Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 5203-03
GRDrs 452/2018
Stuttgart,
06/20/2018



Klinikum Stuttgart
Jahresabschluss 2017




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Krankenhausausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
29.06.2018
11.07.2018
12.07.2018



Beschlußantrag:

1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 in der vor- gelegten Form fest.

1.1 Bilanzsumme 982.088.916,69 €
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
1.2 Bilanzverlust - 18.920.795,25 €
1.3 Gewinn- und Verlustrechnung
1.3.1 Summe der Erträge 662.759.065,27 €
1.3.2 Summe der Aufwendungen 681.679.860,52 €
1.3.3 Jahresfehlbetrag - 18.920.795,25 €

2. Die Geschäftsführung als Betriebsleitung für den Eigenbetrieb wird für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 entlastet.

3. Die Landeshauptstadt gleicht den Jahresfehlbetrag 2017 von 18.920.795,25 € durch eine entsprechende Einzahlung in die Kapitalrücklage aus. Der Bilanzverlust 2017 des Klinikums in Höhe von 18.920.795,25 € wird mit der Kapitalrücklage verrechnet.

Zur Finanzierung des den Haushaltsansatz übersteigenden Betrages von 5.245.795,25 € wird im Jahresabschluss 2017 der Landeshauptstadt eine Rückstellung für Verlustausgleiche bei verbundenen Unternehmen gebildet.

4. Der Gewährung der Zuschüsse für 2017 aufgrund des Vier-Seiten-Vertrages für die:

5. Zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 wird die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, bestimmt. Der Auftrag beinhaltet auch die Prüfung der Mittelverwendung im Rahmen des bei der BWKG geführten Ausbildungsfonds gem. § 17 a KHG.



Begründung:


Jahresergebnis 2017

Der Jahresfehlbetrag 2017 beläuft sich auf 18.920.795,25 EUR (Vorjahr 23.662 TEUR). Die Zielvorgabe des Nachtragswirtschaftsplans 2017 in Höhe von 13.675 TEUR wurde um 5.245 TEUR überschritten. Diese Ergebnisentwicklung ist auf einen gegenüber der Erlösentwicklung überproportionalen Anstieg der Aufwandspositionen gekennzeichnet.

Der Verlust soll vollständig durch den Stadthaushalt ausgeglichen werden. In Höhe des den Haushaltsansatz von 13.675 TEUR übersteigenden Betrages von rd. 5.245 TEUR ist im noch aufzustellenden Jahresabschluss 2017 der Landeshauptstadt eine Rückstellung für Verlustausgleiche bei verbundenen Unternehmen zu bilden, aus der der Mehrbedarf finanziert werden kann.

Erlöse

Die Erlöse aus Krankenhausleistungen sind gegenüber dem Vorjahr um 3,3 % gestiegen, dies resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg des Landesbasisfallwertes von 3.272,21 € in 2016 auf 3.350,01 € in 2017. Die Leistungsentwicklung auf Basis der Case Mix Punkte liegt leicht unter dem Niveau des Vorjahres und die im Nachtragswirtschaftsplan zugrunde gelegte Leistungsentwicklung ist nicht eingetreten.

Aufwendungen

Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um 3,8 % gestiegen. Dies ist auf einen höheren Personaleinsatz als auch auf die tariflich bedingten Erhöhungen zurückzuführen. Eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 8,8 % ist auch beim Materialaufwand zu verzeichnen. Dies ist auf Steigerungen beim medizinischen Bedarf und beim Wirtschaftsbedarf, in dem sich die gestiegenen Aufwendungen für das Leasing Personal wiederspiegeln, zurückzuführen.

Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert aus dem Wegfall von Einmaleffekten des Vorjahres. Die Einmaleffekte des Vorjahres betrafen insbesondere die Aufstockung der Risikovorsorge für Medizinische Schadensfälle sowie Wertberichtigungen auf Forderungen aus dem Auslandsgeschäft.

