Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 799/2017
Stuttgart,
10/06/2017


Haushaltspaket Grüne Infrastruktur für Stuttgart



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
17.10.2017
25.10.2017

Bericht:


Eine Vielzahl an Grünzügen und Parkanlagen, Wäldern, Friedhöfen, Weinbergen aber auch Straßenbäumen prägen die Stadt Stuttgart. Sie tragen maßgeblich zur Lebensqualität und Daseinsvorsorge der Bevölkerung bei.
Der Erhalt, die Weiterentwicklung sowie die Neuschaffung von Grünstrukturen ist eine wesentliche Voraussetzung, um das tägliche Wohlergehen der Bewohnerinnen und Bewohner von Stuttgart beizubehalten und zu verbessern.

Der bundesweite Trend zur Entwicklung der „Grünen Infrastruktur“ verfolgt den Grundansatz, urbanes Grün als unverzichtbare Infrastruktur zu verstehen, die ebenso wichtig ist, wie die technische und soziale Infrastruktur einer jeden Stadt. Per Definition ist „Grüne Infrastruktur“ ein strategisch geplantes Verbundsystem aus wertvollen natürlichen, naturnahen und gestalteten Flächen sowie weiteren Umweltelementen, deren vernetztes Zusammenwirken die jeweiligen Funktionen der Einzelbestandteile besser und nachhaltiger erbringt.


Der hohe Stellenwert ist vor allem in der Multifunktionalität des Stadtgrüns begründet. Öffentliche Grünflächen, urbane Wälder als auch Friedhöfe sind:


Um den oben genannten gesellschaftlichen und ökologischen Nutzen von öffentlichem Grün dauerhaft in Stuttgart zu erhalten und zukunftsgerichtet zu entwickeln, ist im Abwägungsprozess mit anderen stadtentwicklungspolitischen Zielen und Bedürfnissen die Bedeutung von urbanen Grünflächen und Wäldern zu stärken und die Wertigkeit zu erhöhen.
Der Wettbewerb zwischen städtischer Innenentwicklung, der Bereitstellung bezahlbarer Wohnungen, notwendiger Wirtschaftsräume und Verkehrsräume bei gleichzeitiger Sicherung einer gesunden Lebensqualität im Stadtraum, ist derart zu leben, dass grüne Freiräume sowohl in quantitativer und multifunktionaler Hinsicht stärker berücksichtigt werden.

Ist es das zukünftige Ziel eine dauerhaft angelegte „Grüne Infrastruktur“ für Stuttgart zu etablieren, bedarf es fachgerechter Planungen, Neugestaltungen und optimierten Unterhaltungsmaßnahmen. Unter der Prämisse der Gesellschaft angepassten und auch das Klima berücksichtigenden Entwicklung der Freiräume, sind Gestaltungskriterien wie erhöhter Nutzungsdruck im innerstädtischen Bereich, attraktive Aufenthaltsbereiche, Regenwassermanagement, Pflege- und Lebenszyklen von Grünflächen, Verkehrssicherungspflichten, Verwendung standortgerechter Pflanzen, Lebensräume für den Artenschutz u.v.m. noch stärker in den Fokus zu rücken. Auch kommt der Verbesserung der Zugänglichkeit bestehender Freiräume zur Nutzung als Naturerfahrungsräume und außerschulische Lernorte zukünftig eine wachsende Bedeutung zu.

Neben der Qualifizierung bestehender grüner Freiräume sind hierfür weitere, bereits vorhandene Flächenpotenziale zu aktivieren.

Die Stuttgarter Bevölkerung schätzt das urbane Grün. Damit einhergehend ist bei den Bürgerinnen und Bürgern eine große Erwartungshaltung an Qualität und Quantität an den öffentlichen Freiraum verbunden. Die Ergebnisse der aktuellen Stuttgarter Bürgerumfrage 2017 zeigen eine wahrgenommene Verschlechterung der Grünanlagen und des Angebotes an öffentlichen Freiräumen gegenüber der Umfrage von 2015. Dies erfordert eine Reaktion der Stadtverwaltung, um dem negativen Trend entgegen zu wirken und eine deutliche Verbesserung an grüner Infrastruktur zu erzielen.

Mit der Mantelvorlage „Grüne Infrastruktur für Stuttgart“ werden Thesen für zukünftige Leitbilder einer „Grünen Großstadt“, Handlungsempfehlungen für den dauerhaften Unterhalt des urbanen Grüns und erste Einzelmaßnahmen zur Entwicklung und Neuschaffung von Grünstrukturen des Technischen Referates und des Referates für Städtebau und Umwelt abgebildet.

2.1 Vorhandene Grünstrukturen in Hinblick auf Gestaltung, Ökologie, Klimawandel, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sichern und optimieren
Der Pflegezustand der vorhandenen Parks, Grünanlagen und Weinbauflächen in Steillagen wird schrittweise optimiert. Die Gestaltung der Anlagen wird der zukünftigen Nutzung angepasst, baurechtliche Vorgaben, wie z.B. Barrierefreiheit oder Fahrradstellplätze werden konsequent umgesetzt. Alle vorhandenen pflanzlichen Strukturen werden für den Klimawandel fit gemacht, z.B. durch die Verwendung neuer, klimaangepasster Arten und durch qualifizierte Bepflanzungskonzepte für Parks, Grünanlagen und Straßenbäume. Die Waldpflege wird zur Steuerung der Baumartenzusammensetzung und zur Sicherung klimastabiler, ökologisch und ökonomisch wertvoller Waldstrukturen intensiviert. Auf eine nachhaltige und wirtschaftliche Unterhaltung der Anlagen wird im Zuge der Optimierung großen Wert gelegt.

2.2 Vorhandene grüne Räume zu einer grünen Infrastruktur vernetzen
Vorhandene Grünanlagen werden durch neue Grünverbindungen so eng wie möglich vernetzt, so entstehen viele neue grüne Wege durch die Stadt. Das direkte Wohnumfeld wird durch die Entwicklung von „grünen Zimmern“ verbessert. Lineare und punktuelle Grünstrukturen vernetzen zudem die Lebensräume für Flora und Fauna in der Stadt. Auf diese Weise erhöht sich die Resilienz der Stadt gegenüber neuen Umwelt-, Klima- und Gesundheitsrisiken.

2.3 Neue Grünstrukturen innerhalb des vorhandenen Netzes aufbauen
Neue, grüne Freiräume werden als Zwischennutzung oder auch dauerhaft erschlossen, z.B. werden karge Dachlandschaften zu öffentlich zugänglichen Gärten und Aussichtsplätzen umgestaltet oder private oder halböffentliche Grünbereiche verstärkt öffentlich zugänglich gemacht. Zukünftige grüne Erweiterungsflächen werden rechtzeitig planungsrechtlich gesichert und abschnittweise unter Beteiligung der zukünftigen Nutzergruppen entwickelt und realisiert. Auf Brachflächen entstehen verstärkt temporäre Gärten und Spielplätze.

2.4 Regen- und Grauwassernutzung für Grünbereiche verstärken
Die Bewässerung öffentlicher Bäume und anderer Grünstrukturen durch Dachwässer mittels Brauchwasser aus Zisternen rückt in den städteplanerischen und grünplanerischen Fokus und wird forciert umgesetzt. Bei anstehenden Umgestaltungen und Neuplanungen sollen, wo immer möglich, Retentionsbereiche geschaffen werden, um die bei Starkregenereignissen anfallenden Wassermengen aufzunehmen und diese von dort gezielt der Bewässerung/ Versickerung/ Verdunstung zuzuführen, auch zur Verbesserung des Kleinklimas.

2.5 Erlebbarkeit und Zugänglichkeit des urbanen Grüns für alle Bevölkerungsgruppen steigern
Die grünen Stadteingänge werden attraktiver gestaltet, ebenso Eingänge zu Parks und Grünanlagen sowie der Beginn von grünen Wegen durch die Stadt. Jahresaspekte in Straßen, Parks und Grünanlagen werden durch gezielte Bepflanzung erlebbar gemacht. Temporäre, mobile Grün-Installationen werden in Stadteilzentren und auf frequentierten Plätzen errichtet. Wasserelemente, von der Vogeltränke bis zum Wasservorhang werden wieder verstärkt bei der Planung und Neugestaltung von Parks und Grünanlagen eingesetzt. In der Stadt vorhandene, naturnahe Freiräume – insbesondere das große Flächenpotenzial des Waldes – werden als Naturerfahrungsräume und Lernorte durch ein optimiertes Netz an Wegen, Bänken und Erholungseinrichtungen sowie durch die Initiierung und Förderung waldpädagogischer Initiativen und Flächennutzungen stärker zugänglich gemacht.

