Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
577
6
VerhandlungDrucksache:
818/2017
GZ:
StU
Sitzungstermin: 13.12.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Stadterneuerungsvorranggebiet Nr. 21
-Hackstraße/Stöckachstraße (EnBW-Areal)-
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 28.11.2017, nicht öffentlich, Nr. 582
Ergebnis: Einbringung / Zurückstellung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 12.12.2017, öffentlich, Nr. 605
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 16.11.2017, GRDrs 818/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

Das Gebiet - Hackstraße/Stöckachstraße (EnBW-Areal) - wird als Stadterneuerungsvorranggebiet (SVG) festgelegt. Für dieses Gebiet wird eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht mit dem Satzungstext gemäß Anlage 1 beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 26. Oktober 2017.




EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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