Der bundesweite Trend zur Entwicklung der „Grünen Infrastruktur“ verfolgt den Grundansatz, urbanes Grün als unverzichtbare Infrastruktur zu verstehen, die ebenso wichtig ist, wie die technische und soziale Infrastruktur einer jeden Stadt. Per Definition ist „Grüne Infrastruktur“ ein strategisch geplantes Verbundsystem aus wertvollen natürlichen, naturnahen und gestalteten Flächen sowie weiteren Umweltelementen, deren vernetztes Zusammenwirken die jeweiligen Funktionen der Einzelbestandteile besser und nachhaltiger erbringt.
Der hohe Stellenwert ist vor allem in der Multifunktionalität des Stadtgrüns begründet. Öffentliche Grünflächen, urbane Wälder als auch Friedhöfe sind:
Neben der Qualifizierung bestehender grüner Freiräume sind hierfür weitere, bereits vorhandene Flächenpotenziale zu aktivieren.
Die Stuttgarter Bevölkerung schätzt das urbane Grün. Damit einhergehend ist bei den Bürgerinnen und Bürgern eine große Erwartungshaltung an Qualität und Quantität an den öffentlichen Freiraum verbunden. Die Ergebnisse der aktuellen Stuttgarter Bürgerumfrage 2017 zeigen eine wahrgenommene Verschlechterung der Grünanlagen und des Angebotes an öffentlichen Freiräumen gegenüber der Umfrage von 2015. Dies erfordert eine Reaktion der Stadtverwaltung, um dem negativen Trend entgegen zu wirken und eine deutliche Verbesserung an grüner Infrastruktur zu erzielen. Mit der Mantelvorlage „Grüne Infrastruktur für Stuttgart“ werden Thesen für zukünftige Leitbilder einer „Grünen Großstadt“, Handlungsempfehlungen für den dauerhaften Unterhalt des urbanen Grüns und erste Einzelmaßnahmen zur Entwicklung und Neuschaffung von Grünstrukturen des Technischen Referates und des Referates für Städtebau und Umwelt abgebildet.
Für die hierfür erforderlichen konzeptionellen und koordinierenden Aufgaben steht im Garten-, Friedhofs- und Forstamt eine Personalstelle unbefristet zur Verfügung. Für einen kurzfristigen Ausbau der stärkeren Nutzung des Waldes wird eine Begleitung durch externe Waldpädagogen benötigt, deren Vermittlung und Koordination durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt erfolgen kann. Die konkrete Umsetzung wird davon abhängen, ob es gelingt, dass die hierfür benötigten finanziellen Mittel von zunächst ca. 30.000 EUR je Jahr durch die jeweiligen Bildungsträger bereitgestellt werden.
Gesamtübersicht Finanzbedarf