Aktionsplan soll mit den Maßnahmen im Rahmen des Haushaltsbeschlusses für den Doppelhaushalt 2020/2021 beschlossen werden. Nach Beschluss durch den Gemeinderat und der Prüfung des Aktionsplans durch den Verein und die Sachverständigen wird das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ voraussichtlich im Frühjahr 2020 verliehen. Es folgt die Umsetzung des Aktionsplanes unter Begleitung der Expertise der Sachverständigen. Das Siegel kann im Anschluss durch einen weiteren Aktionsplan um weitere drei Jahre verlängert werden.

Zusammenfassung des Aktionsplanes (vollumfänglich als Anhang)

Der Aktionsplan gliedert sich in 6 Handlungsfelder, die insgesamt 32 Maßnahmen beinhalten. Die Maßnahmen wurden ämterübergreifend erarbeitet und basieren auf den UN-Kinderrechten, den Befragungs- und Konzeptionsergebnissen und den Empfehlungen des Vereins zur Erlangung des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“.
Die Handlungsfelder und Maßnahmen werden im Folgenden kurz dargestellt und durch eine tabellarische Darstellung erweitert.

1. Handlungsfelder Sicherheit, Sauberkeit und Gesundheit



Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung


(vgl. UN-KRK Art. 20, 23, 25, 26).

Kinder haben das Recht, gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden (vgl. UN-KRK Art. 6, 24, 27).



Leitziele:
Wir streben an, dass Kinder, die in Stuttgart leben, sich in der Regel sicher und wohl fühlen und in Notsituationen schnell Hilfe finden. Als wichtigen Aspekt des Wohlbefindens sollen der öffentliche Raum und insbesondere Spielplätze von Kindern als sicher und einladend wahrgenommen werden.

Alle Kinder sollen in Stuttgart ausreichende Möglichkeiten haben, sich ihren Bedürfnissen gemäß zu bewegen und nach ihren Interessen und Fähigkeiten sportlich zu betätigen und zu entfalten. Sie sollen durch wohnortnahe und alltagstaugliche attraktive Angebote zur Bewegungsförderung und gesundheitlichen Prävention unterstützt werden, sich gesund zu entwickeln. Eltern und pädagogisches Fachpersonal werden in Ihren Aufgaben, ein gesundes Aufwachsen zu fördern z.B. in den Bereichen Ernährung, psychische Gesundheit, gesunde Entwicklung in verschiedenen Lebensphasen unterstützt und beraten. Kinder bzw. deren Eltern sollen angemessene und leicht zugängliche medizinische Versorgung und Beratung finden.

Maßnahme 1.1:
Ziel: Der öffentliche Raum in Stuttgart wird insgesamt sauberer; besonderer Wert wird dabei auf häufig genutzte Spielflächen für Kinder gelegt.
Inhalt: Das Konzept „Sauberes Stuttgart“ besteht aus vier Säulen, Prävention, Reinigung, Kontrolle und Öffentlichkeitsarbeit. Ein Grundmaß an Sauberkeit in der Stadt ist für alle wichtig. Speziell aus der Kinderperspektive stehen dabei die Spielplätze im Vordergrund. Diese werden künftig stärker fokussiert und die 70 hochfrequentierten Spielplätze werden zukünftig mehrmals pro Woche gereinigt. Ebenso werden die Brunnen häufiger gesäubert.
Amt: Technisches Referat
Betrag/Teilhaushalt: Mittel im Konzept Sauberes Stuttgart GRDrs 892/2017 enthalten

Maßnahme 1.2:
Ziel: Durch einen gezielten Einsatz von Präventionsmaßnahmen, Reinigung und Kontrolle werden Kinder und Jugendliche in ihrem Engagement für eine saubere Umgebung im eigenen Lebensumfeld unterstützt und der öffentliche Raum nachhaltig nutzbar gemacht. Dafür wird ein geeignetes Beteiligungsformat für Kinder und Jugendliche entwickelt
Inhalt: Innerhalb des Konzeptes „Sauberes Stuttgart“ wird eine Vorgehensweise entwickelt, die es ermöglicht, gemeinschaftlich und zeitnah besonders auffällig verschmutzte Orte zu melden, zu säubern und zu überwachen. Die Maßnahmen werden im gemeinsamen engen Zusammenspiel von Amt für öffentliche Ordnung, AWS und Einrichtungen mit Kindern, Jugendlichen oder Familien durchgeführt. So werden die Säulen des Konzeptes Prävention, Reinigung und Kontrolle erlernt, gelebt und als wirksam erfahren.
Aus den Erfahrungen wird ein „Werkzeugkoffer“ erstellt mit Empfehlungen, Ansprechpersonen und Beteiligungsformaten sowie Formen der Anerkennung der Beteiligten für Einrichtungen mit Kindern, Jugendlichen und Familien, Schulen, Kitas. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit wird das Anliegen und das Engagement der Beteiligten kommuniziert.
Amt: Amt für Öffentliche Ordnung (32) mit Schwerpunkt auf den Einsatz des Vollzugsdienstes und die Vermittlung von weiteren Ansprechpersonen in der Stadtverwaltung
Abteilung Kinderbüro (OB-KB) für die Erstellung eines Werkzeugkoffers und die Öffentlichkeitsarbeit
Betrag/Teilhaushalt: Mittel im Konzept Sauberes Stuttgart GRDrs 892/2017 enthalten

