Aktivierungsgutscheine nach § 45 SGB III Das Jobcenter kann für Kundinnen und Kunden, für die eine Aktivierungsmaßnahme mit den ausgewiesen Inhalten angezeigt ist, Aktivierungsgutscheine ausgeben. Diese können dann z.B. auch beim Stromsparcheck eingelöst werden. Voraussetzung ist eine erfolgreiche AZAV Zertifizierung der Maßnahme, die durch den Caritasverband zu veranlassen ist. Der Caritasverband plant für den Stromsparcheck mit der Belegung von 10 Plätzen. Eine Belegungsgarantie durch das Jobcenter kann aufgrund der vom Gesetzgeber vorgegebenen freien Maßnahmenwahl bei Aktivierungsgutscheinen nicht erfolgen. Bundesprogramm "Soziale Teilhabe" Nach erfolgter Bewilligung durch das Bundesverwaltungsamt erhält der Caritasverband 5 Plätze "Soziale Teilhabe" für den Stromsparcheck. Die Teilnehmenden werden ab dem 01.01.2016 zugewiesen. Zur Umsetzung und Fortführung des Projekts Stromsparcheck ist eine Analyse der bisherigen Vorgehensweise, der erreichten Einsparungen und des Aufwands notwendig. Dazu soll zu Beginn des nächsten Jahrs unter Federführung des Amts für Umweltschutz, in Zusammenarbeit mit der Caritas, dem Jobcenter, der SWSG, dem EBZ ggf. den Stadtwerken Stuttgart eine Optimierung zur Aufwandsreduktion bei gleichzeitiger Erhöhung der Einsparungen erörtert und die weitere Vorgehensweise geklärt werden. Erst nach der Erarbeitung des eventuell optimierten Konzepts für Stuttgart, ist eine Entscheidung über eine Förderung seitens der Landeshauptstadt sowie des Jobcenters sinnvoll und sollte deshalb anschließend durch die Einbringung einer Vorlage mit der ggf. angepassten Fördersumme im Gemeinderat entschieden werden. Vorliegende Anträge/Anfragen 468/2015 Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 581/2015 Gemeinderatsfraktion SPD Peter Pätzold Bürgermeister <Anlagen>