Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 292/2017
Stuttgart,
05/15/2017



Zuwendungen 2017 an Schulen in freier Trägerschaft



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich31.05.2017



Beschlußantrag:

1. Für die in Anlage 1 aufgeführten allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in freier Trägerschaft werden im Haushaltsjahr 2017 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Zuwendungen im Gesamtbetrag von 2.146.477 Euro bewilligt.

2. Für die Abendrealschule Stuttgart, das Kolping Abendgymnasium und das Abendgymnasium der Volkshochschule Stuttgart e. V.– alle drei sind staatlich anerkannte Ersatzschulen im Bereich der Erwachsenenbildung – werden in Anlehnung an die Zuwendungspraxis für die unter Ziffer 1 genannten Schulen in freier Trägerschaft ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Zuwendungen im Gesamtbetrag von 23.006 Euro bewilligt.



Begründung:


Die in Anlage 1 genannten, auf gemeinnütziger Grundlage arbeitenden allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in freier Trägerschaft sowie die Abendschulen erhalten – wie auch im Vorjahr – ohne Rechtsverpflichtung von der Stadt Stuttgart eine Zuwendung zu den laufenden sächlichen Kosten (Betriebskostenzuschuss). Nach §17 Abs. 6 Privatschulgesetz kann das Land die Gewährung staatlicher Zuschüsse davon abhängig machen, dass die Schule von der Gemeinde, in der sie sich befindet, einen angemessenen Beitrag erhält.

Die Zuwendungshöhe der Stadt Stuttgart orientiert sich an der Anzahl der Stuttgarter Schülerinnen und Schüler und an den für die Schulart im Jahr 2002 geltenden Sachkostenbeitrag des Landes nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG).

Von der Stadt Stuttgart werden darüber hinaus finanzielle Förderungen für Schulen in freier Trägerschaft auch in Form ermäßigter Erbbauzinsen und ermäßigter Überlassungsentgelte geleistet. Im Jahr 2016 betrugen die mittelbaren Zuwendungen 883.701 Euro.


1. Allgemeine Schulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren

1.1 Allgemeine Schulen in freier Trägerschaft Seit 2010 erhalten die Schulen in freier Trägerschaft 45 % des Sachkostenbeitrages 2002 (vgl. GRDrs 746/2009 und GRDrs 1417/2009).

Für die Grundschülerinnen und Grundschüler bzw. die Klassen 1 bis 4 der Waldorfschulen wird der niedrigste Sachkostenbeitrag für weiterführende Schulen (anlog der Realschulen) angesetzt, da nach dem FAG keine Sachkostenbeiträge für Kinder an Grundschulen vorgesehen sind. Aus der Übersicht (Anlage 1) sind die auf dieser Grundlage errechneten Zuwendungen pro Schülerin und Schüler sowiedie Zuschusssummen für die einzelnen Schulen ersichtlich.


1.2 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Albert-Schweitzer-Schule und Dietrich-Bonhoeffer-Schule)

1.2.1 Inklusion: Sonderfall – kooperative Organisationsform

Nach der Schulgesetzänderung zum 01.08.2015 musste für die relativ große Zahl an Schülerinnen und Schüler der privaten Albert-Schweitzer-Schule und Dietrich-Bonhoeffer-Schule, die an öffentlichen Schulen bereits im Schulversuch inklusiv beschult werden, eine Sonderlösung gefunden werden. Lehrkräfte eines SBBZ in freier Trägerschaft durften bis dato aus personalrechtlichen Gründen nicht dauerhaft an öffentlichen Schulen unterrichten. Dies hatte zur Folge, dass diese Schülerinnen und Schüler nur im Rahmen einer sog. kooperativen Organisationsform (früher als Außenklasse bekannt) beschult werden können. Die Schülerinnen und Schüler bleiben jedoch schulorganisatorisch den privaten Schulträgern zugeordnet. Den Sachkostenbeitrag des Landes erhält die Schulträgerin (Stiftung Jugendhilfe aktiv), die Kosten der inklusiven Beschulung entfallen jedoch auf die Schulträgerin der (aufnehmenden) öffentlichen Schule, die Stadt Stuttgart.

Das Land hat dieses Problem erkannt und zum Schuljahr 2016/2017 die Rechtsgrundlage für den Einsatz von Lehrkräften der SBBZ in freier Trägerschaft an öffentlichen Regelschulen geschaffen. Die hierzu notwendigen personellen Ressourcen werden vom Land sukzessive ausgebaut, reichen aber bisher noch nicht aus, um alle kooperativen Organisationsformen in Inklusionsangebote gemäß Schulgesetz überführen zu können.

Zusätzliche Vereinbarungen zwischen der Stadt und dem privaten Schulträger zu finanziellen Ausgleichen sind daher so lange noch nötig, bis die erforderlichen Ressourcen vom Land in ausreichendem Umfang bereitgestellt werden können.

Mit der Stiftung Jugendhilfe aktiv wurde ein Kostenausgleich vereinbart. Bei der Berechnung der städtischen Zuwendung an die Schulen in freier Trägerschaft wird die Schülerzahl dieser noch bestehenden inklusiven kooperativen Organisationform heraus gerechnet. Für die Zuwendung 2017 sind das 101 Schülerinnen und Schüler der Albert-Schweitzer-Schule (im Vorjahr: 112) sowie 20 Schülerinnen und Schüler der Dietrich-Bonhoeffer-Schule (im Vorjahr: 34).

