Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
434
9
VerhandlungDrucksache:
373/2018
GZ:
OB
Sitzungstermin: 07.11.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Eingruppierung und Vergütung von Schulhaus-
meistern/-innen nach Inkrafttreten der neuen Ent-
geltordnung (TVöD)

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 23.10.2018, GRDrs 373/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Zahlung einer Arbeitsmarktzulage an in Verbünden tätige Schulhausmeister/-innen, die tariflich nach EG 5 eingruppiert sind, gemäß den Regelungen der Ziffer 4 dieser Vorlage wird zugestimmt.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Gegenüber StR Körner (SPD), der auf den von seiner Fraktion gestellten Antrag Nr. 266/2017 hinweist, trägt BM Dr. Mayer vor, Grundlage der Eingruppierung von Schulhausmeisterinnen/Schulhausmeistern sei bislang die Anzahl der Räume gewesen. Der neue TVöD knüpfe jedoch an andere Voraussetzungen an, nämlich an die "Betreuung von technischen Einrichtungen" und "technische Ausstattung". Dadurch würden sich in der tarifrechtlichen Bewertung Unterschiede in der Eingruppierung ergeben. Für die bereits angestellten Personen gebe es einen Bestandsschutz, aber zukünftige Einstellungen würden davon betroffen. Demnach würden frühere Eingruppierungen nach EG 6 nur noch in EG 5 erfolgen. Die Verwaltung schlage, nicht zuletzt angesichts der schwierigen Personalgewinnungssituation, vor, einen Ausgleich zu schaffen, ohne die tarifliche Systematik durcheinanderzubringen. Demnach sollen diejenigen, die besonders schwierige Aufgaben erfüllen müssten, nach EG 7 eingruppiert werden. Orientierend an der tariflichen Systematik wolle man eine Verbesserung für diejenigen schaffen, die zukünftig in EG 5 eingruppiert wären. Die vorgeschlagene Zulage orientiere sich an EG 6 und nicht an EG 7. Damit, so StR Körner, würden bei der Stadt in Zukunft zunehmend Schulhausmeisterinnen/Schulhausmeister in EG 7 eingruppiert. Dies bejaht BM Dr. Mayer. Er konkretisiert, es werde sich um mehr als die Hälfte handeln.

Für den Gesamtpersonalrat (GPR) begrüßt Herr Purz (GPR) die Vorlage. Er weist darauf hin, dass die neue Entgeltordnung zum 01.01.2017 in Kraft getreten ist. Daraus leitet er ab, die Schulhausmeisterinnen/Schulhausmeister mit Anspruch auf EG 7 hätten nun nahezu zwei Jahre warten müssen, bis sie tatsächlich in EG 7 eingruppiert würden. Diese Wartezeit würdigt er bezüglich Personalgewinnung/-erhaltung kritisch.

BM Dr. Mayer stellt danach fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
zum Seitenanfang