Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 4233-00
GRDrs 882/2015
Stuttgart,
12/04/2015



Stellenplan 2016/2017
1. Schaffung von 44,25 Stellen aufgrund aktueller Entwicklungen im Flüchtlingsbereich - geschäftskreisübergreifend
2. Neuorganisation der Flüchtlingsbereiche beim Sozialamt und beim Amt für öffentliche Ordnung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
16.12.2015
17.12.2015



Beschlußantrag:

1. Die Anzahl der ankommenden Flüchtlinge ist derzeit wesentlich höher als dies zu Jahresmitte 2015 prognostiziert wurde. Während im Sommer davon ausgegangen wurde, dass bis Ende 2015 insg. 3.682 Erst- und Folgeantragsteller aufzunehmen sind, beträgt die derzeitige Prognose über die Zugänge bis Ende 2015 insg. 5.130 Personen.
Für das Jahr 2016 wird mit monatlich 500 Zuweisungen (netto) gerechnet.

Diese Zuweisungen führen bei den nachstehenden Ämtern bis Jahresende 2016 zu folgenden Personalmehrbedarfen:

1.1 Im Teilstellenplan des Amts für Liegenschaften und Wohnen werden zum Stellenplan 2016 geschaffen (Anlage 1):
1.1.1 0,50 Stelle für Sachbearbeitung im Flächenmanagement, A 12
1.1.2 1,00 Stelle für Sachbearbeitung in der Objektverwaltung, A 11
1.1.3 Darüber hinaus wird das Amt für Liegenschaften und Wohnen ermächtigt, im Jahr 2016 zusätzliches Personal bis zur Entgeltgruppe 11 TVöD im Umfang von maximal 2,10 VZK außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen.

1.2 Im Teilstellenplan des Amts für öffentliche Ordnung werden zum Stellenplan 2016 geschaffen (Anlage 2):
1.2.1 0,50 Stellen für Sachbearbeitung in der Ausländerbehörde, Team Asyl, 1.2.2 Darüber hinaus wird das Amt für öffentliche Ordnung ermächtigt, im Jahr 2016 zusätzliches Personal in Entgeltgruppe 8 TVöD im Umfang von maximal 9,20 VZK außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen.

1.3 Im Teilstellenplan des Sozialamts werden zum Stellenplan 2016 geschaffen (Anlage 3):
1.3.1 17,20 Stellen für die zentrale Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen, A 10
1.3.2 Für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) auf Basis des Stellenschlüssels 1:80 für die Sachbearbeitung ergeben sich 18,30 Stellen. Die Umsetzung sieht wie folgt aus: 1.3.3 Darüber hinaus wird das Sozialamt ermächtigt, für die Wahrnehmung von Aufgaben der zentralen Verwaltung und Unterbringung und der Leistungsgewährung nach AsylbLG im Jahr 2016 zusätzliches Personal in Entgeltgruppe 9 TVöD im Umfang von maximal 47,45 VZK außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen.

1.4 Im Teilstellenplan des Gesundheitsamtes werden zum Stellenplan 2016 geschaffen (Anlage 4):
1.4.1 0,50 Stelle (kw 01/2018) für die Untersuchung von Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF), je hälftig in A 14 und EG 8
1.4.2 0,25 Stelle für amtsärztliche Gutachten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz u. a., je hälftig in A 14 und EG 5
1.4.3 Darüber hinaus wird das Gesundheitsamt ermächtigt, für amtsärztliche Gutachten nach dem AsylbLG im Jahr 2016 zusätzliches Personal bis zur EG 14 TVöD im Umfang von maximal 0,25 VZK außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen.


2. Von der Neuorganisation des Flüchtlingsbereichs im Sozialamt wird Kenntnis genommen. 2.1 Für die Unterbringung von Flüchtlingen wird beim Sozialamt die neue Abteilung „Flüchtlinge“ (50-6) gebildet (vgl. Organigramm, Anlage 3). Zur organisatorischen Umsetzung der neuen Abteilung wird den hierfür erforderlichen Stellen­hebungen und einer Stellenumwandlung zum Stellenplan 2016 entsprechend der Übersicht in Anlage 3 (Seite 11) zugestimmt.
2.2 In der Abteilung Sozialleistungen (50-2) des Sozialamts werden für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zwei weitere Sachgebiete „Bürgerservice Soziale Leistungen für Flüchtlinge nach dem AsylbLG“ (50-271 und 50-272) eingerichtet.
3. Von der Neuorganisation des Flüchtlingsbereichs innerhalb der Ausländerbehörde des Amts für öffentliche Ordnung (Bildung eines neuen Sachgebietes „Flüchtlinge“) wird Kenntnis genommen. 4. Die Personalmehraufwendungen ab dem Haushaltsjahr 2016 in Höhe von jährlich insgesamt 6.258.100 € werden entsprechend GRDrs. 1330/2015 im Doppelhaushalt 2016/2017 veranschlagt.


5. Die Mittel für den Sicherheitsdienst im Gebäude Jägerstraße 14 – 18 für das neue Sachgebiet Flüchtlinge sind noch im Doppelhaushalt 2016/2017, Haushaltsjahr 2016, THH 320 - Amt für öffentliche Ordnung, Amtsbereich 3207040 – Einwohnerwesen, Kontengruppe 42410 – Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen, zu veranschlagen.


