Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 318/2017
1. Ergänzung
Stuttgart,
10/27/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 08.11.2017



Kinder- und Familienzentren (KiFaZ)

Beantwortung / Stellungnahme

Mit der GRDrs 318/2017 hat die Verwaltung einen Bericht über die aktuelle Situation und Ausbaumöglichkeiten der Stuttgart Kinder- und Familienzentren vorgelegt. Der Vorschlag beinhaltet einen Ausbau der KiFaZ ab 2018 auf 19 Einrichtungen in der Umsetzungsphase (Vollförderung) und sieben Einrichtungen in der Vorbereitungsphase (Startförderung). Die finanziellen Auswirkungen hierfür stellen sich wie folgt dar:
2018
2019
1. KiFaZ bei freien Trägern
5.900,-
-1.000,-
2. KiFaZ beim städt. Träger
42.380,-
42.380,-
Summe
48.280,-
41.380,-

Von freien Trägern wurden zusätzlich insgesamt vier Anträge zum Doppelhaushalt 2018/2019 eingereicht:
2018
2019
1. Aufnahme der Einrichtung „Wilde Hilde“ in die Umsetzungsphase

    Der Träger IN VIA Kath. Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit beantragt, dass die „Wilde Hilde“ ab 2018 von der Vorbereitungsphase (jährl. 10.000 Euro) in die Umsetzungsphase (jährl. 35.000 Euro) aufgenommen wird.

    Dieser Antrag ist Bestandteil des Verwaltungsvorschlags.

35.000,-
35.000,-
2. Aufnahme der Einrichtung „Dietrich-Bonhoeffer-Kinderhaus Zuffenhausen“ in die Vorbereitungsphase

    Der Träger Evang. Gesamtkirchengemeinde Stuttgart beantragt, dass das „Dietrich-Bonhoeffer-Kinderhaus“ ab 2018 in die Vorbereitungsphase (jährl. 10.000 Euro) aufgenommen wird.
10.000,-
10.000,-
3. Aufnahme der Einrichtung „Himmelsleiter“ in die Vorbereitungsphase

    Der Träger Evang. Gesamtkirchengemeinde Stuttgart beantragt, dass die „Himmelsleiter“ ab 2018 in die Vorbereitungsphase (jährl. 10.000 Euro) aufgenommen wird.
10.000,-
10.000,-
4. Aufnahme der Einrichtung „Bachwiesenstraße“ in die Vorbereitungsphase

    Der Träger Evang. Gesamtkirchengemeinde Stuttgart beantragt, dass die Einrichtung „Bachwiesenstraße“ ab 2018 in die Vorbereitungsphase (jährl. 10.000 Euro) aufgenommen wird.
10.000,-
10.000,-
Summe
65.000,-
65.000,-


Anträge der Gemeinderatsfraktionen

Jugendhilfeausschuss (16.10.2017)
Der Jugendhilfeausschuss folgt dem o.g. Verwaltungsvorschlag und greift zusätzlich die Anträge der Träger auf:
2018
2019
1. Umsetzung des Verwaltungsvorschlags
(GRDrs 318/2017)
48.280,-
41.380,-
2. Aufnahme der Einrichtung „Wilde Hilde“ in die Umsetzungsphase

    Dieser Antrag ist Bestandteil des Verwaltungsvorschlags.
0,-
(bereits in GRDrs 318/2017)
0,-
(bereits in GRDrs 318/2017)
3. Aufnahme der Einrichtung „Dietrich-Bonhoeffer-Kinderhaus Zuffenhausen“ in die Vorbereitungsphase

    Die Einrichtung erfüllt nicht die Voraussetzungen der Fördergrundsätze (29,41 % Bonuscard-Kinder, 10 Bonuscard-Kinder).
10.000,-
10.000,-
4. Aufnahme der Einrichtung „Himmelsleiter“ in die Vorbereitungsphase

    Die Einrichtung erfüllt nicht die Voraussetzungen der Fördergrundsätze (39,68 % Bonuscard-Kinder, 25 Bonuscard-Kinder).
10.000,-
10.000,-
5. Aufnahme der Einrichtung „Bachwiesenstraße“ in die Vorbereitungsphase

    Die Einrichtung erfüllt nicht die Voraussetzungen der Fördergrundsätze (25,49 % Bonuscard-Kinder, 39 Bonuscard-Kinder).
10.000,-
10.000,-
Summe
78.280,-
71.380,-



CDU 338/2017, Bündnis 90/Die Grünen 458/2017 Pkt. II., SPD 504/2017, SÖS-LINKE-PluS 592/2017 Pkt. 5 und Freie Wähler 743/2017

Die fünf Fraktionen folgen dem Vorschlag der Verwaltung und beantragen den Ausbau der Kinder- und Familienzentren gemäß GRDrs 318/2017:
2018
2019
1. KiFaZ bei freien Trägern
5.900,-
-1.000,-
2. KiFaZ beim städt. Träger
42.380,-
42.380,-
Summe
48.280,-
41.380,-


Die SPD-Gemeinderatsfraktion beantragt ergänzend eine Prüfung, inwieweit auch kleinere Einrichtungen die KiFaZ-Förderung erhalten können, die zwar 30 % und mehr Bonuscard-Kinder betreuen, aber nicht auf mindestens 30 Bonuscard-Kinder kommen (Bsp. Einrichtung „Himmelsleiter“ mit 39,68 % Bonuscard-Kindern und nur insgesamt 25 Bonuscard-Kindern in der Einrichtung).

Der Anteil von mind. 30 % Kindern mit Bonuscard sowie mind. 30 Kinder mit Bonuscard innerhalb der Einrichtung sind zentrale Fördervoraussetzung (Grundsätze für die Förderung der Kinder- und Familienzentren in freier Trägerschaft in Stuttgart (gültig ab 01.01.2016). Daher können Einrichtungen mit weniger als 30 Bonuscard-Kindern gemäß den derzeit gültigen Fördergrundsätzen nicht gefördert werden.

Insgesamt gibt es derzeit 119 Einrichtungen mit einen Anteil von 30 % Kindern mit Bonuscard aber weniger als 30 Kinder mit Bonuscard innerhalb ihrer Einrichtung.


In der Mitteilungsvorlage 318/2017 ist ausgeführt, dass gemeinsam mit den Trägern bereits ein Prozess zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Kinder- und Familienzentren begonnen hat. Dabei werden auch die Zugangsvoraussetzungen geprüft und ggf. verändert. Das Ergebnis wird im Jahr 2018 im Jugendhilfeausschuss vorgestellt.
Von den vorliegenden Anträgen auf Aufnahme in die Vorbereitungsphase erfüllt lediglich die Einrichtung „Himmelsleiter“ die von der SPD genannten Voraussetzungen. Die Verwaltung empfiehlt die konzeptionelle Weiterentwicklung abzuwarten und nicht von den bislang beschlossenen Kriterien abzuweichen.




Vorliegende Anträge/Anfragen

338/2017 CDU
458/2017 Bündnis 90/Die Grünen Pkt. II.
504/2017 SPD
592/2017 SÖS-LINKE-PluS Pkt. 5
743/2017 Freie Wähler
Jugendhilfeausschuss am 16.10.2017





Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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