Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 1246/2021
Stuttgart,
11/25/2021



Bürgerrat Klima einrichten



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Klima und Umwelt
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.12.2021
15.12.2021
16.12.2021



Beschlußantrag:

1. Dem Projekt „Einrichtung eines Bürgerrats Klima“ mit einem Gesamtaufwand von 210.500 EUR im Jahr 2022 und 82.500 EUR im Jahr 2023 wird zugestimmt. 2. Die Aufwendungen werden im Teilergebnishaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 – Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität, Kontengruppe 42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wie folgt gedeckt:
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab 1. Januar 2022 befristet bis 31.07.2023 Personal im Umfang von bis zu 1,0 VZK in EG 13 TVöD außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen. Der Personalaufwand in Höhe von 89.500 EUR im Jahr 2022 bzw. 52.000 EUR im Jahr 2023 im Teilergebnishaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 – Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität, Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen wird bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2022/2023 berücksichtigt. 4. Der Durchführung eines Vergabeprozesses und der Umsetzung der Auftragsvergabe der Moderation an ein externes Büro oder Unternehmen wird zugestimmt.



Begründung:


In Stuttgart hat sich eine zivilgesellschaftliche Initiative gebildet, die vorschlägt, dass die Landeshauptstadt Stuttgart einen Bürgerrat Klima einberuft. Der Rat soll einen gesellschaftlichen Konsens erarbeiten, welche Rolle die Stadt Stuttgart beim Klimaschutz einnehmen soll. Dazu empfiehlt der Rat die aus seiner Sicht notwendigen Maßnahmen für den möglichen kommunalen Beitrag zum Erreichen des Pariser 1,5-Grad- Zieles.

Das Thema des Bürgerrats Klima lautet demnach: „Welche Rolle spielt die Stadt Stuttgart beim Klimaschutz und mit welchen Maßnahmen sollte Stuttgart dazu beitragen, das 1,5-Grad Ziel des Pariser Klimaabkommens zu erreichen?“

Der Bürgerrat Klima besteht – in klarem Gegensatz zu bekannten Beiräten und beratenden Gremien sachkundiger Bürgerinnen und Bürger – nicht aus Interessensvertretungen oder herausgehobenen Fachinteressierten, sondern aus zufällig ausgewählten Teilnehmenden, so genannten Zufallspersonen. Vor allem dadurch stellt ein solcher Rat ein neues Format der Beteiligung dar und qualifiziere sich nach Einschätzung der Initiative dazu, ein Ergebnis zu erarbeiten, das möglicherweise einem gesellschaftlichen Konsens gerecht werden könnte.

Die Initiative, einen Bürgerrat Klima einzurichten, ist somit eine Art „Doppel-Initiative": erstens für ein neues Format der Beteiligung der Zivilgesellschaft durch einen Bürgerrat und zweitens für eine gesellschaftlich akzeptanzfähige Geschwindigkeit beim Klimaschutz.

Die Initiative für den Bürgerrat hat sich für das Thema Klimaschutz entschieden, weil der Klimaschutz komplexe, ganzheitliche Lösungen verlange, von denen alle Menschen in Stuttgart betroffen seien und der Umfang des Themas für die Bevölkerung bisher von keiner gesamtgesellschaftlich akzeptierten Lobby erfasst und vertreten werde. Im Gegensatz zu von oben vorgegebenen, zentralen Lösungen, die erhebliches Potenzial für Konflikte böten, die Gesellschaft polarisieren könnten und somit die Auswirkungen der Klimakrise verschärfen dürften, eröffne der Bürgerrat Klima aus Sicht der Initiative den Weg, gesellschaftlich verhandelte und akzeptanzfähige Lösungen zu erreichen.