Zuschüsse der Landeshauptstadt

Im Jahresergebnis 2017 sind ergebniswirksam Zuweisungen und Zuschüsse der Stadt als Träger des Klinikums in Höhe von 14.402 TEUR enthalten. Davon 5.246 TEUR zur Berücksichtigung der negativen Auswirkungen für das Erreichen der „Schwarzen Null“. Weitere Zuschüsse erhielt das Klinikum in Höhe von 1.000 TEUR für die Ausbildungsstätten, 2.270 TEUR für die Beamtenversorgung sowie 1.693 TEUR für Bauzeitzinsen im Rahmen der Baumaßnahmen des Strukturellen Rahmenplanes. Für die Kindertagesstätten des Klinikums erstattete die Stadt 1.932 TEUR im Rahmen der allgemeinen Förderung für Betriebskindergärten. Darüber hinaus erhielt das Klinikum für die Aufgabenwahrnehmung für die Stadt im Bereich der Sozialpsychiatrischen Dienste, der Tagesstätten, der gerontopsychiatrischen Dienste sowie zur Förderung einer Suchtberatungsstelle 2.260 TEUR.

Für die jährliche Investitionskostenfinanzierung (bauliche Sanierungsmaßnahmen, Medizintechnik und IT) wurden dem Klinikum ebenfalls aufgrund des Vier-Seiten-Vertrages 10.000 TEUR gewährt.

Kapitalentwicklung

Zum Bilanzstichtag beträgt das Eigenkapital des Klinikums 11.049 TEUR, nach einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag im Vorjahr in Höhe von 13.399 TEUR. Ursächlich hierfür ist die Rekapitalisierung des festgesetzten Kapitals in Höhe von 16.800 TEUR, den Ausgleich des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages 2016 in Höhe von 13.399 TEUR (GRDrs 738/2017) sowie die Abschlagszahlung auf den Jahresverlust 2017 in Höhe von 13.675 TEUR durch die Landeshauptstadt Stuttgart.

Für die Entnahme der Restbuchwerte des Personalwohnheims Reuchlinstraße wurden 505 TEUR aus der Kapitalrücklage entnommen.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Im Zusammenhang mit der Übertragung der Personalwohnheime auf die SWSG (GRDrs. 725/2017) erhielt das Klinikum einen Mietzuschuss in Höhe von 8.000 TEUR. Für die Ablösung der gemäß des Vier-Seiten Vertrages nicht auf das Jahresergebnis des Klinikums anzurechnenden, ab 01.01.2018 anfallenden künftigen Belastungen aus Abschreibungen und Zinsen („Schwarze Null Ausgleich“) erhielt das Klinikum einen Ertragszuschuss in 2017 in Höhe von 14.000 TEUR (GRDrs. 738/2017). Beide Zuschüsse wurden in 2017 erfolgsneutral vereinnahmt, es wurden passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, die in den Folgejahren erfolgswirksam, entsprechend ihrer Inanspruchnahme aufgelöst werden.


Zum Geschäftsverlauf im Einzelnen wird auf den Jahresabschluss 2017 mit Lagebericht (Anlagen) verwiesen. Im Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt Stuttgart erfolgen weitere Kennzahlen und Erläuterungen zu den Grundzügen des Geschäftsverlaufs, der Ertrags- und Vermögenslage des Klinikums Stuttgart.


Feststellungen des Wirtschaftsprüfers und des Rechnungsprüfungsamtes

Die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 erfolgte am 26.07.2017 (GRDrs 608/2017). Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurde von der PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft.

Wie bei den Jahresabschlüssen 2015 und 2016 erteilen die Prüfer aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen im Bereich der ehemaligen International Unit einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk. Im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wird ausgeführt:

„… Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse



Der Auftrag an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft umfasste auch die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung). Die erforderlichen Feststellungen (Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG) sind im Bericht über die Prüfung (vgl. Anlage 1) dargestellt.

Analog der Vorjahre führt der Abschlussprüfer in der Zusammenfassung der Feststellungen in Bezug auf die International Unit aus:

„… Darüber hinaus sind folgende Sachverhalte und Feststellungen, die Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung begründen können, hervorzuheben:

Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich Anhaltspunkte für erhebliche Mängel in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie der tatsächlichen Geschäftsführung im Bereich der International Unit, die verschiedene Fragen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne des § 53 HGrG aufwerfen. In diesem Zusammenhang sind derzeit verschiedene Untersuchungen durch staatliche Stellen sowie seitens des Klinikums beauftragte Rechtsanwälte anhängig, die derzeit z. T. noch nicht endgültig abgeschlossen sind. Eine endgültige Beurteilung dieser Sachverhalte im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und ggf. weitere, auch finanzielle Auswirkungen auf das Klinikum, wird erst nach Abschluss dieser Untersuchungen möglich sein.

