Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
345
21
VerhandlungDrucksache:
173/2016
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 27.07.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, Frau Korn (SchulverwA)
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Zusammenlegung der Grundschulen Engelbergschule und Rappachschule im Stadtbezirk Weilimdorf

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 11.05.2016, nicht öffentlich, Nr. 195
Ergebnis: Einbringung

Verwaltungsausschuss vom 08.06.2016, öffentlich, Nr. 213
Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 28.04.2016, GRDrs 173/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom aktuellen Sachstand der Schulentwicklung im Stadtbezirk Weilimdorf, insbesondere von den Entwicklungsperspektiven der Grundschulen Engelbergschule und Rappachschule, wird Kenntnis genommen.

2. Der Zusammenlegung der Grundschulen Engelbergschule und Rappachschule (derzeit verpflichtende Ganztagesschule) am Standort Rappachschule zum Schuljahr 2017/2018 nach § 30 SchG wird zugestimmt. Die Schule führt vorläufig den Schulnamen "Rappachschule" weiter. Über die zukünftige Form der Ganztagesschule wird die Schulkonferenz zum späteren Zeitpunkt beraten und entscheiden.

3. Der zukünftige Schulbezirk umfasst die beiden bisherigen Schulbezirke, also den Stadtteil Giebel und den Stadtteil Bergheim des Stadtbezirks Weilimdorf.
4. Die räumliche Umsetzung erfolgt sukzessive. Vom Schuljahr 2017/2018 an werden die jeweils einzuschulenden Grundschüler an der Rappachschule unterrichtet.


Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt EBM Föll Eltern der Engelbergschule.

Einleitend trägt der Erste Bürgermeister vor, die Verwaltung halte an der GRDrs 173/ 2016 fest. Der Vorschlag, die Engelbergschule und die Rappachschule am Standort Rappachschule zusammenzulegen, sei nicht überraschend. Spätestens seit 2012 sei klar gewesen, dies zeigten nicht zuletzt die stattgefundenen Diskussionen, dass dies eines der zentralen strukturellen Themen bezogen auf die Weilimdorfer Schullandschaft sei. Schon mit der Entscheidung, die Realschule Weilimdorf zur Gemeinschaftsschule umzuwandeln, sei die logische Folgeentscheidung gefallen, die beiden Grundschulen zusammenzulegen. Damals habe noch die Hoffnung bestanden, dass möglicherweise auf dem Areal der Engelbergschule eine gemeinsame Ansiedlung der Grundschule und der Gemeinschaftsschule möglich ist. Zwischenzeitlich habe die Verwaltung die Machbarkeitsstudie mit unterschiedlichen Varianten vorgestellt. Damit sei eindeutig nachgewiesen worden, dass eine vierzügige Gemeinschaftsschule mit der Ausbauoption auf fünf Züge oder/und einer Sekundarstufe II sowie eine Grundschule auf dem Areal der Engelbergschule platzbedingt baulich nicht untergebracht werden können. Im Übrigen vertrete die Verwaltung die Meinung, dass nach einer Zusammenlegung eine dreizügige Grundschule für alle Beteiligten pädagogische Chancen bietet. In der Vorlagenbegründung bringe die Verwaltung zum Ausdruck, dass von einer offenen Ganztagesschule ausgegangen wird; die Rappachschule sei heute eine gebundene Ganztagesschule. Somit würde es auch das Angebot der Halbtagesschule, sollte dieses nachgefragt werden, in der zusammengelegten Schule am Standort Rappachschule geben können. Wenn der Ausschuss dem Beschlussantrag folge, würde die Verwaltung, wenn weitere Dinge festgelegt werden müssen, entsprechend agieren.

