Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 422/2023
Stuttgart,
05/05/2023



Rahmenvereinbarung Reinigungsmittel und Hygieneartikel



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich24.05.2023



Beschlußantrag:


1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Reinigungs- und Hygieneprodukten zu schließen.
2. Dem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von ca. 8.245.000,00 Euro brutto (gem. Anlage 1, Kostenschätzung) wird zugestimmt. Die Ausgaben werden aus den veranschlagten Budgets bei den Ämtern und Eigenbetrieben gedeckt.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Diverse Ämter und Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Stuttgart benötigen Reinigungs- und Hygieneprodukte. Unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2 Jahren und der Option der zweimaligen Verlängerung um je 1 Jahr im Rahmen einer Ausschreibung abgeschlossen werden.

Für die fachliche Ausgestaltung der Ausschreibung ist gemäß der Beschaffungs- und Vergabeordnung (BVO) das Haupt- und Personalamt als Fachverantwortliche Koordinierungsstelle (FKS) verantwortlich. Das Ausschreibungsverfahren wird durch das Dienstleistungszentrum des Haupt- und Personalamts (10 DLZ) durchgeführt.

Die Ausschreibung ist in 3 Lose unterteilt. Das erste Los beinhaltet alle Reinigungsprodukte; das zweite Los deckt alle Produkte ab, die einen Waschraum betreffen.
Das Los 3 deckt den Bedarf an Verbrauchsmaterial für die vorhandenen Spender aus den Spenderleihvertrag. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet Artikel, die stadtweit eingesetzt werden. Durch den Rahmenvertrag wird so der Großteil des Bedarfs abgedeckt.

Gemäß der BVO sollen bei Beschaffungen und Vergaben neben der Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt werden.
Um möglichst umweltverträgliche und ressourcenschonende Produkte zu beschaffen wurde gemeinsam mit Experten des FIGR das Produktportfolio analysiert und angepasst.

Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden neben dem Preis auch die Beschaffenheit und öko-faire Kriterien herangezogen. Das wirtschaftlichste Angebot wird dann anhand dieser Zuschlagskriterien ermittelt.

Los 1: 80% Preis, 20% öko-faire Kriterien,
Los 2: 80% Preis, 20% öko-faire Kriterien,
Los 3: 100% Preis

Die öko-fairen Kriterien setzen sich hierbei jeweils aus klimafreundlicher Verpackung, Umweltverträglichkeit der Produkte, Kreislauffähigkeit und Wiederverwendbarkeit zusammen. Darüber hinaus wird der richtige Einsatz der Produkte durch die Forderung nach Dosiersystemen und –hilfen aktiv gefördert.

Die Nachweisführung erfolgt hauptsächlich durch anerkannte Zertifizierungen (z.B. Blauer Engel, EU-Ecolabel) oder gleichwertige Nachweise sowie über einen Wertungsfragebogen.

Um unterschiedliche Nachhaltigkeitskonzepte vergleichbar zu machen, wird im Rahmen einer Bieterpräsentation ein schlüssiges Nachhaltigkeitskonzept mit 10% bewertet
(Los 1).

Die Auslieferung der Bestellungen wird über das Lieferkonzept „Letzte Meile“ abgewickelt. Die Anlieferung erfolgt zentral an das Umschlagsdepot am Stuttgarter Flughafen. Die wöchentliche Auslieferung wird ausschließlich durch Fahrzeuge mit alternativen Antrieben durchgeführt.

Des Weiteren wird aus vergaberechtlichen Gründen von Miet- auf Kaufspender umgestellt. Die Kaufspender können herstellerunabhängig bestückt werden, was den Vorteil bietet, nicht mehr auf ein konkretes Produkt limitiert zu sein.

Aufgrund dessen, dass Papierhandtuch ein knapper Rohstoff ist, der bisher hauptsächlich im Restmüll landet wird mit der neuen Rahmenvereinbarung die Option ausgeschrieben, dass einzelne Bedarfsstellen an einem Papierhandtuch-Recyclingsystem teilnehmen können. Dabei werden genutzte Papierhandtücher in einer separaten Tonne gesammelt, vom Hersteller abgeholt und anschließend dem Produktionsprozess wieder zugeführt, sodass der Produktkreislauf vollständig geschlossen werden kann. Dieses Konzept kann bei allen Herstellern von Handtuchpapier umgesetzt werden und wird aktuell bereits bei einem Eigenbetrieb und einem Amt pilotiert. Mit dieser Ausschreibung werden die Rahmenbedingungen geschaffen, dieses System weiter auszurollen.





Finanzielle Auswirkungen


Die Kosten für die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren wurden auf insgesamt 8.245.000,00 Euro brutto veranschlagt.

Die Kosten im Rahmen eines Papierhandtuch-Recyclingsystems werden aus dem veranschlagten Budget für klimafreundliche Beschaffung zentral gedeckt.




Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Kostenschätzung

<Anlagen>



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