Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS
GRDrs 993/2019
Stuttgart,
11/21/2019



Ausweitung von Abschleppmaßnahmen durch die Verkehrsüberwachung der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
03.12.2019
04.12.2019



Beschlußantrag:

1. Dem Konzept zur Umsetzung der Erweiterung von Abschleppmaßnahmen durch die Verkehrsüberwachung wird zugestimmt.

2. Vom zusätzlichen Personalbedarf beim Amt für öffentliche Ordnung in Höhe von 12,5 Stellen

3. Die notwendigen zusätzlichen Auszahlungen und Aufwendungen sowie die Erträge sind entsprechend der Darstellung im Abschnitt ‚Finanzielle Auswirkungen‘ noch im Doppelhaushalt 2020/2021 zu berücksichtigen.





Bericht

8,0 Stellen ‚Beschäftigte in der Verkehrsüberwachung zur Radwegkontrolle‘ (GRDrs 958/2019) in EG 6 sowie eine Stelle Einheitssachbearbeitung Innendienst sind bereits über das Haushaltspaket Mobilität im Verwaltungsvorschlag (GRDRs 866/2019 Anlage 10 und 11) eingearbeitet.

Die Teamleitung Fahrrad wird durch Anhebung einer Bestandsstelle von EG 6 nach
EG 9a realisiert.

Für die Teamleitung Innendienst wird eine weitere halbe Stelle aus dem Bestand herangezogen und von EG 6 nach EG 9a angehoben, sodass hierfür insgesamt eine ganze Stelle zur Verfügung steht.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit Schreiben vom 2. Juni 2016 teilte das Polizeipräsidium Stuttgart (PPS) der Landeshauptstadt Stuttgart mit, dass von der bisherigen Praxis beim Abschleppen von ordnungswidrig geparkten Fahrzeugen wegen fehlender Ressourcen künftig Abstand genommen wird. Die Verkehrsüberwachung der LHS verfügte bis zu diesem Zeitpunkt über keinerlei operative Kräfte, die Abschleppmaßnahmen in eigener Zuständigkeit durchführen konnten. In Ermangelung anderweitiger Alternativen wurden daher die Beschäftigten des mobilen Beschwerdeteams (MBT) qualifiziert, selbständig Abschleppmaßnahmen durchzuführen. Das MBT bestand zu diesem Zeitpunkt aus 6 Beschäftigten, die in drei 2er-Teams im Außendienst unterwegs waren.

Aufgrund der Größe des Stadtgebiets und der zentralen Struktur der Verkehrsüberwachung wurde schnell deutlich, dass diese Aufgabe von den 6 Beschäftigten des MBTs nicht in gleichem Umfang wie von den über das ganze Stadtgebiet verteilten Polizeirevieren wahrgenommen werden konnte. Das MBT wurde deshalb im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018/2019 (GRDrs 745/2017) um 4,4 Stellen aufgestockt.

Die Übernahme von Abschleppmaßnahmen von der Polizei erforderte bei der Verkehrsüberwachung die Einrichtung einer telefonischen Leitzentrale. Zwei Beschäftigte bearbeiten dort alle eingehenden Anfragen, welche im Zusammenhang mit Abschleppmaßnahmen stehen. Außerdem spielt die Einsatzleitzentrale bei der Durchführung und Organisation aller Abschleppvorgänge eine entscheidende und zentrale Rolle.

Im Herbst 2018 initiierte das Referat SOS die Aktion „Stuttgart parkt fair“ mit dem Ziel, insbesondere im Innenstadtbereich Radwege, Ladestationen, Behindertenparkplätze und sicherheitsrelevante Bereiche von Falschparkern freizuhalten. Dafür wurde aus dem Personalbestand der Verkehrsüberwachung ein zusätzliches Team mit 4 Beschäftigten für Abschleppmaßnahmen in der Innenstadt (City-Abschlepp-Team = CAT) eingerichtet.

Mit Schreiben vom 2. April 2019 hat das PPS dem Amt für öffentliche Ordnung mitgeteilt, dass man beabsichtigt, sich komplett von der Aufgabe der Durchführung von Abschleppmaßnahmen zurückzuziehen und nur noch in absoluten Ausnahmefällen mit besonderen Gefährdungslagen (Parallelzuständigkeit) abschleppen werde. Die angestrebte Verfahrensänderung bei der Durchführung von Abschleppmaßnahmen kam unerwartet. Eine Umsetzung kann aus Sicht des Amtes nicht ad hoc erfolgen, sondern nur schrittweise unter Bereitstellung der erforderlichen Mittel und organisatorischen Strukturen.

