· die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
· das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)
· das Grundgesetz
· das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
· das Gewaltschutzgesetz (GewSchG)
· das Prostitutionsgesetz (ProstG)
· das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz - ChancenG)
· die Dienstvereinbarung Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen* und Männern* bei der Landeshauptstadt Stuttgart einschließlich der Eigenbetriebe
· die Charta der Vielfalt.
die Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen* und Männern* (Im Folgenden OB-ICG ) soll im Rahmen des Wirkungskreises der Landeshauptstadt Stuttgart (§ 2 GemO) und im Rahmen ihrer Querschnittsfunktion an der Realisierung der Chancengleichheit von Frauen* und Männern* in Beruf, Bildung, Familie und Gesellschaft innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung mitwirken, mit besonderer Berücksichtigung der Dimensionen Alter, ethnischer Herkunft, Religion, / Weltanschauung, sexueller Orientierung, physischer und psychischer Belastbarkeit und sozialer Herkunft. Bereits 1985 wurde die erste Frauenbeauftragte für die LHS Stuttgart bestellt. Mit Gemeinderatsbeschluss 2001 (GRDrs 507/2001 und 1246/2001) wurde die strategische Neuausrichtung Gender Mainstreaming und Frauenförderung beschlossen. 2007 wurde durch Gemeinderatsbeschluss Kommunales Gender Mainstreaming Management (KGMM) als verpflichtende Strategie für die gesamte Verwaltung verabschiedet (GRDrs 550/2007). Das Controlling dieser gesamtstädtischen Gemeinschaftsaufgabe und die Beratung der Referate, Ämter und Abteilungen bei der Planung und Umsetzung obliegt seit 2001 der Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen* und Männern*.
· die Verwaltung in Fragen der Frauen*- und Männer*förderung und integrierten Gleichstellung zu beraten
· Vorschläge zur strategischen Verknüpfung einer integrierten Gleichstellungspolitik und der zentralen und ämterbezogenen Personalpolitik zu entwickeln
· die Federführung für die Vorbereitung von Entscheidungen und das Controlling zum Diversity Mainstreaming innzuhaben
· Kontakte zu Frauen*- und Männer*-organisationen, -initiativen und -gruppen, sonstigen gesellschaftlich relevanten Gruppen, Arbeitnehmer*innen - und Arbeitgeber*innenorganisationen sowie Unternehmen zu pflegen
· Die Berücksichtigung der geschlechterspezifischen Sichtweisen und Bedarfe von Frauen* und Männern* unter Berücksichtigung der Zieldimensionen des AGG zu fördern
· Veranstaltungen und Ausstellungen, Projekte und Initiativen zu diversity-relevanten Themen zu unterstützen
· die Kooperation zwischen Stadt, Wirtschaft und Drittem Sektor sowie den Aufbau entsprechender Netzwerke zu fördern
· ein adäquates Marketingkonzept weiterzuentwickeln und umzusetzen
· Sprechstunden durchzuführen sowie Anregungen, Fragen und Beschwerden von Bürger*innen, und Beschäftigten der Stadtverwaltung in Fragen der Frauen*- und Männer*förderung und der integrierten Gleichstellung entgegenzunehmen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten
· die Referate, Ämter und Eigenbetriebe in Fragen der Chancengleichheit zu beraten
· Planungen und Berichte der Verwaltung auf strategische Steuerung und Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen* und Männern* zu überprüfen - insbesondere hinsichtlich des Gemeinschaftsziels Diversity Mainstreaming - und die Ergebnisse dem Referat Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht mitzuteilen
· zu allen ihren Aufgabenbereich berührenden Vorlagen (GR-Drucksachen) im Mitzeichnungsverfahren Stellung zu nehmen
· ihre Konzepte, Projekte u.ä. in entsprechenden Gremien zu präsentieren und dazu erforderliche Kooperationsstrukturen mit Ämtern und Abteilungen anzuregen
· sich an Personalauswahlverfahren zu beteiligen; dazu gehört insbesondere:
o Die Abteilung OB-ICG arbeitet eng mit den Referaten zusammen, insbesondere mit dem für Verwaltungs- und Personalmanagement zuständigen Referat Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht.