Weiter bringt der Vorsitzende Verständnis dafür auf, dass gegebenenfalls die Zusammenlegungsentscheidung bei der Engelbergschule auf Unverständnis stößt. Die Grundlage für die Entscheidung sei schließlich nicht, dass es sich bei der Engelbergschule um eine schlechte Grundschule handelt. Aus Sicht der Verwaltung müsse aber im Interesse einer zukunftsfähigen Schullandschaft im Stadtbezirk Weilimdorf dem Beschlussantrag gefolgt werden. Nur dann könne einerseits am Standort der Rappachschule eine leistungsfähige, in den pädagogischen Angeboten vielfältige Grundschule geschaffen werden, und andererseits lasse sich eine leistungsstarke Gemeinschaftsschule am Standort der Engelbergschule sowie ein leistungsfähiges Gymnasium für die Sekundarstufen I und II realisieren. Diese starke Gemeinschaftsschule benötige man in Weilimdorf, da dies in der Sekundarstufe I neben dem Gymnasium das einzige weiterführende schulische Angebot sei. Die Weilimdorfer Kinder müssten ja die Möglichkeit haben, in ihrem Stadtbezirk eine weiterführende Schule zu besuchen.

Obwohl er von einem schmerzhaften Schritt spricht, bittet er den Ausschuss, den Beschlussantrag zu beschließen. Nur dann könne zukünftig für alle Weilimdorfer Schülerinnen und Schüler, sowohl im Grundschulbereich wie auch im weiterführenden Bereich, ein attraktives, pädagogisch gutes und leistungsfähiges Angebot sichergestellt werden.

StR Stradinger (CDU) stellt im Detail den Beratungsgang der Vorlage im Verwaltungsausschuss und im Bezirksbeirat dar. Eine einzügige Schule sei im pädagogischen Bereich schon hinsichtlich der Angebotsvielfalt limitiert, und natürlich werde es schwierig, den Schulbetrieb z.B. bei zwei erkrankten Lehrkräften aufrechtzuerhalten. Andererseits könne eine solche Schule bei entsprechender Ausgestaltung "eine eigene attraktive Welt" schaffen. Dies sei bei der Engelbergschule der Fall. Im weiteren Verlauf zitiert er aus der Bezirksbeiratssitzung vom 13.07.2016 folgenden Beschluss:

"Der Bezirksbeirat Weilimdorf stimmt der Zusammenlegung der Grundschulen Engelbergschule und Rappachschule als Paketlösung mit der Maßgabe der
- Realisierung der Variante 3a/b der Machbarkeitsstudie
- Beibehaltung des Grundschulstandorts Bergheim (z. B. im südlichen Gebäude)
- Sicherstellung der Gemeinschaftsschule vierzügig mit Ausbau der Sekundarstufe II
zu."

Anschließend problematisiert er, es würde sich um eine längere Interimsphase an der Rappachschule handeln. In der Machbarkeitsstudie sei dies noch nicht angedacht. Bei den Eltern habe dieser Beschluss des Bezirksbeirats - und dies ist für ihn nachvollziehbar - große Verwirrung und Erstaunen hervorgerufen. Der Beschluss solle "niemandem wirklich weh tun", aber mit diesem Beschluss werde der Entscheidungsprozess in die Zukunft verschoben.

StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) berichtet darüber, dass sich alle Fraktionen intensiv damit auseinandergesetzt haben, wie mit der Zusammenlegung von Engelbergschule und Rappachschule umgegangen werden soll. Ihre Fraktion plädiere zwingend für eine Zusammenlegung der beiden Schulen am Standort Rappachschule. Die Elternschaft der Engelbergschule müsse aber natürlich mit ihren Wünschen und Vorstellungen an der Rappachschule gut untergebracht werden. Das pädagogische Konzept gehöre diesbezüglich genau betrachtet.

StRin Gröger (SPD) berichtet, der Bezirksbeirat Weilimdorf habe sich schon immer intensiv um Schulfragen gekümmert. Im Gegensatz zu dem zur Beratung stehenden Thema habe in der Vergangenheit jedoch immer Einvernehmen hergestellt werden können. Ihre Fraktion werde den Beschlussantrag aus baulichen Gründen unterstützen, allerdings mit der Maßgabe teilgebunden und Wahlfreiheit an der Rappachschule; über den baulichen Zustand der Pavillons an der Engelbergstraße sei sie erschrocken. Deren Zustand sei auch in der ersten Untersuchung so nicht dargestellt worden. Die sich abzeichnende größere Baustelle an der Engelbergschule sei Grundschulkindern nicht zumutbar. Daher müssten diese während der Bauarbeiten umziehen und später zurück ziehen. Mit den von der Zusammenlegung Betroffenen und dem Bezirksbeirat müsse intensiv weitergearbeitet werden. Das Zusammenwachsen von Schulen benötige Zeit, und dafür müssten Gespräche weitergeführt werden. An die im Sitzungssaal anwesenden Eltern gewandt bittet sie um Verständnis für das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion, indem sie betont, der Gemeinderat müsse Entscheidungen treffen, um nicht zur weiteren Verunsicherung beizutragen.

Das Thema hat nach Aussage von StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS) auch bei seiner Fraktionsgemeinschaft große Diskussionen ausgelöst. Zwischenzeitlich bestehe die Bereitschaft, der Vorlage zuzustimmen.

Als wesentlichen Grund für die Zustimmung zur Vorlage nennt StRin von Stein (FW), dass in diesem Gebiet eine weiterführende Schule benötigt wird. Dem werde durch die Gemeinschaftsschule Rechnung getragen.

Ablehnend zum Beschlussantrag äußert sich StR Prof. Dr. Maier (AfD). Mit Nachdruck kritisiert er immer größer werdende Grundschulen. Abgewogen gehörten Nachteile, wie Schulschließungen durch erkrankte Lehrer, mit den Vorteilen einer in ihrem Einzugsbereich so wie die Engelbergschule verankerten Schule; aus der Geborgenheit, die durch eine solche Schule vermittelt werde, entstehe eine bessere Lernatmosphäre. Seines Erachtens steht der Erhalt der Engelbergschule einer weiterführenden Schule nicht im Weg. Für ihn wird durch die vorgeschlagene Zusammenführung der Grundsatz "kleine Beine, kurze Wege" ignoriert. Beispielhaft problematisiert er den Schulweg aus dem Gebiet Grubenäcker zur Rappachschule. Dieser Weg sei für Grundschüler jenseits der Zumutbarkeit. Zwangsläufig würden vermehrt Elterntaxis eingesetzt.

StR Dr. Oechsner (FDP) befürwortet im Namen seiner Gruppierung den Beschlussantrag. Ohne die Bedeutung der Grundschule schmälern zu wollen, hebt er dabei die Bedeutung der weiterführenden Schulen hervor. In weiterführenden Schulen (Realschulen, Gymnasien) gehörten stabile Strukturen geschaffen. Für den Stadtbezirk Weilimdorf bedeute dies die Realisierung einer drei- bis vierzügigen Gemeinschaftsschule. Dafür sei Raum erforderlich. Das Schulgelände dürfe für Grundschüler maximal 1,8 km fußläufig entfernt sein. Der Beschlussantrag sehe auch eine stabile dreizügige Grundschule vor. Eltern, deren Kinder jetzt noch in der Engelbergschule beschult würden, müssten sich die Zukunft künftiger Schülergenerationen vor Augen halten. Schließlich sei die Gefahr, dass durch erkrankte Lehrkräfte Schulzeiten ausfallen bzw. dass zwei- bzw. künftig sogar nur noch einzügige Mikroschulen entstehen, sehr hoch. Eine stabile dreizügige Grundschule biete insgesamt betrachtet viel mehr Vorteile als zwei Mikroschulen.

Für StR Stradinger zeigt der Zeitablauf von der Einbringung der Vorlage am 11.05.2016 bis heute Kommunikationsprobleme. Er spricht dabei von Irritationen durch nicht eindeutige Kommunikationsstränge. Im Ergebnis sei unnötigerweise vor Ort eine große Verunsicherung/Emotionalisierung entstanden. Der Erste Bürgermeister habe am 11.07.2016 ein dezidiertes Schreiben an BVin Zich und an die Bezirksbeiratsmitglieder gesandt. Darin sei dargelegt worden, weshalb manches Wünschenswerte nicht umsetzbar sei. Wenn die Inhalte dieses Schreibens frühzeitiger auch den Eltern mitgeteilt worden wären - und diese Einschätzung teilt StRin Gröger -, hätte sich vieles einfacher gestaltet. Das Schreiben der Schulleitung der Engelbergschule vom 15.07.2016 an die Gemeinderatsmitglieder mache ebenfalls deutlich, dass der Informationsfluss nicht optimal gelungen sei. Gestern, am 26.07.2016, sei dann ein Schreiben von Frau Korn, der Leiterin des Schulverwaltungsamtes, eingegangen.