Aus diesem Grund hat man sich im weiteren Austausch mit dem PPS darauf verständigt, Abschleppmaßnahmen künftig von Montag bis Freitag 06:30 Uhr bis 22:00 Uhr und Samstag 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr von der städtischen Verkehrsüberwachung übernommen werden.

Dies gilt außerdem auch außerhalb dieser Arbeitszeiten bei geplanten Veranstaltungen, bei denen die Straßenverkehrsbehörde eine mobile Beschilderung anordnet, weil regelwidrig abgestellte Fahrzeuge die Durchführung der Veranstaltung gefährden oder behindern würden (z.B. Festumzüge, sportliche Streckenwettbewerbe, CSD, Faschingsumzug, autofreier Sonntag etc.).

Die Voraussetzung für den Vollzug ab August 2020 können erst bei den anstehenden Haushaltsberatungen geschaffen werden.

Bei den bestehenden Strukturen und der gegenwärtigen Personalstärke ist eine flächendeckende Kontrolle durch die Verkehrsüberwachung nicht möglich. Obwohl man sich mit dem Abschleppen weitgehend auf Bereiche mit temporärer Beschilderung anlässlich von Baustellen beschränkt, werden stetig höhere Fallzahlen erzielt. Insbesondere die Sachbearbeitung wird hierdurch stark belastet, sodass bei der Erstellung von Kostenbescheiden und Bearbeitung von Widersprüchen immer größere Rückstände entstehen.

Folgende Maßnahmen, die in Anlage 1 detailliert beschrieben werden, sind zu treffen:

· Integration in den Dienstbetrieb der Verkehrsüberwachung
· Ausweitung der Betriebszeiten der Einsatzleitzentrale
· Schaffung von insgesamt 12,5 Planstellen
· Schaffung der räumlichen Voraussetzungen zur Unterbringung des neuen Personals

Darüber hinaus sind 8 Planstellen zur Überwachung von Falschparkern speziell für Radverkehr vorgesehen, die durch die Mantelvorlage zum Aktionsplan Nachhaltig Mobil (GRDrs 958/2019) schon zur Schaffung vorgeschlagen werden. Außerdem ist eine zusätzliche Stelle für den Innendienst über den Verwaltungsvorschlag (GRDrs 886/2019) zum Stellenplan 2020 beantragt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Gebühren für die Erstellung eines Kostenbescheids im Bereich der Abschleppmaßnahmen betragen derzeit 180,- Euro. Nach aktuellen Hochrechnungen fallen bereits im Jahr 2019 ca. 4.500 Kostenbescheide aus Abschleppmaßnahmen an. Das sind rund 1.000 Vorgänge mehr als im Vorjahr. Nur mit einer deutlich erhöhten Personalkapazität lässt sich dieser Geschäftsanfall bewältigen.

Es ist zu prognostizieren, dass die Anzahl der Abschleppvorgänge auf bis zu 7.600 weiter ansteigen wird. Der Prognose der finanziellen Auswirkungen liegt diese Prämisse zu Grunde, wobei ein 10%iger Abschlag für nicht realisierbare Bescheide berücksichtigt ist.


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):

Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
330 öffentl.rechtl. Entgelte
0
- 92,0
- 92,0
- 92,0
- 92,0
33210 Entgelte aus
Ersatzvornahmen
0
- 440,0
- 440,0
- 440,0
- 440,0
35610 Bußgelder
0
- 32,8
- 32,8
- 32,8
- 32,8
400 Personalaufwendungen
322,6
644,6
644,6
644,6
644,6
42910 Ersatzvornahmen
224,0
538,0
538,0
538,0
538,0
44310 Geschäftsaufwendungen
65,3
55,9
55,9
55,9
55,9
470 Abschreibungen
1,5
3,1
3,1
3,1
3,1
Finanzbedarf
613,4
676,8
676,8
676,8
676,8
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel

Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
330 öffentl-rechtl. Entgelte
850,0
1.138,0
1.138,0
1.138,0
1.138,0
33210 Entgelte Ersatzvornahmen
760,0
760,0
760,0
760,0
760,0
35610 Bußgelder
92,3
138,2
138,2
138,2
138,2
42910 Ersatzvornahmen
800,0
800,0
800,0
800,0
800,0
44310 Geschäftsaufwendungen
49,0
13,0
aus dem Haushaltspaket Mobilität, GRDRs. 958/2019 sind für die Radwegstaffel enthalten:
bei 330: ab 2021 288 TEUR
bei 35610: ab 2021 45 TEUR
bei 4431: für 2020: 49 TEUR, für 2021 13 TEUR


Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
fünf mobile DatenerfassungsgeräteMöglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:2020
Summe
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Einzahlungen
0
0
Auszahlungen
12,5
12,5
0
0
Finanzbedarf
12,5
12,5
0
0
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, AufgabenbereichAnzahl Stellen zum
Stellenplan
20202021 später
Sachbearbeiter im Innendienst EG8, Leitzentrale,
Kostenbescheide, Widerspruchsbearbeitung
7
Teamleitung Innendienst EG 9a
0,5
Beschäftigte in der Verkehrsüberwachung EG 6
5
Im Haushaltspakt Mobilität, GRDrs. 958/2019 sind für die Radstaffel mit 8 MA in EG 6 Personalkosten in Höhe von 388,8 TEUR enthalten.


Beteiligte Stellen

Die Referat AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

1

Ausgangslage

Abschleppmaßnahmen wurden in Stuttgart bis Juni 2016 von der Polizei in eigener Regie bzw. auf Anordnung der LHS durchgeführt. In den vergangenen Jahren wurden im Schnitt ca. 1.500 Anordnungen pro Jahr zum Abschleppen von Fahrzeugen getroffen.

Mit Schreiben vom 2. Juni 2016 teilte das Polizeipräsidium Stuttgart der Landeshauptstadt Stuttgart mit, dass von der bisherigen Praxis künftig Abstand genommen wird. Als Begründung wurde angeführt, dass die Polizei wegen vorrangiger Aufgaben und Aufgabenzuwachs keine Personalressourcen mehr habe, um dem Bedarf an Abschleppvorgängen nachkommen zu können.

Die Verkehrsüberwachung der LHS verfügte bis zu diesem Zeitpunkt über keinerlei operative Kräfte, die Abschleppmaßnahmen in eigener Zuständigkeit hätten durchführen können. Daher einigte man sich mit dem Polizeipräsidium Stuttgart im Juli 2016 auf eine 3-stufige Übergangsphase, in welcher die Abschleppmaßnahmen Zug um Zug von der Verkehrsüberwachung übernommen werden sollten.

Einsatz des mobilen Beschwerdeteams (MBT)

Um schnellstmöglich im Bereich des Abschleppwesens einsatzfähig zu sein, wurden die Beschäftigten des mobilen Beschwerdeteams (MBT) qualifiziert, selbständig Abschleppmaßnahmen durchzuführen. Das MBT bestand zu diesem Zeitpunkt aus 6 Außendienstmitarbeitern, die in drei 2er-Teams unterwegs waren. Ursprünglich waren die 6 Beschäftigten des im Jahr 2014 geschaffenen (GRDrs 238/2013) mobilen Beschwerdeteams für die stadtweite Unterstützung der Verkehrsüberwachung im Bereich des ruhenden Verkehrs vorgesehen. Bei der intensivierten Kontrolle von Brennpunkten (Beschwerden von Bürgern, bzw. sicherheitsrelevante Bereiche) beschränkte sich die Zuständigkeit des MBTs noch auf die bloße Beanstandung vom Falschparkern. Die ursprünglichen Aufgaben des MBTs mussten im Hinblick auf die anstehende Übernahme des Abschleppwesens allerdings vollumfänglich aufgegeben werden.

Entwicklung der Aufgaben des MBTs

Erste Übernahmestufe:

Seit dem 1. Oktober 2016 gaben die Beschäftigten der Verkehrsüberwachung die sich im Rahmen ihrer Streife ergebenden Abschleppaufträge nur noch an das MBT und somit nicht mehr an die Polizei weiter. Nur in Ausnahmefällen, wenn das MBT keine freien Kapazitäten hatte, wurde weiterhin die Polizei hinzugezogen.

Zweite Übernahmestufe:

Seit dem 1. März 2017 wurden zusätzlich die Meldungen von anderen Personen (z.B. Bürgern) an das MBT weitergegeben. Die Polizei wurde nur noch bei dringenden, sicherheitsrelevanten Parkverstößen involviert, wenn das MBT aus Kapazitätsgründen selbst nicht tätig werden konnte.