Der Bürgerrat solle darum – gerade in einer Zeit der polarisierten öffentlichen Debatte mit zwar aufmerksamkeitsstarken, aber teilweise stark verkürzten Botschaften – Menschen unterschiedlichster Milieus und Gruppen wieder ins Gespräch und damit zueinander und in die Lösungsfindung bringen. Hierbei müssen die in den letzten Jahren eingeleiteten Maßnahmen im Bereich Energiewende und Klimaschutz berücksichtigt, angepasst und weiterentwickelt werden. Darüber hinaus müssen neue Maßnahmen konkretisiert, in Ihrer Wirkung quantifiziert und die für die Umsetzung zuständige Stelle benannt werden. Die vom Gemeinderat beschlossenen Ziele im Energie- und Klimaschutzbereich mit dem CO2-Reduktionspfad sind ebenfalls als Grundlage für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu verwenden.

Gemeinsam mit der Initiative hat die Verwaltung Eckpunkte erarbeitet, wie der Bürgerrat Klima erfolgreich ablaufen kann. Der Vorschlag zur Umsetzung ist darauf ausgelegt, eine breite Akzeptanz in den Gremien, bei der Vertretung der Initiative sowie in der Stadtgesellschaft finden zu können.



Der Verwaltungsvorschlag berücksichtigt – soweit möglich – die Punkte, die in dem Fraktionsübergreifenden Antrag Nr. 227/2021 vom 24. Juni 2021 „Mehr Beteiligung beim Klimaschutz Bürger* innenrat einrichten“ der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, SPD, FDP, Freie Wähler und PULS angeführt wurden:
Für die Vorbereitung und Beratung der Verwaltung wurde eine Arbeitsgruppe aus Fraktionsmitgliedern (je eine Person pro Fraktion) und der Vertretung der Initiative (4 Personen) gebildet. Zu dieser Arbeitsgruppe wird die Energieabteilung im Amt für Umweltschutz durchgängig eingeladen. Nach Beratung durch diese Arbeitsgruppe wurden dieser Verwaltungsvorschlag mit Rahmenbedingungen zur Einrichtung des BürgerratsKlima sowie diese Beschlussvorlage erarbeitet.

Nach Beschluss des Gemeinderats wird die Verwaltung den Bürgerrat Klima als Maßnahme der dialogischen Bürgerbeteiligung der Behörde LHS gem. § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die dialogische Bürgerbeteiligung (Dialogische-Bürgerbeteiligungs-Gesetz – DBG BW vom 4. Februar 2021) einrichten. Für den Ablauf der Zufallsauswahl sind die rechtlichen Randbedingungen des DBG BW zu berücksichtigen; die Verwaltung stimmt sich hierzu mit den Aufsichtsbehörden ab.

Bei Maßnahmen der Bürgerbeteiligung ist es grundsätzlich wichtig, alle wesentlichen Rahmenbedingungen frühzeitig und transparent zu kommunizieren. Die einzelnen Schritte der Vorbereitung und Durchführung des Projekts, die mit einer detaillierten Zeitplanung und konkret erarbeitet wurden, werden daher den Gremien auf Verlangen in einem mündlichen Vortrag in der Sitzung und damit vor der Beschlussfassung erläutert. Somit werden die Details der Durchführung den Gremien auch zur Beschlussfassung vorgelegt. Hierzu zählt vor allem das Verfahren zur Auswahl der Zufallspersonen, zum Beispiel wie viele Personen angeschrieben werden, welche Kriterien für die Auslosung verwendet werden und wie die Auslosung vonstattengeht. Die Abwicklung der Zufallsauswahl (Briefe an die Zufallspersonen und Bearbeitung der Rückläufe) kann nur mit erheblichem internen Arbeitsaufwand durchgeführt werden, wobei geprüft wird, ob dies an externe Dienstleister vergeben werden kann und durch Haushaltsmittel finanziert werden kann.

Die Zufallsauswahl soll so zügig durchgeführt werden, dass der Bürgerrat Klima noch vor den Sommerferien 2022 seine Arbeit aufnehmen kann.

