Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: S/OB
GRDrs 1061/2017
Stuttgart,
10/27/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.11.2017



Anreiz für den Umstieg schaffen: Belohnung für ausgiebige Probefahrten
von E-Bikes


Beantwortung / Stellungnahme

In der Tat ist es heute für potentielle E-Bikefahrer*innen schwierig, sich im Fahrradfachhandel ein E-Bike für eine ausgedehnte Probefahrt auszuleihen. Vielmehr ist es gängige Praxis, dem potentiellen Kunden dieses E-Bike bestenfalls für ein paar Stunden auszuleihen. Diese Testpraxis liegt einerseits an den nur in einem begrenzten Umfang dem Händler zur Verfügung stehenden Testrädern und andererseits an der Mentalität mancher „Kunden“, sich ohne ernste Kaufabsicht übers Wochenende (immer wieder) ein neues E-Bike für ihre Freizeitaktivitäten auszuleihen. Auf einer kurzen Testfahrt ist es allerdings dem Kunden kaum möglich, das E-Bike auf Herz und Nieren im tatsächlichen Alltagsbetrieb zu erproben. Diese Einschränkungen lassen sich mit der Umsetzung des Antrages beseitigen.

Durch den vorgeschlagenen Zuschuss erhält der Händler eine Möglichkeit, die auftretenden Wertverluste der Testräder zu kompensieren und so einen Anreiz, die Flotte seiner Testräder auszubauen.

Durch die Personalisierung des Testfahrers wird sichergestellt, dass die gleiche Person sich nicht wiederholt auf Kosten des Händlers, bzw. der Landeshauptstadt Stuttgart, seinen Freizeitspaß finanzieren lässt. So werden solche „Trittbrettfahrten“ ausgeschlossen.

Durch die zusätzliche Überreichung eines städtischen Präsents könnte das Interesse der Landeshauptstadt Stuttgart an der Stärkung des Radverkehrs ganz plastisch dokumentiert werden. Eine Flasche Wein als Präsent hält die Stadtverwaltung allerdings für die Zielgruppe der Radfahrenden für kontraproduktiv. Da wäre bspw. ein Gutschein für ein Glas städtischen Honigs verbunden mit dem Wortspiel „Am E-Bike fahren Honig geleckt“ deutlich angemessener.

Die tatsächliche Umsetzung des Anreizprogramms (Konzeption, Ansprache und Auszahlung der „Entschädigung“ an die Händler, Auswahl und Ausgabe der Gutscheine oder Präsente) erfordert einen derzeit noch nicht abzuschätzenden Personaleinsatz innerhalb der Stadtverwaltung und Idealismus bei den handelnden Personen.

Bei einem angenommenen finanziellen Aufwand von 100 € pro Ausleihe für die „Entschädigung“ und Präsent der Landeshauptstadt Stuttgart könnten mit den beantragten Mittel bis zu 500 Ausleihen finanziell unterstützt werden. Ob eine Nachfrage in dieser Höhe und somit auch die beantragten Haushaltsmittel selbst in dieser Höhe erforderlich sind, ist fraglich. Fraglich ist auch, ob eine Absatzförderung in dieser Form als kommunale Aufgabe angesehen werden kann. Dies wird von der Stadtverwaltung nicht zwingend so gesehen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

880/2017 - Dr. Schertlen, Ralph (STd), Die STAdTISTEN




Fritz Kuhn




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