· Sexismus im Bewerbungsgespräch
· Probleme beim frühzeitigen Wiedereinstieg
· Vielfalt am Arbeitsplatz
· Karrierewege und Eingruppierung nach TVöD
· Übergriffe von Mitarbeitenden untereinander
· Aufstocken
· Benachteiligungen aufgrund von Teilzeit
· Bossing
· Benachteiligung von Vätern* bei Verwaltungshandeln und Justizsystem in Bezug auf Sorgerechtsangelegenheiten
· Ausgrenzendes Verhalten von Kolleg*innen
· Im Eigenbetrieb AWS wurden Fortbildungen zum Thema „Umgang mit Vielfalt“ bzw. „Haltung zeigen“ angeboten, da es zu einer Häufung von Beratungsfällen gekommen ist. Diese Fortbildung übernahmen Mitarbeitende der Abteilung zur großen Zufriedenheit des Eigenbetriebs AWS. Diese Maßnahme wird auch weiterhin angeboten und erweitert.
· Aufgrund mehrerer Beratungsfälle zum Thema sexualisierte Gewalt hat OB-ICG eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe gegründet. Um bei Vorfällen sexualisierter Gewalt Handlungssicherheit für alle Beteiligten zu garantieren, werden aktuell Informationsmaterialien sowie ein interner Handlungsablauf erarbeitet.
· Einstündiger Filmbeitrag mit verschiedenen kurzen Filmsequenzen
· Regelmäßige Treffen in den Unterarbeitsgruppen
o UAG Handlungsablauf bei sexualisierter Gewalt
· Entwicklung und Durchführung eines umfassenden Beteiligungsprozesses
· Erarbeiten von Handlungsempfehlungen
· Ergebnispräsentation zur Veranstaltung „Internationaler Frauentag 2020“
· Ergebnispräsentation im Gleichstellungsbeirat
· Die Konzeptionierung und Etablierung einer „Beschwerde-Anlaufstelle“ für die Mitarbeitenden steht noch aus.
Gründung und Arbeit der interdisziplinären AG "Frauen*gesundheit" in Kooperation mit dem Gesundheitsamt. Ziel: Planung und Umsetzung eines Stuttgarter Frauen*gesundheitstages zum Thema "Seelische Gesundheit" am 12.10.2022 Beratungsangebote für Stuttgarter Bürger*innen OB-ICG berät alle Bürger*innen der LHS Stuttgart zu gleichstellungsrelevanten Themen sowie individuellen Problemlagen. Persönlich, schriftlich oder telefonisch nehmen Betroffene Kontakt auf. Wir garantieren bei der Beratung absolute Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Beispielhafte Beratungsanliegen
· Kitaplatzvergabe und Kinderbetreuung allgemein
· sexistische Werbung
· sprachliche Diskriminierung
· Mobbing am Arbeitsplatz
· Das Thema sexistische Werbung wurde im Gleichstellungsbeirat diskutiert und die Richtlinien neu überarbeitet. Die Richtlinien stoßen bundesweit, kommunal und in der Werbebranche auf große Resonanz.
· Im Jahr 2021 sind es bislang ca. 50
· AK Antidiskriminierung
· Mitglied im Diversity-Netzwerk auf Kommunal- und Landesebene, Geschäftsführung durch den Senat Berlin und die Stadt Köln
· Trägerkreis berufliche Frauenförderung
· SDG
· Eurocities
OB-ICG ist auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses Mitglied des Jobcenter-Beirats, um in diesem interdisziplinären Gremium die Interessen von benachteiligten Frauen und Männern hinsichtlich Arbeitsmarkt/Integration zu vertreten. Auf der Grundlage des SINA-Programms (GRDrs 611/2017) verantwortet OB-ICG Planung und Maßnahmenförderung für:
· Frauen* mit Kindern unter drei Jahren.
· Sucht-und Schuldenproblematik
· Gewalterfahrungen, sexueller Missbrauch
· Wohnraumprobleme
· migrationsbedingte Sprach-und Orientierungsschwierigkeiten
· mangelnde Sprachkenntnisse
· Status als Alleinerziehende
· Existentielle Notlagen
· Schicksalsschläge, Trennung/Scheidung etc.
· Längere Zeiten der Erwerbslosigkeit
· Stufenweise Planung des Einstiegs in den allgemeinen Arbeitsmarkt
· nachhaltige gesellschaftliche Integration durch soziale und individuelle Stabilisierung der Lebenssituation
kurzfristig:
· Kontaktmöglichkeiten schaffen
· Erwerb von Schlüsselqualifikationen
· Erwerb fachlicher Kenntnisse z.B. im Bereich Dienstleistung
· Ausbau/Vertiefung von Allgemeinwissen
· Erwerb von EDV-Wissen
· Erwerb von Kenntnissen zur Selbstpräsentation/Bewerbung
· Bearbeitung sozialer Problemlagen
· Bearbeitung frauenspezifischer Problemlagen
· Stärkung der Eigeninitiative
· Soziale Vernetzung und Vernetzung mit dem Hilfesystem
· Förderung interkultureller Kontakte
· Heranführen an den Arbeitsmarkt
· davon ca. 11.857 (ca. 20%) alleinerziehende Haushalte in Stuttgart.
