Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
749/2016
GZ:
Sitzungstermin: 21.12.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Mayer
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Arbeitsmarktzulage Tarif+ für pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten
- weiteres Vorgehen


Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 05.10.2016, öffentlich, Nr. 396
Ergebnis: Zurückstellung

Verwaltungsausschuss vom 23.11.2016, öffentlich, Nr. 483
Ergebnis: Einbringung

Jugendhilfeausschuss vom 05.12.2016, öffentlich, Nr. 96
Ergebnis: Vorberatung

Verwaltungsausschuss vom 07.12.2016, öffentlich, Nr. 499
Ergebnis: Vertagung


Beratungsunterlagen sind die Mitteilungsvorlagen des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 17.11.2016, GRDrs 749/2016 und vom 16.12.2016, GRDrs 1001/ 2016. Die GRDrs 1001/2016 ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.




Zudem sind die folgenden Anträge dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt:

- Antrag Nr. 313/2016 (SÖS-LINKE-PluS)
- Antrag Nr. 387/2016 (90/GRÜNE, FDP)
- Antrag Nr. 388/2016 (SÖS-LINKE-PluS)
- Antrag Nr. 389/2016 (SPD)
- Antrag Nr. 409/2016 (CDU)
- Antrag Nr. 418/2016 (90/GRÜNE, SPD, SÖS-LINKE-PluS, FDP)


Heute, so BM Dr. Mayer, gehe es um die Frage, wie mit der Zulage Tarif+ weiter umgegangen werden soll.

Die GRDrs 749/2016 habe zum Inhalt, an der bestehenden Beschlusslage festzuhalten (Beendigung von Tarif+ zum 31.12.2016, zumindest was Neueintritte angeht). Die Arbeitsmarktzulage Tarif+ sei anstelle einer tarifwidrigen Höhergruppierung eingeführt worden, u. a. auch deswegen, um eine strukturelle Schlechterstellung in der Bezahlung der Erzieher/-innen auszugleichen. Schon 2013 sei es dem Gemeinderat wichtig gewesen, die Relation in der Bezahlung zu anderen, zu vergleichbaren Berufsgruppen nicht zu verschieben. Gleichermaßen würden die Regelungen zu Tarif+ die Festlegungen enthalten, dass die Zulage bei einer Höhergruppierung grundsätzlich entfalle.

Im Anschluss an die Einführung von Tarif+ habe es zahlreiche Veränderungen in den tarifvertraglichen Rahmenbedingungen gegeben (deutliche Einkommensverbesserungen für alle Kita-Fachkräfte über Einkommensverbesserungen vergleichbarer Berufsgruppen des kommunalen öffentlichen Dienstes hinaus/z. B. Überleitung der Zweitkräfte von S 6 in S 8a, Erstkräfte von S 8 in S 8b). Prozentual hätten bei den Gruppenleitungen über die letzten fünf Jahre die Erhöhungen 28 % und bei den Zweitkräften 30 % betragen. Gegenüber allen anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bedeutet dies ein zusätzliches Plus in Höhe von 10,86 bzw. 12,93 %.

Eine Nachfrage beim Kommunalen Arbeitgeberverband (VKA) habe ergeben, dass neben der Stadt Stuttgart nur die Stadt Waiblingen in Baden-Württemberg diese Arbeitsmarktzulage eingeführt habe. Die Stadt Waiblingen habe diese Zulage aber mittlerweile wieder zurückgeführt.

Im Personalbeirat sowie im Jugendhilfeausschuss sei das Thema vorberaten worden. Dort hätten die Fraktionen den Wunsch an die Verwaltung herangetragen, die finanziellen Auswirkungen der gestellten Anträge darzustellen. Dem sei mit der GRDrs 1001/ 2016 gefolgt worden.

Für das weitere Vorgehen gebe es folgende Optionen:
- Verwaltungsposition: Die Arbeitsmarktzulage läuft wie ursprünglich angedacht aus.
- Antrag Nr. 313/2016 (SÖS-LINKE-PluS): Die Zulage wird bei Bestandsfällen nicht abgeschmolzen und auch bei allen Neueinstellungen im Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 ohne Abschmelzung gewährt.
- Anträge Nrn. 387/2016, 388/2016, 389/2016, 418/2016 (nur der Antragsteil, der Tarif+ betrifft): Das bestehende Systems wird um 1 Jahr verlängert (für Neueinstellungen läuft die Zulage nicht zum 31.12.2016, sondern zum 31.12.2017 aus).

