2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt.
3. Ergänzend hierzu finden die besonderen Bewilligungsbestimmungen der Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung von Sport und Bewegung, Ziffer C.2.3.1.1 ff in der Fassung vom Mai 2016 Anwendung.
4. Die Auszahlung in Höhe von 153.000 EUR wird im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7.520210 – Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Auszahlungsgruppe 781 - Investitionszuweisungen und Zuschüsse wie folgt gedeckt: