Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 825/2016
Stuttgart,
12/07/2016


"Treffpunkt Rotebühlplatz"
Übernahme Verwaltung durch das Amt für Liegenschaften und Wohnen




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
16.12.2016
21.12.2016

Bericht:


Im Jahr 2008 wurde bei der Zentralisierung des Immobilienbestandes beim Amt für Liegenschaften und Wohnen auf den „Treffpunkt Rotebühlplatz“(Rotebühlplatz 28, 70173 Stuttgart) als Sonderimmobilie verzichtet. Vielmehr ging die Verwaltung vom Kulturamt an das Schulverwaltungsamt über.

Neben den Schulen (Max-Eyth-Schule und Robert-Mayer-Schule) und dem eigentlichen Zentrum („Treffpunkt Rotebühlplatz“), welches größtenteils von der Volkshochschule (vhs) genutzt wird, befindet sich im Gebäudekomplex eine öffentliche Tiefgarage, die vom Tiefbauamt verwaltet wird. Die Stuttgarter Musikschule ist mit den Büroräumen der Musikschulleitung und Unterrichtsräumen des Musikschulbezirks Mitte auf insgesamt ca. 2.100 m² und einer anteiligen Verkehrsfläche von ca. 1.000 m² zweitgrößter Nutzer des Treffpunkts Rotebühlplatz.

Nachdem es sich beim „Treffpunkt Rotebühlplatz“ im Sinne des Immobilienmanagements um eine gewerbliche Nutzung handelt, welche den übergeordneten Teil des Gebäudekomplexes umfasst, hat das Schulverwaltungsamt vorgeschlagen, die Gebäudeverwaltung dem Amt für Liegenschaften und Wohnen zu übertragen. Die Verwaltung der Tiefgarage verbleibt hingegen beim Tiefbauamt, da die hierfür notwendige Fachkompetenz nur dort vorhanden ist.

Die Verwaltung des Rotebühlzentrums erfolgt somit ab dem 1. Januar 2017 durch das Amt für Liegenschaften und Wohnen.

Im Zusammenhang mit der Gebäudeverwaltung geht die Bewirtschaftung der im Haushalt veranschlagten Mittel für Bauunterhaltung, Betriebskosten, Bewachung u.a. sowie das Personal, welches bereits heute hierfür eingesetzt wird, auf das Amt für Liegenschaften und Wohnen über.








Finanzielle Auswirkungen

Die das Objekt betreffenden Mittel des Ergebnishaushaltes, insbesondere für Bauunterhaltung, Betriebskosten, Überstunden, Bewachung u.a.m. in Höhe von 1.525.500 € und des Finanzhaushaltes in Höhe von 50.000 € für 2017 werden umgeschichtet und ins Budget des Amts für Liegenschaften und Wohnen übertragen.

Dies bedingt im Haushaltsjahr 2017 die Umbuchung der im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt - geplanten Ansätze in den Teilhaushalt 230 - Amt für Liegenschaften und Wohnen -.

Aufgrund Ziffer I.6 der Deckungsvermerke im Haushaltsplan 2016/2017 wird folgende Deckungsbeziehung zum Haushaltsjahr 2017 ergänzt: einseitig deckungsberechtigt sind die im Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt - bereitgestellten Mittel für die Immobilienverwaltung des Treffpunkts Rotebühlplatz zugunsten des Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalts 230 - Amt für Liegenschaften und Wohnen. Dies schließt die zum Jahresabschluss 2016 zu bildenden Ermächtigungen mit ein.


Stellenplanmäßige Auswirkungen

Das heute ausschließlich für das Objekt eingesetzte Personal (5 Stellen) geht auf das Amt für Liegenschaften und Wohnen über.

Folgende Stellen des Schulverwaltungsamtes werden ab dem 1. Januar 2017 dem Amt für Liegenschaften und Wohnen 23 zugeordnet:

FunktionStellenumfangAusweisung lt. Plan
SB Ständige Vertretung des Gebäudemanagements
0,5
EG 8
SB Ständige Vertretung des Gebäudemanagements
0,5
EG 8
Leitender Hausmeister
1,0
EG 8
Hausmeister
1,0
EG 6
Hausmeister
1,0
EG 6
Hausmeister
1,0
EG 6
Summe
5,0
Die räumliche Unterbringung der vorhandenen Mitarbeiter ändert sich nicht.

Sonstige Auswirkungen:

Mit der Volkshochschule (vhs) und der Evangelischen Akademie Bad Boll sind zum
1. Januar 2017 neue Mietverträge abzuschließen. Das Kulturamt bzw. Schulverwaltungsamt erhält eine interne Nutzungsvereinbarung, ansonsten gelten die bestehenden Mietverträge weiter.

Um für die anstehenden umfangreichen strukturverbessernden Maßnahmen einen Vorsteuerabzug geltend machen zu können, erfolgt die Vermietung des Treffpunkts und des Robert-Bosch-Saals in zwei getrennten Verträgen in Form eines Betriebes gewerblicher Art (BgA) an die vhs.

Beteiligte Stellen

Referat AKR und Referat JB haben die Vorlage mitgezeichnet.






Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen
Nutzungsplan














































<Anlagen>


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Anlage zu GRDrs 825-2016.pdf