2.6 Qualifizierte Grünpflege sicherstellen und entwickeln (Kenntnis und Technik)
Insbesondere die Unterhaltung der Grünflächen erfordert die kontinuierliche Entwicklung der Anlagen durch mehr eigenes, hochqualifiziertes Fachpersonal. Die Vergabe der meisten Pflegetätigkeiten an wechselnde Firmen kann die erforderliche Qualität nicht gewährleisten. Die Herausforderungen im Zuge der klimatischen Veränderungen erfordern zudem neue Pflegekonzepte. Die Anforderungen an die Technik in Hinblick auf Feinstaubproblematik und die Verringerung der Lärmemission erfordern kostenintensive Investitionen in den Maschinenpark.

2.7 Qualifiziertes Personalmanagement sicherstellen und entwickeln
Der eigene Personalbestand wird verstärkt zur Sicherstellung einer gleichmäßig hochwertigen, den aktuellen Anforderungen angepassten Planung, Entwicklung und Unterhaltung der städtischen Grünflächen. Eine regelmäßige Qualifizierung und Fortbildung des Fachpersonals sowie ein regelmäßiger interdisziplinärer Austausch zwischen den Fachämtern hinsichtlich übergeordneter Themen zur Entwicklung der grünen Infrastruktur, die nicht in den bereits bestehenden Arbeitsgruppen, wie z.B. der Arbeitsgruppe Umwelt oder Arbeitsgruppe Planung abgehandelt werden können, ist unabdingbar.

2.8 Information der Öffentlichkeit zu Themen der grünen Infrastruktur verstärken
Die Öffentlichkeitsarbeit zu grünen Themen wird verstärkt. Interessierte Bürger erhalten auch bei grünen Projekten Informationen nicht nur aus der Presse, sondern auch über Stuttgart.de, soziale Medien und in Form von Flyern, die in den Bürgerzentren ausliegen. Pressemitteilungen werden als positives Instrument für grüne Themen eingesetzt. In Grünanlagen informieren in Zukunft Bautafeln die Bürger über die geplanten Maßnahmen.
Die Unterhaltung der städtischen Grünflächen ist ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes. Die öffentlichen Grünflächen in eigener Verwaltung haben aktuell eine Fläche von ca. 9,8 Mio. m² (ohne Wälder), hinzu kommt noch die regelmäßige Unterhaltung von 873 Flächen im Auftrag anderer Ämter und Eigenbetriebe. Die meisten dieser Grünflächen, wie z.B. Parks und Grünanlagen, Spielplätze, Außenanlagen von Schulen, Kitas, Schwimmbädern und Sportanlagen, werden als grüne Infrastruktur täglich von allen Bürgern genutzt. Sie stellen einen bedeutenden Sachwert dar, den es zu pflegen und zu unterhalten gilt. Voraussetzungen für eine substanzerhaltende Pflege sind ausreichend Personal und Finanzmittel, dies wurde in der GRDrs 98/2017 ausführlich dargestellt, die Vorlage wurde am 04.07.2017 im UTA vorgestellt.





Finanzielle Auswirkungen

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Unterhaltung von Außenanlagen / 42120200
1.343
1.343
1.343
1.343
1.343
Unterhaltung von Bäumen / 42120300
1.577
1.577
1.577
1.577
1.577
Finanzbedarf
2.920
2.920
2.920
2.920
2.920
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)

Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
Erhöhung Maschinen- und Gerätebudget Kontengruppe 783 Erwerb von beweglichem AnlagevermögenMöglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
715
143
143
143
143
143
Finanzbedarf
715
143
143
143
143
143
Erhöhung des Budget für Grünanlagen Kontengruppe 7873 Sonstige Baumaßnahmen Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
2.400
800
800
800
Finanzbedarf
2.400
800
800
800
Erhöhung des Budget für Kinderspielplätze (Investitionspauschale) Kontengruppe 7873 Sonstige Baumaßnahmen Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
1.000
200
200
200
200
200
Finanzbedarf
1.000
200
200
200
200
200
Mit der Bereitstellung der genannten Mittel, können folgende Maßnahmen umgesetzt werden, dies bedeutet eine Erhöhung des Etats für die Unterhaltung der Grünanlagen des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes um rund 60 Prozent.