· Im Vergleich: SGBII 4.030 (33 %) alleinerziehende Bedarfsgemeinschaften (Quelle: Statistik Bundesagentur für Arbeit Stand Dez. 2016).
2018 Grundlagenrecherche Nicht-Leistungsbezieherinnen
2018 nach der Grundlagenrecherche, Überlegungen zur Stadtteilorientierung, um den Frauen* durch ein Präventions- und Interventionsnetzwerk im Stadtteil (vor Ort) die Teilhabe an Beratungs- und Weiterbildungsangeboten zur beruflichen Frauenförderung zu erleichtern, unabhängig von ihrer familiären Situation.
2019 Ausschreibung und Vergabe „Stadtteilorientiertes Entwicklungsprojekt“
Die Evaluation hat gezeigt,
· dass Vereinbarkeit Familie-Beruf vor allem von Alleinerziehenden Frauen nicht so ausgeschöpft werden kann, wie sie sich das wünschen würden, weil gesellschaftliche Restriktionen und Institutionen dies nach wie vor behindern.
· dass Care und Haushaltsarbeit nicht im genügenden Maß zwischen Männern und Frauen umverteilt wird, sondern größtenteils zwischen Frauen. Erwerbstätige Frauen und Mütter delegieren an andere Frauen (Großmütter, Schwestern, Freundinnen, Dienstleisterinnen).
· An 300 öffentlichen Plätzen wurden 45.000 Citycards mit drei unterschiedlichen Motiven ausgelegt und ergänzten damit die Kampagne #Rotlichtaus in Stuttgart und umliegenden Landkreisen.
· Vom 29.09.2020 bis zum 12.10.2020 wurde ein Banner der Kampagne #Rotlichtaus am Rathaus der LHS Stuttgart angebracht.
· Es wurden 3 Motive von Megalights und CLPs gedruckt, sowie ein Spot für Infoscreens erstellt.
· Vom 26.09.2020 bis zum 05.10.2020 wurden an 53 Stellen die Infoscreens mit den 3 Motiven der Kampagne #Rotlichtaus gezeigt.
· Vom 29.09.2020 bis zum 05.10.2020 wurden an 120 Stellen die Magalights und an 220 Flächen CLPs (CLP, TCLP und City-Light Säulen) mit den drei Motiven der Kampagne #Rotlichtaus bestückt.
· Am 05.10.2020 wurde auf dem Kronprinzenplatz ein Bildschirm aufgebaut und von 10 Uhr bis 20 Uhr ein Aufklärungs- und Sensiblisierungsfilm in Zusammenhang mit der Kampagne #Rotlichtaus gezeigt.
· Die Workshop-Arbeit wird kontinuierlich weiterentwickelt und fortgesetzt.
· Entwicklung von Filmmaterial
· Planung eines zweitägigen Fachtags mit der Ärztekammer im Rathaus (verschoben wegen Corona auf 2022), jedoch Durchführung einer Online-Informationsveranstaltung am 18.11.2021.
· Teilnahme an AG Mädchen*politik mit dem Schwerpunktthema: Auswirkungen der Corona Pandemie auf die Mädchen*- und Jungen*arbeit.
· Rückkopplung der genderspezifischen Erkenntnisse von OB-ICG an die entsprechenden Fachverwaltungen.