Begründung:


In der GRDrs. 383/2015 hat die Verwaltung vor der Sommerpause die stadtweiten Personalmehrbedarfe für Flüchtlingsangelegenheiten dargestellt. In diesem Rahmen hat der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, Personal im Umfang von insg. 26,13 Vollzeitkräften einzustellen. Zum Stellenplan 2016 beantragt die Verwaltung, diese Ermächtigungen in reguläre Planstellen überzuführen.

In den Anlagen 1 – 4 wurden die Personalmehrbedarfe für die betroffenen Ämter ermittelt.

Für das Thema Flüchtlinge ergibt sich für die in den Beschlussanträgen genannten Ämter ein zusätzlicher Bedarf bis Jahresende 2015 in Höhe von 44,25 Stellen. Für das Jahr 2016 wird sich nach derzeitiger Prognose ein weiterer Personalmehrbedarf im Umfang von rund 59,00 VZK ergeben. Die Einstellung von zusätzlichem Personal im Rahmen von Ermächtigungen erfolgt im Jahr 2016 entsprechend der Entwicklung der Flüchtlingszahlen.

Für weitere gleichfalls mit Flüchtlingsaufgaben befasste Ämter wie das Jobcenter und das Jugendamt wird ergänzend Folgendes angemerkt:

Zum Personalbedarf des Jobcenters:
Der Stellenmehrbedarf beim Jobcenter ist in der GRDrs. 1209/2015 „Geschäftsplan 2016“ dargestellt.


Zum Personalbedarf des Jugendamtes:
Im Frühjahr 2015 wurde eine Sonderdienststelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) neu eingerichtet, die für die sozialpädagogische Begleitung der UMF während der Clearingphase und für die Bearbeitung der verwaltungs- und leistungsrechtlichen Hilfegewährung zuständig ist (vgl. GRDrs. 714/2015).

Mit GRDrs. 714/2015 „Inobhutnahme, Betreuung und Untersuchung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) – weitere Personal-/Stellen-, Raumbedarfe sowie Bedarf an zusätzlichen Finanzressourcen“ wurden die Bedarfe des Jugendamts und des Gesundheitsamts auf der Jahresprognose von mind. 700 Flüchtlingskindern und zusätzlichen 67 Unterkunftsplätzen im Jahr 2015 dargestellt. In diesem Rahmen wurde die Verwaltung ermächtigt, Personal im Umfang von insg. 70,22 Vollzeitkräften einzustellen. Zum Stellenplan 2016 ist vorgesehen, diese Ermächtigungen in reguläre Planstellen überzuführen.

Der mit GRDrs. 848/2015 „Flüchtlingsunterbringung Standorte Tranche 5“ vorgesehene Systembau zum Ausbau von zusätzlichen 78 Unterkunftsplätzen für UMF kann voraussichtlich im Spätsommer 2016 in Betrieb genommen werden. Für den Bereich der UMF wird die Verwaltung vor der Sommerpause 2016 die Bedarfe darstellen. Hierzu wird das Jugendamt in einem internen Prozess die Schnittstellen und Aufgaben in den verschiedenen Arbeitsbereichen UMF unter Berücksichtigung des zum 1. November 2015 in Kraft getretenen Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher untersuchen.

Zu weiteren Fragen, insb. zur Beantwortung von Antrag und Anfrage Nr. 341/2015 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, wird auf Anlage 5 verwiesen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Personalaufwendungen ab dem Haushaltsjahr 2016 in Höhe von jährlich insgesamt 6.258.100 € werden in den jeweiligen Teilhaushalten (Kontengruppen 400 – Personalaufwendungen und 410 – Versorgungsaufwendungen) wie folgt bereitgestellt:

THH 230 – Amt für Liegenschaften und Wohnen
247.600 €
THH 320 – Amt für öffentliche Ordnung
946.900 €
THH 500 – Sozialamt
4.977.000 €
THH 530 – Gesundheitsamt
86.600 €
ergibt
6.258.100 €

Die Personalbedarfe sind auch in GRDrs. 1330/2015 „Weitere Finanzbedarfe für die Flüchtlingsunterbringung in den Jahren 2016/2017“ entsprechend berücksichtigt.

Die Mittel für den Sicherheitsdienst im Gebäude Jägerstraße 14 – 18 für das neue Sachgebiet Flüchtlinge in Höhe von 60.000 € sind noch im Doppelhaushalt 2016/2017, Haushaltsjahr 2016, THH 320 - Amt für öffentliche Ordnung, Amtsbereich 3207040 – Einwohnerwesen, Kontengruppe 42410 – Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen, zu veranschlagen.




Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

- Antrag und Anfrage 341/2015 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
- Haushaltsanträge Nr. 738/2015, 739/2015, 740/2015, 741/2015, 742/2015, 743/2015 und 745/2015 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
- Haushaltsantrag Nr. 864/2015 der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
- Haushaltsanträge Nr. 908/2015 und 951/2015 der FDP


Erledigte Anträge/Anfragen

---



Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

5


Amt für Liegenschaften und Wohnen (23)


Aufgaben:
- Flächenmanagement
- Objektverwaltung

Detailliertere Informationen zu den wahrzunehmenden Aufgaben können der GRDrs. 383/2015 entnommen werden.