Maßnahme 1.3:
Ziel: Bewährte Angebote der Gewaltprävention an Schulen werden ausgebaut. Damit werden Kinder und Jugendliche gestärkt und ihr Sicherheitsgefühl insbesondere im Lebensraum Schule verbessert.
Inhalt: Die Projekte „Wehr Dich mit Köpfchen“ – für Grundschulen und „Stark ohne Gewalt“ – für Hauptschulen, die beide als sehr wirksam verifiziert wurden, werden gefördert, um durch eine höhere Frequenz und Projektdichte einen größeren Wirkungsgrad zu erzielen. Das Projekt „Stark ohne Gewalt“ kann mit bis zu 30 Veranstaltungen pro Schuljahr durchgeführt werden, alle Anfragen zu „Wehr Dich mit Köpfchen“ können bedient werden.
Amt: Stabstelle Sicherheitspartnerschaften in der Kommunalen Kriminalprävention (SOS/KKP)
Betrag/Teilhaushalt: 15.000 p.a., Verweis auf GRDrs 516/2019

Maßnahme 1.4:
Ziel: Ein Konzept zur Gewaltprävention für den Arbeits- und Lebensraum Schule wird gemeinsam mit allen schulischen Akteuren entwickelt.
Inhalt: Die gemeinsame Entwicklung eines Konzeptes aus der Praxis für die Praxis mit breiter Beteiligung in multiprofessionellen Konstellationen. Die Perspektive Schule als Arbeits- und Lebensraum aller Akteure, einschließlich der Schüler/innen, soll hier im Fokus liegen.
Amt: Abteilung Kinderbüro (OB-KB) und Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft (JB-BiP)
Betrag/Teilhaushalt: evtl. anfallende Sachkosten aus Projektetat von JB-BiP

Maßnahme 1.5:
Ziel: Mindestens 80% der Stuttgarter Kinder und Jugendlichen kennen die Nummer gegen Kummer.
Inhalt: Die „Nummer gegen Kummer“ ist ein eine anonyme bundesweite Telefonberatung für Kinder und Jugendliche. Sie kann erster Ansprechpartner in Notfällen sein. Das Wissen um die Möglichkeit, einen zuverlässigen Ansprechpartner für schwierige Fragen zu haben, verstärkt das Sicherheitsgefühl der Kinder und Jugendlichen. Um die Bekanntheit zu erhöhen und auch die Relevanz, soll die Nummer aktiver und breiter kommuniziert werden.
Amt: Abteilung Kinderbüro (OB-KB)
Betrag/Teilhaushalt: Sachkosten 5.000 € 2020 und 2021

Maßnahme 1.6:
Ziel: Die Anzahl der Still- und Wickelmöglichkeiten in der Stadt, insbesondere in öffentlichen Einrichtungen, ist signifikant erhöht und deren Qualität hat sich verbessert. Die Still- und Wickelmöglichkeiten sind bei jungen Eltern bekannt und die Öffentlichkeit ist für die Bedeutung des Stillens sensibilisiert.
Inhalt: Das Stillen ist für Kinder zu Beginn des Lebens sehr wichtig. Für die Mütter ist es wichtig stillen zu können, bei gleichzeitiger Teilhabe am öffentlichen Leben. Um dies zu fördern, soll ein Runder Tisch mit Beteiligten aus Verwaltung, Kliniken, Kirchen, Vereinen und Wirtschaft die Abfrage zur Bereitstellung stillfreundlicher Orte unterstützen, die bereits vorhandenen Daten sollen um alle Stadtbezirke erweitert werden und die mediale Präsenz stadtweit verstärkt werden. Hierfür sollen die Stillorte mittels einem eigenen Logo ausgewiesen werden, die Informationen über Stillen und Stillräume in Stuttgart mittels Flyer und über unterschiedliche Internetauftritte der Stadt, bestehende und zukünftige, verbreitet werden, z.B. durch punktuelle Plakataktionen u.ä. .
Amt: Jugendamt (51)
Betrag/Teilhaushalt: Sachkosten 10.000 € 2020 und 2021, Stellenanteil in S 11b zur Koordination der Initiative, 1. Jahr 25%, dann 10% zur Weiterführung und Betreuung.

Finanzielle Auswirkungen

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Maßnahme 1.3
15
15
15
15
15
Maßnahme 1.5
5
5
Maßnahme 1.6
10
10
Finanzbedarf
30
30
15
15
15
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)

Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2020
2021
später
Maßnahme 1.6 - Jugendamt Familieninformation
0,25
0,1
0,1
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Personalkosten
Maßnahme 1.6
15
6
6
6
6
Summe Folgekosten
15
6
6
6
6
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)





2. Handlungsfelder Stadtraum, Spiel- und Bewegungsflächen, Natur und Umwelt, Verkehr und Mobilität

Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. (vgl. UN-KRK Art. 31)





















Leitziele:
Kinder sollen in Stuttgart ausreichend und geeigneten Raum um sich aufzuhalten, zu spielen und sich zu bewegen finden. Die „Spielräume“ orientieren sich am Bedarf der Kinder und Familien. Familien sollen in Stuttgart bezahlbaren und für die Größe der Familien angemessenen Wohnraum und geeignete Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten im unmittelbaren Wohnumfeld finden.


Kinder in Stuttgart sollen möglichst viel Zeit in der Natur verbringen und vielfältige Naturerfahrungen machen können. Sie werden für Naturschutz und umweltfreundliches Verhalten sensibilisiert. Durch Bildung für nachhaltige Entwicklung erwerben sie Handlungskompetenzen, die sie zum nachhaltigen Denken und Handeln befähigen.
Die Voraussetzungen, dass Kinder sich ihrem Alter entsprechend selbständig und gefahrlos im Verkehr in Stuttgart bewegen und mobil sein können sollen zunehmend geschaffen werden.