1.2.2 Finanzierung der Schulen für Erziehungshilfe am Heim

Seit dem Jahr 2001 gilt eine geänderte Entgeltregelung auf Grund eines Rahmenvertrages zu §78 f SGB VIII bzgl. der Finanzierung der Schulen für Erziehungshilfe am Heim. Dieses System bedeutet für den Bereich der Schulen für Erziehungshilfe am Heim eine Abkehr vom Einheitspflegesatz pro Einrichtung und die Umstellung auf ein nach Leistungsbereichen differenziertes Entgeltsystem, das jedoch die Kosten für Erziehungshilfe und Schulbereich vermischt. Dadurch erhalten die privaten Schulen für Erziehungshilfe (SBBZ mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung) auf Antrag die um die Schulentgelte erhöhten Beträge. Beide Schulen haben entsprechende Anträge gestellt.

Um nach außen deutlich zu machen, dass die Stadt- und Landkreise zu einer unbefristeten Übernahme der Schulkosten nicht bereit sind, hat der Städtetag Baden-Württem-berg den Rahmenvertrag bezüglich der Schulen für Erziehungshilfe am Heim zunächst zum 31.12.2002 gekündigt. Gleichzeitig wurde den Jugendhilfeträgern empfohlen, zunächst weiterhin die vereinbarten Entgelte für die Schulen für Erziehungshilfe im Rahmen der Jugendhilfe zu übernehmen.

Von der Schiedsstelle wurde einer der Anträge als Musterverfahren verhandelt. Es liegt noch immer keine abschließende Entscheidung vor.

Um die Zahlungsabwicklung zu vereinfachen und Überzahlung zu vermeiden, wurde vereinbart, dass das Schulverwaltungsamt dem Jugendamt den städtischen Zuschuss (702,90 Euro pro Schüler/Jahr) überträgt. Das Jugendamt stockt diesen Satz um den Betrag auf, der zur Erreichung der Entgelte nach der Rahmenvereinbarung fehlt. Der Anteil des Schulverwaltungsamts beträgt im Haushaltsjahr 2017 für 271 Schülerinnen und Schüler (109 an der Albert-Schweitzer-Schule sowie 162 an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule) 190.486 Euro.

Das bisherige Verfahren wird bis zum Inkrafttreten neuer Vereinbarungen weitergeführt.


1.2.3 Miete für die Nutzung von Schulräumen

Albert-Schweitzer-Schule:

Neben der gruppenbezogenen, inklusiven Kooperationsform (siehe 1.2.1) hat die Albert-Schweitzer-Schule als weitere kooperative Organisationsform Außenklassen an der GWRS Ostheim, an der Hohensteinschule und an der Seelachschule eingerichtet. Da die Schule bzw. deren Träger eine Zuwendung zu den laufenden Betriebskosten erhält, wäre eine gleichzeitige unentgeltliche Überlassung von Schulräumen eine Doppelförderung des gleichen Sachverhalts. Gleichzeitig ist zu verhindern, dass dem privaten Schulträger eine Finanzierungslücke entsteht, da eine Berücksichtigung der Mietkosten durch das Jugendamt bzw. die mit dem Jugendamt abgeschlossene Rahmenvereinbarung für den Bereich der Erziehungshilfe erst durch eine neu verhandelte Vereinbarung aufgefangen werden kann. Der Zuschuss, den das Schulverwaltungsamt
an das Jugendamt überträgt, wird daher - wie im Vorjahr - um das Mietentgelt (ca. 47.722 Euro Miet- und Nebenkosten für das Schuljahr 2016/2017) vermindert.


Dietrich-Bonhoeffer-Schule:
Die Dietrich-Bonhoeffer-Schule hat an der Carl-Benz-Schule und an der Körschtal-schule Plieningen als kooperative Organisationsform Außenklassen gebildet. Hier wird analog der Albert-Schweitzer-Schule verfahren. Der Zuschuss, den das Schulverwaltungsamt an das Jugendamt überträgt, wird um das Mietentgelt (ca. 34.219 Euro Miet- und Nebenkosten für das Schuljahr 2016/2017) vermindert.


2. Abendrealschule und Abendgymnasium

Der Zuwendungssatz der Abendschulen wurde ab 1997 mit 15 % des für die jeweilige Schulart maßgeblichen Sachkostenbeitrag des Landes festgelegt. Entsprechend des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 25. Juni 2003 wurden die Fördersätze auf 15 % des Satzes der Sachkostenbeiträge nach dem FAG von 2002 festgeschrieben.

Die Zuschüsse 2017 berechnen und verteilen sich wie folgt:
EinrichtungZuschuss je
Schüler/Schülerin
Schüler
gesamt
Stuttgarter
Schüler/Schülerin
Gesamt-
zuschuss
Abendrealschule
80,40 €
76
44
3.538 €
Kolping
Abendgymnasium
87,30 €
39
17
1.484 €
Abendgymnasium
der VHS
87,30 €
351
206
17.984 €
Gesamt
466
267
23.006 €
Zum Vergleich
Vorjahr
487
248
21.437 €



Finanzielle Auswirkungen

Die Zuwendungen für die allgemeinen Schulen, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie die Abendschulen in freier Trägerschaft in Höhe von 2.169.483 Euro werden im Ergebnishaushalt 400 – Schulverwaltungsamt – unter dem Kostenträger 40215003000 „Förderung von Schulen in anderer Trägerschaft“, Sachkonto 43180000 gedeckt. Im Haushaltsplan 2017 sind 2.163.000 Euro veranschlagt. Der Fehlbetrag in Höhe von 6.483 Euro wird durch Budgetumbuchung innerhalb des Teilhaushalts 400 – Schulverwaltungsamt gedeckt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Zuwendungsberechnung

<Anlagen>



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