Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 7853-02.00
GRDrs 143/2014
Stuttgart,
04/24/2014



Landesbank Baden-Württemberg
Hauptversammlung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
07.05.2014
08.05.2014



Beschlußantrag:

Der/die stimmberechtigte Vertreter/Vertreterin der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1. Die LBBW (Bank) weist im Geschäftsjahr 2013 den folgenden Bilanzgewinn aus:

Jahresergebnis nach Steuern und vor Hybridbedienung
454.379.406,88 EUR
laufende Hybridbedienung
- 143.133.498,06 EUR
nachzuholende Hybridbedienung früherer Geschäftsjahre
- 239.241.712,89 EUR
Jahresergebnis/Bilanzgewinn
72.004.195,93 EUR

Der Bilanzgewinn von 72.004.195,93 EUR wird vollständig an die Träger ausgeschüttet, wobei auf den einzelnen Träger ein Anteil am ausgeschütteten Gewinn entsprechend seines Anteils am Stammkapital der LBBW entfällt.

2. a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für das Geschäftsjahr 2013 entlastet.

b) Die Mitglieder des Vorstands werden für das Geschäftsjahr 2013 unter Kenntnisnahme der Bestätigung der Aufsichtsbehörde nach § 18 Abs. 3 LBWG entlastet.

3. Zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank Baden-Württemberg zum 31.12.2014, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30.06.2014 sowie als Prüfer nach § 36 des Wertpapierhandels-gesetzes (WpHG) wird die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.

4. Der Änderung der Satzung entsprechend Anlage 3 wird zugestimmt.

5. Der Änderung der zwischen der LBBW und den in Anlage 4 aufgeführten direkten Tochterunternehmen bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen sowie Ergebnisabführungsverträgen jeweils durch Aufnahme eines dynamischen Verweises auf § 302 AktG wird zugestimmt.


Begründung:


Die Hauptversammlung der LBBW findet am 9. Mai 2014 statt. Tagesordnungspunkte sind die Regularien zum Jahresabschluss 2013, die Bestellung des Prüfers für 2014, eine Satzungsänderung sowie die Änderung von Unternehmensverträgen. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 30 der Hauptsatzung entscheidet der Gemeinderat über die Erteilung von Weisungen an die Vertreterin oder den Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg. Das auf die Stadt entfallende Stimmrecht wird einheitlich ausgeübt.

1. Jahresabschluss der LBBW (Bank) – nach HGB 2. Konzernabschluss der LBBW 3. Risikoabschirmung 4. Prüfungen des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses
5. Entlastung der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder
6. Änderung der Satzung






7. Änderung von Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen


8. Rückzahlung stille Einlagen

Finanzielle Auswirkungen

1. Laufende Verzinsung der stillen Einlagen
2. Zinsnachholung
3. Ausschüttung


Beteiligte Stellen






Fritz Kuhn

Anlagen



1: Bilanz zum 31.12.2013 der LBBW (Bank) nach HGB
2: Gewinn- und Verlustrechnung 2013 der LBBW (Bank) nach HGB
3: Satzungsänderung
4: Änderung von Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen


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Anlage1 Bilanz.pdfAnlage1 Bilanz.pdfAnlage2 GuV.pdfAnlage2 GuV.pdfAnlage3 Satzung.pdfAnlage3 Satzung.pdfAnlage4 Verträge.pdfAnlage4 Verträge.pdf