Wege, Bänke und Schilder erneuern
In einer großen Anzahl der Grün- und Parkanlagen sind die Wege, Treppen und Mauern sanierungsbedürftig, die Bänke in schlechtem Zustand oder bereits abgebaut. In der Anlage 1 sind beispielhaft zu sanierende Grünflächen dargestellt, die mit der Erhöhung des Budgets und Personals umgehend angegangen werden können. Die Neufassung der Grünflächensatzung von 2015 erfordert zudem die Entwicklung und Montage neuer Schilder auf allen Spielplätzen und in allen Grün- und Parkanlagen.

Gesperrte und durch Abbau reduzierte Anlagen wiederherstellen
Grünanlagen und Spielplätze, die aktuell wegen Mängeln bei der Verkehrssicherheit oder aufgrund fehlender Spielgeräte gesperrt sind, werden in erster Priorität wieder soweit instandgesetzt, dass sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.

Baumpflegemaßnahmen verstärkt umsetzen
Die jährliche Baumkontrolle erfasst -neben den aus Gründen der Verkehrssicherheit vorrangig auszuführenden Maßnahmen- auch zahlreiche Maßnahmen, deren Umsetzung für eine nachhaltige Qualitätssicherung und Gesunderhaltung des Baumbestandes unbedingt erforderlich sind. Bisher konnten diese Maßnahmen aus Personalmangel und aus Kostengründen nicht wie gewünscht umgesetzt werden. Mit der Bereitstellung von mehr Personal und Finanzmitteln können viele Maßnahmen realisiert werden, z. B. Jungbaumschnitt und Kronenpflege. Auch kann die Baumbewässerung häufiger und langfristiger erfolgen, Bodenlockerungs- und Düngemaßnahmen können durchgeführt werden.
Ebenso können zeitnah die durch Fällungen entstandenen Lücken im Baumbestand nachgepflanzt werden.

Freizeiteinrichtungen im Wald in Stand setzen
Bei einer entsprechenden Erhöhung der Spielplatzpauschale kann die Instandsetzung und Verbesserung der städtischen Waldspielplätze bereits im kommenden DHH begonnen werden. Hier können vorrangig die Freizeiteinrichtungen im Wald „Stadtpark Zuffenhausen“ und „Mathildenspielplatz (Waldebene Ost)“ als naturnahe Spielflächen wieder attraktiv gestaltet werden. Ein Konzept für die weitere Verbesserung der Waldspielplätze Kräherwald, Bürgerwald und Dürrlewang wird erarbeitet.

Ausstattung Maschinen und Geräte
Um die Pflegeaufgaben wirtschaftlich und fachgerecht erledigen zu können benötigen die Betriebe eine funktionsgerechte Ausstattung mit Maschinen und Geräten verschiedenster Art. Neben der starken Überalterung des Maschinenparks, führen neue Herausforderungen, wie Feinstaubproblematik und Lärmminderung zu weiterem Finanzbedarf, z.B. um elektrisch betriebene Maschinen und Geräte anzuschaffen



Personelle Auswirkungen

Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2018
2019
später
Bauaufseher/in für die Baumpflege – EG 9b (Wegfall kw-Vermerk)
1,0
Baumpfleger/innen – EG 6
4,0
Betreuungsaufwand für Bau und Pflege – Bauaufseher/in EG 9b
2,0
Betreuungsaufwand für Bau und Pflege – Bezirksingenieur/in EG 12
2,0
Schulbau- und Sonderprojekte – Projektingenieur/in EG 12 (kw 1/2020)
1,0
Sonderprojekte Friedhofsplanungen – Ingenieur/in EG 11 (kw 1/2022)
1,0
Unterhaltung von öffentlichen Grünanlagen – Gärtner/innen EG 6
4,5
Instandhaltung Brunnen/Wasserspielanlagen – Schlosser/in EG 7
1,0
Betreuungsaufwand TOP-E-Flächen- Bauaufseher/in EG 9b
2,0
18,5
Zum Stellenplan 2018/2019 werden folgende Stellen zur Schaffung vorgeschlagen:

1. 1,0 Bauaufseher für die Baumpflege (EG 9b – Wegfall kw-Vermerk) 2. 4,0 Baumpfleger/innen (EG 6) 3. 2,0 Bauaufseher/innen (EG 9b) 4. 2,0 Bezirksingenieur/innen für Daueraufgaben (EG 12) 5. 1,0 Projektingenieur/in für Schulbau- und Sonderprojekte (EG 12 – kw-Vermerk 1/2020)
6. 1,0 Ingenieur/in für Sonderprojekte im Bereich der Friedhofsplanungen
7. 4,5 Gärtner/innen (EG 6) 8. 1,0 Schlosser/in (EG 7) 9. 2,0 Bauaufseher/innen TOP-E-Flächen (EG 9b)

Neben den Handlungsempfehlungen für die dauerhafte Unterhaltung des urbanen Grüns schlägt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Leitbild „Grüne Großstadt“ vor, für zahlreiche Einzelmaßnahmen sollen hier 2018 und 2019 880 TEUR pro Jahr zur Verfügung gestellt werden.