Dritte Übernahmestufe:

Ab 01.01.2018 übernahm das MBT zusätzlich Aufträge in Bereichen mit temporärer mobiler Beschilderung anlässlich von Baustellen. Um diese Aufgabe bestmöglich abzudecken, wurden die Dienstzeiten des MBTs angepasst und von montags bis freitags auf 7:00 Uhr - 17:00 Uhr festgelegt (kein Dienst an Wochenenden und an Feiertagen). Im Rahmen von Sonderdiensten erfolgt eine Präsenz bis 19:30 Uhr.

Aufgrund der Größe des Stadtgebiets und der zentralen Struktur der Verkehrsüberwachung wurde schnell deutlich, dass diese Aufgabe, insbesondere seit der dritten Übernahmestufe, von den 6 Beschäftigten des MBTs nicht im gleichen Umfang wie von den über das ganze Stadtgebiet verteilten Polizeirevieren wahrgenommen werden konnte.

Das MBT wurde deshalb im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018/2019 (GRDrs 745/2017) um 4,4 Stellen aufgestockt und besteht derzeit aus 5 Doppelstreifen.

Die Mitarbeiter des MBT sind aktuell mit der der Überwachung von mobilen Beschilderungen an Baustellen sowie sicherheitsrelevanten Parkverstößen ausgelastet. Die Fallzahlen steigen kontinuierlich an.


Einsatzleitzentrale (ELZ)

Im Zusammenhang mit der Übernahme von Abschleppmaßnahmen von der Polizei war es erforderlich, bei der Verkehrsüberwachung eine telefonische Leitzentrale mit drei Beschäftigten (2,5 Planstellen) einzurichten. Sie spielt bei der Durchführung und Organisation von Abschleppmaßnahmen eine entscheidende und zentrale Rolle. In Fällen, die von der Polizei gemeldet werden, ergeht eine mögliche Abschleppanordnung direkt von der ELZ. Bei allen übrigen Anrufern (Bürger, Beschäftigte der Verkehrsüberwachung, sonstige städtische Beschäftigte im Außendienst, städtische Behördennummer 115) nimmt die ELZ eine Vorprüfung vor, bevor Sie einen gemeldeten Vorgang zur Abwicklung an den Außendienst weitergibt.

Bei jeder Abschleppmaßnahme werden die Daten zum Vorgang zentral von der ELZ aufgenommen und erfasst. Hierunter fallen: Fahrzeug, Kennzeichen, Straße, Grund, Ort und Zeitpunkt der Maßnahme. Anschließend erfolgt die Ermittlung der Halterdaten. Die entsprechenden Abschlepp-Teams werden instruiert, um ggf. dem Fahrer/Halter Auskunft geben zu können. Auf Basis der eingepflegten Daten werden zu einem späteren Zeitpunkt die entsprechenden Gebührenbescheide erstellt.

Für die personelle Ausstattung der ELZ wurde die Wache der Verkehrsüberwachung aufgelöst und eine weitere Stelle im Rahmen der Beschlussvorlage GRDrs 745/2017 geschaffen. Die Leitzentrale ist aktuell während den Arbeitszeiten des MBTs erreichbar (Mo - Fr 7:00 Uhr – 17:00 Uhr).



Intensivierung Abschleppmaßnahmen - Projekt „Stuttgart parkt fair“

Auch im Rahmen des Projekts „Stuttgart parkt fair“ wurden die Abschleppmaßnahmen intensiviert. Ein besonderes Augenmerkt gilt dabei Geh- und Radwegen, Ladestationen, Behindertenparkplätzen und sicherheitsrelevanten Bereichen wie Brandschutzzonen. Zu diesem Zweck wurde ein zusätzliches Team für Abschleppmaßnahmen in der Innenstadt City-Abschlepp-Team (CAT) aus 4 Beschäftigten der Verkehrsüberwachung gebildet. Es ist seit 1. November 2018 in 2 Doppelstreifen ausschließlich im Bereich der Innenstadt mit Pedelecs unterwegs, um dort Abschleppmaßnahmen durchführen.


Fallzahlenentwicklung

2016 1.191
2017 1.704
2018 3.306
2019 4.500 (Prognose)

In drei Jahren ist damit eine Verdreifachung der Anzahl an Abschleppanordnungen eingetreten.