Ebenfalls von Kommunikationsdefiziten geht StRin Nuber-Schöllhammer aus. Ihrer Einschätzung nach wurden die Eltern, die Lehrer und die Schüler zu Beginn der Diskussion kaum einbezogen.

Laut StR Stradinger wurde durch den Bezirksbeirat am 11.05.2016 kein Votum abgegeben, da die bereits im Jahr 2013 in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie noch nicht vorlag. Die sehr gut erarbeitete Machbarkeitsstudie mit vier Varianten sei erst anschließend vorgelegt worden. Bei jeder Variante fehle jedoch die Grundschule. Offenbar sei seitens des stellvertretenden Amtsleiters des Schulverwaltungsamtes, Herrn Steiner, erklärt worden, eine weitere Prüfung bzw. Ergänzung der Studie werde es nicht geben. Im Schreiben der Leiterin des Schulverwaltungsamtes werde wie schon im Schreiben des Ersten Bürgermeisters nochmals dargestellt, dass die Machbarkeitsstudie die Prüfung der baulichen Grundschulerweiterungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Bedarfe zum Ziel hatte. Im Ergebnis hätten sich aus baurechtlichen und kapazitativen Gründen keine solchen Erweiterungsmöglichkeiten ergeben. StRin Gröger führt an, es sei ein Unding, schon vor Jahren eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben und anschließend eine Vorlage ohne Offenlegung dieser Machbarkeitsstudie vorzulegen. Zudem sei es nicht glücklich gewesen, dass in dieser Machbarkeitsstudie von einer Grundschule keine Rede mehr war. Daraus sollte die Verwaltung Lehren ziehen.

Alle Fraktionen, so StRin Nuber-Schöllhammer, verfolgten natürlich bei Grundschulkindern den Gedanken "kurze Beine, kurze Wege". Die große Straßenschneise habe sie wie eine Barriere erlebt. Zwischenzeitlich habe sie erfahren, dass durchaus auch Grundschüler vom Rappachschulbezirk die Engelbergschule besuchen.

Wie StRin Nuber-Schöllhammer wurden die Schulwege auch von StRin Gröger abgegangen. In der Vergangenheit sind bei den Schulwegen laut StRin Gröger Fehler gemacht worden. Der Gemeinderat sei in der Pflicht zu schauen, ob vorgeschlagene Schulwege gefahrlos von Kindern zurückgelegt werden können. Der Beschlussantrag sehe zwar längere Schulwege vor, aber der Weg von Bergheim zur Rappachschule sei gut gesichert und tolerierbar, also insgesamt verantwortbar. Die SPD-Gemeinde-ratsfraktion würde ein Miteinanderlaufen zweier eigenständiger Grundschulen als schwierig ansehen.

Für StRin Nuber-Schöllhammer müssen die weiterführenden Schulen im Stadtbezirk Weilimdorf so aufgestellt werden, dass sie die Schüler ihres Stadtbezirks aufnehmen können. Dies könne ohne einen zügigen Ausbau der Gemeinschaftsschule an dem Standort Engelbergschule nur schwerlich gelingen. In Rede stehe die Variante 3a/b. Persönlich merkt sie an, dass von ihr die Variante 4 favorisiert wird.

Ihre Fraktion, so StRin Gröger, wäre gerne einer Anregung des Bezirksbeirats gefolgt, eine Gemeinschaftsschule von Klasse 1 bis zum Ende der Sekundarstufe I oder vielleicht sogar bis zum Ende der Sekundarstufe II - sollte diese je kommen - einzurichten. Sie empfindet es als bedauerlich, und sinngemäß äußert sich auch StR Urbat, dass eine Erprobung einer solchen Schule nicht vorgesehen wird. Möglicherweise werde die Stadt als Schulträgerin in 10 bis 15 Jahren eine solche Diskussion noch einholen. Dadurch, dass es im Stadtbezirk Weilimdorf nur das Solitude-Gymnasium als weiterführende Schule gebe, bestehe in diesem Stadtbezirk eine besondere Schulsituation. Darüber, was eine solche Konstellation in einem nicht gerade kleinen Stadtbezirk für die Nachfrage bedeutet, sei viel zu wenig gesprochen worden. Erforderlich sei eine starke vierzügige Gemeinschaftsschule, um einem Schülertourismus entgegenzuwirken. EBM Föll habe die endliche Platzsituation sehr deutlich beschrieben.

