Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 280/2015
Stuttgart,
06/24/2015



Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Mitte
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
07.07.2015
13.07.2015
24.07.2015
28.07.2015
29.07.2015
29.07.2015



Beschlußantrag:

ie Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart wird in der Fassung der Anlagen 1, 2, 3 und 4 beschlossen.


Begründung:


Die vom Gemeinderat am 17. Dezember 2009 (Niederschrift Nr. 268, GRDrs 1246/2009) beschlossene Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart bzw. der Anlagen (Gebührenverzeichnis und Verzeichnis der Straßengruppen) - Sondernutzungssatzung -, Stadtrecht 6/7, muss den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst werden.

Bei der Satzungsänderung zum 1. Januar 2013 (Niederschrift Nr. 196, GRDrs 379/2012) wurde das Straßenverzeichnis hinsichtlich der Eingruppierung von Straßen überprüft und angepasst. Die Straßenguppe S wurde erstmalig flächenmäßig in einem Plan dargestellt und als Anlage 2.1 GRDrs „379/2012 Ergänzung“ zur Satzung beschlossen sowie für die Königstraße ein 20%iger Zuschlag auf die jeweilige Sondernutzungsgebühr neu eingeführt. Die Anpassung der Gebühren nach 6 Jahren um ca. 6 von Hundert entspricht der Steigerung des Verbraucherpreisindex und ist angemessen.

Der Verbraucherpreisindex (letzter Index war August 2009 auf den gerechnet wurde) ist von August 2009 (99,2 Punkte) bis Januar 2015 (105,5 Punkte) um 6,3 Punkte gestiegen (6,3/99,2*100=6,35%).

Hier die beispielhafte Aufzählung der wichtigsten Sondernutzungen:
alt
neu
von
bis
von
bis
lfd. Nr. 4 bTische und Sitzgelegenheiten vor Gaststätten u. ä. je angef.
²/monatlich
2,50
6,50
2,70
7,00
lfd. Nr. 11Auslagenbretter, Warenständer,
Wühlkörbe u. ä. je angef. 0,5 m²/jährlich
13,00 26,0014,0028,00
lfd. Nr. 23Baustelleneinrichtungen je angef.
m²/täglich
0,09
0,16
0,10
0,17

Änderungen im Gebührenverzeichnis: a) Die lfd. Nr. 4 wurde unter d) um Stehtische für kirchliche Veranstaltungen (Taufen, Hochzeiten, Ständerling etc.) erweitert.

b) Die bisher unter der lfd. Nr. 6 d) und e) geführten „kleinen“ Weihnachtsmärkte wurden wegen des Sachzusammenhangs in die lfd. Nr. 28 c) und d) überführt. Der Weihnachtsmarkt in Bad Cannstatt wurde aufgrund der Dauer und Bedeutung neu unter der lfd. Nr. 28 d) aufgenommen.

c) Nachdem die meist im öffentlichen Luftraum hängenden Warenautomaten (Zigarettenautomaten) vermehrt in der Tiefe zugelegt haben und damit nach § 2 Abs. 3 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart (6/7) nicht genehmigungsfrei aufgehängt werden dürfen, sind dafür konkludent Sondernutzungsgebühren zu erheben. Um diesen Sachverhalt wurde die lfd. Nr. 5 a) ergänzt.

d) Kundenstopper, Werbereiter, Banner und Fahnen sind sehr beliebte Werbemittel des Einzelhandels. Um deren ungeregelte Verbreitung einzudämmen, wurde unter der lfd. Nr. 11 c) ein neuer Gebührentatbestand eingeführt. Die Gebührenpflicht entsteht unabhängig von der notwendigen Sondernutzungserlaubnis.

e) Zur Erhebung von Sondernutzungsgebühren für marktähnliche und sonstige Veranstaltungen wurden unter der lfd. Nr. 18 die dabei typischen Nutzungen zusammengefasst. Die Gebührenhöhe orientiert sich dabei an den lfd. Nr. 4 a), 6 a) und 7.

f) Bei der lfd. Nr. 20 wurde der Inhalt neu gefasst, weil es diese Messewerbung der Landesmesse GmbH auf Grund der gesellschaftsrechtlichen Veränderungen nicht mehr gibt. Dafür wurde die Werbung der Landesmesse und der in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft an den Fußgängerabschrankungen im öffentlichen Straßenraum neu aufgenommen.

g) Bei der lfd. Nr. 21 wurde zur Klarstellung das Wort „Altfälle“ eingefügt.

h) Stuttgarter Weihnachtsmarkt / Weindorf
In der Vorlage GRDrs 379/2012 wurden verschiedene bedeutende Baumaßnahmen im Innenstadtbereich wie „Das Gerber, Hospitalviertel, Baugebiet Stuttgart 21 A1“ usw. erwähnt, die nunmehr mehrheitlich abgeschlossen sind. Die im Zuge dieser Maßnahmen hergestellten öffentlichen Verkehrsflächen wurden in das Verzeichnis der Straßengruppen (Anlage 3) unter der Straßengruppe S aufgenommen. Das Gebührenverzeichnis (Anlage 2) ist deshalb neu gefasst worden. Gleichzeitig wurden das Verzeichnis der Straßengruppen (Anlage 3) sowie der Übersichtsplan zu Straßengruppe S (Anlage 4) aktualisiert.

In der Anlage 5 sind die bisherigen und künftigen Gebührensätze gegenübergestellt.


Finanzielle Auswirkungen

Zu den Mehreinnahmen für die neu aufgenommenen Tatbestände b) bis d) (Gebührenziffern 28 c), 28 d), 5 a) und 11 c)) kann keine belastbare Aussage getroffen werden.

Die Gebühren für die Tatbestände a) und e) (Gebührenziffern 4 d) und 18) wurden bisher unter anderen Gebührenziffern eingenommen.


Durch die Erhöhung der sonstigen Gebühren kann mit Mehreinnahmen von ca. 80.000 EUR/Jahr gerechnet werden.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK, WFB und RSO haben der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-




Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Satzung
Anlage 2 Gebührenverzeichnis neu
Anlage 3 Verzeichnis der Straßengruppe
Anlage 4 Plan Straßengruppe S
Anlage 5 Gebührenverzeichnis alt/neu (Gegenüberstellung)




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Anlage 1 Satzung.pdf Anlage 2 Gebührenverzeichnis 2016 Neu.pdf Anlage 3 Strassenverz ab 01012016.pdf Anlage 4 Plan Straßengruppe S-Erweiterung.pdf Anlage 5 Gebverzeichnis 2016 Alt Neu.pdf