Maßnahme 2.1:
Ziel: Der Spielflächenleitplan wird fortgeschrieben und weiterentwickelt.
Inhalt: In der Fortschreibung und Weiterentwicklung des Spielflächenleitplans werden qualitative Kriterien, wie Sozialdaten und die besonderen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung berücksichtigt. Außerdem werden auch Spiel- und Bewegungsbedarfe von Jugendlichen aufgenommen.
Amt: Amt für Stadtplanung und Wohnen (61)
Betrag/Teilhaushalt: Sachkosten 45.000 € in 2020/ 35.000 € in 2021



Maßnahme 2.2:
Ziel: Die Kinderperspektive und Kinderbedarfe werden bei Vorhaben der Stadtplanung systematisch berücksichtigt
Inhalt: Im Rahmen der Sozialverträglichkeitsprüfung in der Arbeitsgruppe „sozialverträgliche Planung“ soll die Prüfung der Kinderverträglichkeit bei städtebaulichen Planungen entwickelt und durchgeführt werden. Die Workshops zu Kinderrechten und Verwaltungshandeln sollen für die Entwicklung der Kinderverträglichkeitsprüfung genutzt werden (vgl. Maßnahme 6.3)
Amt: Stadtplanung und Wohnen (61)
Betrag/Teilhaushalt: 1,0 Stelle EG 13 beim Amt für Stadtplanung und Wohnen für die Geschäftsstelle Arbeitsgruppe Sozialverträgliche Planung (AGSP)


Maßnahme 2.3:
Ziel: Erweiterung der Spielflächen im dicht besiedelten Innenstadtraum
Inhalt: Das Pilotprojekt „Temporäre Spielstraßen" ist im letzten Jahr in Stuttgart sehr gut angenommen worden. Hierbei werden in besonders dicht besiedelten innerstädtischen Gebieten Straßen für einen halben Tag für den Autoverkehr gesperrt und den Kindern als Spielstraße mit Spielmaterial angeboten. Dieses Projekt soll fortgeführt und verstetigt werden
Amt: Abteilung Kinderbüro (OB-KB)
Betrag/Teilhaushalt: Sachkosten 40.000 € p.a. (Der notwendige Stellenanteil ist bei OB-KB in Maßnahme 6.5 enthalten und aufgeführt) Verweis auf GRDrs 104/2019


Maßnahme 2.4:
Ziel: Besondere Bedürfnisse von Kindern als Fußgänger berücksichtigen
Inhalt: Die bereits begonnenen Fußverkehrschecks werden fortgeführt. Das Kinderbüro und das Jugendamt organisieren Kinderbeteiligungen im Rahmen der Abstimmung innerhalb des Fußverkehrskonzeptes nach Möglichkeit unter Teilnahme des Sachbearbeiters und sorgen für eine Rückmeldung an die Kinder nach der Bearbeitung.
Amt: Abteilung Kinderbüro (OB-KB)
Betrag/Teilhaushalt: keine zusätzlichen Personal-oder Sachkosten

Maßnahme 2.5:
Ziel: Verbesserung des Zusammenlebens im direkten Wohnumfeld
Inhalt: Durchführung eines exemplarischen Beteiligungsprojekts in einer Wohnanlage der SWSG (Pilotprojekt). Ziel des Projekts ist es mehr Verständnis für die Bedürfnisse der unterschiedlichen Gruppierungen innerhalb der Hausgemeinschaften und Nachbarschaften untereinander zu schaffen. Von diesem inklusiven Ansatz und daraus resultierenden Handlungsempfehlungen profitieren Familien mit Kindern und Jugendlichen, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung sowie Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen
Finanziert durch SWSG

Maßnahme 2.6:
Ziel: Bessere Vernetzung und Nutzung von privaten, naturnahen Gartenbereichen in der Stadt für Stadtkinder
Inhalt: Durch die Entwicklung von Gartenlernbausteinen für ehrenamtlich engagierte Gartenfreunde soll ein niederschwelliges Angebot für die Kinder, die Einrichtungen und auch die Anbieter erarbeitet werden, dass Stadtkindern mit ihren Einrichtungen einen Zugang zu Privatgärten, Gartenanlagen und Gartengebieten und somit zu mehr Naturerfahrungen ermöglichen soll.
Amt: Abteilung Kinderbüro (OB-KB)
Betrag/Teilhaushalt: Sachkosten 10.000 € 2020 und 2021 zur Konzeptentwicklung als Zuschuss an Verein Gartenfreunde e.V.

Finanzielle Auswirkungen

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Maßnahme 2.1
45
35
Maßnahme 2.3
40
40
40
40
40
Maßnahme 2.6
10
10
Finanzbedarf
95
85
40
40
40
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2020
2021
später
Maßnahme 2.2 – SWU 1x 100 % Stelle für AGSP
1
1
1
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Personalkosten
Maßnahme 2.2– SWU 1x 100 % Stelle für AGSP
84
84
84
84
84
Summe Folgekosten
84
84
84
84
84
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)



3. Handlungsfeld Teilhabe und Chancengerechtigkeit


Kein Kind darf benachteiligt werden. ( vgl. UN-KRK Art. 1)

Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. (vgl. UN-KRK Art. 22, 38)


Leitziel: Die finanzielle Situation der Eltern soll sich möglichst wenig auf die Teilhabechancen von Kindern auswirken. Benachteiligungen sind soweit als möglich auszugleichen. Jedes Kind in Stuttgart soll sich seiner individuellen Begabungen und Interessen gemäß bilden, entwickeln und entfalten können und bei Bedarf Begleitung und Förderung erhalten.