Im Verlauf der Aussprache ergeben sich folgende weitere Anmerkungen/Fragen:
- Ist in der Rappachschule auch eine Mischklasse angedacht? (StR Stradinger)
- Größe der Mensa an der Rappachschule (StR Stradinger, StRin Gröger)
- Regelung des Mittagessens an der Rappachschule (StR Stradinger)
- Bleibt die Grundschulförderklasse an der Engelbergschule erhalten? (StR Stradinger)
- Sind die Betreuungsangebote an der Engelbergschule einschl. Mittagessen (auch Halbtagesschule) an der Rappachschule machbar? (StR Stradinger, StRin von Stein)
- Macht es Sinn, bei den Varianten 3a und 3b wie in der Variante 2 die Aufstellung der Mensa gleich zu berücksichtigen? (StR Stradinger)
- Hinsichtlich der auszuführenden Variante legt StRin Stein Wert auf eine Lösung, die für die Schulen auskömmliche Raumsituationen schafft.
- Welcher Zeithorizont ist für die baulichen Maßnahmen vorgesehen? (StR Stradinger)

In seiner anschließenden Stellungnahme trägt EBM Föll, zunächst auch bezogen auf den heutigen TOP 20 "Grundsatzbeschluss Grundschule Süd, Zusammenlegung der Grundschulen Heusteigschule und Römerschule", heutige öffentl. NNr. 344, vor, zu Entscheidungen wie zu der Grundschule Süd und zu der Zusammenlegung von Engelbergschule und Rappachschule, und in anderen Stadtbezirken stünden bekanntlich noch weitere ähnliche schulstrukturelle Entscheidungen an (z. B. die avisierte Schulentwicklungsplanung Zuffenhausen) sollten sich der Gemeinderat und die Verwaltung gemeinsam überlegen, wie dazu stattfindende Kommunikationsprozesse sauber strukturiert werden können, welche Beteiligten dabei involviert werden sollen, in welche Phasen die Prozesse eingeteilt werden und wann eine Entscheidung erfolgen soll. Gesehen werden müsse der Handlungsbedarf. Für alle Beteiligten sollten solche Prozesse transparent ablaufen. Dann sei es vielleicht einfacher, solche schwierige Entscheidungen zu treffen. Runde Tische seien wichtig. Wenn dem Beschlussantrag gefolgt werde, müsse natürlich wie in Stuttgart-Süd ein Runder Tisch sicherlich unter Einbeziehung des Bezirksbeirats eingerichtet werden, um Einzelheiten der Umsetzung gemeinsam auszugestalten. Bei solchen Prozessen müssten pädagogische und andere Vorstellungen aller Beteiligten einfließen.

Zudem trägt er vor, mit der heute anstehenden Entscheidung werde noch keine Entscheidung zu der Machbarkeitsstudie getroffen. Diese Entscheidung stehe nach breiter Diskussion, ebenfalls unter Einbeziehung des Bezirksbeirats, im Herbst an. Dazu werde, wenn dem Beschlussantrag gefolgt werde, ein Vorprojektbeschluss eingeholt. Deutlich macht er, dass die Varianten 3a oder 3b nicht die Varianten sind, die die Verwaltung vorschlagen wird. Vielmehr werde die Variante 4 in modifizierter Form favorisiert; von vornherein solle eine größere Mensa, zumindest was die Küchentechnik anbelangt, gebaut werden (ausgelegt auf eine vierzügige Gemeinschaftsschule). Dies wäre der erste Bauabschnitt, schließlich sei die Gemeinschaftsschule ja schon in Betrieb. Dieser Vorschlag der Verwaltung lasse auf dem Areal der Engelbergschule Entwicklungsoptionen offen. Diese Entwicklungsoptionen gingen über eine vierzügige Gemeinschaftsschule hinaus. Ob partiell oder durchgängig eine Fünfzügigkeit benötigt werde, sei heute noch nicht bekannt. Die Schülerzahlen im Stadtbezirk würden dies hergeben (300 Schülerinnen/Schüler/Jahrgang für die Sekundarstufe I). Eine Vierzügigkeit reiche per se nicht unbedingt aus, um allen am Schul- und Bildungsstandort Weilimdorf ein zutreffendes Angebot unterbreiten zu können. Zwar hänge dies noch mit anderen Themen wie Übertrittsquoten zusammen, benötigt werde aber auf jeden Fall eine Entwicklungsoption auf eine Fünfzügigkeit. Deswegen benötige man eine Entwicklungsoption für eine mögliche Sekundarstufe II. Heute gebe es von der Landesregierung im Koalitions-vertrag die Limitierung auf zehn Schulstandorte im Land, aber die zu treffende Entscheidung beziehe sich nicht nur auf die nächsten fünf Jahre einer Legislaturperiode. Auf dem Areal der Engelbergschule sei eine Entwicklungsoption erforderlich, um auf zukünftige Themen und Aufgabenstellungen tatsächlich eingehen zu können.

