Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
601
30
VerhandlungDrucksache:
980/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin: 16.12.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Freiwilliger Verzicht auf Elternentgelte für die Dauer von infektionsschutzbedingten Schließungen in Schulen, Kompensation von Einnahmeausfällen und Mehraufwand in der Schulverpflegung
- Zurückstellung -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 11.12.2020, GRDrs 980/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Verzicht auf die Erhebung der Elternentgelte in Betreuungsangeboten der Verlässlichen Grundschule, in Schülerhäusern sowie in den ergänzenden Betreuungsangeboten der Ganztagsgrundschulen, die aufgrund infektionsschutzrechtlicher Anordnung des Gesundheitsamts in Zusammenhang mit der SARS-CoV2-Pandemie für eine gesamte Schule, Klassenstufe oder Schulklasse geschlossen sind, wird rückwirkend ab 01.09.2020 zugestimmt. Der Verzicht bezieht sich auf das jeweils geschlossene Betreuungsangebot und erfolgt regelmäßig pauschal für jede Woche der Schließung im Umfang von 25 % des vertraglich vereinbarten monatlichen Elternentgelts. Im Übrigen gelten die in der Begründung genannten Voraussetzungen.

2. Die vom Schulverwaltungsamt finanzierten freien Träger der Betreuungs- und Bildungsangebote in Schülerhäusern und Ganztagsgrundschulen, die ihrerseits schließungsbedingt in entsprechendem Umfang auf die Erhebung von Elternbeiträgen und in Schülerhäusern auch Essensentgelten verzichten, erhalten in entsprechendem Umfang zusätzliche Finanzmittel und weisen die entsprechenden Mindereinnahmen im Verwendungsnachweis aus.

3. Die Finanzierung der freien Träger wird im Falle einer durch das Gesundheitsamt angeordneten Schließung bis auf weiteres entsprechend der abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen weiter gewährt, ggf. unter Anrechnung von vorrangigen Ersatzleistungen durch Bund oder Land.

4. Die in der Schulverpflegung vom Schulverwaltungsamt eingesetzten Caterer erhalten rückwirkend ab 15.9.2020 im Falle von Quarantäneanordnungen nach Ziffer 1 die vertraglich vereinbarten Essenspreise ab dem 2. Ausfalltag im Monat. Basis ist die Anzahl der am entsprechenden Essenstag angemeldeten Schüler*innen einschließlich entgangener Elternentgelte. Im Übrigen gelten die in der Begründung genannten Voraussetzungen.

5. Vom Mehraufwand der Caterer für die Verlängerung von Essensausgabezeiten aufgrund der Bildung von klassen-(stufenweisen) Kohorten, die in dieser Formation auch zum Essen gehen, wird Kenntnis genommen. Dem Schulverwaltungsamt entstehen dadurch Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 300.000 € im Monat.

6. Die Beschlussantragsziffern 1. bis 4. gelten nicht bei einer generell angeordneten Schließung aller Grundschulen durch Rechtsverordnung o. ä.

7. Die Deckung der oben dargestellten monatlichen Mehraufwendungen und
Wenigererträge (Amtsbereich 4002110, Kontengruppen 34999 und 44500) in Höhe von 308.000 € erfolgt im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt innerhalb des Budgets.




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