Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 710/2017
Ergänzung
Stuttgart,
10/23/2017



Sachstand und Entwicklung der Aufgaben und Personalbedarfe bei unbegleiteten minderjährigen Ausländer/-innen (UMA)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
15.11.2017
16.11.2017



Beschlußantrag:

Aufgrund weiterer Gespräche im Nachgang zu der Verwaltungsausschusssitzung am 11.10.2017 ist die Beschlussziffer 2 der GRDrs 710/2017 wie folgt neu zu fassen:

Der 2. Spiegelstrich von Beschlussziffer 2 lautet neu:

- an 19,5706 Planstellen ist ein KW-Vermerk 01/2020 anzubringen.

Der 4. Spiegelstrich von Beschlussziffer 2 ist wie folgt zu ergänzen:

- Ebenso stehen 1,5 Stellen (A11) im Bereich Erziehungshilfen (51-00-6, Sachbearbeitung „Hilfen zum Lebensunterhalt (HLU)“ und „Wohnraummanagement“) weiter unbefristet zur Verfügung.

Der Beschlussantrag der GRDrs 710/2017 bleibt ansonsten unverändert.


Begründung:


In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11.10.2017 zu TOP 21 „Sachstand und Entwicklung der Aufgaben und Personalbedarfe bei unbegleiteten minderjährigen Ausländer/-innen (UMA)-GRDrs 710/2017“ hat die Verwaltung zugesagt, dem Verwaltungsausschuss das Schreiben des Personalrats des Jugendamtes vom 02.10.2017 weiterzuleiten. Zwischenzeitlich hat der Personalrat dieses Schreiben um ein weiteres vom 17.10.2017 ergänzt. Dieses Schreiben ist ebenfalls in der Anlage beigefügt.

Auf Grund der Diskussion der Vorlage 710/2017 am 11.10.2017 wird ergänzend ausgeführt:

Die Stellungnahmen des örtlichen Personalrats wenden sich gegen die Anbringung von KW-Vermerken. KW-Vermerke dienen zur Steuerung des Stellenplans in Bereichen, in denen u.a. der Stellenbedarf absehbar entfällt oder durch äußere Einflüsse stark schwanken kann.

Deshalb werden die Stellen im sozialpädagogischen Bereich der Inobhutnahme von minderjährigen Ausländern mit KW-Vermerken versehen. Um den Beschäftigten Sicherheit zu bieten werden unbefristete Arbeitsverträge abgeschlossen. Dieses Vorgehen stellt eine Besonderheit dar, um dem speziellen Arbeitsfeld und dem Engagement der Beschäftigten Rechnung zu tragen. Bei Rückgang der Fallzahlen werden, wie bereits in den letzten Monaten geschehen, die Betroffenen in andere Bereiche des Jugendamts versetzt.

An Stellen, die langfristig benötigt werden und das Arbeitsfeld keiner wesentlichen Dynamik unterliegt, werden keine KW-Vermerke angebracht. Dies trifft auf die 24,0 Stellen bei den Erziehungshilfen zu, die in Ziffer 6 dargestellt sind. Gleiches gilt für 1,5 Stellen zur Verwaltung der Erziehungshilfeeinrichtungen (Sachbearbeitung „Hilfen zum Lebensunterhalt (HLU)“ und „Wohnraummanagement“).

Deshalb ist es notwendig die Beschlussziffer 2 der GRDrs 710/2017 wie im Beschlussantrag dargestellt abzuändern. Ebenso sind die Anlagen 2 und 3 der GRDrs 710/2017 diesen Änderungen anzupassen. Die angepassten Anlagen sind als Anlage 1 und 2 dieser GRDrs angehängt.

Damit ist aus Sicht der Verwaltung dem Anliegen der örtlichen Personalvertretung Rechnung getragen.

Finanzielle Auswirkungen

Diesbezüglich wird auf die GRDrs 710/2017 verwiesen.


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

- 4 -





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