Bisherige Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Sachbearbeitung

Seit Dienstaufnahme des CATs im November 2018 ist ein stetiger Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen.

Die Steigerung an Abschleppvorgängen führt gleichzeitig zu einer Steigerung der Widersprüche. Während 2016 noch 26 Widersprüche zu bearbeiten waren, wurde 2018 bereits 125 Mal Widerspruch gegen einen Kostenbescheid eingelegt. Auch aufgrund der erhöhten Gebührenpauschale seit der Anpassung 2019 steigt der Arbeitsaufwand durch vermehrte Widersprüche. Bislang steht dafür lediglich die Kapazität einer 1,0 Stelle zur Verfügung.


Aktuelle Situation

Mit Schreiben vom 2. April 2019 hat das PPS dem Amt für öffentliche Ordnung mitgeteilt, dass man sich mit Wirkung zum 15. April 2019 komplett von der Aufgabe der Durchführung von Abschleppmaßnahmen zurückziehe und nur noch in absoluten Ausnahmefällen mit besonderer Gefährdungslage abschleppen werde.

Darüber hinaus würde man entsprechende Anzeigen, die tagsüber werktags, am Wochenende, an Feiertagen und im Zuge von Veranstaltungen eingehen und eine Standortveränderung erfordern, direkt an die städtische Verkehrsüberwachung weiterleiten. Damit ginge die Verantwortung für die Freihaltung notwendiger Flucht- und Rettungswege auf die städtische Verkehrsüberwachung über.

Nach intensiven Gesprächen konnte die Polizei davon überzeugt werden, dass diese zusätzlichen Aufgaben nicht ad hoc und ohne ausreichende organisatorische Vorbereitungen übernommen werden können und dass die anstehenden Haushalts- und Stellenplanberatungen dazu genutzt werden würden, die notwendigen Ressourcen zu schaffen.

Vereinbart ist, ab 01.08.2020 sämtliche Abschleppmaßnahmen durch die Verkehrsüberwachung vorzunehmen, die werktags während der üblichen Arbeitszeiten (Mo - Fr. von 6:30 Uhr bis 22:00 Uhr; Sa von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr) anfallen. Auch bei Veranstaltungen, die außerhalb der genannten Arbeitszeiten stattfinden und bei welchen die Straßenverkehrsbehörde im Vorfeld eine mobile Beschilderung anordnet, wird die Verkehrsüberwachung tätig. In diesen Fällen sind sämtliche Fahrzeuge, die in entsprechenden Bereichen regelwidrig abgestellt wurden und die Durchführung der Veranstaltung gefährden oder behindern (z.B. Festumzüge, Laufveranstaltungen, CSD, Faschingsumzug, autofreier Sonntag etc.) abzuschleppen.


Folgen für die Organisation der Verkehrsüberwachung

Im Hinblick auf den weiteren Aufgabenzuwachs, insbesondere durch die oben beschriebene und vom PPS initiierte Verfahrensänderung bei der Durchführung von Abschleppmaßnahmen, bedarf es Änderungen und Ergänzungen der bisherigen Aufbau- und Ab-lauforganisation samt einer Aufstockung des Personalkörpers.

Aus den bisherigen Erfahrungen lässt sich festhalten: für eine effektive und effiziente Aufgabenerfüllung des Außendienstes ist eine ausreichend besetzte und für die Dauer der Außendienstzeit ständig funktionsfähige Innendienstorganisation zwingende Voraussetzung.


Zusätzliches Personal

1. Einheitssachbearbeitung Innendienst (7 x EG 8)

Die bisherige Einsatzleitzentrale und die Sachbearbeitung (Kostenbescheide und Widersprüche) werden zu einem gemeinsamen „Team Innendienst“. Unter Berücksichtigung der vorhandenen 2,5 Stellen in der ELZ und einer vorhandenen SB-Stelle, ergibt sich ein weiterer Bedarf von 7 Stellen. Die zusätzlich bereits zum Stellenplan 2020 beantragte und im Verwaltungsvorschlag enthaltene SB-Stelle ist Bestandteil des neuen Konzepts. Die ursprünglichen Aufgabenbereiche der Einsatzleitzentrale und der Sachbearbeitung bleiben als solche getrennt. Allerdings wird jeder Einheitssachbearbeiter nach einem wöchentlich rotierenden System in beiden Bereichen eingesetzt werden.

