Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
406
18
Verhandlung
Drucksache:
664/2018
GZ:
JB
Sitzungstermin:
24.10.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Pädagogisches Personal für die bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit an den Ganztagesschulen und den Schülerhäusern in städtischer Trägerschaft (Jugendamt)
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 08.10.2018, GRDrs 664/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Verwaltung des Jugendamts (städtischer Träger) wird ermächtigt, das für die Betreuung der Klassen/Gruppen in den zehn bestehenden Schülerhäusern an den Grundschulen Ameisenbergschule, GS Kaltental, Wilhelmschule, Reisachschule, Albschule, Mönchfeldschule, Jakobschule, Engelbergschule, GS Zazenhausen, Steinbachschule - notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen im Umfang von 17,9100 Stellen (davon 9,5400 Stellen in EG S8b, 8,3700 Stellen in EG S8a) ab sofort einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des vorhandenen Personals. Demgegenüber stehen Stellenstreichungen im Umfang von 20,4100 Stellen (davon 2,0000 Stellen in EG S 15, 2,0000 Stellen in EG S 13, 7,9300 in EG S 8b, 8,4800 in EG S 8a).
Über die formalen Stellenschaffungen und Stellenstreichungen wird im Vorgriff auf das Stellenplanverfahren 2020/2021 entschieden.
2. Die Verwaltung des Jugendamts (städtischer Träger) wird ermächtigt, das für die Betreuung der Klassen/Gruppen in den bestehenden zwölf Ganztagsgrundschulen - Filderschule, Rosensteinschule, Schönbuchschule, Fasanenhofschule, Mühlbachhofschule, Stammheim, Wolfbuschschule, Sommerrainschule, Neuwirtshausschule*, Franz-Schubert-Schule*, Martin-Luther-Schule*, Österfeldschule* sowie für die neu vom Jugendamt übernommene Rosenschule (GRDrs 266/2018) - notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen im Umfang von 95,0000 Stellen (davon 2,0000 Stelle in EG S 18, 2,0000 Stelle in EG S 17, 50,0200 Stellen in EG S8b, 40,9800 Stellen in EG S 8a) ab sofort einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des vorhandenen Personals. Demgegenüber stehen Stellenstreichungen im Umfang von 0,3400 Stellen (davon 0,3400 Stellen in EG S 8a).
Über die formalen Stellenschaffungen und Stellenstreichungen wird im Vorgriff auf das Stellenplanverfahren 2020/2021 entschieden.
* Diese Einrichtungen sind bzw. waren im betroffenen Zeitraum gleichzeitig Schülerhäuser und Ganztagesschulen.
3. Die überplanmäßigen Personalaufwendungen im THH 510 - Jugendamt für das Personal an Ganztagsschulen in Höhe von bis zu 1.820.096 EUR im Jahr 2018 bzw. bis zu 5.460.290 EUR im Jahr 2019 werden im Wege der internen Leistungsverrechnung im Rahmen der in GRDrs 6/2013 und 63/2014 festgelegten Standards und im Rahmen der dort vorgesehenen Finanzierung durch Erstattungen aus dem Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt - gedeckt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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