Über die in der Mitteilungsvorlage GRDrs 237/2017 „Neues Grün in der Stadt“ zum DHH 2018/19 aufgeführten Einzelmaßnahmen werden qualitativ wertvolle Grünflächen reaktiviert und neue Grünstrukturen im Stadtgebiet implementiert. Die vorgeschlagenen Maßnahmenpakete A bis G könnten zeitnah realisiert werden.



Finanzielle Auswirkungen

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Maßnahmenpaket B/ 42120
100
100
40
30
15
Maßnahmenpaket C/ 42120
50
Maßnahmenpaket D/ 42120
75
60
20
20
Maßnahmenpaket E/ 42120
150
230
10
10
Maßnahmenpaket F/ 42110
50
50
Maßnahmenpaket G/ 42120
155
90
Finanzbedarf
580
530
70
60
15
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)


Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
Maßnahmenpaket A: Realisierung neuer Baumstandorte im Stadtgebiet, siehe GRDrs 237/2017Möglicher Baubeginn im Jahr:
2018
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
2023
Summe
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
920
300
350
100
100
70
Finanzbedarf
920
300
350
100
100
70

Maßnahmenpaket A: Realisierung neuer Baumstandorte im Stadtgebiet
Maßnahmenpaket B: Lückenschluss und Ersatz bei vorhandenen Baumstandorten

Maßnahmenpaket C: Erstellung von Machbarkeitsstudien:
Maßnahmenpaket D: Baum- und Strauchpflanzungen auf Stuttgarter Friedhöfen Gesamtbaukosten für den Zeitraum 2018-2022 von 175.000 EUR, ab 2023ff jährlich zusätzliche Unterhaltungskosten für Baumpflege von 3.375 EUR

Maßnahmenpaket E: Sanierung und Aufwertung vorhandener Grünstrukturen/ Grünflächen
Maßnahmenpaket F: Fassadenbegrünung
Bei der Betrachtung der vorhandenen urbanen Grünstrukturen in Stuttgart und deren Vernetzungspotentiale, müssen einfache Grünflächen im Straßenraum berücksichtigt werden. Die Vegetationsflächen entlang von Straßen, Kreuzungsbereichen oder Aussichtspunkten sind wichtige ökologische Trittsteine, werden jedoch bislang nur wenig als Bestandteil der grünen Infrastruktur oder als erlebbare Freiräume wahrgenommen.

Mit der Umgestaltung und Qualifizierung verkehrsbegleitender Grünflächen hin zu kleinen Stadtplätzen, beispielweise durch die Ergänzung von Bäumen, Hecken und Sitzgelegenheiten oder dem Auslichten vorhandener Gehölzstrukturen können kurzfristig zusätzliche Aufenthaltsräume im direkten Wohnumfeld geschaffen werden, die vorhandene Grünanlagen entlasten und vernetzen. Das Angebot nutzbarer Freiflächen wird damit quantitativ erhöht und die Attraktivität und Vielfalt der innerstädtischen Grünflächen und Fußgängerverbindungen verbessert. Die Identität der Stadtteile wird verstärkt. Hierfür sollten im DHH 2018/2019ff. zusätzlich Sachmittel zur Verfügung gestellt werden.

