Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
649/2016
GZ:
SI
Sitzungstermin: 21.09.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Wölfle
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Ko-Finanzierung des Landesprogramms VwV "Deutsch für Flüchtlinge" in der zweiten Förderperiode vom 01.07.2016 - 31.07.2017 sowie Erhöhung der Kursleiterhonorare in kommunal finanzierten Sprachkursen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 15.09.2016, GRDrs 649/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Für die zweite Förderperiode vom 01.07.2016 bis 31.07.2016 stehen im Rahmen des Landesprogramms VwV "Deutsch für Flüchtlinge" bis zu 264.900 EUR zur Verfügung. Zur Absicherung eines weiterhin bedarfsgerechten Angebots an Sprachkursen für Flüchtlinge in Stuttgart wird der Bereitstellung des erforderlichen Ko-Finanzierungsanteils in Höhe von 176.000 EUR (40 %) zugestimmt.

2. Der aus Gründen der Qualitätssicherung notwendigen Anhebung der Kursleiterhonorare von 23 EUR auf 28 EUR in den mit Landesmitteln geförderten kommunalen Deutschkursen ab dem 2. Halbjahr 2016 wird zugestimmt.

3. IM THH 810, Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107030 - Abteilung Integration -, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen -, entsteht für den Ko-Finanzierungsbedarf zur Sicherstellung des bedarfsdeckenden Angebotes an Sprachkursen in Stuttgart sowie für die Anhebung der Kursleiterhonorare ein Mehraufwand von insgesamt von 187.800 EUR.

Die Deckung erfolgt aus Mitteln des THH 290, Jobcenter, Schlüsselprodukt 1.31.20.02.00.00-290 - Kommunale Eingliederungsleistungen nach SGB II-, Kontengruppe 43310 - Soziale Leistungen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Einer Anregung von StR Winter (90/GRÜNE) entsprechend wird mit diesem Tagesordnungspunkt auch der heutige Tagesordnungspunkt 12 "Vergütung der Sprachlehrer an die BAMF-Sätze anpassen - Antrag Nr. 242/2016 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion vom 25.07.2016" behandelt. Dieser Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Einführend bemerkt BM Wölfle zu den Beschlussantragsziffern 1 und 2, mit der Vorlage verfolge die Verwaltung das Ziel, auf der Flucht befindlichen Menschen, die die deutsche Sprache lernen wollten, dafür Möglichkeit einzuräumen. Aufgrund des verstärkten Zustroms von Flüchtlingen habe sich die Nachfrage nach solchen Möglichkeiten/Kursen erhöht. Um dieser Nachfrage entsprechen zu können, habe die Verwaltung das Kursangebot entsprechend auf- und ausgebaut. Zusätzlich erfolge seitens des Landes eine Ko-Finanzierung. Die Stadtverwaltung benötige für die erhöhten Kursangebote entsprechende Eigenmittel. Solange das Landesangebot bestehe, sollte die Landeshauptstadt dieses Angebot kofinanzieren können. Daher bitte die Verwaltung den Verwaltungsausschuss auch um Zustimmung, dieses Angebot weiterhin in gleicher Qualität und Menge anbieten zu können.

Zu der Beschlussantragsziffer 3 fährt er fort, die Verwaltung vertrete die Position, das Honorar für die Sprachkursleiter von 23 €/Stunde auf 28 €/Stunde anzupassen. Das BAMF habe bekanntlich Kurssätze für die durch den Bund finanzierten Kurse auf 35 €/Stunde erhöht. Damit es der Stadt überhaupt gelinge, Kursleiter zu finden, schlage die Verwaltung in Absprache mit den beteiligten Trägern vor, den Stundensatz auf mindestens 28 €/Stunde anzuheben. Der Deckungsvorschlag der Verwaltung ergebe sich aus der zwischenzeitlich nicht mehr notwendigen kommunalen Finanzierung der Arbeitsgelegenheiten (AGHs). Die hier freigewordenen Mittel wolle die Verwaltung für die Erhöhung der Kurssätze einsetzen.

StR Dr. Reiners (CDU) nimmt Bezug auf die Vorlagenseite 4, 4. Absatz, und thematisiert, dass bei den städtischen Kursleitungen im Gegensatz zu BAMF-Kursen keine Zusatzqualifikation vorausgesetzt wird. Konkret fragt er nach, welchen Hintergrund städtische Kursleitungen aufweisen (z. B. Studenten, Ehrenamtliche, ausgebildete Lehrer). Zudem weist er darauf hin, dass an der Universität, an der er als Lehrbeauftragter tätig ist, Wissenschaftler 28 €/Unterrichtsstunde erhalten. Vor diesem Hintergrund sei ein Stundensatz von 23 € nicht schlecht.