Die ELZ muss den deutlich erweiterten Zeitraum, in welchem die Verkehrsüberwachung zukünftig Abschleppvorgänge durchzuführen hat, mit ihren Dienstzeiten abdecken.
Für eine ausreichende Besetzung ab von 06:30 Uhr (Beginn der Schulwegüberwachung) bis 21:30 Uhr bedarf es täglich sechs Mitarbeiter, die in drei, teilweise überlappenden Wechselschichten eingesetzt werden.

Für einen durchgängigen Dienstbetrieb wären jedoch sechs Personalstellen alleine nicht ausreichend, weil damit Urlaubszeiten und Sonderdienste am Wochenende nicht abgedeckt werden könnten.

Darüber hinaus besteht ein Mehrbedarf an Personal im Bereich der Sachbearbeitung zur Erstellung von Kostenbescheiden und Bearbeitung von Widersprüchen. Diesem Mehrbedarf wird man mit dem dargestellten Konzept gerecht, da die verbleibenden anwesenden Einheitssachbearbeiter sich täglich im besten Fall zu dritt den entsprechenden Aufgaben annehmen könnten. Derzeit haben sich bereits Rückstände von rund 400 Kostenbescheiden in angesammelt.

In der Vergangenheit gestaltete sich die Besetzung der ELZ zunehmend schwierig. Grund hierfür waren die im Vergleich zum Außendienst wegfallende Schichtzulage und Dienstaufwandsentschädigung, sowie eine vergleichsweise höhere Arbeitsbelastung. Durch die Einführung der beschriebenen Einheitssachbearbeitung und der Ausstattung mit Planstellen in Entgeltgruppe 8 entstehen attraktivere Arbeitsplätze, mit denen eine funktionsfähige Einsatzleitzentrale betreiben werden kann.


2. Teamleitung Innendienst (0,5 x EG 9a)

Das unter Ziffer 1. beschriebene „Team Innendienst“ mit einer Personalausstattung von mind. 12 Mitarbeitern (11,5 Stellen) wird künftig durch eine Teamleitung geführt. Die bestehenden Teams der Verkehrsüberwachung sind vergleichsweise ähnlich groß. Durch die stetige Ausweitung des Personalkörpers der Verkehrsüberwachung sind die Leitungsspannen der vorhandenen Führungskräfte bereits so hoch, dass weitere Stellenschaffungen zwingend auch Stellen für Führungskräfte erfordern. Neben den üblichen Aufgaben im Bereich der Mitarbeiterführung, wird die Teamleitung für den Innendienst auch operativ in der Einsatzleitzentrale mitwirken. Außerdem bearbeitet sie besondere Fälle aus der Sachbearbeitung. Die zur Aufstockung benötigten 0,5 Stellenanteile werden aus dem Stellenbestand an EG 6 Stellen herausgelöst, so dass insgesamt eine Vollzeitstelle in EG 9a für die Teamleitung Innendienst realisiert werden kann.

3. Mobiles Beschwerdeteam (5 x EG 6)

Um die mit dem PPS vereinbarten Zeiträume abdecken zu können, sind zusätzliche Stellen für das MBT erforderlich. Schon allein die zu übernehmenden Veranstaltungen binden je nach Größe bis zu 5 2er-Teams und eine Einsatzleitung. Die Abschleppmaßnahmen, welche im Rahmen von Veranstaltungen außerhalb der regulären Arbeitszeiten anfallen, müssen über Sonderdienste abgedeckt werden.

Mit der Vergrößerung des MBTs können auch dessen ursprünglichen Aufgaben, z.B. Bürgerbeschwerden nachzugehen, zumindest in gewissem Umfang wieder wahrgenommen werden.

4. Radstaffel

Um das Vorhaben einer stadtweiten Intensivierung von Abschleppmaßnahmen aus dem Antrag 76/2019 Ziffer 14 Bündnis 90/DIE GRÜNEN bzw. dem Beschluss des Gemeinderats vom 21.02.2019 dazu in die Praxis umzusetzen, bedarf es ebenfalls zusätzlicher Personalkapazität.

