2. Die Finanzierung in den ersten zwei Jahren erfolgt in den THH 100 - Haupt- und Personalamt, 320 - Amt für öffentliche Ordnung, 610 - Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, 660 - Tiefbauamt und 810 - Bürgermeisteramt, Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen haushaltsneutral durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg über 1.041.200 Euro liegt der Landeshauptstadt Stuttgart bereits vor.
3. Die Personalkosten für die beiden letzten Jahre der Förderperiode (2020 - 2022) werden aus dem Fonds "Sofortprogramm Saubere Luft / Nachhaltige Mobilität" finanziert, der sich aus nicht benötigten Haushaltsmittel auf Grund von Fördermitteln des Bundes oder des Landes im Bereich Luftreinhaltung speist. EBM Föll stellt fest: Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu. zum Seitenanfang