Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
558
9
VerhandlungDrucksache:
1151/2015
GZ:
T
Sitzungstermin: 16.12.2015
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Erschließung Neckarpark, Verlegung der Benzstraße,
Städtischer Anteil an der Verlegung der Hauptwasserleitung der Netze BW

Vorgang:
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 15.12.2015, öffentlich, Nr. 548
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 07.12.2015, GRDrs 1151/2015, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Finanzierung des städtischen Anteils an der Verlegung der Hauptwasserleitung der Netze BW von bis zu 4.100.000 EUR wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Netze BW eine Vereinbarung über die Kostenbeteiligung der Stadt Stuttgart an der Verlegung der Hauptwasserleitung (einschließlich Planungskosten) mit einem Betrag von bis zu 4.100.000 EUR abzuschließen.


3. Die Auszahlungen in Höhe von 4.100.000 EUR werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt - beim Projekt 7.664008 - Verlegung Benzstraße mit Wasenrampe - Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen - wie folgt gedeckt:

Jahr 2016
1.900.000 EUR
Jahr 2017
2.200.000 EUR

4. Die erforderlichen Auszahlungen sind im Doppelhaushalt 2016/2017 bereit zu stellen. Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme Verlegung Benzstraße mit Wasenrampe ab dem Doppelhaushalt 2016/2017 mit Gesamtkosten von 25.406.000 EUR über die Infrastrukturpauschale - Projekt 7.202100 - zu finanzieren. Zur Bewirtschaftung werden die Mittel zu der unter Ziffer 3 genannten Kontierung umgesetzt.

5. Für die in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 benötigten Mittel wird die innerhalb des Teilfinanzhaushalts des Tiefbauamts im Haushaltsjahr 2015 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 4.100.000 EUR in Anspruch genommen.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

EBM Föll stellt fest:

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