Seit 01.01.2006 erfolgt die Finanzierung der Ausbildungsstätten und der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung für die Ausbildungsberufe gemäß § 2 Nr. 1a KHG über einen bei der BWKG zu führenden Ausbildungsfonds (§ 17 a KHG). Die zweckgebundene Verwendung muss gem. § 17a Abs. 7 KHG vom Krankenhausträger für die Budgetverhandlungen durch eine vom Jahresabschlussprüfer bestätigte Aufstellung für das abgelaufene Jahr nachgewiesen werden (vgl. Anlage 4).

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Prüfbericht zum Jahresabschluss 2017 mit Datum vom 12. Juni 2018 Herrn Oberbürgermeister zugeleitet. Im Abschnitt Prüfungsergebnis (vgl. Anlage 2) wird ausgeführt:

„Die örtliche Prüfung ergab, mit Ausnahme von Einschränkungen im Bereich der International Unit, keine Anhaltspunkte, die der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart gemäß § 16 Abs. 3 EigBG entgegenstehen.“

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt die Entlastung der Geschäftsleitung.

Im Zusammenhang mit den vom Abschlussprüfer und dem Rechnungsprüfungsamt angesprochenen Sachverhalten der ehemaligen International Unit wurden von Trägerseite die notwendigen Maßnahmen veranlasst. In enger Abstimmung mit Behörden, dem Rechnungsprüfungsamt, dem Abschlussprüfer und dem beauftragten Rechtsanwaltsbüro werden die Sachverhalte aufgearbeitet. Personalrechtliche Konsequenzen wurden gezogen und werden weiter befolgt. Die Organisationsdefizite wurden im Zuge der Auflösung der International Unit behoben. Den gemeinderätlichen Gremien wurde berichtet und den Mitgliedern die Möglichkeit zur Akteneinsicht ermöglicht.


Entlastung der Geschäftsleitung

Geschäftsführung im Wirtschaftsjahr 2017:

Reinhard Schimandl bis 31.03.2017

Dr. Alexander Hewer ab 01.04.2017
Kaufmännischer Geschäftsführer

Prof. Dr. med. Jan Steffen Jürgensen ab 01.04.2017
Geschäftsführender Ärztlicher Direktor






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen
1 - Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017
- Bilanz zum 31.12.2017
- Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017
- Anhang für das Geschäftsjahr 2017
- Bericht über die Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz zum
Bilanzstichtag 31. Dezember 2017

2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 durch das
Rechnungsprüfungsamt (Deckblatt, Prüfungsergebnis)

3 Wirtschaftsplanabrechnung 2017
4 Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers zum Ausbildungsbudget




Finanzielle Auswirkungen



Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-





Anlagen






zum Seitenanfang
Anl. 1 zu GRDrs 452_2018 - Lagericht.pdfAnl. 1 zu GRDrs 452_2018 - Lagericht.pdfAnl. 1 zu GRDrs 452_2018 - Bilanz.pdfAnl. 1 zu GRDrs 452_2018 - Bilanz.pdfAnl. 1 zu GRDrs 452_2018 - GuV.pdfAnl. 1 zu GRDrs 452_2018 - GuV.pdfAnl. 1 zu GRDrs 452_2018 - Anhang.pdfAnl. 1 zu GRDrs 452_2018 - Anhang.pdfAnl. 1 zu GRDrs 452_2018 - § 53 HGrG.pdfAnl. 1 zu GRDrs 452_2018 - § 53 HGrG.pdfAnl. 2 zu GRDrs 452_2018 - RPA-Bericht - Deckblatt u. Prüf.ergeb.pdfAnl. 2 zu GRDrs 452_2018 - RPA-Bericht - Deckblatt u. Prüf.ergeb.pdf
Anl. 3 zu GRDrs 452_2018 - Wirtschaftsplanabrechnung.pdfAnl. 3 zu GRDrs 452_2018 - Wirtschaftsplanabrechnung.pdf
Anl. 4 zu GRDrs 452_2018 - Ausbildungsbescheinigung.pdfAnl. 4 zu GRDrs 452_2018 - Ausbildungsbescheinigung.pdf