· Sprecherfunktion nach Außen
· Erarbeitung einer neuen Geschäftsordnung 2020/2021
· Vorbereitung und Moderation der obligatorischen Treffen (viermal jährlich) 2020 und 2021
· Organisation und Durchführung des Fachtags Suizidprävention und Krisenberatung bei Jungen* und Männern* Oktober 2021
· Organisation der Abendveranstaltung zum Thema Männersuizid „Männer lösen ihre Probleme selbst - auch wenn es das letzte ist was sie tun.“ Oktober 2021
· Organisation des Vortrags „Männer trauern anders“ im Rahmen des Welttags der Suizidprävention“ (online) September 2021
· Mitglied seit 2020 im Bundesforum für Jungen und Männer (2021)
· OB-ICG wird Mitglied im Netzwerk Männlichkeit, Migration und Mehrfachzugehörigkeit (2021)
· OB-ICG ist Mitglied im Bundesforum Männer, als Geschäftsführung des Netzwerk Männer*beratung Stuttgart (2021)
· OB-ICG ist Mitglied des Arbeitskreises Jungen*arbeit Stuttgart (2019)
· OB-ICG ist Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft Männer und Väter Baden-Württemberg (2021)
· Organisation und Durchführung des Stuttgarter Männer*tags 2020 (wurde wegen COVID-19 abgesagt)
· Organisation und Durchführung des Stuttgarter Männer*tags 2021 (wurde wegen COVID-19 auf Frühjahr 2022 verlegt)
Die 7. Auflage des Frauenhandbuchs und 2. Auflage des Frauen- und Männerhandbuchs wurde 2021 publiziert. Dazu gehörten folgende Aktivitäten:
· Überarbeitung der Texte
· Redaktionelle Verantwortung
· Drucklegung
OB-ICG verantwortet die Koordination der Diversity-Dimensionen Geschlecht und sexuelle Orientierung. Ziel dabei ist die Förderung der Sichtbarkeit, Akzeptanz und Chancengleichheit von LSBTTIQ. OB-ICG leitet den Arbeitskreis LSBTTIQ Stuttgart (GRDrs 132/2021) und hat die Geschäftsführung inne. Folgende Aufgabenschwerpunkte und Ergebnisse sind für 2020-2021 zu verzeichnen:
Verwaltungsinterne Aufgaben
o Vielfalt von Familie / Regenbogenfamilien: Eröffnung vom BerTA - Beratung, Treffpunkt und Anlaufstelle für Regenbogenfamilien im Herzen von Stuttgart, als ein wichtiger Meilenstein nach drei Regenbogenfamilientagen im Stuttgarter Rathaus(https://regenbogenfamilienstuttgart.de/)
o 100 % MENSCH TALK: Vielfalt und Gesellschaft sind die Themen des 100% MENSCH Talks. Ursprünglich als Veranstaltung in öffentlichen Räumen Stuttgarts geplant verlagerte die Corona-Situation den Talk in den digitalen Raum. Alle 14 Tage sprechen und diskutierten Moderator*innen von Projekt 100% MENSCH aber auch verschiedene Gastmoderator*innen mit verschiedenen Gesprächspartner*innen in lockerer Atmosphäre. (https://100mensch.de/talk/)
o WE ARE PART OF CULTURE: Die Kunstausstellung von Projekt 100 % MENSCH wandert durch die öffentlichen Räume in Stuttgart. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen wurde eine Online-Version der Kunstausstellung WAPOC entwickelt, durch die Besucher*innen der Stuttgarter Homepage wandern können: https://www.stuttgart.de/buergerinnen-undbuerger/chancengleichheit-und-diversity/lsbttiq/#wapoc-we-are-part-of-culture-wandertdurch-stuttgart
(https://www.youtube.com/watch?v=o06PX2he9b4)
Besuch der Delegation der Equality Factory aus Lodz im Rahmen des Stuttgarter CSD 2021 und Empfang im Rathaus (Initiative von Projekt 100 % MENSCH gUG und IG CSD Stuttgart, unterstützt durch die LHS Stuttgart)
Im Rahmen von STOP (Stuttgarter Ordnungspartnerschaft) konnten über 20 Jahre wertvolle und europaweit herausragende Verfahren entwickelt werden, die unterschiedliche Maßnahmen und Kooperationen beinhalten. Die Koordinierungsstelle und Sozialplanung für STOP liegt in der Verantwortung von OB-ICG. In diesem Zusammenhang ist auf das 20-jährige Jubiläum von STOP hinzuweisen https://www.stuttgart.de/stop. Folgende Maßnahmen sind im Zeitraum 2020/2021 besonders zu erwähnen:
· Aufbau von Präventionsstrukturen analog STOP-Interventionsverfahren
· Plakat-Aktion "Mal wieder Lärm nebenan? Hinhören lohnt sich!", während der 1. Corona-Welle 2020
· Neue regionale Aufteilung der FIS analog der BZ des Jugendamtes und der Polizeireviere und Erprobung in 2021
· Handlungsempfehlungen für Häusliche Gewalt in Geflüchtetenunterkünften (Schulungen für Trägerorganisationen zum Handlungskonzept)
· Stuttgarter Gewaltschutz-Mentor*innen: Start des Familiencafés, Wiederaufnahme des Männercafés und allen anderen Angeboten
· Kooperationsvereinbarung Hochrisikofälle (Entwicklung mit Kooperationspartner*innen und Durchführung einer Pilotphase mit Fallkonferenzen)
· Organisation einer Kooperationsplattform für Lotsendienste in Zusammenarbeit mit der Steuerungsgruppe AK Migrationslotsen
· Theaterproduktion Häusliche Gewalt "My Home is my Castle" im Rahmen der STOP - Jubiläumsveranstaltung
· Planung Öffentlichkeitsarbeit - u.a. über Social-media-Kanäle