Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 1515-01
GRDrs 355/2023
Stuttgart,
05/23/2023



Jahreswechsel 2023/2024, Silvesterveranstaltung auf dem Schlossplatz



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich24.05.2023



Beschlußantrag:

1. Den Plänen der in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG und des Amts für öffentliche Ordnung zur Durchführung einer Veranstaltung zum Jahreswechsel 2023 / 2024 auf dem Schlossplatz wird zugestimmt.

2. Die in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG wird mit der Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung beauftragt. Hierfür gewährt die LHS einen Zuschuss von bis zu 1,0 Mio. EUR zzgl. 190.000 € MwSt. im Haushaltsjahr 2023. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen.

3. Die Aufwendungen in Höhe von 1,0 Mio. EUR zzgl. 190.000 € MwSt. werden im Teilergebnishaushalt 2023 THH 200, Stadtkämmerei, Amtsbereich 0208100 - Abwicklung Eigenbetriebe, Beteiligungen, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, gedeckt.

4. Den außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 1,0 Mio. EUR zzgl. 190.000 € MwSt. im Teilergebnishaushalt 2023 THH 200, Stadtkämmerei, Amtsbereich 0208100 - Abwicklung Eigenbetriebe, Beteiligungen, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt in 2023 entsprechend der Darstellung in den finanziellen Auswirkungen aus der Deckungsreserve Sachaufwand.









Begründung:


Zielsetzung

In den vergangenen Jahren war der Schlossplatz für Einwohner*innen und Besucher*innen ein wenig attraktiver Ort, um den Jahreswechsel zu feiern. Der Schlossplatz war überfüllt, Feuerwerkskörper wurden unkontrolliert abgeschossen, einzelne Personen wurden angegriffen und es kam zu sexuellen Übergriffen. Nur durch ein großes Polizeiaufgebot und begleitende ordnungsrechtliche Maßnahmen konnte die Situation beherrscht werden. Im Jahr 2019 wurde der Schlossplatz mit einer städtischen Veranstaltung bespielt, um einen friedlichen Jahreswechsel zu feiern. Im vorangegangenen Jahr wurde dieses Konzept nach coronabedingter Zwangspause mit Erfolg wiederholt. Ziel ist es, auch für den Jahreswechsel 2023/2024 wieder eine ähnliche Veranstaltungskonzeption wie im Jahr 2022 zu finden, um den Einwohner*innen und Besucher*innen das „Wohnzimmer“ zum Jahreswechsel wieder in angenehmer Atmosphäre zur Verfügung zu stellen.

Ausgangslage

Vorangegangene Jahreswechsel

Im Rahmen der Silvesterfeierlichkeiten ab der Jahrtausendwende bis zum Jahr 2019 wurde insbesondere der Bereich um den Schlossplatz sehr stark von Innenstadtbesucherinnen und -besuchern frequentiert und kristallisierte sich als Hauptanlaufstelle heraus. Jedes Jahr besuchten mehrere Tausend Personen aus Stuttgart und Umgebung den Bereich rund um den Schlossplatz, was regelmäßig zu gefährlichen Personenverdichtungen führte. Die U-Bahn-Haltestelle Schlossplatz musste auf Grund dessen regelmäßig gesperrt werden.

Das Publikum bestand dabei überwiegend aus jungen und alkoholisierten Männern, die enthemmt eine Vielzahl an Pyrotechnik teilweise unkontrolliert abbrannten und damit unsachgemäß hantierten. Im Schutz der durch abgebrannte Pyrotechnik verursachten Dunstwolke wurden pyrotechnische Gegenstände teils willkürlich auf umstehende Personen und Einsatzkräfte abgefeuert, wodurch es zu Gefahrensituationen und zum Teil zu Verletzungen kam.

