Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
196
7
VerhandlungDrucksache:
367/2020
GZ:
T
Sitzungstermin: 24.06.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Umgestaltung und Sanierung Marktplatz, Stuttgart-Mitte
- Baubeschluss
- Vergabeermächtigung
- Mittelbewilligung für das Tiefbauamt

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 23.06.2020, öffentlich, Nr. 179
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 16.06.2020, GRDrs 367/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Umgestaltung und Sanierung des Marktplatzes einschließlich der Marktstraße und der Münzstraße nach den Plänen von g2 Architekten vom 6. März 2020 (Anlage 1) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 29. April 2020 (Anlage 2) mit Gesamt-kosten von 12.580.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähige Eigenleistungen von 710.000 EUR) wird zugestimmt. Teil der Maßnahme sind auch ein Fontänenfeld, die Höherlegung und Restaurierung des Marktbrunnens sowie neue Hausanschlüsse und Versorgungstechnik für Veranstaltungen und Marktbetrieb.

2. Die Auszahlungen in Höhe von 11.870.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigen-leistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt wie folgt gedeckt:

Projekt 7.661068 Jahr 2020 und fr. 4.244.000 EUR
3. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 710.000 EUR sind zu einem Anteil von 660.000 EUR beim Projekt 7.661068 - Marktplatz Mitte, Umgestaltung - berücksichtigt. Der Restbetrag von 50.000 EUR wird aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale gedeckt (nicht zahlungswirksam). Die Mittel werden unter der KontenGr. 481, Aufwendungen für interne Leistungen auf das v. g. Projekt umgesetzt.

4. Beim Projekt 7.661068 - Marktplatz Mitte, Umgestaltung - wird im Vorgriff auf das Jahr 2021 eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 870.000 EUR zugelassen. Die Deckung erfolgt aus dem Teilergebnishaushalt des Tiefbauamts.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Beschlussziffer 2 sämtliche für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen.

6. Die für die spätere Vergabe erforderliche Verpflichtungsermächtigung ist beim Projekt 7.661068 - Marktplatz Mitte, Umgestaltung veranschlagt bzw. wird innerhalb des Teilfinanzhaushalts 660 - Tiefbauamt gedeckt.



EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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