Von StRin von Stein (FW) werden 28 €/Stunde als nicht angemessen angesehen. Eine Handwerkerstunde werde wohl mit über 50 € vergütet. Sinngemäß äußert sich StR Dr. Oechsner (FDP). Angesichts der Schwierigkeiten, Kursleitungen zu finden, sieht StR Perc (SPD) ebenfalls eine Honoraranpassung als notwendig an. Durch StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) wird die Honorarerhöhung begrüßt und signalisiert, eine darüber hinausgehende Erhöhung, falls erforderlich, mittragen zu wollen.


Abhebend auf Medienberichte thematisiert StR Prof. Dr. Maier (AfD) die lückenhafte Erfolgskontrolle bei Kursen des Bundes. Dokumentiert worden sei, dass Sprachkurse mit 20 Teilnehmern beginnen und sich die Teilnehmerzahl in der Folge auf einige Wenige reduziere. Allerdings würden letztendlich 20 Teilnehmer abgerechnet. So vorzugehen bezeichnet BM Wölfle als Betrug. Jeder Kursleiter müsse Teilnehmerlisten mit Unterschriften der Teilnehmer führen, aber gegen Betrug sei man nicht gefeit.

Weiter informiert der Vorsitzende, das BAMF habe seine Honorarvorgabe nach Protesten von Kursleitern auf 35 €/Stunde erhöht und die Kursfinanzierung entsprechend angepasst. In Absprache mit den Trägern sei die Verwaltung davon ausgegangen, dass eine Erhöhung auf 28 € wahrscheinlich dazu führe, weiter geeignetes Personal finden zu können, bzw. dass schon eingesetztes Personal nicht zu BAMF-Kursen wechsle.

Für StR Winter ergibt sich die Frage, ob die Stadt für einen Stundensatz unter 35 € überhaupt noch geeignetes Personal gewinnen kann. Ihm gegenüber beziffert BM Wölfle die Mehrkosten für 35 €/Stunde für das laufende Jahr auf 40.000 € und für das Jahr 2017 auf 80.000 €. Zumindest sollten 28 €/Stunde beschlossen werden. Möglich sei, wenn festgestellt werden sollte, dass auch mit einem Honorar von 28 €/Stunde keine Mitarbeiter/innen gefunden werden könnten, dass sich die Verwaltung dann nochmals an den Ausschuss wendet.

Im weiteren Verlauf informiert Herr NN (Name wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht) (SI-IP), eingesetzt werde qualifiziertes Personal. Die eingesetzten Personen hätten diverse Weiterbildungen absolviert. Es werde mit Sprachkursträgern wie der VHS zusammengearbeitet, die sowohl die Bundesintegrationskurse als auch städtische Kurse durchführen. Ein Großteil der Lehrkräfte sei selbstständig tätig. Diese müssten ihr Honorar voll versteuern. Die wenigsten Träger würden Festanstellungen anbieten. Mit einem Stundensatz von 23 € könnten keine Lehrkräfte mehr gewonnen werden. Sehr viele gingen zu den Vorbereitungsklassen des Landes.

Am Ende der Aussprache fragt StR Winter nach, ob der von der Verwaltung unterbreitete Deckungsvorschlag für eine Angleichung an den Landessatz (35 €/Stunde) ausreicht. Daran anknüpfend informiert er eine Frage von StR Dr. Oechsner beantwortend, dass freie Honorarlehrkräfte wie Selbstständige die Arbeitgeberbeiträge aller Versicherungen selbst bezahlen müssen. Diese müssten für die von ihnen geleiteten Gruppenunterrichte Vorbereitungen vornehmen und insofern sehe er den vom Land gewählten Satz als gerechtfertigt an. Sofern die finanzielle Deckung gewährleistet ist, erhebt er die Erhöhung auf 35 € zum Antrag.

Nachdem von BM Wölfle daraufhin erklärt wird, er könne diese Frage heute nicht beantworten, kommt man auf Anregung von StR Winter und nach der Zusage des Vorsitzenden, die gestellte Frage, ob der von der Verwaltung angeführte Deckungsvorschlag ausreicht, eine Erhöhung des Stundensatzes auf 35 € abzudecken, überein, die Beschlussantragsziffer 2 erst in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 5. Oktober 2016 zu klären.





Anschließend stellt der Vorsitzende fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt den Beschlussantragsziffern 1 und 3 einstimmig zu.

Abschließend sagt BM Wölfle nochmals zu, die Beschlussantragsziffer 2 in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses zur Abstimmung zu stellen.

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