Maßnahme 3.1:
Ziel: Die Spielflächen in der Stadt sollen inklusiv werden, zur gemeinsamen Nutzung anregen und somit für alle Kinder nutzbar sein.
Inhalt: Zunächst sollen mit Betroffenen Standards für öffentliche inklusive Spielflächen erarbeitet werden. Diese sollen anschließend dauerhaft im Prozessablauf der Verwaltung implementiert werden.
Amt: Garten- Friedhofs- und Forstamt (67)
Betrag/Teilhaushalt: Sachkosten 30.000 €/einmalig


Maßnahme 3.2:
Ziel: Stärkung von neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen in Beteiligungs- und Bildungsprozessen
Inhalt: Neuzugewanderte Kinder und Jugendliche und ihre Eltern sollen bei Beteiligungs- und Bildungsprozessen gestärkt werden:
Verbesserung der Partizipation: Es sollen zielgruppenspezifische und sprachsensible Konzepte erarbeitet (Workshops, Fokusgruppen, Befragungen, Schülerrat in Vorbereitungsklassen, etc.) und in unterschiedlichen Kontexten (offene Kinder- und Jugendarbeit, Flüchtlingssozialarbeit, Mobile Jugendarbeit, Vereine, etc.) umgesetzt werden. Stadtweite Ansätze und Projekte des Empowerments (z.B. Kinder- und Jugendrat in Unterkünften, Aneignung der Kinderrechte sowie Projekte von neuzugewanderten Kinder- und Jugendlichen für andere Kinder und Jugendliche) sollen systematisch erfasst und multipliziert werden, gleichzeitig sollen diese um neue Ansätze erweitert werden.
Verbesserung der Bildung: Die bestehenden Lücken sollen sowohl über die benannten Beteiligungsformate als auch über die Vernetzung aller relevanten Bildungsakteure erfasst werden. Maßnahmen, um identifizierte Lücken zu schließen, können sein die Erarbeitung und Ausweitung sprach- und kultursensibler Vermittlungsformate zum Thema Bildung und Bildungssystem (z.B. mehrsprachige Infoflyer oder Broschüren, zielgruppenspezifische Veranstaltungen, Beratungen vor Ort, etc.). Auch Maßnahmen struktureller Art, d.h. die Anpassung bestehender (Bildungs-)Angebote an die Bedürfnisse und die Voraussetzungen neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher (z.B. Integration in den Ganztag, Anerkennung von Muttersprachen, Ausbau muttersprachlichen Unterrichts, sprachsensible Vermittlung von Lerninhalten etc.). sind denkbar, ebenso die Erarbeitung innovativer Ansätze unter Einbezug aller relevanter Bildungsakteure, um den Anteil neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher an außerschulischen Regelangeboten (z.B. Jugendhäuser, Waldheime, Sportvereine, etc.) zu erhöhen, da diese bisher dort unterrepräsentiert sind.
Damit findet sowohl eine Erhöhung der Beteiligung an Bildungsangeboten statt, als auch eine Erhöhung der Beteiligung innerhalb der Angebote, die die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen aufgreifen. Kurzfristig und nachhaltig wird damit die Beteiligungs- und Bildungspartizipation von neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen erhöht.
Amt: Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft (JB-BiP)
Betrag/Teilhaushalt: 1,0 Stelle EG 13 bei JB-BiP ab 01.02.2021 (bis zum 31.01. besteht noch eine Ermächtigung)

Maßnahme 3.3:
Ziel: Die Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit von Kindern aus Vorbereitungsklassen soll verbessert werden
Inhalt: Das Angebot zur Teilhabe am Ganztagsangebot und an speziellen Angeboten soll für Kinder aus den Vorbereitungsklassen der Ganztagesgrundschulen nach §4a Schulgesetz angeglichen und bedarfsorientiert ausgebaut werden. Hierzu wird das Bildungs- und Betreuungsangebot entsprechend erweitert und die Kinder der VK-Klassen vollumfänglich in die Ganztagsbetreuung integriert.
Amt: Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft (JB-BiP) und Schulverwaltungsamt
Betrag/Teilhaushalt: Sachkosten 240.755 € p.a. Betreuung der VK-Kinder in Ganztagsgrundschulen nach §4a Schulgesetz

Finanzielle Auswirkungen

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Maßnahme 3.1
30
Maßnahme 3.3
240
240
240
240
240
Finanzbedarf
270
240
240
240
240
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)

Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2020
2021
später
Maßnahme 3.2- BiP 1x 100 % Koordinationsstelle EG 13
1,0
1,0
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Personalkosten
Maßnahme 3.2 - BiP
77
84
84
84
Summe Folgekosten
77
84
84
84
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


4. Handlungsfeld Partizipation und Information


Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, sich zu informieren, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. (vgl. UN-KRK Art. 12,13,14,17)



Leitziel: Kinder sollen an allen wichtigen, sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Die Mitbestimmung soll methodisch altersangemessen, transparent und inklusiv durchgeführt werden und so angelegt sein, dass möglichst alle soziokulturellen Aspekte berücksichtigt werden. Eine verbindliche Rückmeldung an die Beteiligten und die Umsetzung sollen zeitnah erfolgen.