Prognose
Juli 2015 auf
Jahresende 2015
(GRDrs 383/2015)
Prognose
Oktober 2015 auf
Jahresende 2015
DifferenzPrognose 2016
(Ermächtigungen)
Platzzahl

(diese ist ca. 10%
höher als die Anzahl der Flüchtlinge aufgrund einer erforderlichen Vorhaltereserve)
5.998 7.744
+ 774 (10 %)
8.518
+ 2.520 2.850 Zuwachs
= 10.594 Personen
+ 1.059 (10 %)
= 11.653 Plätze
Fallzahlenschlüssel1: 1.5001:1.5001:1.5001:1.500
Personalbedarf
gesamt
4,00 Stellen5,70 Stellen+ 1,70 Stellen7,80 VZK
vorhandene
Stellen bzw.
Ermächtigungen
1,50 Stellen1,50 Stellen
2,50 VZK
4,00
Vorschlag der
Verwaltung

(Stellenplanverfahren 2016/2017)
Schaffung
+ 2,50 Planstellen



(vgl.
GRDrs. 796/2015, Anlage 5)
Weitere Schaffung von 1,50 Planstellen


(vgl.
Beschlussantrag Ziffern 1.1.1 und 1.1.2)
Ermächtigung zur Einstellung von Personal im Umfang von
max. 2,10 VZK

(vgl.
Beschlussantrag Ziffer 1.1.3)

Im Verlauf des Jahres 2016 ist in der Abteilung Wohnungswesen im Sachgebiet Wohnraumversorgung mit einem erhöhten Arbeitsaufkommen zu rechnen. Das Amt für Liegenschaften und Wohnen geht davon aus, dass anerkannte Flüchtlinge einen Wohnberechtigungsschein beantragen werden. Eine konkrete Aussage zur Erhöhung der Fallzahlen kann derzeit nicht gemacht werden.
Anlage 2 zu GRDrs 882/2015

Amt für öffentliche Ordnung (32)


Aufgaben:
- Sachbearbeitung in der Ausländerbehörde


Sachbearbeitung in der Ausländerbehörde

Weitere Informationen zu den wahrzunehmenden Aufgaben bei der Ausländerbehörde können der GRDrs. 383/2015 entnommen werden. Bearbeitung im Rahmen des Asylverfahrens:
Bis Jahresende 2015 ist gegenüber der Prognose vom Juli 2015 mit einem Zuzug von ca. 3.800 weiteren Flüchtlingen zu rechnen, 2016 mit nochmal 7.200 Zuzügen (600/mtl.). Hiervon abzuziehen sind 2.150 Erstaufnahmen in Landeseinrichtungen, die vollständig auf das Kontingent angerechnet werden. Pro Flüchtling fällt mindestens 1 Gestattung an bis zur Anerkennung oder der Ablehnung des Flüchtlingsstatus. Die Anerkennungsquote liegt derzeit bei 40 %, bei allen Anderen fallen Duldungen bis zur Aufenthaltsbeendigung, der freiwilligen Ausreise oder sonstigen Erledigung (z. B. Untertauchen) an.

Unterstellt, dass die Bundes- und Landesbehörden (v. a. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF und die Landeserstaufnahmestellen LEAs) ihre Aufgaben künftig erledigen können (v.a. Erteilung der Erstgestattung noch in der LEA, zügige Aufenthaltsbeendigung nach Ablehnung) ist pro Flüchtling zumindest mit 1,5 Vorgängen zu rechnen. Gesetzlich vorgesehen sind 2 Gestattungen bzw. 4 Duldungen pro Jahr, wenn sich das Asylverfahren bzw. die Ausreise oder Aufenthaltsbeendigung hinziehen. Insofern geht die nachfolgende Prognose von günstigen Bedingungen aus, deren Eintreten noch nicht als gesichert angesehen werden kann.


Für die Bearbeitung im Rahmen des Asylverfahrens stellen sich die weiteren Bedarfe folgendermaßen dar:

Prognose
Juli 2015 auf
Jahresende 2015
(GRDrs 383/2015)
Prognose
Oktober 2015 auf
Jahresende 2015
Prognose
Januar 2016 auf
Jahresende 2016
Gestattungen und
Duldungen
8.2248.224
+ 5.700
= 13.924
13.924
+ 8.382
= 22.306
Fallzahlenschlüssel 1:1.0001:1.0001:1.000
Personalbedarf
gesamt
8,16 Stellen13,92 Stellen22,30 Stellen
vorhandene
Stellen bzw.
Ermächtigungen (VZK)
4,00 Stellen4,00 Stellen
4,16 Stellen
8,16
8,16 Stellen
3,50 Stellen
11,66
Vorschlag der
Verwaltung
(Stellenplanverfahren 2016/2017)
Schaffung
+ 4,16 Stellen