Diese Gefahren waren auf Dauer nicht mehr hinnehmbar, insbesondere auch nachdem das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung durch sexuelle Übergriffe auf Frauen und Diebstähle durch vorwiegend männliche Täter - ähnlich den Vorgängen zu Silvester 2015 in Köln - deutlich zugenommen hatte.
Deshalb wurde von der Stadtspitze in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Stuttgart (PPS) für Silvester 2019/2020 beschlossen, ein Abbrenn- und Mitführverbot für Pyrotechnik für den Schlossplatz zu erlassen sowie eine zentrale, kostenlose Silvesterveranstaltung einschließlich einer Lasershow zu Mitternacht dort auszurichten. Die Landesfläche des Schlossplatzes als unmittelbarer Veranstaltungsbereich wurde mit einem Zaun abgesperrt und von einem privaten Sicherheitsdienst betreut. Zur Durchsetzung des Pyroverbots auf dem gesamten Schlossplatz und der angrenzenden Königstraße wie auch den einbezogenen Teilen der benachbarten Straßen wurde dieser größere Bereich mit Hamburger Gittern abgesperrt; die Absperrungen waren mit Polizeikräften besetzt und nur an Durchlassstellen nach einer Sichtkontrolle, ob Pyrotechnik mitgeführt wird, passierbar.

Diese Maßnahmen zeigten Wirkung: Die Veranstaltung selbst wurde von knapp 10.000 Personen besucht, im gesamten abgesperrten Bereich des Pyroverbots wurde in guter Stimmung, friedlich und entspannt das neue Jahr begrüßt. Das „Wohnzimmer“ der Landeshauptstadt konnte so dem Publikum zurückgegeben werden.

In Anlehnung an das erfolgreiche Konzept zu Silvester 2019/2020 wurde zum Jahreswechsel 2022/2023 für die polizeibehördlichen und sonstigen Maßnahmen gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Stuttgart eine Konzeption erstellt. Zentrales Element war erneut ein Feuerwerksverbot innerhalb des Cityrings per Polizeiverordnung sowie ein Kontrollkonzept des Polizeipräsidiums Stuttgart zu dessen Durchsetzung.

Obwohl die Tickets zur Silvesterveranstaltung in diesem Jahr kostenpflichtig waren, herrschte an den Zugängen zum Schlossplatz reger Zulauf, sodass bereits um 23:30 Uhr eine Sperrung erfolgen musste. Das Kontrollkonzept an den Zugängen des Schlossplatzes und Stichprobenkontrollen innerhalb des Cityrings wurde angenommen und verhinderte auch die 2019/2020 entstandenen Menschenansammlungen vor den Zugangskontrollstellen. Die Veranstaltung wurde mit 15.000 Besuchern sehr gut besucht.
Den Bereich der Grünfläche Schlossplatz (Landesfläche) hat die LHS mittels Gittern gesichert und einen Ordnungsdienst für die Zutrittskontrollen eingesetzt. In diesem Bereich kam es kaum zu Gedränge und das Feuerwerksverbot wurde beachtet.
Diese Konzeption soll zum Jahreswechsel 2023/2024 eine Wiederholung finden.

Veranstaltungskonzeption

Das bewährte Konzept aus den Jahren 2019 und 2022 soll in 2023 seine Fortführung finden. Ein abwechslungsreiches Musik- und Unterhaltungsprogramm auf einer zent-ralen Bühne wird wieder im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen. Das Programm soll eine breite Zielgruppe ansprechen – von jung bis alt sollen sich die Menschen unter-halten fühlen. Angesprochen werden alle, die gemeinsam mit der Familie, mit Freun-den, mit Menschen, die Spaß haben, einen schönen Abend verbringen wollen. Rund um das Bühnenprogramm dürfen sich die Besucherinnen und Besucher wieder auf ein stimmiges Licht-, Illuminations- und Showkonzept freuen, welches zum Jahreswechsel seinen Höhepunkt findet. Nach den Erfahrungen aus 2022 soll es wieder einen Ticketverkauf geben, wobei das Ticket als Kombiticket die Anreise mit dem ÖPNV beinhaltet.

Gastronomie
Das bewährte Gastrokonzept soll seine Fortführung finden und sich weiterentwickeln: In den Alleen und an der Jubiläumssäule sollen mehrere Gastronomiestände mit ver-schiedenen Speisen- wie Getränkeangeboten platziert werden. So verteilen sich die Besucher auf mehrere Stände und das Angebot ist größer sowie vielfältiger.

Sicherheit
In enger Abstimmung mit den Behörden wird erneut ein Sicherheitskonzept erstellt. Das eingezäunte Veranstaltungsgelände (Hausrechtsbereich) wird von einem beauftragten Ordnungsdienst gesichert. An beiden Alleen wird es einen Einlass über jeweils mehrere Schleusen geben, an denen der Ordnungsdienst die Besucher sowie mitgebrachte Taschen kontrolliert.

