Durch den vorgeschlagenen Zuschuss erhält der Händler eine Möglichkeit, die auftretenden Wertverluste der Testräder zu kompensieren und so einen Anreiz, die Flotte seiner Testräder auszubauen.
Durch die Personalisierung des Testfahrers wird sichergestellt, dass die gleiche Person sich nicht wiederholt auf Kosten des Händlers, bzw. der Landeshauptstadt Stuttgart, seinen Freizeitspaß finanzieren lässt. So werden solche „Trittbrettfahrten“ ausgeschlossen.
Durch die zusätzliche Überreichung eines städtischen Präsents könnte das Interesse der Landeshauptstadt Stuttgart an der Stärkung des Radverkehrs ganz plastisch dokumentiert werden. Eine Flasche Wein als Präsent hält die Stadtverwaltung allerdings für die Zielgruppe der Radfahrenden für kontraproduktiv. Da wäre bspw. ein Gutschein für ein Glas städtischen Honigs verbunden mit dem Wortspiel „Am E-Bike fahren Honig geleckt“ deutlich angemessener.
Die tatsächliche Umsetzung des Anreizprogramms (Konzeption, Ansprache und Auszahlung der „Entschädigung“ an die Händler, Auswahl und Ausgabe der Gutscheine oder Präsente) erfordert einen derzeit noch nicht abzuschätzenden Personaleinsatz innerhalb der Stadtverwaltung und Idealismus bei den handelnden Personen.
Bei einem angenommenen finanziellen Aufwand von 100 € pro Ausleihe für die „Entschädigung“ und Präsent der Landeshauptstadt Stuttgart könnten mit den beantragten Mittel bis zu 500 Ausleihen finanziell unterstützt werden. Ob eine Nachfrage in dieser Höhe und somit auch die beantragten Haushaltsmittel selbst in dieser Höhe erforderlich sind, ist fraglich. Fraglich ist auch, ob eine Absatzförderung in dieser Form als kommunale Aufgabe angesehen werden kann. Dies wird von der Stadtverwaltung nicht zwingend so gesehen.
Vorliegende Anträge/Anfragen 880/2017 - Dr. Schertlen, Ralph (STd), Die STAdTISTEN Fritz Kuhn <Anlagen>