„Stuttgart zu einer fahrradfreundlichen Stadt machen - Radverkehrsanlagen, Gehwege und Straßenecken werden wirkungsvoll und nachhaltig von Falschparkern freigehalten“

Für eine flächendeckende Kontrolle der genannten Bereiche (Radwege etc.), bietet sich eine Kontrolle durch eine Radstaffel mit Pedelecs an. Hier hat man mit dem CAT, das ausschließlich im Innenstadtbereich tätig ist, bereits sehr gute Erfahrungen gemacht. Über die Mantelvorlage zum Aktionsplan „Nachhaltig Mobil“ (GRDrs 958/2019) wird die Schaffung von acht Planstellen vorgeschlagen.

Organisatorisch ist die Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr auf neun Teams mit einer örtlichen Zuständigkeit aufgeteilt. Um eine stadtweite Kontrolle von Radwegen (auch in den Außenbezirken) zu ermöglichen, könnte man je zwei zusammenhängende Gebiete mit jeweils einem Zweier-Abschlepp-Radteam abdecken. In der Innenstadt ist bereits das CAT unterwegs ist.

5. Teamleitung „Fahrrad“

Die vier Mitarbeiter des CATs, welche ebenfalls mit Rädern (Pedelecs) unterwegs sind, bilden zusammen mit den acht zusätzlichen Stellen (GRDrs 958/2019 bzw. GRDrs 886/2019 Anlage 10) ein reines „Fahrrad-Team“. Dieses weist mit zwölf Mitarbeitern eine schlagkräftige Größe auf, was die Schaffung einer weiteren Teamleitung voraussetzt. Für den benötigten Teamleiter wird aus dem Bestand eine Planstelle von EG 6 nach EG 9a angehoben.

Parallel ist nach wie vor das MBT mit seinen zukünftig 15 Mitarbeitern im Außendienst zur Erledigung von Abschleppvorgängen außerhalb der City unterwegs.

Raumbedarf

Die Verkehrsüberwachung verteilt sich derzeit auf folgende drei Standorte:
An allen drei Standorten wurde in der Vergangenheit bereits durch Nachverdichtung weitere Arbeitsplätze geschaffen, um zusätzliches Personal unterbringen zu können.
Es bestehen keine weiteren Spielräume, weshalb die Stellenschaffungen zwingend auch zusätzliche Räumlichkeiten erfordern. Hiermit korrespondiert der zusätzliche Raumbedarf, der für weitere Beschäftigte der Verkehrsüberwachung durch die Erweiterung des Parkraummanagements (5. Stufe, vgl. GRDrs 916/2019) ebenfalls in diesen Gebäuden entsteht.




Zusammenfassung – Gesamtschau

Mit Beschlussfassung der Stellen aus dieser Vorlage, der Beschlussfassung des Verwaltungsvorschlags (GRDrs 886/2019, Anlagen 10 und 11) sowie dem Einsatz bisher schon vorhandener Planstellen ergibt sich die folgende Stellenausstattung für den Aufgabenbereich „Abschleppen von Falschparkern“.

Team Innendienst
1,0 Stelle Teamleitung EG 9a
10,0 Stellen Einheitssachbearbeitung (Sachbearbeitung/Einsatzleitzentrale) EG 8

Mobiles Beschwerdeteam (MBT)
1,0 Stelle Teamleitung EG 9a
15,0 Stellen Beschäftigte in der Verkehrsüberwachung EG 6

Radstaffel einschl. CAT für die Innenstadt
1,0 Stelle Teamleitung EG 9a
12,0 Stellen Beschäftigte in der Verkehrsüberwachung EG 6





Den Berechnungen liegt folgende Fallzahlenprognose zu Grunde:

1. Hochrechnung für 2019
Mobile Abschleppteams „MBT“ 2.500
City-Abschleppteam „CAT“ 1.600

2. Prognose
Radstaffel mit 8 neuen BiV sowie
Personalzuwachs aus dieser Vorlage
mit 5 neuen BiV 3.500

SUMME 7.600



Daraus ergibt sich diese Folgekostenberechnung:

Kostengruppe
2020
2021
2022
2023
2024
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Laufende Erträge
- 1.406
- 2.600
- 2.600
- 2.600
- 2.600
Personal- und Sachkosten
1.528
2.157
2.157
2.157
2.157
Ersatzvornahmen
669
1.338
1.338
1.338
1.338
Abschreibungen
17
23
23
23
23
Summe Folgekosten
808
918
918
918
918

Im Einführungsjahr 2020 fällt zwar der Aufwand für das zusätzliche Personal an, mit den Erträgen wird jedoch erst nach vollständiger Einarbeitung ab 2021 gerechnet.






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