Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 5603-01.00
GRDrs 62/2010
Stuttgart,
02/12/2010



Erhebung von Sachkostenbeiträgen (SKB) für die Nutzung der städtischen Sportanlagen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
02.03.2010
10.03.2010
11.03.2010



Beschlußantrag:

1. Für die Nutzung der städtischen Sportstätten wird rückwirkend ab 01.01.2010 aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats vom 18.12.2009 zum Haushaltssicherungskonzept der Sachkostenbeitrag (SKB) um rund 30 % erhöht.

2. Den unter Nr. 2 genannten zukünftigen Sachkostenbeiträgen für die jeweiligen Nutzergruppen wird zugestimmt.



Begründung:


1. Bisherige Erhebung des Sachkostenbeitrags (SKB) Seit 1993 wird von allen Nutzern der Sportanlagen der Landeshauptstadt Stuttgart ein Sachkostenbeitrag (SKB) erhoben. Dieser richtet sich nach Art und Größe der Sportstätte, der Dauer der jeweiligen Nutzung und nach der Art der einzelnen Nutzergruppe. Mit dem SKB sollen sich die Nutzer städtischer Sportanlagen an deren Betriebskosten beteiligen. Die Abrechnung des SKB erfolgt zentral beim Sportamt bzw. der SBS Sportstättenbetriebs GmbH Stuttgart. Im Jahr 2009 mussten insgesamt 504 Nutzer (davon 184 Sportvereine) Sachkostenbeitrag bezahlen. Die Einnahmen der Stadt im Jahr 2009 betrugen rund 650.000 €.


2. Neufestsetzung Sachkostenbeitrag

Der Gemeinderat hat am 18. Dezember 2009 Maßnahmen zur Haushaltssicherung beschlossen (GRDrs 849/2009). Dazu gehört im Bereich des Sports die Erhöhung der Einnahmen durch den Sachkostenbeitrag um jährlich 200.000 €. Dies entspricht einer fast genau 30 %igen Erhöhung des SKB. Die Stuttgarter Sportvereine und –verbände wurden von der Sportverwaltung mit Schreiben vom 21. Dezember 2009 über die Auswirkungen des Haushaltssicherungskonzepts auf den Sport informiert.

Die Staffelung der Preiskategorien, nach der Sportvereine mit einem hohen Kinder- und Jugendanteil begünstigt werden, wird weiterhin beibehalten Entsprechend des Haushaltssicherungskonzepts ist eine Erhöhung des SKB mit folgender Staffelung vorgesehen:

NutzergruppenKinder- und Jugendanteil (bis 18 Jahre)bisher SKB je ÜE und ÜZE*
(einschl. MWSt.)
zukünftig SKB je ÜE und ÜZE*
(einschl. MWSt.)
Grundbeitrag für allgemeine Sportgruppen/kommerzielle Sportanbieter----7,6710,00/13,50
Stuttgarter Sportvereine und gleichgestellte Sportorganisationen sowie besonders begünstigte Sportgruppen0,0 – unter 10 %3,835,00
Stuttgarter Sportvereine und gleichgestellte Sportorganisationen10 – unter 20 %3,074,00
Stuttgarter Sportvereine und gleichgestellte Sportorganisationen20 – unter 30 %2,303,00
Stuttgarter Sportvereine und gleichgestellte Sportorganisationen30 % und mehr 1,532,00
*ÜE steht für Übungseinheit, das entspricht ca. 400 qm Hallensportfläche
ÜZE steht für Übungszeiteinheit, das entspricht 45 Min. einer Übungseinheit

Die Erhöhung der SKB-Preisklassen stellt eine Erhöhung der Entgeltsätze um fast genau 30 % dar. Die Mehreinnahmen werden zum einen bei der SBS GmbH realisiert und zum anderen bei den übrigen Sportanlagen der Stadt. Die Erhöhung des SKB führt zu einer Reduzierung des preisauffüllenden Entgelts, das von der Stadt an die SBS GmbH geleistet wird, um ca. 165.000 EUR. Bei den übrigen, weiterhin städtisch verwalteten Sportanlagen entstehen Mehreinnahmen in Höhe von ca. 35.000 EUR.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Die Referate AK und WFB haben mitgezeichnet.




Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen






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