Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
954/2021
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/25/2021
Haushalt
2022/2023
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
06.12.2021
Frühstück für Grundschulkinder
Beantwortung / Stellungnahme
1.
Frühstücksangebot von 9:00 bis 9:30 Uhr über Caterer
Wie in der ersten Lesung bereits dargestellt, würde ein kostenfreies Frühstück für alle Ganztagsgrundschüler*innen an Standorten mit einem Bonuscard-Anteil von 35 % oder mehr für knapp 2.200 Schüler*innen an elf Ganztagsgrundschulen einen Mittelbedarf von
rund
2 Mio. EUR pro Jahr
zur Folge haben. Dieser errechnet sich aus der Anzahl der Schüler*innen,
185 Verpflegungstagen pro Schuljahr
(fünf Tage pro Schulwoche) und dem Preis von
5 Euro brutto pro Frühstück
inkl. Dienstleistung (Zubereitung, Ausgabe, Reinigung/Spülen).
Die Einrichtung eines Frühstücksangebotes an 25 Ganztagsgrundschulen mit entsprechendem Sozialraumbezug (GRDrs. 435/2021) würde einen Mittelbedarf von
rund 6 Mio. EUR pro Jahr
verursachen. Dieser errechnet sich aus der Anzahl der Schüler*innen (rund 6.500) und den ansonsten identischen Faktoren.
Diese Lösung könnte, wie ebenfalls bereits dargestellt, in die nächste Ausschreibungsrunde der Essensversorgung an Ganztagsschulen im Herbst 2022 aufgenommen werden (Vertragsbeginn Schuljahr 2023/24). Für weitergehende Lösungen müsste zunächst ein Konzept entwickelt werden (siehe Punkt 4).
Die betreffenden Schulstandorte werden aus Datenschutzgründen (Bonuscard-Anteil) hier nicht namentlich veröffentlicht – analog der Vorgehensweise bei den Schulen mit sozialräumlicher Förderung.
2.
Frühstücksangebot von 7:00 bis 8:00 Uhr über Caterer
Die Bereitstellung und Ausgabe des Frühstücks in der Zeit von 7:00 bis 8:00 Uhr vor Unterrichtsbeginn ließe sich mit dem bestehenden Personal der Caterer nicht oder nur bedingt bewerkstelligen bzw. wäre mit deutlich erhöhten Kosten verbunden. Arbeitsbeginn der Catererkräfte ist in der Regel um 10:00 Uhr, was zur Folge hätte, dass die („Leerlauf“-) Zeit zwischen Ende der Frühstücksausgabe und Arbeitsbeginn für die Vorbereitung des Mittagessens ebenfalls finanziert werden müsste. Hierfür liegen derzeit keine verwendbaren und realistischen Kalkulationen vor. Würde die („Leerlauf“-) Zeit zwischen Ende der Frühstücksausgabe (8:00 Uhr) und Vorbereitungsbeginn für das Mittagessen (10:00 Uhr) den Caterern nicht vergütet, hätte dies zur Folge, dass Caterer sich möglicherweise an solchen Ausschreibungen nicht mehr beteiligen. Da der Bieterkreis bei den Essensausschreibungen für die Schulverpflegung sehr klein ist (i.d.R. zwischen zwei und sechs Bietern), bestünde die Gefahr, für die Mittagessensversorgung an diesen Ganztagsschulen keinen Caterer mehr zu finden.
3.
Frühstücksangebot über den Verein
Frühstück für Kinder
an Schulstandorten mit dem für die Mittagessensversorgung zuständigen Caterer
Die Einrichtung des Frühstücks für derzeit 12 Schulen für insgesamt
380 Schüler an
2 Tagen pro Schulwoche
(an 76 Verpflegungstagen im Schuljahr) und dem Preis von
4,50 Euro brutto pro Lunchpaket
verursacht derzeit Kosten in Höhe von
rund 160.000 EUR pro Jahr.
Davon kommen derzeit rund 130.000 € aus Spendenmitteln, 30.000 € trägt die Stadt als institutionelle Förderung für den zusätzlichen Verwaltungs-, Leitungs- und Steuerungsaufwand. Dazu gehört
·
laufende Beratung bzgl. Umsetzung und Steuerung
·
die Beratung bei der Akquise und Betreuung etwaiger Ehrenamtlicher an den Schulen
·
die Koordination und Betreuung der Lieferanten bei zweimaliger Bestellung pro Schule und Woche
·
der regelmäßige Austausch mit den Schulen zu Durchführung, Bestellvorgängen und Ehrenamtlichen
·
Buchhaltung, Verwaltung und Controlling.
Bei Ausweitung des Angebotes um weitere 12 Schulen sind städtische Mittel in Höhe von insgesamt
rund 190.000 EUR pro Jahr
erforderlich. Diese setzen sich zusammen
·
aus 130.000 € für die Kosten des Frühstücks, da weitere Spenden nicht zu erwarten sind,
·
aus den seither finanzierten 30.000 € für institutionelle Förderung,
·
aus einer weiteren institutionellen Förderung von 30.000 € für die Verdopplung des Angebotes. Schwerpunktmäßig fällt dann insbesondere der zusätzliche Aufwand für die Implementierung des Frühstücks in weiteren Schulen ins Gewicht.
Eine Steuerung, welche Schulen das Angebot des Vereins in Anspruch nehmen, ist durch die Stadt nur bedingt möglich, vielmehr obliegt dies der Entscheidung des Vereins und der Initiative einzelner Schulen. In den wenigsten Objekten mit Caterern wird es möglich sein, das Frühstück durch den Verein zu organisieren, da es Haftungs- und hygienerechtliche Fragen bei der Küchennutzung gibt. Die an Ganztagsschulen eingesetzten Caterer sind verantwortlich für die Einhaltung aller hygienerechtlichen Vorgaben im Lager- und Küchenbereich und haben – mit Ausnahme städtischer Verantwortlicher – alleiniges Nutzungs- und Zutrittsrecht.
Folglich kann durch den Verein „Frühstück für Kinder“ grundsätzlich nur an Schulen ohne Caterer sowie in solchen Ganztagsschulen ein Frühstück angeboten werden, an denen eine zweite Zubereitungsmöglichkeit und Ausgabe organisiert werden kann.
Hierbei sind die strengen Hygienevorgaben der Lebensmittelüberwachung des AföO eine weitere mögliche Herausforderung.
4.
Konzeptentwicklung
Für die Ermittlung der tatsächlich aufzuwendenden Kosten für ein Frühstücksangebot in der Zeit von 7:00 bis 8:00 Uhr über die Caterer mit gleichzeitiger Sicherstellung der Mittagessensversorgung sowie zur Konkretisierung der Ausgestaltung eines Frühstücks über den Verein
Frühstück für Kinder
bedarf es der Erstellung eines ganzheitlichen Konzeptes, welches auch die individuelle Umsetzung basierend auf schulscharfen Parametern berücksichtigt.
Vorliegende Anträge/Anfragen
391/2021 Bündnis90/Die GRÜNEN, 627/2021 SPD
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
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