Kosten

Eventtechnik: 320.000 € netto
Konzeption/Programm/Künstler: 180.000€ netto
Betriebskosten/Infrastruktur: 200.000 € netto
Personal Betrieb: 150.000 € netto
Gebühren/GEMA: 30.000 € netto
Öffentlichkeitsarbeit/Drucksachen: 50.000 € netto
Mieten/Instandsetzungen: 70.000 € netto
Gesamt: 1.000.000 € netto

Zzgl. MwSt. 190.000 €

Gesamt: 1.190.000 € brutto

Gemeinsam mit der in.Stuttgart wird noch nach Möglichkeit der Ertragssteigerung ge-sucht, hierfür können wieder Eintrittsgelder oder Gastropachten herangezogen wer-den.

Für die dauerhafte Etablierung der Veranstaltung ab dem Jahr 2024 macht die Verwaltung zum Doppelhaushalt 2024/2025 einen Vorschlag.

Begleitende ordnungsrechtliche Maßnahmen

Das Amt für öffentliche Ordnung als Polizeibehörde erlässt zum Schutz der Veranstaltung, ihrer Besucher und aller Personen, die auf dem Schlossplatz das neue Jahr begrüßen wollen, ein Feuerwerksverbot. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es zu Silvester auf dem Schlossplatz sowohl zu dichten Menschenansammlungen als auch dazu gekommen ist, dass Feuerwerkskörper unsachgemäß und unkontrolliert – teilweise sogar in die Menschenmenge hinein - abgeschossen wurden. Hierdurch kam es vermehrt zu Körperverletzungs- und Sachbeschädigungsdelikten. Es ist daher erforderlich, Leib, Leben, körperliche Unversehrtheit und Eigentum aller Besucher*innen des Schlossplatzes wie auch die Gebäude und Einrichtungen dort vor der unsachgemäßen und unkontrollierten Verwendung von Feuerwerkskörpern zu schützen. Dieses Schutzbedürfnis gilt erst recht angesichts der vorgesehenen Silvesterveranstaltung und ihrer Besucher.

Das Amt für öffentliche Ordnung erlässt deshalb erneut eine Polizeiverordnung, die es verbietet, Feuerwerkskörper auf den Schlossplatz mitzubringen oder gar dort zu zünden. Der Geltungsbereich dieses Verbots erstreckt sich auf den gesamten Schlossplatz und den Bereich des sog. Cityrings (Geltungsbereich vgl. Anlage 1). Der Geltungsbereich wird im Detail so festgelegt, dass Feuerwerkskörper aus den benachbarten Straßen nicht in die Menschenmenge und die Veranstaltung auf dem Schlossplatz abgefeuert werden können.

Das Feuerwerksverbot wird durch die Landespolizei und den bei der Veranstaltung eingesetzten Sicherheitsdienst kontrolliert. Der Verbotsbereich wird durch Beschilderung sowie das Aufstellen von Gittern optisch verdeutlicht.

Rechtsgrundlage für das Feuerwerksverbot bildet das Polizeirecht. Verboten werden das Mitbringen und das Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen im dargestellten Geltungsbereich in der Zeit vom 31.12.2023, 18 Uhr bis zum 01.01.2024, 3 Uhr.

Das Feuerwerksverbot wird durch umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit begleitet, um für das Verständnis der Stuttgarter Bürger und auswärtigen Besucher des Schlossplatzes zu werben.





Finanzielle Auswirkungen


Der Festbetragszuschuss zur (Mit-)Finanzierung der Veranstaltung in Höhe von 1,0 Mio. EUR zzgl. 190.000 € MwSt. ist im Teilergebnishaushalt 2023, THH 200, Stadtkämmerei, Amtsbereich 0208100 - Abwicklung Eigenbetriebe, Beteiligungen, Kontengruppe 430 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke abzubilden. Der Aufwand ist im Haushaltsjahr 2023 nicht veranschlagt. Die Deckung des überplanmäßigen Mittelbedarfs in Höhe von 1,0 Mio. EUR zzgl. 190.000 € MwSt. erfolgt aus der Deckungsreserve Sachaufwand im Teilergebnishaushalt 2023, THH 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Clemens Maier
Bürgermeister


Anlagen

Geltungsbereich Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel

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