Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 5203-03
GRDrs 236/2015
Stuttgart,
04/20/2015



Medizinisches Versorgungszentrum Krankenhaus Bad Cannstatt gGmbH (MVZ) - Bestimmung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2014



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Krankenhausausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
24.04.2015
06.05.2015



Beschlußantrag:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart in der Gesellschafterversammlung
wird beauftragt, zur Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Medizinisches Versor- gungszentrum am Krankenhaus Bad Cannstatt gGmbH die Pricewaterhouse Coopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart zu bestimmen. Die Prüfung umfasst auch die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im September 2014 ging die Medizinisches Versorgungszentrum am Krankenhaus Bad Cannstatt gGmbH in Betrieb. Gemäß Gesellschaftsvertrag ist ein Jahresab- schluss und Lagebericht für das vorangegangene Geschäftsjahr aufzustellen und durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.

Der Aufsichtsrat des MVZ hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers AG (PWC) als Jahresabschlussprüfer vorgeschlagen.

PWC verfügt über eine breite Erfahrung im Bereich des Gesundheitswesens. Das Unternehmen prüft den Jahresabschluss 2014 des Klinikums Stuttgart. Es ist deshalb zweckmäßig, in Ergänzung zum Klinikum auch den Jahresabschluss des Versorgungszentrums durch PWC prüfen zu lassen, zumal das MVZ das Klinikum Stuttgart mit der Erbringung der Dienstleistung im Bereich des Rechnungswesens beauftragt hat. Die Jahresabschlussprüfung beinhaltet auch die Prüfung gemäß
§ 53 HGrG.


Finanzielle Auswirkungen

Keine


Beteiligte Stellen

Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Werner Wölfle
Bürgermeister




Anlagen

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