(vgl. GRDrs 383/2015 und 797/2015 Anlage 7)
Weitere Schaffung von 3,50 Stellen, davon 3,00 Teamberatung und 0,50 Sachbearbeitung

(vgl. Beschlussantrag Ziffer 3 und 1.2.1)
Ermächtigung zur Einstellung von Personal im Umfang von max. 9,20 VZK


(vgl. Beschlussantrag Ziffer 1.2.2)

Bildung des Sachgebietes „Flüchtlinge“ in der Abteilung „Einwohnerangelegenheiten“ (32-4)

Es wird ein Sachgebiet „Flüchtlinge“ gebildet. Dabei werden die Aufgaben innerhalb der Ausländerbehörde so umgeschichtet, dass alle Vorgänge, die Flüchtlinge betreffen, in diesem Sachgebiet gebündelt werden. Die permanent zunehmende Führungsspanne erfordert die Neuorganisation des Sachgebiets mit der Bildung weiterer Teams im Sachgebiet Flüchtlinge mit Teamleitung und Teamberatung zur Steuerung der Aufgabenerledigung. Auch nehmen die Umverteilungsanträge und bei abgelehnten Asylbewerbern die Petitionen, Härtefallanträge und Anträge auf asylunabhängige Aufenthaltstitel zu. Letztere sind häufig abzulehnen, was ein aufwändiges Verwaltungsrechtsverfahren nach sich zieht.

Stellen-wert
Funktions-/
Stellen-
Aufgaben
Stellennummer
Haushalt
Dienstbezeichnung
umfang
Schaffungen
Ausländerbehörde A 11Teamleitung1,00Leitungsaufgaben und qualifizierte Sachbearbeitung wie Verwaltungsrechtsverfahren
Ausländerbehörde A 9M +ZTeamberater/-in3,00Steuerung und Beratung in der Kundenbedienung
Ausländerbehörde E 5Informationsschalter, Geschäftszimmer und Aktei2,00Kundensteuerung, Klärung von Anliegen, Vollständigkeitsprüfung von Unterlagen, Klärung von Beratungsnotwendigkeiten durch Sachbearbeitung, Akten- und Datenmanagement, Telefondienst, Postverteilung, Schreibarbeiten, …

Anlage 3 zu GRDrs 882/2015
Sozialamt (50)

Aufgaben:
- Zentrale Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen

Detailliertere Informationen zu den wahrzunehmenden Aufgaben können der GRDrs 383/2015 entnommen werden.
Prognose
Juli 2015 auf
Jahresende 2015
(GRDrs 383/2015)
Prognose
Oktober 2015 auf
Jahresende 2015
DifferenzPrognose 2016
(Ermächtigungen)
Anzahl Flüchtlinge5.3987.744+ 2.346+ 4.450
Stellenschlüssel1: 1361:1361:1361:136
Personalbedarf
gesamt
39,70 Stellen56,90 Stellen17,20 Stellen32,70 Stellen
vorhandene
Stellen bzw.
Ermächtigungen (Stelle)
20,73 Stellen
8,80 VZK
10,17 VZK
39,70 Stellen
        39,70 Stellen Bestand
        17,20 Stellen zusätzl. Bedarf
        56,90 Stellen
Vorschlag der
Verwaltung
(Stellenplanverfahren 2016/2017)
Schaffung
+ 08,80 Stellen
+ 10,17 Stellen
_________
= 18,97 Stellen

(vgl.
GRDrs. 799/2015, Anlage 2)
Weitere Schaffung von
17,20 Stellen




(vgl.
Beschlussantrag Ziffer 1.3.1)
Ermächtigung zur Einstellung von Personal im Umfang von max. 32,70 VZK

(vgl.
Beschlussantrag Ziffer 1.3.3)
Aufgabe:
- Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Prognose
Juli 2015 auf
Jahresende 2015
(GRDrs 383/2015)
Prognose
Oktober 2015 auf Jahresende 2015
DifferenzPrognose 2016
(Ermächtigungen)
Fallzahl (Familien und/ oder Einzelperson)2.9044.365+ 1.461+ 1.178
Fallzahlenschlüssel1: 801:801:801:80
Personalbedarf
gesamt
36,30 Stellen54,60 Stellen+ 18,30 Stellen14,75 Stellen
vorhandene
Stellen bzw.
Ermächtigungen (Stelle)
21,30 Stellen
9,40 Stellen
5,60 VZK
36,30 Stellen
        36,30 Stellen Bestand
        18,30 Stellen zusätzl. Bedarf
        54,60 Stellen
Vorschlag der
Verwaltung
(Stellenplanverfahren 2016/2017)
Schaffung
+ 9,40 Stellen
+ 5,60 Stellen
15,00 Stellen


(vgl. GRDrs. 799/2015, Anlage 3)
Weitere Schaffung von
18,30 Stellen




(vgl.
Beschlussantrag Ziffer 1.3.2)
Ermächtigung zur Einstellung von Personal im Umfang von max. 14,75 VZK

(vgl. Beschlussantrag Ziffer 1.3.3)



Bildung der neuen Abteilung „Flüchtlinge“ (Ziffer 2.1 des Beschlussantrags):

Die Zuweisung von Flüchtlingen steigt in außerordentlich dynamischer Weise. Diese Entwicklung gestaltet sich nachhaltig. Derzeit ist es Aufgabe der Abteilung Verwaltung und Flüchtlinge, diese Menschen gut unterzubringen. Die strategische Ausrichtung der Stuttgarter Flüchtlingspolitik muss mitgestaltet werden und die Themen der Flüchtlingsunterbringung sind in den verschiedensten Gremien und Organisationen sowie in der Stuttgarter Bürgergesellschaft zu vertreten. Gleichzeitig erfordert die Entwicklung eine laufende Anpassung und Überprüfung der Arbeitsstrukturen und -abläufe und nicht zuletzt die fortlaufende Integration neuer Mitarbeiter/-innen.

