Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 7833-04
GRDrs 922/2010
Stuttgart,
02/08/2011



Übertragung des Betriebs der Kleinbahn im Höhenpark Killesberg auf die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
22.02.2011
23.02.2011



Beschlußantrag:

Der Übertragung des Betriebs (einschl. der Unterhaltung der im Eigentum der Stadt verbleibenden unbeweglichen Vermögensteile) der Kleinbahn im Höhenpark Killesberg auf die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) und dem Übergang des betriebsnotwendigen beweglichen Anlagevermögens zum 01.01.2011 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Verträge mit der SSB abzuschließen.


Begründung:


Anlass

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt übernahm die Betriebsführung und das Anlagevermögen der Kleinbahn im Höhenpark Killesberg zum 01.01.2007 von der Stuttgarter Messe- und Kongressgesellschaft (SMK).

Als Teil des Haushaltssicherungskonzepts 2009 (GRDrs 281/2010) wurde grundsätzlich beschlossen, den Betrieb der Kleinbahn Killesberg zum 01.01.2011 auf die SSB zu
übertragen.

Die SSB ist ein modernes Nahverkehrsunternehmen und verfügt im Bereich Schienenverkehr über die erforderliche technische und kaufmännische Infrastruktur für den Betrieb der Kleinbahn. Das Ensemble der historischen Bahnen der SSB wird durch die Kleinbahn ergänzt, wodurch - in Kooperation mit dem Förderverein der Kleinbahn und anderen Partnern - die Vermarktungschancen deutlich verbessert werden. Durch das vorhandene Fachpersonal, die Werkstätten und passende Vertragspartner eines Verkehrsunternehmens sind nennenswerte Synergien zu erwarten. Ziel der SSB ist, den Betrieb kostendeckend zu führen.


Einzelheiten der Betriebsübertragung

Anlagevermögen, Verträge
Die weitere Prüfung in Abstimmung mit der SSB ergab, dass es zweckmäßig ist, nicht nur das Grundvermögen, sondern auch den Lokschuppen und die Gleise im städtischen Eigentum zu belassen. Dagegen werden sämtliche Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens, die zur Fortführung des Betriebs notwendig sind, an die SSB übereignet.

Besitz und Nutzen sowie alle Rechte und Pflichten aus den die Kleinbahn betreffenden laufenden Vertragsverhältnissen der Stadt gehen auf die SSB über. Mit dem Tag der Übernahme wird die Kleinbahn auf Rechnung der SSB geführt.

Personalübergang
Der bisher bei der Stadt beschäftigte Hauptlokomotivführer wechselt auf freiwilliger Basis zur SSB. Einem entsprechenden Vertragsangebot hat der Mitarbeiter bereits zugestimmt. Die Personalvertretungen waren eingebunden.

Laufender Betrieb
Die SSB verpflichtet sich, den dauerhaften Betrieb der denkmalgeschützten Kleinbahn täglich im Zeitraum von Karfreitag bis 3. Oktober zu gewährleisten, sofern die Witterungsbedingungen dies erlauben. Für die Einstellung des Betriebs bzw. Änderung des Betriebszeitraums ist die Zustimmung der städtischen Gremien erforderlich.

Zum laufenden Betrieb gehört auch die Pflege und Unterhaltung der im Eigentum der Stadt verbleibenden unbeweglichen Vermögensteile. Die Stadt übernimmt keinerlei Haftung für den laufenden Betrieb. Die SSB schafft alle Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Betrieb entsprechend den einschlägigen Vorschriften (Genehmigungen, Hauptuntersuchungen, Versicherungen etc.). Sie übernimmt die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht für die Flächen, die für den Betrieb der Kleinbahn genutzt werden.

Grundsätzlich werden die Preise von der SSB selbst festgesetzt. Dabei sind im Rahmen des Vertretbaren soziale Tarife zu beachten.

Finanzielle Regelungen
Die Kleinbahn wird unentgeltlich auf die SSB übertragen.

Die Stadt beteiligt sich nicht an den Kosten für den laufenden Betrieb der Kleinbahn, auch nicht bezüglich der Unterhaltung usw. der im Eigentum der Stadt verbleibenden Vermögensgegenstände. Dadurch wird der Stadthaushalt dauerhaft von einem Betriebsverlust in einer Größenordnung von rd. 65.000 € pro Jahr entlastet.

An der anstehenden Sanierung des Lokschuppens, die von der SSB durchgeführt wird, beteiligt sich die Stadt mit einem Zuschuss von höchstens 270.000 €. Bei größeren Ersatzbeschaffungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen wird die Stadt jeweils im Einzelfall die Gewährung eines Zuschusses an die SSB prüfen.



Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Referat T hat der Vorlage zugestimmt.

Der Aufsichtsrat der SSB hat der Übertragung des Betriebs und der Unterhaltung der Kleinbahn im Höhenpark Killesberg in seiner Sitzung am 07.02.2011 zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine




Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen






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