Ergänzend informiert Frau NN (Name wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht) die Machbarkeitsstudie sei 2013 in Auftrag gegeben worden. Damals habe die Realschule Weilimdorf noch keinen Antrag auf Gemeinschaftsschule gestellt gehabt. Dieser Antrag sei 2014 erfolgt und die Umsetzung 2015. Die Grundlagen für die Machbarkeitsstudie hätten also ständig angepasst werden müssen. Keineswegs sei es so, dass dort die Schulverwaltung eine Planung ohne Grundschule vorgesehen habe. Im Stadtbezirk Weilimdorf zeige sich, in welch schwierigem Prozess sich derzeit die Schulentwicklung befinde. Zusätzlich zu dem Aspekt, dass die Gemeinschaftsschule nun für den Stadtbezirk insgesamt eine andere Entwicklungsoption zulasse, habe sich im März dieses Jahres bei den Schulanmeldungen gezeigt, dass in der Wolfbuschschule keine 5. Klasse mehr gebildet werden kann. Damit trete die Vermutung des Schulverwaltungsamtes, und dies sei als Option für die Machbarkeitsstudie vorgegeben worden, tatsächlich ein, dass neben dem Gymnasium wahrscheinlich keine weitere Schule der Sekundarstufe I in Weilimdorf sein werde. Eine solche prozesshafte Entwicklung lasse sich nur in kurzen Abständen erkennen. Sie betont, wie schwierig ein Kommunikationsprozess sich darstellt, wenn immer wieder auf neue Erkenntnisse reagiert werden muss, um für den Stadtbezirk den richtigen, gangbaren Weg aufzuzeigen.

Zu den Fragen, ob die Rappachschule die Grundschulförderklassen aufnehmen kann und wie im neuen Schuljahr in der Rappachschule die Schülerinnen und Schüler untergebracht werden sollen, fährt Frau NN (Name wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht) fort, aufgrund der Langzeiterkrankung der Schulleiterin befinde sich diese Schule ohnehin in einer schwierigen Phase. Der kommissarische Schulleiter habe alles abdecken müssen, was im Zusammenhang mit der Abwicklung einer Werkrealschule ansteht. Die letzten Klassen der Werkrealschule einschließlich dieses Teils des Kollegiums verließen nun diese Schule. Der kommissarische Schulleiter werde jetzt ordentlicher Schulleiter. Ihm sei im letzten Jahr, als 19 Umschulungsanträge mit dem Besuch einer Regelschule begründet worden seien, nicht vollumfänglich klar gewesen, dass damit sozusagen nahezu die Hälfte der Schule an eine andere Schule wechselt. Der kommissarische Schulleiter habe aber verstanden, insbesondere als im März die Anmeldezahlen bzw. viele analog begründete Umschulungsanträge vorgelegen haben, dass im laufenden Jahr diese Schule wie andere Schulen auch zunächst den Weg einer Wahlschule einschlagen muss. Mit dem Staatlichen Schulamt sei dies besprochen worden, und dies sei auch so machbar. Damit entfielen die Gründe für die derzeit noch laufenden Umschulungen.

