Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS 3008-01
GRDrs 470/2013
Stuttgart,
07/11/2013


Treffpunkt Rotebühlplatz, strukturverbessernde Maßnahmen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2014/2015


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beratung
öffentlich
öffentlich
23.07.2013
24.07.2013

Bericht:

Ausgangssituation

In der Haushaltsvorlage GRDrs 1206/2009 und 192/2011 sind die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen nach der Brandverhütungsschau vom 23.06.2008 für den TREFFPUNKT Rotebühlplatz aufgeführt worden. Die erforderlichen Mittel wurden im Doppelhaushalt bereitgestellt. Bei der Umsetzung der baulichen Maßnahmen haben sich jedoch Mehrkosten ergeben. Die Fortführung der Maßnahme ist zwingend notwendig.

Anbetracht der Tatsache, dass das Gebäude seit 23 Jahren stark frequentiert wird, unterliegen einige Bereiche einer starken Abnutzung. Viele technische Einrichtungen sind nicht mehr auf dem Stand der Technik, oder es sind keine Teile mehr nachzukaufen.


Nutzungssituation

Der TREFFPUNKT Rotebühlplatz umfasst die Volkshochschule, die Musikschule, den Treffpunkt Kinder und den Treffpunkt 50+, Werkstätten der Robert-Mayer-Schule und Schulungsräume der Max-Eyth-Schule. All diese Einrichtungen haben ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen, die ein Gebäude wie der TREFFPUNKT Rotebühlplatz erfüllen muss.

Das Gebäude wird täglich durchschnittlich von 3000 Besuchern frequentiert. In den Seitenflügeln befinden sich mehrere Räume für größere Veranstaltungen, z.B. der Robert-Bosch-Saal, der Karl-Adler-Saal, der Zumsteeg-Saal. Diese Räume unterliegen der Versammlungsstätten-Verordnung.



Gliederung aller notwendiger Maßnahmen

Baurechtliche Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes, Mehrkosten

Am 23.6.2008 fand eine Brandverhütungsschau statt. Im Bereich der großen Halle wurden zahlreiche und kostenintensive Mängel nach neueren Brandschutzerkenntnissen aufgezeigt, die angesichts der hochfrequentierten Nutzung des Gebäudes zwingend umgesetzt werden müssen. Für diese Mängel wurden zum DHH 2012/13 1,8 Mio € bereitgestellt. Allerdings wurden die Kosten bereits im Jahr 2009 erhoben.
Das Mobiliar in der Halle und gemeinsam benutzten Bereichen entspricht nicht den Brandschutzanforderungen und muss ersetzt werden. Das Wegeleitsystem ist unübersichtlich. Diese sicherheitsrelevanten Mängel müssen beseitigt werden. Hierzu wurden im Auftrag des Hochbauamts im Benehmen mit den Nutzern eine Neumöblierung und eine Verbesserung des bestehenden Wegeleitsystems entwickelt, die den Brandschutzanforderungen und den mittlerweile geänderten Nutzungs-Situationen entsprechen.

1.Mehrkosten für die Mängelbeseitigung der Brandverhütungsschau, insbesondere Ersatz für die brennbare Möblierung der Hallenbereiche, bzw. loses Mobiliar in Fluchtwegen der NutzungsbereicheUrsprünglich waren hierfür gemäß GRDrs 282/2012 rund 80.000 € kalkuliert, zur Umsetzung des Konzeptes sind jedoch Mehrkosten erforderlich. 510.000,00 €

Bauliche erforderliche Sanierungen / Strukturverbesserungen:

Der TREFFPUNKT ist im Jahre 1992 fertig gestellt und eingeweiht worden. Viele technische Einrichtungen entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik, vieles ist nicht mehr zu reparieren, außerdem unterliegt das Gebäude einem Verschleiß, der nun nicht mehr mit dem eigentlichen Grundbudget der Bauunterhaltung (Anteil Treffpunkt: 255.000 €) bewirtschaftet werden kann. Bei der großen Anzahl von Räumen ist eine Ausführung in kleineren Abschnitten aus o. g. Budget nicht Ziel führend. Ergänzend fand im April 2013 eine Begehung mit der Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt Stuttgart, Frau Ursula Marx, statt, die in einem Protokoll etliche bauliche Mängel listet, die in einem Gebäude, das einen Treffpunkt 50+ beheimatet, so weit möglich behoben werden sollten.

Die nachstehend dargestellten Kosten sind wegen personeller Engpässe beim Hochbauamt nur grob geschätzt. Sie werden noch bis zu den Haushaltsberatungen eingehend geprüft und konkretisiert.

2.Mechatronische SchließanlageDie Schließanlage zeigt Verschleißerscheinungen, viele Zylinder sind zu ersetzen. Eine mechatronische Anlage ist bei der Vielzahl der Nutzer und der Innenstadtlage sicherheitstechnisch erforderlich und ist übersichtlicher in der Schlüsselverwaltung. 135.000,00 €
3.Vorläufige Kosten für Verbesserung Behindertengerechtigkeit (1.BA)gemäß Rundgang Frau Marx Behindertenbeauftragte der Landeshauptstadt/ Schreiben an Fr. BM Eisenmann vom 26.03.2013 200.000,00 €
4.Automatisierung der Eingangstüren 53.000,00 €
5.Trennwände, Kork- und Parkett-Böden und Fensterbretter von Büros und Seminarräumen der Nutzer sowie die Veranstaltungsräume (RBS und TBS)Sind umfassend zu erneuern. 405.000,00 €
6.Akustik-Maßnahmen in Räumen der Stuttgarter Musikschule im Gebäudeteil FDiese Räume müssen für einen adäquaten Musikunterricht zur Verbesserung der Akustik mit Schallschluck-Elementen ausgestattet werden 108.000,00 €
7.Verbesserung der Beleuchtung in SeminarräumenDie Bel.-Stärke beträgt nur 250 lx. Standart für Abendunterricht ist jedoch 500 lx. 473.000,00 €
8.Getrennte Lüftungsstränge für mehrere Räume in Geb.-Teil A *Die Räume des gebogenen verglasten Gebäudeteils zum Rotebühlplatz hin unterliegen einer starken Aufheizung und sind separat zu lüften und schalten. 95.000,00 €


Priorisierung Mitteilungsvorlagen

Das Schulverwaltungsamt hat insgesamt 9 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt. Innerhalb dieser Mitteilungsvorlagen hat diese Vorlage die 7. Priorität.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
42110110
500
1479
Finanzbedarf
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2014
2015
später
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate WFB und T haben Kenntnis genommen.
Referat WFB hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme aus dem Gesamtbudget zu finanzieren ist. Angesichts der Höhe des Mittelbedarfs für die Gesamtmaßnahme ist dies jedoch nicht möglich. Daher werden diese Maßnahmen als Einzelvorhaben zum Doppelhaushalt 2014/2015 angemeldet. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.






Dr. Susanne Eisenmann


Anlagen:




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