Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 697/2017
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/13/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 20.11.2017



Kindertagesstätte Körschstraße 22 priorisieren

Beantwortung / Stellungnahme

Das Gebäude Körschstraße 22 in Plieningen weist bauliche Mängel auf. Der gravierendste Mangel ist ein modriger Geruch, der aus der Gebäudestruktur stammt. Eine notwendige Sanierung im Jahre 2015 hat den Geruch größtenteils beseitigt. Experten haben jedoch 2015 darauf hingewiesen, dass der Geruch im Laufe der nächsten Jahre wieder stärker werden könnte. Die einzige Möglichkeit zur Abstellung dieses Problems wäre ein Abriss des Gebäudes. In den letzten beiden Jahren hat der Geruch wieder zugenommen.

Im Bezirk Plieningen fehlen nach Umsetzung aller beschlossenen Plätze bis zum erforderlichen Versorgungsgrad noch ca. 30 bis 40 Kleinkindplätze. Der Versorgungsgrad bei den 3- bis 6-Jährigen liegt nach Umsetzung der beschlossenen Plätze bei rund 90 % und ist somit nicht ausreichend.

Durch den Abriss der 2-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder und den Neubau einer 4-gruppigen Tageseinrichtung können nach derzeitigen Planungen 10 zusätzliche Kleinkindplätze und 20 Plätze für 3- bis 6-Jährige geschaffen werden. Die investiven Kosten belaufen sich auf 4.015.000 Euro. Zusätzlich sind 470.000 Euro für die Interimsunterbringung vorzusehen. Bisher wurden für das Projekt bereits 30.000 Euro Planungsmittel bereitgestellt. Der Personalmehrbedarf für die zusätzlichen Gruppen beträgt 4,9865 Stellen.

Das Hochbauamt weist darauf hin, dass beim Projekt Körschstraße selbst bei optimalem Projektverlauf ein Baubeginn technisch frühestens im Frühjahr 2020 mit Fertigstellung im Herbst 2021 erfolgen kann, unabhängig von den vorhandenen Personalkapazitäten des Hochbauamts. Das Grundstück Körschstraße 22 ist nicht für die Bebauung mit einem Typenbau geeignet, so dass hier noch vertiefende Planungen, auch mit dem Ziel, mehr als 2 zusätzliche Gruppen zu schaffen, erfolgen müssen.

Die ermittelten Kosten von 4.015.000 Euro sind angesichts der besonderen Situation (deutliches Hanggrundstück, erschwerte Zufahrt, erschwerte Baustelleneinrichtung, Hauptwassersammler durch Grundstück, sehr große Außenanlagenflächen, hoher Baumbestand, Abbruch Bestandsgebäude) plausibel, liegen dadurch aber mit 1.000.000 Euro je Gruppe über dem üblicherweise angesetzten Kostenrahmen. Aus Sicht der Finanzverwaltung ist es deshalb angesichts der o.g. hohen Basiskosten unabdingbar, die Planung dahingehend zu überarbeiten, dass mehr als nur 2 zusätzliche Gruppen geschaffen werden können.

Sollte sich im Laufe des Doppelhaushaltes 2018/2019 herausstellen, dass der Planungsprozess so weit vorangetrieben werden kann, dass Baureife erreicht ist, wird das Projekt nahtlos weitergeführt. Wenn hierfür über die beantragten Planungsmittel hinaus zusätzliche Mittel erforderlich sind, wird die Verwaltung ggf. die Priorisierung der Neubauprojekte anpassen, um das Projekt Körschstraße zügig realisieren zu können.



Vorliegende Anträge/Anfragen





460/2017 Bündnis 90/DIE GRÜNEN




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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