In der aktuellen Organisationsstruktur wird die Unterbringung von Flüchtlingen in einem Sachgebiet innerhalb der Abteilung Verwaltung und Flüchtlinge des Sozialamts bearbeitet. Im Hinblick auf die hohen Flüchtlingszahlen und die damit einhergehenden Aufgabenzuwächse inkl. der Vergrößerung der Leitungsspanne sowie unter Einbeziehung der politischen Bedeutung des Themas Flüchtlingsunterbringung kann das Sozialamt in der bestehenden Organisationsstruktur den hohen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Ein Ende der Entwicklung im Flüchtlingsbereich ist nicht absehbar. Es ist daher sachgerecht, eine Abteilung „Flüchtlinge“ (50-6) zu bilden, in der die Grundsatzangelegenheiten der Flüchtlingsunterbringung, die Auswahl, Ausstattung und Unterhaltung von Flüchtlingsunterkünften, die Aufnahme und Belegung sowie statistische Arbeiten effektiv erledigt und vertreten werden können.


Die Aufbauorganisation der Abteilung 50-6 wird wie folgt aussehen:
Bildung von zwei zusätzlichen Sachgebieten für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in der Abteilung Sozialleistungen (50-2) des Sozialamtes (Ziffer 2.2 des Beschlussantrags):

Aufgrund der engen fachlichen Verknüpfung zwischen der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG und der Leistungsgewährung nach dem SGB XII und der notwendigen Anbindung an das Sachgebiet „Recht und Qualität“ (50-201), das auch für das AsylbLG die Fachberatung und rechtliche Vertretung erbringt, verbleibt die Leistungsgewährung nach dem AsylbLG in der Abteilung „Sozialleistungen“ (50-2).

Aufgrund der hohen Fallzahlen, der damit einhergehenden Aufgaben- und Personalzuwächse und der damit verbundenen Vergrößerung der Leitungsspanne kann die Aufgabe allein im bestehenden Sachgebiet (50-270) nicht mehr effektiv bearbeitet werden. Die zielgerichtete und effektive Abstimmung der unterschiedlichen Leistungsarten zwischen SGB XII und AsylbLG und den anderen Sozialgesetzbüchern, z. B. bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit (SGB XI) und die ständigen Erfordernisse, Verwaltungsabläufe und die Fachberatung den sich permanent verändernden Gesetzesvorgaben, z. B. Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, anzupassen, erfordert innerhalb der Abteilung Sozialleistungen einen hohen zusätzlichen Aufwand. Der bereits erfolgte und weiterhin prognostizierte Personalzuwachs in der Sachbearbeitung macht es in organisatorischer Hinsicht erforderlich, für die Leistungsgewährung nach dem AsylbLG zum Jahresbeginn 2016 weitere zwei Sachgebiete (50-271 + 50-272) einzurichten. Die Leitung dieser beiden Sachgebiete erfordert zusätzliche 2,00 Leitungsstellen der Bes.-Gr. A 12; die gesamten Entwicklungen im Flüchtlingsbereich darüber hinaus eine 1,00 Stelle für Bürgerinformation/Sekretariat. Diese 3,00 Planstellen schlägt die Verwaltung mit Beschlussantrag Ziffer 1.3.2 zur Schaffung vor. Die Fallzahlentwicklungen auf Jahresende 2015 ergeben allein für die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG (Fallzahlenschlüssel 1:80) einen Bedarf von 18,30 Stellen für die Sachbearbeitung; andere Stellenbedarfe außerhalb der Sachbearbeitung, z. B. für Leitungsaufgaben oder Aufgaben des Sekretariats/der Bürgerinformation, sind in diesem Fallzahlenschlüssel nicht enthalten.

Damit eine enge Zusammenarbeit mit der neuen Abteilung Flüchtlinge gewährleistet ist, wird die neue Abteilung mit den Sachgebieten der Leistungserbringung nach dem AsylbLG räumlich gemeinsam untergebracht.