Maßnahmenpaket G „Kleine Stadtplätze“
Nach ersten Untersuchungen des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes eignen sich rd. 25 straßenbegleitende Grünflächen, insbesondere im Bezirk Mitte für eine Aufwertung (siehe Anlage 2). Die Umsetzung der Maßnahmen wird pro Grünfläche je nach Größe und Beschaffenheit mit 10.000 EUR bis 20.000 EUR veranschlagt. Hierfür sind Mittel in Höhe von 500.000 EUR verteilt über mehrere Jahre nötig, davon zunächst 245.000 EUR im DHH 2018/2019


Neues Maßnahmenpaket H „Erschließung des Waldes als Naturerfahrungs- und Lernort“
24% der Stadtfläche sind Wald, rund 55% davon, entsprechend 15,5% der Stadtfläche, sind im städtischen Eigentum. Insbesondere das Flächenpotenzial des Waldes als naturnaher Lernort sowie als Naturerfahrungsraum wird bislang nicht entsprechend der Chancen, die sich insbesondere aus der engen Verzahnung vieler Waldgebiete mit den Stuttgarter Stadtteilen ergeben, genutzt. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt erarbeitet derzeit die Konzeption „Raus in den Wald“. Diese soll über ein Maßnahmenbündel insbesondere der Unterstützung der Waldnutzung zu pädagogischen Zwecken sowie der individuellen Nutzung des Waldes als Naturerfahrungsraum dienen.

Für die hierfür erforderlichen konzeptionellen und koordinierenden Aufgaben steht im Garten-, Friedhofs- und Forstamt eine Personalstelle unbefristet zur Verfügung. Für einen kurzfristigen Ausbau der stärkeren Nutzung des Waldes wird eine Begleitung durch externe Waldpädagogen benötigt, deren Vermittlung und Koordination durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt erfolgen kann. Die konkrete Umsetzung wird davon abhängen, ob es gelingt, dass die hierfür benötigten finanziellen Mittel von zunächst ca. 30.000 EUR je Jahr durch die jeweiligen Bildungsträger bereitgestellt werden.

Gesamtübersicht Finanzbedarf
Summe
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Aufwendungen
1.255
580
530
70
60
15
Auszahlungen
920
300
350
100
100
70
Finanzbedarf
2.175
880
880
170
160
85
5. Urban Gardening und Kommunales Grünprogramm

Mit den Förderprogrammen „Urbane Gärten“ und „Kommunales Grünprogramm“ nimmt die LHS Stuttgart eine Vorreiterrolle als bürgernahe, klimagerechte und zukunftsgerichtete Stadt ein. Besonders im Bereich Urbane Gärten wird von den Akteuren eine intensive Betreuung durch die Koordinatoren nachgefragt. Durch das Kommunale Grünprogramm ermöglicht der Gemeinderat einen wichtigen und aktiven Beitrag für ein gesundes Stadtklima und zur Steigerung der Lebensqualität.

Finanzielle Auswirkungen
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
43100
250
250
Finanzbedarf
250
250
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)

Urbane Gärten
Urbane Gärten verbessern das Stadtklima, unterstützen die Ziele der Luftreinhaltung und fördern den Zusammenhalt im Stadtquartier. Das im Doppelhaushalt 2014/15 geschaffene Beratungsangebot inkl. Förderprogramm wird sehr gut angenommen und die Akteure werten es sehr positiv, Ansprechpartner bei der Stadt zu haben.

2016 und 2017 konnten bislang 20 urbane Gärten neu in die Förderung aufgenommen werden. Mit einer Anschlussförderung zum Erhalt und Betrieb sind 2016 und 2017 bisher je acht bestehende Gärten unterstützt worden. 2012 waren in Stuttgart 12 Initiativgruppen aktiv, Mitte 2017 hat sich diese Zahl auf 36 urbane Gärten mit unterschiedlichen Konzepten erhöht. Die Tendenz ist weiter steigend. So gibt es in Stuttgart elf urbane Gärten an Flüchtlingsunterkünften, sechs an Gemeinwohleinrichtungen und vier im öffentlichen Raum; drei urbane Gärten sind als Zwischennutzungen etabliert, weitere Gärten befinden sich z. B. an Schulen und Kindergärten.

Mit einer Online Plattform (Aktivierung 2017) sollen Informationen zum Förderprogramm und zu den urbanen Gärten in Stuttgart, eine interaktive Flächen- und Gerätebörse, ein Gartenkalender sowie Expertenmeinungen zur Verfügung gestellt werden

Kommunales Grünprogramm
(Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung)
Aus dem kommunalen Grünprogramm wurden 2016 acht Förderanträge bewilligt. Bis August 2017 konnten 7 Förderanträge bewilligt werden. Aufgrund der intensivierten Werbung und Öffentlichkeitsarbeit gehen vermehrt Anfragen ein und es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Anträge im Verlauf des Jahres noch steigen wird. Neben telefonischen und persönlichen Beratungen werden auch Beratungstermine vor Ort wahrgenommen.