- Antrag Nr. 409/2016 (CDU): Zulage Tarif+ soll in modifizierter Form gewährt werden. Über das Jahr 2017 hinaus sollen alle Neueintritte entlang des bestehenden Systems gemeinsam mit anderen abgeschmolzen werden, sodass ein einheitliches Abschmelzen bis zum Jahr 2021 bewirkt wird.


Der Antrag Nr. 313/2016 sei der finanziell weitestgehende, der Antrag Nr. 409/2016 der finanziell zweitweitestgehende.

Die jeweiligen Anträge werden von StRin Ripsam (CDU), StR Lazaridis (90/GRÜNE), StRin Vowinkel (SPD), StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) und StR Dr. Oechsner (FDP) begründet. Von StR Prof. Dr. Maier (AfD) wird signalisiert, dass die AfD-Fraktion den CDU-Antrag unterstützt.

Herr Freitag (GPR) bedankt sich bei den Ratsmitgliedern für die gestellten Anträge, um zunächst die Tarif+-Zulage weiterlaufen zu lassen. 200 Erzieher/-innenstellen seien aktuell nicht besetzt. Damit könnten 1.000 Betreuungsplätze nicht belegt werden. Dennoch erkläre die Verwaltung, Tarif+ werde nicht mehr benötigt. Zudem blockiere die Verwaltung die Fortschreibung der Eingruppierung entsprechend der fachlichen Entwicklung der letzten Jahre. Gleichzeitig gebe es ein Urteil, mit dem die Rechtsprechung die Rahmenbedingungen für Ersatzleistungen "relativ klar" setze. Die von BM Dr. Mayer genannten prozentualen Vergütungssteigerungen bezweifelt er. Der VKA-Präsident habe von durchschnittlichen Steigerungsraten in Höhe von 3,3 % gesprochen. Je nach Berufsgruppe gebe es sicherlich Schwankungen. Nach wie vor sei es so, dass wenn eine Erzieherin das Gehalt einer Sachgebietsleitung der Zentralverwaltung erhalten wolle, diese mindestens eine Einrichtung mit 130, wenn nicht gar mit 180 Kindern leiten müsste. Kritisiert wird von ihm, dass seitens der Verwaltung die Zulagenkosten der noch gar nicht besetzten 200 Stellen bis zum Jahr 2023 aufgelistet werden (1,47 Mio. €). Diesen Ausgaben müsste das Kostenrisiko durch Elternklagen gegenübergestellt werden (rund 4 Mio. € auf der Basis von 1.000 nicht besetzten Betreuungsplätzen).

In der Folge betont BM Dr. Mayer, die von der Verwaltung genannten Zahlen seien überprüfbar und belastbar. Beispielsweise belaufe sich das durchschnittliche Entgelt einer Gruppenleitung in S 8b auf 3.310,14 €/Monat. Dies seien 10 €/Monat weniger als das durchschnittliche Entgelt eines neu eingestellten Beschäftigten mit Bachelor-abschluss (Entgeltgruppe 9b). Die von Herrn Freitag aufgestellte Behauptung, dass es der Verwaltung am liebsten wäre, wenn die 200 Erzieher/-innenstellen unbesetzt bleiben, bezeichnet er als zynisch. Die Verwaltung unternehme finanziell erhebliche Personalgewinnungsmaßnahmen.

Am Ende der Aussprache zeigt StR Rockenbauch an, dass er den Antrag Nr. 313/2016 nicht zur Abstimmung stellt.

Zum Abschluss der Aussprache stellt BM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss lehnt den Antrag Nr. 409/2016 (CDU) vom 12.12.2016 bei 6 Ja-Stimmen und 11 Gegenstimmen mehrheitlich ab.


Der Verwaltungsausschuss stimmt der Ziffer 1 des interfraktionellen Antrags
Nr. 418/2016 (90/GRÜNE, SPD, SÖS-LINKE-PluS, FDP) einmütig
zu, dass die Zulage Tarif+ für ein weiteres Jahr, also 2017, in voller Höhe gewährt wird. Die Zulage wird auch Erzieher*innen gewährt, die im nächsten Jahr neu eingestellt werden. Das weitere Vorgehen ab 2018 wird im Rahmen der Beratungen des Doppelhaushaltsplanentwurfs 2018/2019 festgelegt.
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