Erforderliche Stellenumwandlung und -hebungen beim Sozialamt
Stellenwert
(Neue) Funktions-/
Stellen-
Anlass
Stellennummer
Haushalt
Dienstbezeichnung
umfang
bisher
neu
Umwandlung
500.0100.030EG 9A 15Leitung Abteilung Flüchtlinge1,00Neuorganisation Flüchtlingsbereich/ Neubildung Abt. Flüchtlinge
(vgl. Beschlussvorlage „Ermächtigung zur Ausschreibung der Funktion Abteilungsleitung Flüchtlinge beim Sozialamt“,
VA 28. Oktober 2015)
Hebungen Beamte
060 5000 030A 10A 14Stellvertretende Abteilungs- und Sachgebietsleitung (SGL)1,00Neuorganisation Flüchtlingsbereich/ Neubildung Abt. Flüchtlinge
060 5000 035A 10A 13 g.D.SGL1,00Neuorganisation Flüchtlingsbereich/ Neubildung Abt. Flüchtlinge
500 0105 016
500 0105 012
500 0105 011
A 10
A 10
A 10
A 12
A 12
A 12
Stellvertretende SGL
Stellvertretende SGL
Stellvertretende SGL
3,00Neuorganisation Flüchtlingsbereich/ Neubildung Abt. Flüchtlinge
Anlage 4 zu GRDrs 882/2015
Gesundheitsamt (53)

Aufgaben:
- Untersuchung von Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) auf Tuberkulose
- Amtsärztliche Gutachten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Hygienekontrollen in Flüchtlingsunterkünften Mit GRDrs. 714/2015 (Inobhutnahme, Betreuung und Untersuchung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen – weiterer Personal-/Stellen-, Raumbedarf sowie Bedarf an zusätzlichen Finanzressourcen) wurde das Gesundheitsamt bereits ermächtigt, Personal im Umfang von 0,70 Stellen (0,35 Arzt und 0,35 MTA) zu beschäftigen.

Aufgabe bzw.
Beschlussantrag
Fallzahlenentwicklung
GRDrs. 714/2015
Prognose bis
Jahresende 2015
Prognose 2016
(Ermächtigungen)
1.4.1 Untersuchung von Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) auf Tuberkulose

(2 Std./ Untersuchung)
Tatsächliche
Fallzahlen:
2013: 153
(erl. mit vorhandenem Personal, 0,20 Stelle)

Bisherige Prognose bis Jahresende 2015:
700 UMF
= Zuwachs 547 UMF
x 2 Std.
= 1.094 Stunden
= 0,70 Stelle
Aktuelle Prognose bis Jahresende 2015:
1.090 UMF
= Zuwachs 390 UMF
x 2 Std.
= 780 Std
= 0,50 Stelle zur Schaffung vorgeschlagen
(vgl.
Beschlussantrag Ziff. 1.4.1)
Bericht im
Rahmen einer separaten Vorlage des Referats SJG im 1. Halbjahr 2016
(Folgevorlage der GRDrs. 714/2015)


1.4.2 Amtsärztliche Gutachten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

(3 Std./Gutachten)
-500 Gutachten
abzüglich bisherige Fallzahl: 134 (erl. mit vorhandenem Personal, 0,25 Stelle)
= 366 Zuwachs
= 1.098 Stunden
= 0,70 Stelle


Zur Schaffung vorgeschlagen: 0,25 Stelle
(vgl.
Beschlussantrag Ziff. 1.4.2)
800 Gutachten


= 300 Zuwachs
= 900 Stunden
= 0,60 VZK



Ermächtigung vorgeschlagen: 0,25 VZK
(vgl. Beschlussantrag
Ziff. 1.4.3)
Hygienekontrollen in Flüchtlingsunterkünften

(4 Std./Kontrolle)
-89 Kontrollen
abzüglich bisherige Fallzahl: 21 (erl. mit vorhandenem Personal, 0,05 Stelle)
= 68 Zuwachs
= 272 Stunden
= rund 0,15 Stelle

Wird mit vorhandenem Personal abgedeckt.
Zuwachs nicht absehbar.

Untersuchung UMF auf Tuberkulose
(Ziff. 1.4.1 des Beschlussantrags)


Auch beim Gesundheitsamt wirkt sich der oben beschriebene Zustrom spürbar aus. Nach § 36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz ist die medizinische Untersuchung der UMF auf Tuberkulose gesetzliche Pflichtaufgabe. UMF werden nicht in einer LEA untersucht, sondern im Gesundheitsamt wie Klienten zur Wohnheimaufnahme behandelt. Durchzuführen sind Anamnese (oft aufwändig wegen der Sprachbarriere und teils nur mit Dolmetscher möglich), Inaugenscheinnahme, Blutabnahme und Röntgenaufnahme sowie im positiven Testfalle zumindest Röntgenkontrollen. In Einzelfällen ist eine Weiterleitung an niedergelassene Ärzte zur weiteren Diagnostik, eine stationäre Einweisung ins Krankenhaus und eine Kostenerklärung vom Sozialdienst des Gesundheitsamtes für diese Maßnahmen mit dem Sozialamt nötig.

Die Anzahl der zu untersuchenden UMF hat 2015 im Vergleich zu 2013 von 153 auf
700 (Hochrechnung Stand September 2015) zugenommen. Der Zeitaufwand für die Untersuchung beträgt 2 Stunden. Dies bedeutete einen zusätzlichen Stellenbedarf von je einem 0,35 Stellenanteil für einen Arzt und Assistenz (vgl. GRDrs. 714/2015).

