Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
344
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VerhandlungDrucksache:
383/2019
GZ:
JB
Sitzungstermin: 03.07.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Umsetzung Starke-Familien-Gesetz im Schulbereich
Entfall des Eigenanteils beim Mittagessen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 29.05.2019, GRDrs 383/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Aufgrund des vom Bund verabschiedeten "Starke-Familien-Gesetzes" entfällt ab dem 01.08.2019 für Schülerinnen und Schüler mit Bonuscard und Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz in den städtischen Schulen, die ein gemeinsames Mittagessen anbieten, der Eigenanteil von einem Euro pro Essen. Der Bund trägt hierfür die Kosten. Entsprechend wird ab dem Schuljahr 2019/2020 an allen Schulen in der Trägerschaft der Stadt Stuttgart, die ein gemeinsames Mittagessen anbieten, das Essen für Schülerinnen und Schüler mit Bonuscard kostenfrei angeboten.

2. Für Schülerinnen und Schüler mit Bonuscard, die keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz erhalten, übernimmt die Stadt weiterhin die Essenskosten auf freiwilliger Basis.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Die Entlastung von Bonuscard-Familien begrüßt StR Körner (SPD). Seine Frage, ob Schülerinnen und Schüler mit Bonuscard, die keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz erhalten, auch um 20 €/Monat entlastet werden, bejaht die Vorsitzende.

Von StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS), der sich ebenfalls positiv zum Beschlussantrag äußert, wird daran erinnert, dass seine Fraktionsgemeinschaft in der Vergangenheit mehrfach kostenloses Mittagessen für Bonuscard-Kinder erfolglos beantragt hat.

BMin Fezer stellt danach fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
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