Weitere Projekte sind die Inventarisierung und Potenzialanalyse der Dachbegrünung (Infrarot Befliegung) und proaktive Ansprache der Eigentümer und die Überarbeitung der Richtlinie für das kommunale Grünprogramm der Landeshauptstadt, um weitere Begrünungspotenziale zu kreieren.

Das „Mobile Grüne Zimmer“ (MGZ) war im Mai zu Gast in Stuttgart auf dem Marktplatz. Hierdurch konnten viele Menschen erreicht werden. Durch die Aufstellung von mehreren „MGFs“ im Stadtgebiet könnten Impulse für eine zukunftsfähige Stadt gesetzt werden. Die Nutzung des „MGZs“ als begrünte Bushaltestelle in Stuttgart wird derzeit geprüft.


Personelle Auswirkungen

Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2018
2019
später
Sofern die Förderung von urbanen Gärten in Stuttgart (Beratung und Koordination) und das kommunale Grünprogramm fortgesetzt werden soll, sind hierfür mindestens weiterhin zwei 50 %.-Stellen in EG 12 erforderlich.
2x 0,5
EG 12
dauerhaft
dauerhaft

Die Verwaltung schlägt den Wegfall der kw-Vermerke an beiden 0,5 Stellen vor, um das Zukunftsthema dauerhaft zu gestalten.


6. Artenschutzkonzept

Artenschutzkonzept und Umsetzung
Das Artenschutzkonzept ist ein notwendiger und wichtiger Beitrag Stuttgarts, u.a. zur Biodiversitätsstrategie der EU, die dem Verlust der Artenvielfalt und der Verschlechterung der Ökosysteme bis 2020 entgegenwirkt. Dauerhaftes Ziel muss der Erhalt und die Weiterentwicklung der biologischen Vielfalt in Stuttgart sein.

Deshalb wurden mit der GRDrs 194/2017 20 Pilotflächen für eine erste Umsetzung von Pflegemaßnahmen definiert. Es handelt sich hierbei um natur- und artenschutzfachlich sehr wertvolle Flächen, verteilt auf das gesamte Stuttgarter Stadtgebiet, auf denen dringend Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden müssen. Diese Flächen sind artenschutzfachlich hochrelevant und beherbergen seltene, bedrohte und gesetzlich geschützte Tier- und Pflanzenarten. Der auf der Pilotfläche am Dachswaldweg vorkommende „Vielblütige Backenklee“, welcher in Deutschland vom Aussterben bedroht ist, hat hier beispielsweise sein landesweit bedeutsamstes Vorkommen. Dieses ist jedoch durch Verbuschung stark gefährdet und droht zu erlöschen.
Die Pilotflächen werden von uns auch als „Top-E-Flächen“ bezeichnet, da dort eine Umsetzung von Maßnahmen bei verhältnismäßig geringem finanziellen Aufwand eine hohe ökologische Wirkung erzielen kann.

Weitere Handlungsfelder wie Öffentlichkeitsarbeit, Biotopverbundplanung oder Flächenmanagement sind ebenfalls Bestandteil des Artenschutzkonzepts.

Finanzielle Auswirkungen

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Teilhaushalt 670/ 42120
193
69
69
69
69
Teilhaushalt 230/ 42120
161
71
71
71
71
Finanzbedarf
354
140
140
140
140
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)

Die für die Maßnahmen auf den Top-E-Flächen mit einer Flächengröße von ca. 7,5 ha zusätzlich benötigten Finanzmittel für die Ämter 23 und 67 wurden durch die ausführenden Ämter kalkuliert. Diese Finanzmittel beinhalten Gelder für eine Erstpflege im Jahr 2018 und die sich anschließende Dauerpflege. Für eine adäquate Erstpflege (Durchführung im Winter) werden einmalig 354.000 € benötigt, für eine dauerhafte Folgepflege 140.000 € pro Jahr (siehe GRDrs 194/2017).

Um auch dem wachsenden Personalbedarf durch die Pflege der Pilotflächen und weiterer Flächen im Rahmen des Arten- und Biotopschutzes gerecht zu werden, hat das Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stellenschaffungen für zwei Bauaufseher in EG 9b beantragt (siehe unter 3.).