Nach den neuesten Zahlen des Jugendamtes sind bis Jahresende 2015 bereits 1.090 UMF zu erwarten. Dies bedeutet einen weiteren Personalbedarf von 0,50 Stellen, verteilt auf Arzt und Assistenz je zur Hälfte.

Amtsärztliche Gutachten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(Ziff. 1.4.2 des Beschlussantrags)

Das Gesundheitsamt fertigt ärztliche Gutachten zu Fragen nach den §§ 4 und 6 AsylbLG, mit denen das Sozialamt über die Gewährung von Leistungen zu entscheiden hat. Im Rahmen von Abschiebeverfahren ist im Auftrag des Regierungspräsidiums oder des Amtes für öffentliche Ordnung die Reisefähigkeit von abgelehnten Asylbewerbern durch das Gesundheitsamt zu beurteilen.

Im amtsärztlichen Dienst ist für 2015 mit mindestens 500 Gutachten zu rechnen, dies bedeutet einen Zuwachs von 366 Gutachten. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt wegen der komplexen Fragestellungen (besonders auch im psychiatrischen Bereich) 3 Stunden. Hierfür werden 0,25 Stellen zur Schaffung vorgeschlagen, verteilt auf Arzt und Assistenz je zur Hälfte. Für 2016 ist mit mind. 800 Gutachten zu rechnen. Hierfür wird eine Ermächtigung zur Einstellung von Personal im Umfang von 0,25 VZK vorgeschlagen.

Nachrichtlich:
Hygienekontrollen in Flüchtlingsunterkünften

Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte unterliegen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) der (infektions-) hygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Die Anzahl der entsprechenden Unterkünfte in Stuttgart betrug 2010 noch 21. In Stuttgart sind aktuell 5.435 Flüchtlinge in 89 Unterkünften in 20 Stadtbezirken untergebracht. Mit einem Rückgang der Anzahl der Einrichtungen ist auf absehbare Zeit nicht zu rechnen. Zusätzliche Mittel vom Land für diese Aufgabe sind nicht zu erwarten.

Die Hygieneüberwachung dieser Gemeinschaftsunterkünfte bringt mit der zunehmenden Anzahl von Einrichtungen zusätzlichen Aufwand mit sich. Hierzu gehört eine Erst- und jährliche Folgebegehung sowie ggf. Untersuchungen des Trinkwassers und anlassbezogene Begehungen, z. B. bei Schädlingsbefall. Pro Einrichtung ist mit Vor- und Nachbereitung einschließlich Protokollerstellung, Hin- und Rückfahrt, Besichtigung und ggf. Trinkwasserbeprobung mit einem durchschnittlichen Zeitaufwand von ca. 4 Stunden zu rechnen. Bei 68 zusätzlichen Unterkünften beträgt der zusätzliche Personalaufwand 272 Stunden pro Jahr. Dies entspricht einem Stellenumfang von ca. 0,20 für eine/n Gesundheitsaufseher/in (Hygieneinspektor/in) im Sachgebiet Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene. Die weitere Entwicklung (neue Erstaufnahmeeinrichtungen in Stuttgart) ist hierbei noch nicht berücksichtigt. Der entstehende Aufwand wird durch vorhandenes Personal erledigt.

Bisher werden die hygienischen Überwachungen der Flüchtlingsunterkünfte nur anlassbezogen durchgeführt. Fehlende Hygienekontrollen in Flüchtlingsunterkünften können negative gesundheitliche Folgen haben.

Nachrichtlich:
Impfungen von Flüchtlingen

Mit GRDrs. 1292/2015 (Impfungen von Flüchtlingen) hat der Gemeinderat am 3. Dezember 2015 das Gesundheitsamt bis Jahresende 2016 ermächtigt, zusätzliches Personal zur Organisation, Koordination und Unterstützung der impfenden Ärzteschaft einzustellen.
Anlage 5 zu GRDrs 882/2015


Ergänzende Ausführungen
zu Antrag und Anfrage Nr. 341/2015
der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS vom 29.09.2015


Sind inzwischen alle im Haushaltsplan 2014/2015 bewilligten Stellen in den Ämtern - unabhängig vom Flüchtlingsthema - besetzt worden?

Eine detaillierte Aufschlüsselung für jedes Amt, in denen Stellenbesetzungen des letzten Haushaltsplans bis dato nicht vorgenommen wurden, inklusive der Gründe für die Nichtbesetzung.

Die zu den Stellenplänen 2014 und 2015 geschaffenen Planstellen sind überwiegend besetzt. Lediglich beim Amt für öffentliche Ordnung sind von den insg. 60,30 geschaffenen Stellen zurzeit 10,50 nicht besetzt. Die Gründe dafür liegen u. a. in fehlenden Finanzierungszusagen von Dritten, die noch nicht erfolgte Inbetriebnahme von Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen oder erst kürzlich abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren.

Ist die Einrichtung einer ämterübergreifenden Koordinierungsstelle für Flüchtlinge vorgesehen?

