2. Die Richtlinie tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart in Kraft und gilt für alle Anträge, die nach Inkrafttreten eingehen.
3. Die Finanzierung erfolgt aus den für diesen Zweck im Haushaltsjahr 2018 bereitgestellten Mitteln i.H.v. 250.000 EUR im THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 – Referat Strategische Planung und nachhaltige Mobilität, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke.
4. Der Vollzug der Förderrichtlinie wird dem Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität (S/OB) übertragen. Der Aufgabengliederungsplan, der Produktplan und ggf. der Dienstverteilungsplan sind entsprechend fortzuschreiben.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. EBM Föll stellt fest: Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt. zum Seitenanfang