Für den Bürgerrat Klima wird eine Gruppengröße von 50 bis 60 Teilnehmenden angestrebt. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart koordiniert die Auswahl der zufällig ausgewählten Personen. Die Zufallsgruppe soll möglichst unabhängig vom Einkommen und anderen gesellschaftlichen oder persönlichen Hemmnissen gleichberechtigt tätig werden können.

Die Mitglieder des Bürgerrats Klima sind Zufallspersonen, die – soweit im Rahmen des DBG BW darstellbar – möglichst repräsentativ die Gesellschaft in Stuttgart abbilden und von der LHS zur ehrenamtlichen Tätigkeit gemäß § 15 GemO bestellt werden. Die Mitglieder erhalten eine rechtlich vorgegebene Entschädigung in Höhe von 11 Euro je Stunde, maximal 110 Euro am Tag.

Im Zuge der Einrichtung des Rats durch die Verwaltung wird eine externe Moderation mit der Leitung des Bürgerrats Klima und gegebenenfalls weiteren Aufgaben beauftragt. Die Moderation übernimmt eine unabhängige, erfahrene und spezialisierte Agentur bzw. ein entsprechendes Unternehmen. Eine professionelle Moderation ist von herausgehobener Bedeutung, um Beiträge sowohl von introvertierten, zurückhaltenden Menschen als auch von lauten, präsenten Personen gleichermaßen Raum zu bieten und insgesamt eine sehr einladende, niederschwellige Beteiligung zu eröffnen. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart stellt je nach den zu behandelnden Themenfeldern Expertinnen und Experten aus den jeweils tangierten Fachbereichen als Ansprechpersonen für die jeweiligen Termine zur Verfügung.

Der Bürgerrat Klima tagt sechsmal. Dabei werden familienfreundliche Sitzungszeiten und -termine bevorzugt, um die Zugänglichkeit zum Rat niederschwellig zu halten.

Zum Abschluss übergibt der Bürgerrat Klima seine Empfehlungen dem Gemeinderat.

Vor Beginn und nach Abschluss des Bürgerrats Klima lädt die Stabsstelle Klimaschutz die Zivilgesellschaft zu Bürgercafés ein, z. B. um vor Beginn des Bürgerrats den Ablauf und die Chancen vorzustellen und nach Abschluss die Erkenntnisse in die Zivilgesellschaft zu tragen.

Der Beteiligungsbeirat der LHS wird eingeladen, die Arbeit des Bürgerrats zu begleiten und auf die Pilotdurchführung zurück zu blicken.

Die Arbeit des Bürgerrats Klima soll zügig gestartet, pragmatisch vorangetrieben und zum Ende des Jahres 2022 abgeschlossen werden, so dass die Evaluation und Nachbereitung spätestens bis 30.06.2023 abgeschlossen werden kann.











Finanzielle Auswirkungen

Der Gesamtaufwand von 210.500 EUR im Jahr 2022 und 82.500 EUR im Jahr 2023 im Teilergebnishaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 – Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität, Kontengruppe 42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wird über die Änderungsliste in den Doppelhaushalt 2022/2023 übernommen.

Zusätzlicher Personalbedarf ist eine Koordinierungsstelle in Form einer Ermächtigung (1,0 VZK in EG 13 TVöD) ab 1. Januar 2022, befristet bis 31.07.2023, die für das Projekt geschäftsführend verantwortlich ist.

Der Personalaufwand in Höhe von 89.500 EUR im Jahr 2022 und von 52.000 EUR im Jahr 2023 im Teilergebnishaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 – Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität, Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen wird über die Änderungsliste in den Doppelhaushalt 2022/2023 übernommen.

Über die Verwendung von Mitteln aus der davon-Position „Klimaschutzfonds“ kann erst im Rahmen der Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Klimaschutz Anfang nächsten Jahres entschieden werden.


Beteiligte Stellen

Die Referate AKR, WFB und SWU haben mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Anfrage Nr. 227/2021




Dr. Frank Nopper

Anlagen

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