Seit Anfang 2014 gibt es eine stadtverwaltungsinterne „Lenkungsgruppe Flüchtlinge“, die sämtliche Aktivitäten der Landeshauptstadt Stuttgart bezüglich des Zuzugs von Flüchtlingen koordiniert. Die Lenkungsgruppe hat die Aufgabe, innerhalb der Stadtverwaltung ein abgestimmtes und koordiniertes Handeln in diesem Themenfeld sicherzustellen. Dabei arbeitet sie eng mit der auf Bürgermeisterebene eingerichteten „Task Force Flüchtlingsunterbringung“ sowie der „Task Force Integration“ zusammen.

Daneben wurde Ende Oktober ein Verwaltungsstab einberufen, der die ämter- und referatsübergreifende Zusammenarbeit bei der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge in Stuttgart intensivieren soll. Der Verwaltungsstab nimmt sich dabei folgender Themen an:
- Erstversorgung und Unterbringung
- Beschaffung der notwendigen Einrichtungen und Interimsunterkünfte
- Betreuung und Verpflegung
- Ordnungsrechtliche Angelegenheiten
- Kommunikationsstrategie gegenüber Gemeinderat und Öffentlichkeit.


Welche Ämter und Einrichtungen werden im kommenden Jahr aufgrund neu ankommender und bleibender Flüchtlinge betroffen sein?
Von welchen Ämtern gibt es Abschätzungen zu zukünftig höherem Personalaufwand durch schwierige Arbeitssituationen.

Hierzu wird auf die Beschlussanträge und die Anlagen 1 - 4 in dieser Vorlage verwiesen.

In welchen Ämtern besteht kein „Automatismus“ i. S. von Stellenplanerhöhungen durch vorgegebene Stellenschlüssel in Bezug auf Flüchtlingszahlen?

Von welchen Ämter(n) gibt es bereits Abschätzungen zu zukünftig vermehrtem Arbeitsaufwand, vermittelt durch steigende Flüchtlingszahlen?

Die in der Vorlage ermittelten Stellenmehrbedarfe beruhen einerseits auf vom Gemeinderat anerkannten Fallzahlenschlüsseln, andererseits auf langjährigen Richt-/Erfahrungs­werten der Ämter. Der bei den Fachämtern für die jeweilige Aufgabe zugrunde gelegte Fallzahlenschlüssel ist in den Übersichten der Anlagen 1 bis 4 benannt.

Welche räumlichen Potentiale bestehen für die Einrichtung neuer Stellen?
Auf die Haushaltsvorlage GRDrs. 1094/2015 („Anmietbudget des Amts für Liegenschaften und Wohnen“) und die GRDrs. 895/2015 („Anmietung von Räumlichkeiten für das Sozialamt und das Amt für öffentliche Ordnung in der Jägerstraße 14-18“) wird verwiesen.

In welchem Umfang sind in diesem Betrag Stellenanträge von betroffenen Ämtern – auf Basis der aktuellen Hochrechnungen der Flüchtlingszahlen – enthalten?

Das Referat WFB fordert die Amtsleitungen auf, Mindest- und Höchst-Zahlen für erforderliche Planstellen aufgrund der Flüchtlingszahlen zu nennen.
Die aus der Sicht der Verwaltung zwingend erforderlichen Stellenmehrbedarfe sind in dieser Vorlage dargestellt.

Eine tabellarische Übersicht über Schätzungen zum zusätzlichen Personalbedarf für das Jahr 2016/17 für alle betroffenen städtischen Ämter/Einrichtungen. Dabei werden Höchst- und Mindestzahlen genannt, die auf Basis der aktuell prognostizierten Flüchtlingszahlen in Abhängigkeit von best- und worst-case-Szenarien errechnet werden. Es sind die entsprechenden Prognosen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bzw. des Bundesinnenministeriums auf Stuttgart herunter zu brechen.

Die aus der Sicht der Verwaltung erforderlichen Stellenmehrbedarfe bis zum Jahresende 2015 sowie für das Jahr 2016 sind in dieser Vorlage dargestellt. Für das Jahr 2017 wird die Verwaltung Stellenmehrbedarfe im Laufe des Jahres 2016, spätestens im Rahmen des kleinen Stellenplanverfahrens geltend machen.


Eine grobe Kostenabschätzung über die damit einhergehenden Aufwendungen für Arbeitsplatzausstattungen inklusive Mobiliar und Hard- und Software. Wir begrüßen die in Stuttgart praktizierte Willkommenskultur für Flüchtlinge, die von vielen ehrenamtlichen Bürger/-innen und professionell Tätigen in Sozialunternehmen, Einrichtungen und der Stadt Stuttgart gelebt wird.
In den neuen Bereichen Sozialamt „Abteilung Flüchtlinge“ und Amt für öffentliche Ordnung „Sachgebiet Flüchtlinge“ können pro neu geschaffenem Arbeitsplatz zusätzliche Sachmittel in Höhe von 3.300 € zur Verfügung gestellt werden, soweit eine Beschaffung aus vorhandenem Budget nicht möglich ist.

Berichterstattung zu den Anfragen und Anträgen im SGA bis spätestens in der Sitzung am 30.11.2015, damit die Erkenntnisse in die ganztägigen Stellenplanberatungen am 9./10.12. einfließen können.

Auf die Zwischennachricht zur Beantwortung von Antrag und Anfrage Nr. 341/2015 wird verwiesen.


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