Verlängerung kw-Vermerk


7. Förderprogramm für Steillagen

Förderprogramm zum Erhalt der vom Weinbau geprägten Kulturlandschaft in der Landeshauptstadt Stuttgart (Steillagenprogramm)
Mit dem Programm wird ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der traditionellen weinbaulichen Nutzung, der Kulturlandschaft, des Landschaftsbildes, sowie der Artenvielfalt und des Artenschutzes geleistet. Die Erhaltung der weinbaulichen Nutzung stellt in Anbetracht des Alters des überwiegenden Teils der Trockenmauern eine dauerhafte Aufgabe dar. Mit dem Förderprogramm konnten bis Ende 2016 insgesamt 2091m² Weinbergmauern in Steillagen saniert werden ( davon 555m² in Eigenleistung, 1536m² in Fremdleistung).

Angesichts der sehr guten Resonanz des Projektes (GRDrs 308/2014) welches 2014 beschlossen wurde, besteht seit Ende 2016 ein Antragsstau für eine Förderung von 1 367m² Maueransichtsfläche. Dies entspricht einem Finanzvolumen von ca. 1,36 Mio. Euro.

Finanzielle Auswirkungen
Maßnahme/Kontengr.
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Förderprogramm Erhalt vom Weinbau geprägten Kulturlandschaft, Weiterführung Programmlaufzeit bis 2022, 43100, THH 610
600
600
600
600
Finanzbedarf
600
600
600
600
Mit Vorlage GRDrs. 192/2017 wurde ein Evaluierungsbericht über das Förderprogramm zum Erhalt der vom Weinbau geprägten Kulturlandschaft in der Landeshauptstadt Stuttgart vorgelegt. Der Gemeinderat hat hierfür in den Jahren 2014 bis 2018 je 600.000,- € zur Verfügung gestellt. Aus den Mitteln werden gemäß den Beschlüssen zum Förderprogramm neben den Sanierungsmaßnahmen von Trockenmauern auch die Personalkosten für die Abwicklung des Förderprogrammes, die Unterhaltung von Wegen und Wandeln auf der Wangener Höhe sowie die Erschließungsplanung für die Hohe Halde in Rohracker gedeckt.

Die Verwaltung empfiehlt das Förderprogramm ab 2019 als dauerhafte Aufgabe fortzusetzen. Die hohe Anzahl an vorliegenden Anträgen und die erhebliche Überzeichnung des städtischen Förderprogamms mit Anträgen zeigen, dass das Förderprogramm gut angenommen wird. Dies wurde auch beim Runden Tisch Weinbau deutlich zum Ausdruck gebracht.

Nach der Evaluierung des Programms zum Erhalt der vom Weinbau geprägten Kulturlandschaft in der Landeshauptstadt Stuttgart beabsichtigt die Verwaltung, dieses als dauerhafte Aufgabe fortzuführen.


Fazit
Die Verbesserung des aktuellen Pflegezustandes unserer Grünen Infrastruktur durch die geforderte Ausstattung an Mitteln und Personal gemäß der GRDrs 98/2017 sowie den in dieser Vorlage aufgeführten Einzelmaßnahmen und neuen Vorhaben gem. GRDrs. 237/2017 sind wesentliche Beiträge, um die vorhandene grüne Infrastruktur langfristig zu sichern und zu entwickeln.

Des Weiteren muss der Erhalt und die Weiterentwicklung der biologischen Vielfalt in Stuttgart ein dauerhaftes Ziel sein. Viele Flächen sind derzeit zu klein und/oder in zu schlechtem Zustand, sodass es ohne gegensteuernde Maßnahmen in der Zukunft zu einem weiteren massiven Verlust an Arten in Stuttgart kommen wird.


Finanzielle Auswirkungen

Die Verwaltung hat den Mittelbedarf für die oben genannten Maßnahmen im Entwurf des Haushaltsplans 2018/2019 bereits veranschlagt. Die Stellenschaffungen sind im Verwaltungsvorschlag zum Stellenplan enthalten.




Finanzielle Auswirkungen



Mitzeichnung der beteiligten Stellen

StU
Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.






Fritz Kuhn
Oberbürgermeister



Anlagen:

Anlage 1 - Beispiele von sanierungsbedürftigen Anlagen
Anlage 2 - Neue Vorhaben, Maßnahmenpaket G


<Anlagen>

zum Seitenanfang


File Attachment Icon
Anlage 1-Beispiele sanierungsbdürftige Anlagen.pdf
File Attachment Icon
Anlage 2 Neue Vorhaben.pdf