Da in der Rappachschule im nächsten Schuljahr keine Werkrealschüler mehr seien, werde es dort viele freie Räume geben. Die Nachnutzung dieser Räume beschäftige die Schulverwaltung. Kein Problem sei es, und so werde andernorts auch verfahren, Sonderklassen wie Grundschulförderklassen an einen Standort mit freien Räumen zu bringen bzw. nicht an Schulen zu halten, wo Räume schon heute dringend für andere Schulen benötigt werden. Raumbedarfe habe die von unten wachsende Gemeinschaftsschule. Diese weise im ersten Schuljahr eine Dreizügigkeit auf, aber heute sei bekannt, dass im nächsten Schuljahr aus drei 5. Klassen vier 6. Klassen gebildet werden. Zudem habe es schon im laufenden Schuljahr mehr Anmeldungen gegeben, aber die Schule habe aus räumlichen Gründen nicht mehr als drei Züge aufgenommen. Bereits heute werde also diese Schule in ihrer Entwicklung behindert. Die Beschlussfassung sei dringlich. Neben der Zukunft der Gemeinschaftsschule gehe es auch darum, bei der Rappachschule, die im nächsten Schuljahr im zweiten Jahr Ganztagesschule sei, Klarheit darüber herzustellen, ob der Ganztagesbetrieb für eine dreizügige Grundschule oder für eine ein- bis zweizügige Grundschule ausgebaut werden soll. Von dem heute anstehenden Beschluss hingen somit Folgeentscheidungen für viele notwendigen Maßnahmen ab. Sowohl an der Rappachschule wie eigentlich auch an der Gemeinschaftsschule werde das Mittagessen zurzeit im Interim mit nicht perfekter Lösung angeboten. Die Verwaltung könne jedoch erst nach der Entscheidung über die Mensagröße die konkreten Rahmenbedingungen in Auftrag geben und dann nach und nach umsetzen.

Natürlich wäre es schön, wenn die Gemeinschaftsschule mit der Grundschule starten könnte. In Stuttgart gebe es drei Gemeinschaftsschulen mit den Klassen 1 bis 10 (Altenburgschule, Elise-von-König-Schule, Körschtalschule). Dort seien die Grundschulen dabei. Bei Realschulen sei dies klassisch aber nicht der Fall. In Weilimdorf seien eigentlich vier Grundschulstandorte der Unterbau der Gemeinschaftsschule. Hier müsse die Gemeinschaftsschule eine ganz andere Art der Zusammenarbeit mit den Grundschulen aufbauen. Dem stehe, wenn sich die Schule konzeptionell weiterentwickelt, auch nichts entgegen.

Angesprochen worden seien zudem die Schulwege. Ein Vergleich der Schulwege aller 72 Stuttgarter Grundschulen ergibt laut Frau NN (Name wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht) , dass in anderen Stadtbezirken Schulwege grenzwertiger diskutiert werden müssen, als im vorliegenden Fall.

Die Ausarbeitung eines pädagogischen Konzepts für die Zusammenführung würde das Schulverwaltungsamt gerne unterstützen. Im Stuttgarter Süden habe man dies bereits begonnen. Bei einem solchen Konzept müsse aber auch beachtet werden, dass die Rahmenbedingungen stimmen, um nicht auch noch ständig über diese sprechen zu müssen. Sonst sei keine Konzentration auf die Zusammenführung möglich. Beide Schulgemeinden würden dabei mitgenommen, und beide Schulgemeinden könnten dabei mitarbeiten.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt bei 11 Ja-Stimmen und 6 Gegenstimmen mehrheitlich wie beantragt.

Abschließend sagt EBM Föll zu, dass die Verwaltung den Runden Tisch vor Ort fortführt. Innerhalb des nun beschlossenen Rahmens solle dort die Zusammenführung konkret umgesetzt werden. Zudem werde die Verwaltung mit den Beteiligten eine teilgebundene Ganztagesschule angehen. Auf der Grundlage der Rahmenbedingungen, die sich aus der nun getroffenen Entscheidung zu der Gemeinschaftsschule und zu der Mensa der Rappachschule ergeben, werde die Verwaltung die entsprechenden Vorprojektbeschlüsse vorlegen.
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