Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
328
5
VerhandlungDrucksache:
75/2016
GZ:
StU
Sitzungstermin: 27.07.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Wärmeversorgung NeckarPark
- Projektbeschluss

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 12.07.2016, öffentlich, Nr. 330

Ergebnis: Einbringung / Vertagung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 19.07.2016, öffentlich, Nr. 347

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 26.07.2016, öffentlich, Nr. 393

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 08.07.2016, GRDrs 75/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Vorentwurfsplanung zur Wärmeversorgung des Neckarparks mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 10,434 Mio. EUR wird zugestimmt. 2. Dem Vorgehen, die Bauleistungen für den ersten Bauabschnitt zusammen bzw. zeitgleich mit dem Straßenbau im Gebiet des Bebauungsplans Ca 283/1 und der Verlegung des Abwassersammlers und der Straßenführung in der Benzstraße durch das Tiefbauamt in mehreren Teilabschnitten auszuschreiben, wird zugestimmt.
3. Den Kosten für den 1. Bauabschnitt (Wärmenetz im Gebiet der Bebauungspläne 283/1 und 283/2 sowie Einbauten in Abwassersammler in der Benzstraße) in Höhe von 3,01 Mio. EUR wird zugestimmt (Anlage 1).

4. Der Vergabe weiterer Planungsleistungen bis Leistungsphase 7 HOAI (Ausschreibung) im ersten Bauabschnitt an die IBS Ingenieurbüro Schuler GmbH, Bietigheim-Bissingen; Klinger und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelttechnik GmbH, Stuttgart; Karajan Ingenieure GmbH, Stuttgart und diem.baker GbR Ingenieure für Bautechnik, Ditzingen mit einer Gesamtsumme von 190.000 EUR wird zugestimmt. 5. Das Hochbauamt wird mit der Planung der Gebäudehülle Energiezentrale bis Leistungsphase 3 HOAI beauftragt und wird ermächtigt für alle erforderlichen Planungsleistungen Stufenverträge in der üblichen Form abzuschließen. Hierfür erforderlich sind Mittel für voraussichtliche Planungskosten bis Leistungsphase 3 in Höhe von 60.000 EUR.

6. Auszahlungen für die in Ziffer 4 und 5 genannten Planungsleistungen werden im Teilfinanzhaushalt 360 - Amt für Umweltschutz - Projekt 7.362904 Wärmeversorgung NeckarPark (Auszahlungsgruppen 7871 und 7872) gedeckt.
Die Mittelbereitstellung erfolgt durch Umsetzung aus der Infrastrukturpauschale (Projekt 7.202100) und der erwarteten Mehreinzahlung aufgrund einer 50%igen Förderung aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
7. Es wird zugestimmt, die Pflichten zum Anschluss an die Nahwärmeversorgung im Neckarpark und zur Nutzung dieser über eine Regelung im Grundstückskaufvertrag sowie über eine Eintragung im Grundbuch zu regeln.
8. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbH (EDS) im Wege einer Dienstleistungskonzession mit der Wärmeversorgung der Wärmekunden im Neckarpark zu betrauen. Dem hierfür erforderlichen Vertragsabschluss mit der EDS über eine Laufzeit von 6 Jahren wird zugestimmt. 9. Die EDS wird ermächtigt, den für den Anschluss an die Wärmeversorgung notwendigen Anschlussvertrag mit den Kunden im Namen der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) abzuschließen. 10. Die Verwaltung wird ermächtigt zur Erhebung Die Vereinnahmung der Hausanschlusskostenerstattung erfolgt durch die EDS, im Namen und auf Rechnung der LHS. Die Kassengeschäfte (Vereinnahmung der Hausanschlusskostenerstattung) werden auf die EDS übertragen. 11. Von der Verlängerung des Forschungsprojekts zur Wärmeversorgung des Neckarparks auf Basis von Wärme aus Abwasser unter der Federführung des Amts für Umweltschutz gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bis zunächst zum 30. April 2018 wird Kenntnis genommen. 12. Die bisher für die Konzeptentwicklung und Koordination des Projekts eingesetzte 0,5 Stelle Nr. 360.0501.004 in Entgeltgruppe 13 hat den KW-Vermerk 01/2017, ist jedoch noch bis mindestens zum 31.12.2017 für die Aufgabenerledigung erforderlich.
Von der Notwendigkeit der Verlängerung des KW-Vermerks wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die weitere Verlängerung des KW-Vermerks ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 zu treffen


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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