Maßnahme 4.1:
Ziel: Das Wissen über Kinderrechte soll breiter und systematischer als bisher gestreut werden. Erst das Wissen um die Rechte und Möglichkeiten ermöglicht die Beteiligung und den gezielten Rückgriff auf Angebote jedweder Art für die Kinder.
Inhalt: Existierende Angebote und Projekte zur Bekanntmachung der Kinderrechten bei Kindern, Eltern und in der Öffentlichkeit wie Aktionstage, Theaterprojekte, Ausstellungen, Kinderrechterallyes anlässlich des Weltspieltages, des Weltkindertages, des Kinderrechtetages, u.a. werden verstetigt und ausgebaut.
Informationen über die Kinderrechte für Kinder werden erweitert, u.a. über Hilfsmöglichkeiten, wenn die Kinderrechte nicht eingehalten werden. Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung der Kinderrechte bei Eltern und in der Öffentlichkeit wird intensiviert. Beispielhafte Aktionen/ Projekte:
• Kinderzeitung zu den Kinderrechten zum 30-jährigen Jubiläum 2019

• Weiterentwicklung des Projektes in der Stadtbibliothek (Ausstellung mit Tablet-Rallye zu den Kinderrechten)

• KubiS „Kubi-Card“ Kunstprojekt mit 3./4. Klassen zu den Kinderrechten mit Ausstellung der Ergebnisse in den (Stadtteil-) Bibliotheken und evtl. anderen Orten, z.B. Bezirksämter

• Veröffentlichung der Informationen u.a. über die Kinderrechte auf der neuen städtischen Website für Kinder veröffentlichen, s.u.

• Kampagnen zu den Kinderrechten, z.B. Plakate, Wettbewerbe, Bäckertüten

• Elternzeitung

Amt: OB-KB
Betrag/Teilhaushalt: Sachkosten 7.000 € p.a.

Maßnahme 4.2:
Ziel: Die Zusammenarbeit mit Schulen zum Thema Kinderrechte soll vertieft werden.
Inhalt: Kinderrechtsbeauftragte an den Schulen als Ansprechpartner/innen und Multiplikator/innen sollen gewonnen werden. Dadurch soll der Austausch mit der Kommune und weiteren Organisationen verbessert und die Kinderrechtearbeit in den Schulen intensiviert werden. Zielgruppe sind insbesondere Lehrkräfte der Klassen 3-4 und 7, da in den Klassenstufen jeweils die Kinderrechte im Lehrplan verortet sind. Außerdem sollen pädagogische Fachkräfte im Ganztagsbereich angesprochen werden. Schülerinnen und Schüler werden eingebunden, jedoch nicht als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Schulen. Mögliche Aufgaben sind Ansprechpartner/in zum Thema Kinderrechte und Kinderbeteiligung nach innen (Schulgemeinde, Eltern, Kinder) und außen (Kinderbüro, Jugendamt und andere Organisationen, sowie Umsetzung der Kinderrechte in der Schule (im Schulalltag, in Projekten, bei Elternabenden)
Amt: Abteilung Kinderbüro (OB-KB)
Betrag/Teilhaushalt: keine zusätzlichen Sach- oder Personalkosten


Maßnahme 4.3:
Ziel: Schlüsselpersonen werden zum Thema Kinderechte fortgebildet. Die Vernetzung der Akteure wird hergestellt, bzw. verbessert.
Inhalt: Fortbildungen und ein Fachtag zur Erweiterung der Methodenkompetenz und zur Vernetzung der Akteure zu den Kinderrechten, z.B. Best Practice Tag werden durchgeführt. Die bestehenden Netzwerke wie regionale Trägerkonferenz, Handlungsfeldkonferenz Kinder, etc. zum Thema Kinderrechte nutzen und bei der Verbreitung der Kinderrechte in den Stadtbezirken stärker einbinden.
Amt: Jugendamt (51)
Betrag/Teilhaushalt: Sachkosten 5.000 € p.a.


Maßnahme 4.4:
Ziel: Eine eigene städtische Webseite für Kinder entwickeln, um relevante Informationen in geeigneter zielgruppenspezifischer Form über ein geeignetes Medium zur Verfügung zu stellen
Inhalt: Der Zugriff und die Verbreitung durch eine zielgruppenspezifische Homepage seitens der Stadt für die Kinder erlaubt vielen Akteuren in der Verwaltung eine schnelle, zeitnahe und sprachlich angepasst Kommunikation, die für viele Themen relevant und unterstützend ist. Die Beteiligung von Kindern ist grundsätzlich geplant und vorgesehen, die Form durch das Kinderbüro noch zu entwickeln.
Amt: Abteilung Kommunikation (LOB-K)
Betrag/Teilhaushalt: Sachkosten 50.000 € für die Entwicklung in 2020, 8.000 € für Betrieb in 2021 als IMP-Mittel


Maßnahme 4.5:
Ziel: Stadtweites regelmäßiges Format der Kinderpartizipation erproben, um Kindern stadtweit eine Beteiligung und Vertretung zu ermöglichen.
Inhalt: Entsprechend dem Leitziel gilt es eine Partizipationsform zu organisieren, die einerseits Beteiligung auf gesamtstätischer Ebene ermöglicht und andererseits alters- und themenangemessen stadt- bzw. stadtteilspezifisch geplant ist. In der ersten Phase soll ein Beteiligungsformat entwickelt und erprobt werden, in der zweiten Phase sollen diese implementiert werden und in der dritten Phase soll die Erweiterung um ein eigenes Budget erfolgen.
Amt: Abteilung Kinderbüro (OB-KB)
Betrag/Teilhaushalt: Sachkosten 5.000 € p.a.






