Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 10-5.1
GRDrs 294/2020
Stuttgart,
10/02/2020



Altersteilzeitvereinbarungen für TVöD-Beschäftigte



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
07.10.2020
08.10.2020



Beschlußantrag:

1. Zur Vermeidung von Wartelisten beim Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen wird die Verwaltung, vorerst bis 31.12.2021, ermächtigt, die tarifliche Quote zum Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen von derzeit 2,5 % auf 3,8 % anzuheben. Voraussetzung für den Abschluss von Vereinbarungen im Jahr 2021 ist die Verlängerung des Tarifvertrags TVFlexAZ und die entsprechende Mittelbereitstellung im aufzustellenden Nachtragshaushaltsplan 2021.

2. Die hierdurch entstehenden höheren Personalaufwendungen werden innerhalb der betroffenen Teilhaushalte verbucht.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der tarifliche Anspruch auf Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung für die Beschäftigten der LHS ergibt sich aus dem entsprechenden Tarifvertrag hierfür (TVFlexAZ).
Demnach besteht Anspruch auf Altersteilzeit, wenn und solange weniger als 2,5 v. H. der Beschäftigten von einer Altersteilzeitregelung im Sinne des Altersteilzeitgesetzes Gebrauch machen. Maßgeblich für die Berechnung der Quote ist die Anzahl der Beschäftigten zum Stichtag (31. Mai) des Vorjahres.

Bei der LHS besteht seit vergangenem Jahr ein deutlicher Überhang an Interessenten gegenüber den nach der Quote zur Verfügung stehenden Plätzen. Da in den Vorjahren immer mehr Vereinbarungen abgeschlossen wurden, stehen aktuell für das Jahr 2020 nur noch wenig Plätze zur Verfügung, bis die Quote ausgeschöpft ist. Dem steht jedoch das viereinhalbfache an Interessenten gegenüber.

Wer aufgrund dieser Regelung keine Vereinbarung abschließen kann, muss sich im darauffolgenden Jahr erneut bewerben. Das beträfe dieses Jahr ca. 100 bis 140 Mitarbeitende, wovon einigen bereits vergangenes Jahr kein Abschluss möglich war. Geht man auch nächstes Jahr von einer ähnlichen Anzahl an (neuen) Interessenten aus, wird sich die Situation nochmals deutlich verschärfen.

Es entstünden dann teils jahrelange Wartezeiten für den Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung, was die tatsächliche Dauer der Altersteilzeit für viele Mitarbeiter/-innen verkürzen würde und oft feste persönliche Planungen vereitelt. Die Beschäftigten sind somit schlechter gestellt gegenüber den Kolleginnen und Kollegen, die in den Vorjahren noch direkt und ohne Wartezeit eine Vereinbarung abschließen konnten.


Die Altersteilzeit ist ein besonders wichtiges Mittel im Hinblick auf die Arbeitgeberattraktivität, da sie den Beschäftigten durch die flexible Gestaltung des Arbeitsverhältnisses eine individuelle Anpassung der letzten Arbeitsjahre sowie des flexiblen Ausstiegs aus dem Arbeitsleben ermöglicht.

Für viele Mitarbeiter/-innen ist sie für die persönliche Planung von großer Bedeutung, da hierdurch eine Reduzierung der Arbeitszeit oder ein vorgezogener Ausstieg aus dem Arbeitsleben ermöglicht wird, ohne die vollen finanziellen Einbußen zu erleiden oder eine vorgezogene Rente mit Abschlägen beantragen zu müssen. Oft ist ein vorgezogener Ausstieg oder eine Reduzierung der Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen für diese Mitarbeitenden unerlässlich.

Auch aus Arbeitgebersicht ist die Altersteilzeit attraktiv, da hierdurch teils längeren Krankheitsausfällen entgegengewirkt wird bzw. diese vermieden werden können.
Die Stellen können zudem, bedingt durch den vorgezogenen Austritt der Mitarbeiter/-innen, früher nachbesetzt werden. Dies verursacht in der Regel niedrigere Personalkosten, da neu eingestellte Mitarbeiter/-innen meist einer niedrigen Stufe zugeordnet sind.

Das Hinausgehen über die tarifliche Quote von 2,5 % auf 3,8 % dient damit sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerinteressen und wird deshalb als erforderlich angesehen. Die Festsetzung der neuen Quote bemisst sich aus der Anzahl der Interessenten auf der Warteliste sowie der durchschnittlichen Abschlussquote der Interessenten.

Diese Regelungen gelten vorbehaltlich der Verlängerung des Tarifvertrags TVFlexAZ, der derzeit bis zum 31.12.2020 gilt und dessen Verlängerung um weitere zwei Jahre zu erwarten ist.



Finanzielle Auswirkungen

An den bisherigen durchschnittlichen Kosten, Abschlussquoten und Einsparungen (aufgrund geringerer Personalkosten) gemessen, ist bei einer Anhebung der tariflichen Quote in Folge einer erhöhten Zahl an Abschlüssen von Altersteilzeitvereinbarungen mit Mehrkosten in Höhe von ca. 300.000 € jährlich zu rechnen.

Diese werden aus dem Gesamtpersonalkostenbudget gedeckt.




Beteiligte Stellen

WFB




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

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