Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
GRDrs 1372/2013
Stuttgart,
12/10/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.12.2013



Landesbank Baden-Württemberg
1. Ausschüttung / Verzinsung der stillen Einlagen
2. Garantiegebühr für Risikoabschirmung


Beantwortung / Stellungnahme

Ausschüttung / Verzinsung der stillen Einlage

Die Landesbank Baden-Württemberg hat am 20. November 2013 eine Pressemitteilung zur Geschäftsentwicklung im III. Quartal 2013 veröffentlicht. In dieser Pressemitteilung gibt die Bank folgenden Hinweis für die Ausschüttung der Genussscheine (umfasst auch die stillen Einlagen):

Für die Ausschüttung der Genussscheine ist das Ergebnis des LBBW-Einzelabschlusses (nach HGB) zum Jahresende maßgeblich. Für das HGB-Jahresgesamtergebnis gilt, dass eine konkrete Prognose zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös erstellt werden kann. Auf Basis der derzeitigen Entwicklungen können die laufenden Zinszahlungen für die bestehenden Genussrechte und Stillen Einlagen vollständig aus dem HGB-Ergebnis 2013 bedient werden. Es wird weiterhin erwartet, dass die LBBW für das laufende Geschäftsjahr auch eine Nachholung von in den Vorjahren ausgefallenen Zinszahlungen auf Stille Einlagen und Genussrechte entsprechend den jeweiligen Vertragsbedingungen vornehmen wird.
Quelle: LBBW, Presseinformation vom 20.11.2013

Während die laufenden Zinszahlungen für die bestehenden Genussrechte und Stillen Einlagen nach dieser Aussage der Bank vollständig aus dem HGB-Ergebnis 2013 bedient werden können, heißt es in der Veröffentlichung der Bank, dass eine Nachholung von in den Vorjahren ausgefallenen Zinszahlungen auf Stille Einlagen und Genussrechte erfolgt. Aus dieser Differenzierung in den Formulierungen ist abzuleiten, dass auf Basis der derzeitigen Entwicklungen eine vollständige Nachholung in Frage steht.

Die Zahlungen der Bank sind in der folgenden Reihenfolge zu leisten:

1. Laufende Verzinsung des Hybridkapitals (stille Einlagen und Genussscheine)
2. Zinsnachholungen für das Hybridkapital
3. Ausschüttung aus einem evtl. vorhandenen Jahresüberschuss

Aus den in der genannten Presseinformation zum III. Quartal veröffentlichten Hinweisen zieht die Verwaltung den folgenden Schluss: da bereits die vollständige Zinsnachholung auf die stillen Einlagen in Frage steht, ist daraus die zwingende Konsequenz zu ziehen, dass eine Gewinnausschüttung nicht vorgenommen werden kann.

Haushaltsentwurf 2014
Erwartete Zuflüsse 2014
(auf Basis Einschätzung
PM vom 20.11.2013)
laufende Verzinsung stille Einlagen
11 Mio. EUR
11 Mio. EUR
restliche Zinsnachholung für stille Einlagen
28 Mio. EUR
28 Mio. EUR
Ausschüttung aus dem Jahresüberschuss
22 Mio. EUR
--
Gesamt
61 Mio. EUR
39 Mio. EUR
Risiko Haushalt 2014
-22 Mio. EUR

Aus Sicht der Verwaltung verbleibt das Risiko im Stadthaushalt, ob die restliche Zinsnachholung für stille Einlagen in voller Höhe geleistet werden wird.


Garantiegebühr für Risikoabschirmung

Die Garantiegebühr für den Zeitraum 2009 – 2012 wurde im Wesentlichen zur Kompensation ausgebliebener Ausschüttungen/Verzinsung der LBBW von dem Garantiegeber GPBW GmbH & Co. KG, einem Unternehmen des Landes Baden-Württemberg, an die Träger weitergeleitet. Künftig wird die Gebühr zur Risikovorsorge bei der GPBW angesammelt.

Per 31.10.2013 umfasst das unter die Garantie fallende Portfolio ein Volumen von rd. 12,4 Mrd. EUR. Zum Jahresende wird bei der GPBW voraussichtlich ein Betrag von rd. 330 Mio. EUR (= ca. 2,6 % des Garantievolumens) Garantieprovision der LBBW angesammelt sein. Aufgrund des Abschmelzens der von der Garantie umfassten Portfolien wird sich die jährliche Garantiegebühr künftig reduzieren.

Die Landeshauptstadt ist entsprechend ihrem Trägeranteil von 18,932 % durch eine Rückgarantie gegenüber der GPBW beteiligt.






Michael Föll
Erster Bürgermeister













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