Maßnahme 4.6:
Ziel: Das Gesamtkonzept der Kinderbeteiligung in Stuttgart wird ergänzt und spätestens 2022 vom Gemeinderat beschlossen.
Inhalt: Das bereits entwickelte Gesamtkonzept enthält die regelmäßige Kinderbeteiligung in den Stadtbezirken, sowie die projektbezogene Kinderbeteiligung in den Bereichen Spiel- und Bewegungsflächen, Stadtplanung und –sanierung, Einrichtungen für Kinder, Schulen und Kitas sowie Anlass- und Themenbezogene Beteiligung in verschiedenen Themenfeldern. Diese wird ergänzt, insbesondere um ein Konzept der Kinderbeteiligung in der Stadtplanung und in der (Ganztagsgrund-)Schule, sowie einem stadtweiten regelmäßigen Format der Kinderpartizipation, sowie der Einbeziehung in die informelle Bürgerbeteiligung. Das Konzept erfüllt die Anforderungen von §41a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg, ist mit dem AK Stuttgarter Jugendrat abgestimmt.
Amt: Abteilung Kinderbüro (OB-KB)
Betrag/Teilhaushalt: Für 2020 werden Mittel zur Umsetzung der Konzeption 2015-2020
eingesetzt. Sachkosten ab 2021 sind in den Mitteln für die Umsetzung des Aktionsplans enthalten, vgl. Maßnahme 6.5


Maßnahme 4.7:
Ziel: Erfassung der spezifischen Bedarfe der Jugendlichen bis 18 als Datengrundlage zur weiteren Vorgehensweise
Inhalt: In einer stadtweiten Befragung der Jugendlichen bis 18 Jahren sollen deren Bedarfe erfasst werden. Die Inhalte der Befragung orientieren sich an der UN-Kinderrechtskonvention und werden mit Jugendlichen gemeinsam festgelegt. In einer anschließenden Veranstaltung sollen die Ergebnisse mit den Jugendlichen, sowie Vertreter/innen des Gemeinderates und der Verwaltung thematisiert werden und Handlungsempfehlungen daraus abgeleitet werden, die bei Bedarf in die Fortschreibung des Aktionsplanes aufgenommen werden.
Amt: Statistisches Amt (12)
Betrag/Teilhaushalt: Sachkosten 30.000 € in 2020


Maßnahme 4.8:
Ziel: Um Partizipation in Prozessen für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen und ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln, bilden sich Schlüsselpersonen in der Verwaltung und bei Trägern der Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam fort.
Inhalt: Durch die Entwicklung einer gemeinsamen trägerübergreifenden Fortbildung zur Partizipation sollen die Akteure einerseits Methoden und Kompetenzen erlernen und andererseits einen Eindruck für die Bedarfe der anderen Akteure erhalten, um mehr Verständnis für eine langfristig gute Zusammenarbeit zu erhalten. Eine wichtige Zielgruppe sind die Kinderbeauftragten in Ämtern und Stadtbezirken.
Amt: Abteilung Kinderbüro (OB-KB)
Betrag/Teilhaushalt: Für 2020 werden Mittel zur Umsetzung der Konzeption 2015-2020 eingesetzt. Sachkosten ab 2021 sind in den Mitteln für die Umsetzung des Aktionsplans enthalten, vgl. Maßnahme 6.5

Finanzielle Auswirkungen

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Maßnahme 4.1
7
7
7
7
7
Maßnahme 4.3
5
5
5
5
5
Maßnahme 4.4
50
8
8
8
8
Maßnahme 4.5
5
5
5
5
5
Maßnahme 4.7
30
Finanzbedarf
97
25
25
25
25
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)

5. Handlungsfeld Bildungs- Freizeit- und Kulturangebote und –einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Kinder- und Jugendarbeit



Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
(vgl. UN-KRK 28.29.30)



Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und
künstlerisch tätig zu sein. (vgl. UN-KRK Art. 31)

Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, sich zu informieren, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. (vgl. UN-KRK Art. 12,13,14,17)




Leitziele:
Eine ausreichende Zahl von Ganztagesplätzen und Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren sollen möglichst zeitnah vorhanden sein. Schule und Kita als wichtige Lebensräume von Kindern sollen so gestaltet sein, dass sich Kinder dort wohlfühlen und sich mit ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten optimal entfalten und einbringen können.

Weitere Einrichtungen für Kinder und Familien im Sozialraum sollen ebenfalls gut ausgestattet und mit Kitas und Schulen und ihren Angeboten gut vernetzt und abgestimmt sein.

Kulturelle Erfahrungen und kulturelle Bildung als wichtiger Zugang zur Welt und als Form des Selbstausdruckes für Kinder in Stuttgart sollen erhalten und zielgerichtet ausgebaut werden. Der Zugang soll für alle Kinder offen sein und benachteiligte Kinder sollen besonders gefördert werden. Dabei sollen im Sinne einer erweiterten Inklusion auch die Belange von Kindern mit Behinderung und von Flüchtlingskindern berücksichtigt werden.

Maßnahme 5.1:
Ziel: Die Partizipation an den Ganztagsgrundschulen wird gefördert.
Inhalt: Wie die Befragung zeigte, ist das Bedürfnis der Kinder sich einbringen zu können, wo es sie direkt betrifft sehr groß. Innerhalb der Ganztagsgrundschulen sind die Möglichkeiten hierfür jedoch eher gering und sehr unterschiedlich ausgeprägt vorhanden. Deshalb soll eine professionsübergreifende und zielgruppenspezifische Konzeption zur Kinderbeteiligung mit Fokus auf überschaubare Abläufe für Kinder entwickelt werden.
Amt: Abteilung Kinderbüro (OB-KB)
Betrag/Teilhaushalt: Stellenanteil bei OB-KB für Umsetzung Aktionsplan (siehe Maßnahme 6.5)

Maßnahme 5.2:
Ziel: Naturnahe Spielflächen sollen stärker gefördert werden um den Bedarf der Kinder nach Natur- und Tiererfahrungen ebenso wie nach Bewegung besser abdecken zu können
Inhalt: Die Stärkung der 22 Jugendfarmen, Abenteuer- und Aktivspielplätze durch Investitionskosten, Grundstückspflege, Tierpflege, Ferienhelfer, gestaffelte Programm- und Verschleißkosten nach Kinderzahl
Amt: Jugendamt (51)
Betrag/Teilhaushalt: vgl. GRDrs 531/2019 von 51, Mehrbedarf für Betriebszuschüsse 2020 1.458.779 EUR, ab 2021 p.a. 1.519.706 EUR. Mehrbedarf für Investitionszuschüsse ab 2020 150.000 EUR p.a.


