Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
296
6
VerhandlungDrucksache:
491/2016
GZ:
WFB 9011-00.00
Sitzungstermin: 20.07.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Bürgerhaushalt Stuttgart
Verfahren zur Beteiligung der Bürger an der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2018/2019

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 20.06.2016, GRDrs 491/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

Dem vorgeschlagenen Verfahren zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2018/2019 wird zugestimmt.


Die Beratungsunterlage sowie der Antrag Nr. 233/2016 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Kotz (CDU) äußert sich zustimmend zum Beschlussantrag und ablehnend zum Antrag Nr. 233/2016. Das Antragsthema, verpflichtende Behandlung der Top 100-Vor-schläge des Bürgerhaushalts (BHH) sei in einer Arbeitsgemeinschaft unter Beteiligung von Externen nicht besprochen worden. Zudem weist er darauf hin, dass jede Fraktion Anträge zum BHH in den Haushaltsplanberatungen aufgreifen kann. Entsprechend äußert sich StR Winter (90/GRÜNE). Ihm sei mitgeteilt worden, dass die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS häufig bei den Beratungen dieser Arbeitsgruppe nicht vertreten gewesen sei.

Für StR Perc (SPD) hat sich der BHH mittlerweilen zu einem sehr guten und beliebten Instrument entwickelt. Gegenüber der Verwaltung bedankt er sich für die dabei geleistete Arbeit. Die SPD-Gemeinderatsfraktion nehme die Weiterentwicklung des BHH zustimmend zur Kenntnis. In der ausführlichen Evaluationsrunde hätten sich Ehrenamtliche, darunter auch die Volkshochschule, sehr intensiv beteiligt. In der Arbeitsgruppe sei durchaus angesprochen worden, die Anträge zum BHH verpflichtend während der gemeinderätlichen Etatberatungen aufzurufen. Allerdings habe man davon mangels Praktikabilität mehrheitlich Abstand genommen. Insofern werde heute der Antrag als nicht zustimmungsfähig angesehen. Vorstellbar ist für ihn allenfalls, beispielsweise die Top 30-Vorschläge aufzurufen.

Für die akribische Arbeit der Verwaltung in puncto Transparenz bedankt sich auch StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS). Dass die Bürgerinnen und Bürger Antworten der Verwaltung auf ihre Anträge erhalten, stelle einen deutlichen Fortschritt gegenüber der Vergangenheit dar. Er hat die Hoffnung, über den Antrag auf der Basis von Kompromissen weiter diskutieren zu können. Zu klären sei die Frage, welche Zahl an Anträgen als praktikable Größe in den Etatberatungen angesehen werde. Seit Jahren mache seine Fraktionsgemeinschaft grundsätzlich abweichende Vorschläge zur Vorgehensweise beim BHH. Diese würden mit der heutigen Vorlage als erledigt erklärt. Insbesondere führt er in diesem Zusammenhang folgende Punkte als bedeutsam an:

- Im bisherigen Verfahren werden die Anträge in einer Art Ideenkonkurrenz eingebracht und dann bewertet. Dies entspreche nicht den üblichen politischen Aushandlungsprozessen, an deren Ende Kompromisse gesucht werden. Anträge zusammenzuführen benötige Zeit. Die zwei Jahre zwischen Etatberatungen sollten genutzt werden, um den BHH mit solchen Aushandlungs- und Abwägungselementen zu ergänzen. Die Bürgerinnen und Bürger müssten lernen, dass Politik im Gegensatz zum seitherigen Prozedere des Bürgerhaushalts kein Wunschkonzert sei.

- Der BHH müsse eine Art Verbindlichkeit erhalten. Neben der beantragten verbindlichen Behandlung der Anträge gehe es dabei um ein Bürgerbudget.

Dass sich der Verwaltungsausschuss mit solchen grundsätzlichen Aspekten nicht befasst, wird von ihm bedauert. Er kündigt heute Stimmenthaltung an.

StRin von Stein (FW) lehnt den Antrag ebenfalls ab. Auch sie kündigt Stimmenthaltung zum Beschlussantrag an. Von ihr wird auf die negative Entwicklung des BHH in der Stadt Porto Alegre, in der dieses Instrument zum ersten Mal angewendet wurde, verwiesen.

Durch die StRe Prof. Dr. Maier (AfD) und Conz (FDP) wird dem Beschlussantrag, aber nicht dem Antrag zugestimmt.

Von StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE) wird eingeräumt, dass der BHH über Stärken und Schwächen verfügt. An den Schwächen müsse weiter gearbeitet werden. Den Stuttgarter BHH bezeichnet sie insgesamt als Erfolgsprodukt. In der ersten Evaluationsrunde nach dem letzten Bürgerhaushalt sei darüber gesprochen worden, an welchen Themen in der Evaluationsphase gearbeitet werden soll und wie dieses Instrument weiterentwickelt werden soll. Erstaunlicherweise habe sich dabei die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS weder mündlich (mangels Anwesenheit) noch schriftlich zu Wort gemeldet. Mit dem Antrag, und sinngemäß äußert sich auch StR Kotz, werde suggeriert, dass sich außer den Antragstellern der restliche Gemeinderat nicht mit den Anträgen des BHH auseinandersetzt. Dies sei unredlich. Sie befürchtet, dass, wenn diesem Antrag gefolgt würde, unerfüllbare Erwartungshaltungen bei Antragstellern geweckt werden. Bedauerlicherweise gehe unter, dass 60 bis 70 % der 130 Vorschläge, die sich überhaupt in der Zuständigkeit des Gemeinderats befinden, aus der Bürgerschaft umgesetzt werden. Ein Ergebnis der Evaluationsgruppe sei, dass dieses besser kommuniziert gehört. Vielleicht könne dafür nach den Haushaltsplanberatungen eine Art BHH-Treff stattfinden.

Gegen Ende der Aussprache begründet StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS) den Antrag.

Laut StR Perc war das Thema "Konsolidierung eingebrachter Anträge" in der Arbeitsgruppe ein wichtiger Punkt. Für ihn ergibt sich die Frage, ob die unveränderte Phase zwischen Einreichung der Anträge und Konsolidierung ausreichend ist. Einhellig habe in der Arbeitsgruppe die Meinung bestanden, dass die Verwaltung die Möglichkeit haben sollte, sich intensiver mit den Anträgen zu befassen.

Weiter stellt StR Perc die Frage, wie das Verfahren mit der Bürgerbeteiligung gestaltet werden soll bzw. wann der dazu angedachte Leitfaden im Gemeinderat behandelt werden soll. Diese Behandlung, so EBM Föll, werde in der Verwaltungsausschusssitzung am 27.07.2016 mit TOP 1 erfolgen.

Danach stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss lehnt den Antrag Nr. 233/2016 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS bei 2 Ja- und 15 Gegenstimmen mehrheitlich ab.

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag bei 3 Stimmenthaltungen einmütig zu.
zum Seitenanfang