Maßnahme 5.3:
Ziel: Bildung zur nachhaltigen Entwicklung in allen kinder- und jugendrelevanten Bereichen stärken
Inhalt: Zur Förderung der Bildung zur nachhaltigen Entwicklung mit einem Schwerpunkt auf Natur- und Umweltbildung sowie Klimaschutz soll ein Netzwerk gegründet werden. Dieses soll die Vermittlung der vielfältigsten Angebote aus den Bereichen Natur und Umwelt in Stuttgart an Bildungsinstitutionen (Kitas, Schulen und Jugendhilfe) stärken und sichtbar machen. Es soll sichergestellt werden, dass alle Kinder und Jugendliche einen Zugang zur Natur und zu nachhaltiger Bildung erhalten. Zur Umsetzung soll eine ämter- und trägerübergreifende Koordinierungsstelle geschaffen werden. Das Engagement von Kindern und Jugendlichen für Umweltschutz und gegen die Klimaerwärmung soll unterstützt werden und Beteiligungsmöglichkeiten, Ansprechpersonen sowie konkrete Umsetzungsmöglichkeiten in Stuttgart zugänglich gemacht werden. Dazu soll als erste Maßnahme in 2020 ein Kinder- und Jugendklimagipfel durchgeführt werden. Weitere Beteiligungsmöglichkeiten an der Maßnahme und im Netzwerk sollen daraus abgeleitet werden.
Amt: Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft (JB-BiP)
Betrag/Teilhaushalt: 25.000 € in 2020 und 15.000 €/p.a. ab 2021 für Netzwerkarbeit, sowie eine 1,0 Stelle EG 13 für Koordinierung bei JB-BiP, Verweis auf GDRrs 607/2019

Maßnahme 5.4:
Ziel: Kinder werden in städtischen Kitas bei der Umgestaltung der Außengelände grundsätzlich beteiligt.
Inhalt: Für städtische Kindertageseinrichtungen, die neu gebaut, umgestaltet oder erweitert werden, soll ein Kinderbeteiligungsformat entwickelt werden, welches die Kinder bei der Gestaltung des Außengeländes miteinbezieht.
Amt: Jugendamt (51)
Betrag/Teilhaushalt: keine zusätzlichen Sach- oder Personalkosten



Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Maßnahme 5.2
1.458
1.519
1.519
1.519
1.519
Maßnahme 5.3
25
15
15
15
15
Finanzbedarf
1.483
1.534
1.534
1.534
1.534
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
Maßnahme 5.2Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
750
150
150
150
150
150
0
Finanzbedarf
750
150
150
150
150
150
0


Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2020
2021
später
Maßnahme 5.3 – 1,0 Stelle bei JB-BIP, EG13
1
1
1
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Personalkosten
Maßnahme 5.3 – BiP, EG 13
84
84
84
84
84
Summe Folgekosten
84
84
84
84
84
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)



6. Strukturelle Rahmenbedingungen
UN-KRK Art. 3,1 - Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

UN-KRK Art. 4 – Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstige Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte.

Leitziel:
Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ist in Stuttgart im Rahmen der kommunalen Zuständigkeit strukturell abgesichert und wird als zentrales Merkmal der Stadt wahrgenommen.


Maßnahme 6.1:
Ziel: Aufnahme der Kinderrechte in die Hauptsatzung der Stadt Stuttgart
Inhalt: Zur strukturellen Verankerung der Kinderrechte soll ein Verweis auf die Kinderrechte in der Hauptsatzung der Stadt Stuttgart aufgenommen werden.
Amt: Abteilung Kinderbüro (OB-KB)
Betrag/Teilhaushalt: keine zusätzlichen Sachkosten

Maßnahme 6.2:
Ziel: Stärkung der Stellung der Kinderbeauftragten in den Ämtern und Bezirken
Inhalt: Die Kinderbeauftragten der Stadt Stuttgart sollen durch eine Ressourcen- und Kompetenzerweiterung gestärkt werden, so dass sie als wirkungsvolle Vertreter der Kinder für deren Recht und Anliegen auskömmlich agieren können. Hierzu wird gemeinsam eine Aufgabenbeschreibung erarbeitet, eine geeignete Fortbildung ein- und durchgeführt, sowie die Ressourcen prozentual erweitert.
Amt: Abteilung Kinderbüro (OB-KB)
Betrag/Teilhaushalt: 6,0 Stellen A 10 (diese werden anteilig nach Aufwand auf Kinderbeauftragte verteilt)

Maßnahme 6.3:
Ziel: Die Kinderrechte sollen im Verwaltungshandeln umgesetzt und dafür Schlüsselpersonen qualifiziert werden. Für die Kinderfreundlichkeitsprüfung in den einzelnen Ämtern durch die Kinderbeauftragten sollen Verfahren und Checklisten erarbeitet werden.
Inhalt: Die Durchführung des Informationsworkshops „Kinderrechte und Verwaltungshandeln“ für die Schlüsselpersonen soll zur Verbreitung und zur Sensibilisierung der Verwaltungsmitarbeiter/innen und bezgl. der Beachtung der Kinderrechte im Verwaltungsalltag beitragen. In Workshops sollen anschließend mit den entsprechenden Akteuren/innen konkrete Verfahren zur Kinderfreundlichkeitsprüfung in den Ämtern entwickelt werden.
Amt: Abteilung Kinderbüro (OB-KB), Durchführung Verein „Kinderfreundliche Kommune“
Betrag/Teilhaushalt: Kosten für Honorare werden vom Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ finanziert, weitere Kosten für Durchführung sind in den Mitteln für die Kosten des Aktionsplanes bis 2022 enthalten, vgl. Maßnahme 6.5


Maßnahme 6.4:
Ziel: Stärkere innerstädtische Verzahnung der relevanten Akteure für Beteiligungsformate
Inhalt: Die Kinderbeauftragte und der „Koordinator zur Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen“ und die Beteiligungsstelle des Jugendamtes treffen in einem gemeinsamen Prozess verbindliche Absprachen zu Aufgabenverteilung, Zuständigkeiten und zur Zusammenarbeit im Hinblick auf die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonventionen bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren. Grundlage für die Absprachen sind die Qualitätsstandards für kommunale Kindervertretungen.
Amt: Abteilung Kinderbüro (OB-KB), Referat Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht (AKR)
Betrag/Teilhaushalt: keine zusätzlichen Sach- und Personalkosten

Maßnahme 6.5:
Ziel: Die Durchführung und Koordination von dauerhaften Maßnahmen aus dem Aktionsplan strukturell und personell in der Abteilung Kinderbüro ermöglichen.
Inhalt: Eine Stellenschaffung im Kinderbüro sichert die Umsetzung und Durchführung der dauerhaften Maßnahmen im Aktionsplan
Amt: Abteilung Kinderbüro (OB-KB)
Betrag/Teilhaushalt: Sachkosten 20.000 € p.a. ab 2021, 1,0 Stelle EG 12 (der Stellenwert wird derzeit noch geprüft), 83.000 € p.a. ab 2020

Finanzielle Auswirkungen

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Maßnahme 6.5
20
20
20
20
20ff
Finanzbedarf
20
20
20
20
20ff
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)

Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2020
2021
später
Maßnahme 6.2 – 6,0 Stellen A10 aufgeteilt auf Bezirke und Ämter
6
6
6
Maßnahme 6.5 – 1,0 Stelle EG 12, OB-KB,
1
1
1
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Personalkosten
Maßnahme 6.2 – 6x 100%, aufgeteilt auf Bezirke und Ämter, A10
492
492
492
492
492
492ff
Maßnahme 6.5 - 1x 100% Stelle, OB-KB, EG 12
83
83
83
83
83
83 ff
Summe Folgekosten
575
575
575
575
575
575ff
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)




Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Zusammenfassung nach Ämtern:
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
OB-KB; Maßnahme 1.5
5
5
OB-KB; Maßnahme 2.3
40
40
40
40
40
OB-KB; Maßnahme 2.6
10
10
OB-KB; Maßnahme 4.1
7
7
7
7
7
OB-KB; Maßnahme 4.4
50
8
8
8
8
OB-KB; Maßnahme 4.3
5
5
5
5
5
OB-KB; Maßnahme 4.5
5
5
5
5
5
Ob-KB Maßnahme 6.5
20
20
20
20
SOS/KKP Maßnahme 1.3
15
15
15
15
15
51; Maßnahme 1.6
10
10
51; Maßnahme 5.2
1.458
1.519
1.519
1.519
1.519
61; Maßnahme 2.1
45
35
67; Maßnahme 3.1
30
40; Maßnahme 3.3
240
240
240
240
240
12; Maßnahme 4.7
30
JB-BiP; Maßnahme 5.3
25
15
15
15
15
Finanzbedarf
1.975
1.934
1.874
1.874
1.874
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
Maßnahme 5.2Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
750
150
150
150
150
150
0
Finanzbedarf
750
150
150
150
150
150
0

Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Zusammenfassung nach Ämtern
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2020
2021
später
OB-KB; Maßnahme 6.2 – 6x 100% A 10,aufgeteilt auf Bezirke und Ämter
6
6
6
OB-KB; Maßnahme 6.5, 1x 100% EG 12
1
1
1
51; Maßnahme 1.6 –Jugendamt Familieninformation, 1x 0,25% in 2020, 1x 0,10% ab 2021ff, S 11b
0,25
0,1
0,1
61; Maßnahme 2.2 – SUW 1x 100% Stelle für AGSP, EG 13
1
1
1
JB-BiP;Maßnahme 3.2 – BiP 1x 100% Koordinationsstelle, EG 13
1
1
JB-BiP Maßnahme 5.3 – BiP 1x 100% BNE Stelle, EG 13
1
1
1
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
OB-KB; Maßnahme 6.2 – 6x 100% aufgeteilt auf Bezirke und Ämter, 6x A10
492
492
492
492
492
OB-KB; Maßnahme 6.5, 1x 100% EG 12
83
83
83
83
83
51; Maßnahme 1.6 –Jugendamt Familieninformation, 1x 0,25% in 2020, 1x 0,10% ab 2021ff, S 11
15
6
6
6
6
61; Maßnahme 2.2 – SUW 1x 100% Stelle für AGSP, EG 13
84
84
84
84
84
JB-BiP;Maßnahme 3.2 – BiP 1x 100% Koordinationsstelle, EG 13
77
84
84
84
JB-BiP Maßhnahme 5.3 – BiP 1x 100% BNE Stelle, EG 13
84
84
84
84
84
Summe Folgekosten
758
826
833
833
833
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen


Die Referate AKR, WFB, SOS, JB, SI, SWU und T haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

     





Fritz Kuhn


Anlagen:


<Anlagen>

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Anlage zur GRDrs 331_2019 Kinderrechte.pdf
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Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune der Stadt Stuttgart.002.002.pdf
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Vereinbarung_OBM_Verein.002.pdf
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GRDrs 331_2019 Anhang Mitglieder Steuerungs und Koordinierungsgruppe und Sachverständige.pdf